Datum: 19.01.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Dormitz
Gremium: Gemeinderat Dormitz
Körperschaft: Gemeinde Dormitz
Öffentliche Sitzung, 19:02 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:38 Uhr bis 21:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 15.12.2022
2 Barrierefreier Bushaltestellenausbau Dormitz - Haltestellen Erleinhofer Straße
2.1 Barrierefreier Bushaltestellenausbau Dormitz - Haltestellen Erleinhofer Straße; Billigung einer Plananpassung
2.2 Barrierefreier Bushaltestellenausbau Dormitz - Haltestellen Erleinhofer Straße; Abschluss einer Ortsdurchfahrtsvereinbarung mit dem Staatlichem Bauamt Bamberg
2.3 Barrierefreier Bushaltestellenausbau Dormitz - Haltestellen Erleinhofer Straße; Beschlussfassung zur angepassten Förderantragstellung
2.4 Barrierefreier Bushaltestellenausbau Dormitz - Haltestellen Erleinhofer Straße; Beauftragung eines Ingenieurbüros
3 Machbarkeitsstudie zum Verkehrsanschluss des Gewerbegebiets Langenau
4 Antrag des Schützenfreunde Dormitz e. V. auf Bezuschussung des allgemeinen Sportbetriebs und der Jugendarbeit
5 Möglichkeit zur Stellungnahme der Gemeinde Dormitz zum Umsetzungskonzept der EG-Wasserrahmenrichtlinie des WWA Nürnberg zur Schwabach
6 Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung; hier: Bestattungsentgelte
7 Rechtsaufsichtliche Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022
8 Auftragsvergabe eines Sektionaltores für den gemeindlichen Bauhof
9 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht-öffentlicher Sitzung
10 Informationen

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 15.12.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 19.01.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 15.12.2022 wurde im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Einwendungen bringt niemand vor. Sie wird daher genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Barrierefreier Bushaltestellenausbau Dormitz - Haltestellen Erleinhofer Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 19.01.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Seit 2016 Jahren hat sich das Landratsamt einen barrierefreien Bushaltestellenausbau im Landkreis zum Ziel gesetzt und der Gemeinde ein Schreiben übersendet, in dem die Gemeinden gebeten wurden eine Rückmeldung ans Landratsamt zu geben, welche Priorisierungen der Landkreis vornehmen soll.

In Ortsterminen am 22.05.2017 und 01.06.2017 hatte dann das Staatliche Bauamt Bamberg angegeben für den Ausbau zuständig zu sein.

In einem gemeinsamen Termin zwischen Regierung, Landkreis und Staatlichen Bauamt wurde entschieden den Ausbau von Bushaltestellen in barrierefreie Bushaltestellen in die Planungshoheit der Gemeinden zu verschieben, da andernfalls aus Kapazitätsgründen die vielen dezentralen Haltestellen nicht abgearbeitet werden können.

Erst nach vielfachen ergebnislosen Kontaktversuchen insbesondere auch um eine synergetische Abstimmung zum Baugebiet Am Brandbach zu erwirken und erheblichen Personalwechsel im Staatlichem Bauamt und wurde der Gemeinde Dormitz im August 2019 mitgeteilt, dass die Gemeinde den barrierefreien Bushaltestellenausbau eigenständig planen muss, wenn dieser an der Staatstraße verwirklicht werden soll.

Die Gemeinde Dormitz hat hierzu mit Beschluss vom 24.09.2019 entschieden das Büro Weyrauther mit der Planung zu beauftragen. 

Bemühungen der Gemeinde wiederholte Straßensperrungen an der Haltestelle Erleinhofer Straße zu vermeiden und in wirtschaftlich synergetischer Arbeitsweise eine vom staatlichen Bauamt geplante Brückensanierung an der ST 2240 über den Brandbach im Jahr 2020 und den barrierefreien Bushaltestellenausbau der Haltestelle gemeinsam durchzuführen, waren jedoch erfolglos, da das stattliche Bauamt die Planungen nicht vor dem Abschluss des Brückenersatzneubaus im September gebilligt hat. 

Da der Brückenersatzneubau des staatlichen Bauamtes anders als in der Beteiligung der Gemeinde ausgeführt wurde und den örtlichen Verhältnissen nicht Rechnung trug, entstand daraufhin eine Verkehrssituation, die für Radfahrer zu erhöhten Gefahrenpotenzial führt. Diese müssen seither nun vor einem Kreuzungsbereich den Radweg verlassen und vor der Brücke auf die Straße einfädeln.

Um die vom Staatlichen Bauamt neu geschaffene Gefahrenstelle an der Staatsstraße zu beseitigen einigten sich Landratsamt, Gemeinde und Staatliches Bauamt darauf, im Rahmen des barrierefreien Bushaltestellenausbaus in der Planung der Gemeinde die Situation entsprechend zu berücksichtigen und die Planungen des barrierefreien Bushaltestellenausbaus so zu ändern, dass auch für die Radfahrer nach Möglichkeit die Gefahrenstelle entschärft wird.

Die Planungen wurden daher angepasst, auch mit der Regierung als möglicher Förderstelle abgestimmt und von Gemeindeseite weiterverfolgt. Mit Anschrieben des Ingenieurbüros vom 27.09.2021 wurden sodann alle Fachstellen wie der Fachbereich Straßenverkehr im Landratsamt, das Staatliche Bauamt und die Verkehrspolizei zu den Planungen nochmals formalisiert beteiligt. Einwendungen zur Planung wurden dabei von keiner Seite erhoben.

Trotz fehlender Ortsdruchfahrtsvereinbarung wurde daher ein entsprechender Förderantrag gestellt, mit den Hinweisen dass die Vereinbarung schnellstmöglich nachgereicht würde.

Aufgrund eines neuerlichen Mitarbeiterwechsels im Staatlichen Bauamt konnte eine Ortsdruchfahrtsvereinbarung jedoch bis dato nicht erfolgen.

Auf wiederholte Nachfrage zum Sachstand wurde der Gemeinde am 03.06.2022 mitgeteilt, dass das Staatliche Bauamt in Abstimmung mit Polizei und Verkehrsbehörde (LRA) die Möglichkeit zu einer besseren Verkehrsführung sah, die weitere Verkehrsgefährdungen minimieren würde. Im Bereich der Haltestelle Erleinhofer Straße Ost sollen danach aus Gründen der Sicherheit für den Fahrgastverkehr und den Fußgängerlängsverkehr nurmehr ein Gehweg Vz 239 mit Zz 1022-10 Radverkehr frei (vormals Vz 240 gemeinsamer Geh- und Radweg) um die Bushaltestelle herumgeführt werden. Der Radweg beginnt nach der Haltestelle mit einer Ausschleifung und Nullabsenkung.

Mit E-Mail vom 17.11.2022 wurde der Gemeinde hierzu eine Plananpassung vom Staatlichem Bauamt vorgelegt.

Zur ganzeinheitlichen Umsetzung dieses verbesserten Konzeptes ist nun die Anpassung der Planung und dann die neuerliche Einholungen von Stellungnahmen der TÖB notwendig, da die Regierung von Oberfranken im Zuge des Förderverfahrens für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle Erleinhofer Straße aufgrund von verkehrsrechtlichen Änderungen eine nochmalige Zustimmung der Träger öffentlicher Belange zur aktualisierten Planung benötigt.
 
Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte befassen sich mit den notwendigen Beschlüssen zur Umsetzung.

zum Seitenanfang

2.1. Barrierefreier Bushaltestellenausbau Dormitz - Haltestellen Erleinhofer Straße; Billigung einer Plananpassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 19.01.2023 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

In Folge eines Abstimmungstermins zwischen Staatliche Bauamt, Polizei und Verkehrsbehörde (LRA) wurde im Staatlichem Bauamt eine Lösung entwickelt, um Verkehrsgefahren weiter zu minimieren. Im Bereich der Haltestelle Erleinhofer Straße Ost sollen danach aus Gründen der Sicherheit für den Fahrgastverkehr und den Fußgängerlängsverkehr nurmehr ein Gehweg Vz 239 mit Zz 1022-10 Radverkehr frei (vormals Vz 240 gemeinsamer Geh- und Radweg) um die Bushaltestelle herumgeführt werden. Der Radweg beginnt nach der Haltestelle mit einer Ausschleifung und Nullabsenkung.

Der entsprechende Plan wird dem Gremium in der Sitzung vorgelegt und von Herrn Panzer und Herrn Saffer aus dem Staatlichem Baumt Bamberg ausführlich mit einer Präsentation vorgestellt. 
Hierbei werden auch die aktuellen Kostenschätzungen und der Anteil der Kosten für Gemeinde und Freistaat genannt. 


Im Diskussionsverlauf nimmt der Gemeinderat zudem die Anregung auf, den nicht zum Bushaltestellenausbau notwendigen Gehwegbereich an der Nordseite der Straße auf der Länge der Straßensanierung ebenfalls bei dieser Gelegenheit mit zu sanieren.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und billigt die vom Staatlichen Bauamt Bamberg im November 2022 vorgeschlagene Anpassung der Pläne zum barrierefreien Bushaltestellenausbau an den Haltestellen der Erleinhofer Straße.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.2. Barrierefreier Bushaltestellenausbau Dormitz - Haltestellen Erleinhofer Straße; Abschluss einer Ortsdurchfahrtsvereinbarung mit dem Staatlichem Bauamt Bamberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 19.01.2023 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Zur Regelung der Aufgaben und Kosten für die Errichtung des barrierefreien Bushaltestellenausbaus und der anschließenden Unterhaltung sowie für die Förderunterlagen ist der Abschluss einer Ortsdurchfahrtsvereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Freistaat Bayern, vertreten durch das staatliche Bauamt notwendig.

Ein vom staatlichen Bauamt vorgeschlagener Entwurf wurde dem Gremium vorab mit der Ladung zur Verfügung gestellt und in der Sitzung vorgelegt.

Wesentliche Kernpunkte der Regelung sind wie folgt:

  • Die Kostenteilung gem. § 5 (1) Die Straßenbauverwaltung trägt dabei für die Maßnahmen gemäß § 1 Abs. 2 Buchstaben a), e), g) und j) die Kosten, diese sind:

  • A) Änderung der Lage und Größe der beiden Busbuchten mit Anpassung der Fahrbahnränder und der Straßenentwässerungsanlagen sowie Erneuerung des Straßenoberbaus im Vorhabensbereich (ca. Station 1,400 bis 1,514 Brücke).
  • e) Anlage eines Radweges mit Ausschleifung und Absenkung der Bordsteine im Brückenbereich.
  • g) Erneuerung der Querungshilfe in der Fahrbahn (im Zuge der vorh. Fußgänger-Querungsanlage bzw. Verkehrshelferfurt) sowie deren Ausstattung mit Elementen für deren barrierefreie Nutzbarkeit (u.a. mit Bodenindikatoren).
  • j) Versetzung des bestehenden Vorwegweisers für die aufeinanderfolgenden Einmündungen der Ortsstraße „Bierleinswiesen“ und der St 2243.

  • § 5 (2) Die Gemeinde trägt die Kosten für die Maßnahmen gemäß § 1 Abs. 2 Buchstaben b), c), d), f), h), i). Diese sind:

  • b) Einbau von Haltestellen-Hochborden und von Elementen für die barrierefreie Nutzbarkeit (u.a. Bodenindikatoren) in beide Haltestellenbereiche.

  • c) Änderung und Erneuerung des Gehweges entlang der Haltestelle „Erleinhofer Straße West“.
  • d) Änderung und Erneuerung des Gehweges (Radfahrer frei) entlang der Haltestelle „Erleinhofer Straße Ost“.
  • f) Versetzung von Straßenleuchten im Vorhabensbereich.
  • h) Ausstattung der zur Fußgänger-Querungsanlage gehörenden Seitenräume/Gehwegbereiche mit Elementen für deren barrierefreie Nutzbarkeit (u.a. mit Bodenindikatoren).
  • Versetzung und Erneuerung zweier Fahrgastunterstände sowie Ausstattung mit neuer ÖPNV-spezifischer Haltestellen-Infrastruktur.

  • Die Straßenbauverwaltung überträgt die Straßenbaulast für das Straßenbauvorhaben zur Änderung der Bushaltestellen samt Fahrbahnerneuerung, Geh- und Radwegen auf die Gemeinde. Die Gemeinde ist Vorhabensträger und Bauherr. Die Gemeinde übernimmt für das Straßenbauvorhaben die gesamte Planung, Ausschreibung, Vergabe, Bauleitung, Bauüberwachung, Abrechnung und Vertragsabwicklung.

  • Die Bauleistungen werden nach Beendigung der Bauarbeiten gemeinsam durch die Gemeinde und die Straßenbauverwaltung abgenommen.

  • Die Gemeinde beantragt die verkehrsrechtlichen Anordnungen bei der zuständigen Verkehrsbehörde im Namen und Auftrag der Straßenbauverwaltung.

  • Die Gemeinde trägt die Kosten für die Herstellung, den Betrieb und die Unterhaltung einer verkehrsgerechten Straßenbeleuchtung der Bushaltestellen und der Fußgänger-Querungsanlage.

  • Vorhandene Verkehrsflächen gehen entschädigungslos auf den jeweiligen Straßenbaulastträger über Restflächen und entbehrliche Straßenflächen im bisherigen Eigentum der Straßenbauverwaltung erwirbt die Gemeinde zum Verkehrswert.

  • Die Straßenbaulast für die fertiggestellten Straßenbestandteile richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere i.V. mit den OD-Richtlinien) und geht mit Verkehrsfreigabe auf den jeweiligen Straßenbaulastträger über.

  • Die Straßenbauverwaltung trägt die Straßenbaulast für die Staatsstraße, einschließlich der Busbuchten, und für den Radweg.

  • Die Gemeinde trägt die Straßenbaulast für die Gehwege und für die Bushaltestelle im Übrigen (einschließlich deren Bordsteine, den Elementen zur barrierefreien Nutzbarkeit sowie der Aufstellflächen).

  • Die Vermessung und Vermarkung wird von der Gemeinde auch namens der Straßenbauverwaltung beantragt.

  • Die Gemeinde trägt, wie bisher gemäß Vereinbarung die betriebliche Unterhaltung, die
Verkehrssicherungspflicht und den Winterdienst für die Fußgängerquerungsanlage und den unselbstständigen Radweg

  • Die Straßenbauverwaltung vergütet der Gemeinde insbesondere für die Übernahme der Planung, Ausschreibung, Vergabe, Bauleitung, Bauüberwachung, Abrechnung, Vertragsabwicklung und sonstigen Bauherren und Verwaltungsaufgaben eine Verwaltungskostenpauschale von 5 % der auf die Straßenbauverwaltung entfallenden anteiligen Bau- und Grunderwerbskosten, einschließlich etwaiger Mehrwertsteuern.

Zur erstmaligen Anlage von Bordsteinen (u.a. von neuen Haltestellen- Bordsteinen) leistet die Straßenbauverwaltung gem. Nr. 13 der Ortsdurchfahrtsrichtlinien einen einmaligen Betrag von 11,- € je lfd. Meter.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der vorgelegten Ortsdurchfahrtsvereinbarung zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.3. Barrierefreier Bushaltestellenausbau Dormitz - Haltestellen Erleinhofer Straße; Beschlussfassung zur angepassten Förderantragstellung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 19.01.2023 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Durch die Plananpassung hat sich das zur Förderung beantragte Vorhaben leicht verändert, so dass auch der Förderantrag angepasst werden muss.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Förderantrag im Hinblick auf die Plananpassung und der Ortsdruchfahrtsvereinbarung anzupassen.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.4. Barrierefreier Bushaltestellenausbau Dormitz - Haltestellen Erleinhofer Straße; Beauftragung eines Ingenieurbüros

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 19.01.2023 ö beschließend 2.4

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 24.09.2019 wurde das Planungsbüro Weyrauther für die Leistungsphasen 1-3 für eine Planung der Bushaltestellen Erleinhof und Raiffeisenstraße entsprechend HOAI Honorarzone III- Mindestsatz und 5 % Nebenkosten beauftragt.
Mit Beschluss vom 20.01.2022 sollte eine Beauftragung für die Leistungsphasen 5-9 sowie einer örtlichen Bauüberwachung entsprechend 2,8 % der anrechenbaren Kosten vorbehaltlich einer Förderzusage durch die Regierung in diesem Jahr erfolgen. Mangels konkretem Förderbescheid erfolgte keine konkrete Beauftragung.

Da eine nun anzustrebende Tektur einzelner Unterlagen der Förderstelle nicht ausreicht müssen die Planunterlagen angepasst und eine neuerliche TöB Beteiligung durchgeführt werden.
Das Ingenieurbüro stuft diese zusätzlichen Leistungen als sog. Änderungs- bzw. Wiederholungsplanung der bereits erbrachten und abgerechneten Leistungsphase 3 ein und bieten der Gemeinde diese aufbauend auf den bisherigen vertraglichen Vereinbarungen mit 15 % des Grundhonorars der neu aufzustellenden anrechenbaren Kosten an. Diese anrechenbaren Kosten würden dann auch für die weiteren Leistungsphasen angesetzt werden.

Aufgrund der Diskussion in Top 2.1. soll das Ingenieurbüro nach Maßstab der unten im Beschluss genannten Leistungsphasen auch beauftragt werden, die Sanierung des Straßenkörpers in den vom Staatlichen Bauamt vorgestellten Bereich und die Sanierung des Gehweges, der nicht zum barrierefreien Bushaltestellenausbau auf der nördlichen Bushaltestellenseite benötigt wird, entlang des Straßenkörpers bis einschließlich gegenüber der Zufahrt zum Baugebiet Am Brandbach in die Wege zu leiten.   

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt das Planungsbüro Weyrauther zur Wiederholungsplanung der Leistungsphase 3 für den barrierefreien Bushaltestellenausbau an der Erleinhofer Straße mit Anpassung der Planung, Erstellung der Förderunterlagen und Durchführung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
Bürgermeister Bezold wird bevollmächtigt vorbehaltlich einer Förderzusage durch die Regierung das Ingenieurbüro Weyrauther    für die Leistungsphasen 5-9 zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Machbarkeitsstudie zum Verkehrsanschluss des Gewerbegebiets Langenau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 19.01.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

In der Sitzung vom 22.09.2022 hat sich der Gemeinderat mit der Vergabe von Planungsleistungen zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Anbindung des Gewerbegebiets in der Langenau befasst. 
In seiner Beschlussfassung hat der Gemeinderat die Vergabe unter den Vorbehalt gestellt, dass die betroffenen Grundstückseigentümer für eine mögliche Anbindungstrasse ihre Zustimmung erteilen.

Mit Schreiben vom 06.10.2022 wurden die vier betroffenen Eigentümer kontaktiert. Einer hat zugestimmt, Zwei haben abgelehnt, von dem Letzten ist bislang keine Rückmeldung eingegangen. 

Aufgrund des vom Gemeinderat geäußerten Vorbehalts fand daher keine Beauftragung des Planungsbüros statt. 

zum Seitenanfang

4. Antrag des Schützenfreunde Dormitz e. V. auf Bezuschussung des allgemeinen Sportbetriebs und der Jugendarbeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 19.01.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Mit Antrag vom 23.12.2022, Eingang in der Gemeinde am 27.12.2022, beantragt der Schützenfreunde Dormitz e. V. einen gemeindlichen Zuschuss zum allgemeinen Sportbetrieb und zur Jugendarbeit. Dem Antrag wurden die Förderbescheide des Freistaats Bayern in Höhe von 821,57 Euro und des Landkreises Forchheim in Höhe von 189,81 Euro beigefügt.

Die Sportförderung im Jahr 2021 betrug 1.011.38 Euro, dies entspricht in Summe der Förderungen durch den Freistaat und den Landkreis.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt dem Schützenfreunde Dormitz e. V. einen gemeindlichen Zuschuss zum allgemeinen Sportbetrieb und zur Jugendarbeit in Höhe von 1.011,38 Euro zu gewähren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Möglichkeit zur Stellungnahme der Gemeinde Dormitz zum Umsetzungskonzept der EG-Wasserrahmenrichtlinie des WWA Nürnberg zur Schwabach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 19.01.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Mit E-Mail vom 19.12.2022 teilte das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg mit, dass aufgrund der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) Gewässer in einen sogenannten „guten ökologischen Zustand versetzt werden müssen“.  Nach Angabe des WWA Nürnberg zeigen biologische Untersuchungen im Bereich des Flusswasserkörpers „2_F054 Schwabach von Einmündung Eckenbach“ Defizite im Bereich der Fischfauna sowie bei den Wasserpflanzen / Algen (Biokomponente „Makrophyten/ Phytobenthos“). Damit verfehlt dieser Gewässerabschnitt die Zielvorgabe „guter ökologischer Zustand“.

Daher hat das WWA Nürnberg ein Umsetzungskonzept erstellt, um einen guten ökologischen Zustand herzustellen.  Eine erste Beteiligung zu einem ersten Entwurf erfolgte hier 2018. Der Gemeinderat Dormitz wurde zum ersten Entwurf des WWA in der Sitzung vom 22.11.2018 bereits informiert.

Der aktuelle Entwurf des Konzepts wird dem Gemeinderat in der Sitzung vorgelegt und kann aufgrund der enormen Datenmenge unter dem Link: https://www.wwa-n.bayern.de/fluesse_seen/umsetzungskonzepte_wrrl/gewaesserstrukturelle_massnahmen  abgerufen werden.

Bis zum 10.02.2023 besteht für die Gemeinde und die Öffentlichkeit die Möglichkeit zum Vorhaben Stellung zu nehmen.

Im Gemeindegebiet Dormitz sind vom WWA der Bau einer Fischaufstiegsanlage, naturnahe Gewässerumgestaltung und Flächenerwerb an der Schwabach zur eigendynamischen Gewässerentwicklung geplant.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt vom WRRL-Umsetzungskonzept 2_F054 Schwabach von Einmündung Eckenbach Kenntnis und entschließt sich keine Stellungnahme abzugeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung; hier: Bestattungsentgelte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 19.01.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bürgermeister Bezold berichtet, dass das Bestattungsunternehmen BeFu zum 1.1.23 die inflationären Auswirkungen des vergangenen Jahres, sowie die enorm geänderten Bestattungsbedingungen mit Blick auf den extrem gesunkenen Anteil an Erdbestattungen im Vergleich etwa zum Jahr 2019, nun bei den Grabherstellungspreisen weitergeben muss. 
Die Preissteigerung betrifft zwei Arten der Grabherstellung, die anderen Arten der Grabherstellung bleiben im Preis unverändert sie betragen für 

Urnengräber                             150,00 Euro, netto, vormals 120,00 Euro.
Erdgräber (einfach tief)                  680,00 Euro, netto, vormals 600,00 Euro.

In der Anlage wurde der Entwurf des Textvorschlags für die Änderungsatzung zur Gebührensatzung, mit der Ladung bereitgestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt vorliegenden Entwurf einer Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den Friedhof Dormitz als Satzung. Er beauftragt Bürgermeister Bezold mit der Ausfertigung und Bekanntmachung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Rechtsaufsichtliche Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 19.01.2023 ö informativ 7

Sachverhalt

Das Landratsamt Forchheim hat mit Schreiben vom 24.11.2022 (Eingang am 13.12.2022) die rechtsaufsichtliche Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 erteilt.

Der Gemeinderat ist über folgende Feststellungen zu informieren:

Die Kreditermächtigung gilt bis Ende des Haushaltsjahres und, wenn die Haushaltssatzung für das nächste Jahr nicht rechtzeitig amtlich bekannt gemacht wird, bis zum Erlass dieser Haushaltssatzung (Art. 71 Abs. 3 GO).

Zur Sicherung des Kredites dürfen keine Sicherheiten bestellt werden (Art. 71 Abs. 6 GO).

Die Ermächtigung zur Aufnahme der in der Haushaltssatzung festgesetzten Kassenkredite in Höhe von 750.000 € gilt über das Haushaltsjahr hinaus bis zum Erlass der neuen Haushaltssatzung (Art. 73 Abs. 1 GO).

Ferner wird darauf hingewiesen, dass die Ausgabemittel des Vermögenshaushalts nur in Anspruch genommen werden dürfen, soweit Deckungsmittel rechtzeitig bereitgestellt werden können. Dabei darf die Finanzierung anderer, bereits begonnener Maßnahmen nicht beeinträchtigt werden (§ 27 KommHV-Kameralistik).

Die Haushaltswirtschaft ist so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben gesichert ist; dabei sind die Grundsätze der Sparsamkeit und der Wirtschaftlichkeit zu beachten (Art. 61 GO).

Über- und außerplanmäßige Ausgaben (vgl. § 87 Nr. 4 und Nr. 33 KommHV-Kameralistik) sind nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Sind sie erheblich, so sind sie vom Gemeinderat zu beschließen (Art. 66 Abs. 1 GO).

zum Seitenanfang

8. Auftragsvergabe eines Sektionaltores für den gemeindlichen Bauhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 19.01.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Im gemeindlichen Bauhof von Dormitz ist das dritte Rolltor defekt. (zwei wurden in den letzten Jahren bereits ersetzt). Aufgrund der defekten Mechanik ist selbst ein manueller Kettenbetrieb durch die Bauhofmitarbeiter nur sehr schwer möglich. 
Dieses Tor ist ca. 25 Jahre alt und es gibt keine Ersatzteile mehr, die einen reibungslosen Betrieb mit entsprechender Gewährleistung sicherstellen. Vor den Weihnachtsfeiertagen wurden 3 Anfragen versandt. 
Zwei Angebote liegen vor, eine Firma konnte kein Angebot erstellen.

Aufgrund der bis zu 20 Wochen dauernden Lieferzeit wurde der Auftrag in Absprache mit dem 2. Bürgermeister bereits vergeben.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis, stimmt der Vorgehensweise zu und vergibt den Auftrag an die Fa. EBM, Erbendorf zu einem Preis von 7.120,96 €/brutto incl. Demontage des alten Tores, sowie der Montage des neuen Tores.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht-öffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 19.01.2023 ö informativ 9

Sachverhalt

-

zum Seitenanfang

10. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 19.01.2023 ö informativ 10
Datenstand vom 23.03.2023 17:50 Uhr