Datum: 20.10.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Mehrzweckhalle Dormitz
Gremium: Gemeinderat Dormitz
Körperschaft: Gemeinde Dormitz
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:18 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:19 Uhr bis 21:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Antrag zur Geschäftsordnung wegen Einwendung zur Tagesordnung TOP 3 der Nichtöffentlichen Sitzung
2 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 22.09.2022
3 Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit 2 PKW-Stellplätzen an der Hauptstraße
4 Neubau einer Kita; Auftragsvergabe des Gewerkes Wärmedämmung mit Außenputz
5 Beauftragung eines Starkregen-Frühalarmsystem im Verbund mit dem Markt Neunkirchen; erneute Vorlage
6 Abschluss einer Zweckvereinbarung zwischen dem Schulverband und der Gemeinde Dormitz
7 Antrag des 1. FC Dormitz zur Sportförderung und Jugendarbeit 2022
8 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht-öffentlicher Sitzung
9 Informationen

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1. Antrag zur Geschäftsordnung wegen Einwendung zur Tagesordnung TOP 3 der Nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 20.10.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Dr. Walcher wendet ein, dass für den Top 3 der nichtöffentlichen Sitzung kein Geheimhaltungsgrund ersichtlich ist und beantragt eine Behandlung in öffentlicher Sitzung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Tagesordnungspunkt 3 der nichtöffentlichen Sitzung in der öffentlichen Sitzung zu behandeln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 7

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2. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 22.09.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 20.10.2022 ö beschließend 2

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 22.09.2022 wurde mit der Sitzungsladung versandt.

Einwendungen bringt niemand vor. Sie wird daher genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit 2 PKW-Stellplätzen an der Hauptstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 20.10.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Nach einem zunächst erfolglosen Bauantrag haben die Bauherren ihr Vorhaben umgeplant.

Die Bauherren planen weiterhin hinterliegend zu einem bestehenden Gebäude auf dem Baugrundstück ein erdgeschossiges Wohngebäude zu errichten. Das Gebäude soll eine rote Dacheindeckung aus Betondachsteinen und ein flaches Satteldach mit nun ca. 38 ° Dachneigung erhalten. Aufgrund der Form des Gebäudes hat das Satteldach eine Wiederkehr. Die Firsthöhe beträgt 6,36 m zum natürlichen Gelände. Ebenfalls werden zwei weitere für die Wohneinheit notwendige Stellplätze geschaffen. 

Der Bauort ist in der Umgebung zur Hauptstraße dem unbeplantem Innenbereich zuzuordnen. Das Vorhaben ist daher zulässig, wenn es sich in der Umgebung einfügt sowie die Erschließung gesichert ist (§ 34 BauGB).

Die nähere Umgebung entspricht durch umgebende Wohnbebauung der Umgebung eines „Mischgebiets“ nach § 6 BauNVO. Das Vorhaben ist daher zulässig, wenn es in der Umgebung eines Mischgebiets zulässig ist (§ 34 Abs. 2 BauGB), sich in die Umgebung einfügt sowie die Erschließung gesichert ist.

Die Errichtung eines Einfamilienhauses ist im Mischgebiet für Wohnzwecke seiner Art nach zulässig. Beim Maß der baulichen Nutzung ist das Einfügungsgebot zu beachten. Dabei darf von dem künftigen Baukörper keine erdrückende Wirkung (Grundsatz von Belichtung, Besonnung und Belüftung) auf die benachbarten Anwesen ausgehen. Hiervon kann im konkreten Fall ausgegangen werden, da auch nach der Einzeichnung der Abstandsflächen die Abstände eingehalten werden können. 

Im Hinblick auf die Umgebung ergab eine Prüfung, dass auch die Umgebung vorwiegend durch Wohnhäuser geprägt ist, die mit Satteldächern eingedeckt sind. Für Nebengebäude sind Flachdächer sowie Satteldächer in der Umgebung gleichermaßen typisch.

Die Erschließung hinsichtlich Verkehres, Wasser und Kanal ist gesichert. Nachbarunterschriften sind vorhanden.

Das Bauvorhaben liegt jedoch auch im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung mit Festsetzungen zur Gestaltung und Ortsbilderhaltung für den „Altort von Klein- und Großdormitz“ vom 23.06.2022, einer örtlichen Bauvorschrift nach Art 81 BayBO.

Nach Art 7 Abs.1 der Satzung sind Dächer nur als Satteldächer mit einer Dachneigung von 38 bis 45 Grad auszuführen, nach Art 8 Abs. 1 sind Dachaufbauten nur als einzelne Satteldach- oder einzelne Schleppgauben zulässig.
Die Satzung nennt jedoch nur Gauben konkret als Dachaufbauten. 
Nach Auffassung des Bauamts – wobei hier auch durchaus andere Auffassungen möglich sind - ist die entstehende Wiederkehr am Dach die faktisch aus zwei aneinander gesetzten Satteldächern entsteht daher kein Verstoß gegen die Satzung.

Das Bauvorhaben liegt auch im Sanierungsgebiet „Altort von Klein- und Großdormitz vom 23.06.2022“, welches nach § 3 der Satzung die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge mit Ausnahme von § 144 Abs. 2 BauGB zur Anwendung bringt. Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben bedürfen daher einer gesonderten schriftlichen Genehmigung.

Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn Grund zur Annahme besteht, dass das Vorhaben, der Rechtsvorgang einschließlich der Teilung eines Grundstücks oder die damit erkennbar bezweckte Nutzung die Durchführung der Sanierung unmöglich machen oder wesentlich erschweren oder den Zielen und Zwecken der Sanierung zuwiderlaufen würde.

Die Ziele der Sanierung wurden im Beschluss der Gemeinde vom 23.06.2022 wie folgt festgelegt:

  • Stärkung, Neuordnung und Entwicklung der Ortsmitte in Kleindormitz als zentraler Ort am Rathaus 

  • Stärkung, weitgehende Barrierefreiheit und Ergänzung des gesamtörtlichen Wegenetzes 

  • Aufwertung der Straßen- und Seitenräume der Hauptstraße in Großdormitz 

  • Stärkung und Ergänzung der Grün- und Freiflächen am „Grünen Horizont“ entlang des Brandbachs mit durchgehender Wegeverbindung 

  • Fortsetzung der Pflege und Sanierung der Gebäude 

  • Aktivierung des innerörtlichen Gebäudebestandes und der Potentialflächen zur Wohnnutzung („Innen statt Außen“) 

Eine Nachverdichtung ist grundsätzlich mit den Zielen der der Sanierung vereinbar.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis, verweist auf den Einbau einer Zisterne mit 10 m³ Fassungsvermögen, welche zu errichten ist, und erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen im Sinne des § 36 BauGB. Er stimmt einer sanierungsrechtlichen Genehmigung aller in den Planunterlagen vorhandenen Abweichungen gemäß § 145 Abs. 1 BauGB bzw. etwaiger hinsichtlich der Ortsgestaltung in den Planunterlagen enthaltenen Abweichungen i.S.d Art 63 BayBO zu und erteilt auch diesbezüglich sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Neubau einer Kita; Auftragsvergabe des Gewerkes Wärmedämmung mit Außenputz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 20.10.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Für den Kindergartenneubau wurden in einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnehmerwettbewerb Angebote für das Gewerk Wärmedämm-Verbundsystem, Stuck- und Putzarbeiten angefragt.


Gewerk:

Wärmedämm-Verbundsystem, 
Stuck- und Putzarbeiten

Angebotsfrist:

13.10.2022

Angefragte Unternehmen

15

Abgegebene Angebote:

4

Preis brutto incl. Nachlass

155.297,98 €

Die Angebotssumme liegt oberhalb der vom Architekten geschätzten Angebotssumme (145.490,00€).

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt das Gewerk für die Dämm-, Stuck- und Putzarbeiten an der Außenfassade an den wirtschaftlichsten Anbieter, der Firma Neller Maler und Putz GmbH, Heganger 27, 96103 Hallstadt, zu einem Preis von 155.297,98 € (brutto) zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Beauftragung eines Starkregen-Frühalarmsystem im Verbund mit dem Markt Neunkirchen; erneute Vorlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 20.10.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Marktgemeinde Neunkirchen am Brand hat beschlossen ein Starkregen-Frühalarmsystem der Fa. Spekter zu beauftragen. Im Nachgang ist die Marktgemeinde auf die Gemeinden Dormitz und Hetzles mit der Frage zugegangen, ob diese sich dem System anschließen möchten.

Für die Gemeinde Dormitz bietet sich hier die Möglichkeit als Teil des Frühwarnsystems Neunkirchen wirtschaftlich ein weiteres Warngebiet für dem Bereich Dormitz errichten zu lassen und einen Zugang zu dem die Sensoren zur Echtzeitüberwachung sowie den Betrieb mit Starkregen-App und Web Applikation für Verwaltung, Rettungskräfte und Bürger*innen von Dormitz zu erhalten.

Durch die Daten, die auch in Neunkirchen erhoben werden und der Installation von einem Niederschlagsmessstationen und zwei Pegelmessstationen in Dormitz würde sich eine bessere Vorhersagequalität für Gefahren ergeben.

Das System wurde dem Gemeinderat in der Sitzung vom 22.09.2022 vorgestellt.

Das Angebot der Fa. Spekter zur Erstinstallation mit zwei Pegelmessstationen und einer Niederschlagsmessstation beläuft sich auf 16.814,70 € brutto sowie mit jährlichen Betriebskosten (Auswertung, Messung, Weiterentwicklung, App) i. H. v. aktuell 1.713,60 € brutto für eine Laufzeit von zunächst drei Jahren.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und nimmt das Angebot der Fa. Spekter zur Erstinstallation mit zwei Pegelmessstationen und einer Niederschlagsmessstation sowie einem Kanalsensor zu 16.814,70€ brutto, sowie jährlichen Betriebskosten i.H.v. aktuell 1.713,60 € brutto, für eine Laufzeit von zunächst drei Jahren an. Sollten weitere Kanalsensoren notwendig sein, können bis zu drei weitere angeschafft werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 3

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6. Abschluss einer Zweckvereinbarung zwischen dem Schulverband und der Gemeinde Dormitz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 20.10.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Tätigkeiten des Bauhofpersonals der Gemeinde sowie des Hausmeisters, welche für den Schulverband im Laufe eines Jahres erledigt werden, sind dem Grunde nach Dienstleistungen, welche auch durch private Dritte erbracht werden könnten (Grünpflege, kleinere Reparaturen, allg. Instandsetzungsarbeiten, etc.). Diese sind ohne öffentliche rechtliche Regelung der Gestellung und Abrechnung grundsätzlich steuerbare Dienstleistungen im Sinne des Umsatzsteuerrechts.

Der vorliegende Entwurf der Zweckvereinbarung nach dem KommZG regelt die Gestellung und die Modalitäten der Erstattung dieser Tätigkeiten durch den Schulverband an die jeweilige, das Personal stellende, Gemeinde. Sie wurde bereits von der Schulverbandsversammlung am 6. Oktober per Beschluss gebilligt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt von der Zweckvereinbarung Kenntnis und beauftragt den 2. Bürgermeister mit der Ausfertigung dieser Zweckvereinbarung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Antrag des 1. FC Dormitz zur Sportförderung und Jugendarbeit 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 20.10.2022 ö 7

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 3. Oktober 2022 weist der 1. FC Dormitz die pauschale Sportförderung des Freistaates Bayern in Höhe von 2.108,59 Euro für das Jahr 2022 mittels einer Umsatzanzeige der der VR-Bank nach. 

Für die Förderung der Jugendarbeit durch den Landkreis Forchheim wurden dem Verein 487,15 Euro überwiesen.

Der 1. FC Dormitz stellt nunmehr einen Antrag an die Gemeinde auf Bezuschussung des allgemeinen Sportbetriebes und der Jugendarbeit analog der Vorjahre (2021 2.583,96 Euro / 2020 2.604,24 Euro / 2019 2.468,52 Euro).

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt dem 1. FC Dormitz einen Zuschuss in Höhe von 2.595,74 Euro zu gewähren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht-öffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 20.10.2022 ö informativ 8

Sachverhalt

Es gibt keine Beschlüsse auf nichtöffentlicher Sitzung zu verkünden.

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9. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 20.10.2022 ö informativ 9

Sachverhalt

Es gibt keine Informationen zur Veröffentlichung.

Datenstand vom 24.01.2023 16:51 Uhr