Datum: 22.02.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Dormitz
Gremium: Gemeinderat Dormitz
Körperschaft: Gemeinde Dormitz
Öffentliche Sitzung, 17:39 Uhr bis 21:04 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:04 Uhr bis 21:34 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Sanierung der Kirchenstraße; Vorstellung von Varianten zur Anpassung der Vorentwurfsplanung mit vorheriger Ortsbegehung
2 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 25.01.2024
3 Wiederbelebung Jugendclub Leuchtturm; Vorstellung möglicher Maßnahmen und Ideen durch die Projektgruppe
4 Formlose Bauvoranfrage, Umnutzung Nebengebäude, Hauptstraße
5 Kanalbestandserfassung - Bierleinswiesen; Auftragsvergabe
6 Photovoltaikanlagen auf kommunalen Liegenschaften; Erneute Behandlung der Vorstellung von Erkenntnissen im Rahmen des Energiecoachings und Beschlussfassung zur Projektierung einer Liegenschaft
7 Antrag auf Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zum Bau einer Mittelspannungskabelanlage südlich von Erleinhof
8 Beteiligung als Träger öffentlicher Belange (TöB) zum Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnungsplan sowie Änderung Flächennutzungs- und Landschaftsplan „Solarpark Marloffstein"
9 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht-öffentlicher Sitzung
10 Informationen

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1. Sanierung der Kirchenstraße; Vorstellung von Varianten zur Anpassung der Vorentwurfsplanung mit vorheriger Ortsbegehung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 22.02.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

In der Sitzung vom 14.12.2023 wurde dem Gemeinderat ein Vorentwurf zur Sanierung der Kirchenstraße vorgestellt. U.A. sollte hierbei die Gehwegführung entlang der Schulstraße mit Alternativvarianten vorgeschlagen werden.

Nach Ortstermin um 17:00 im Vorfeld der Sitzung und Erläuterung des Planentwurfs und seiner Varianten durch den Planer in der Gemeinderatsitzung ergaben sich folgende Themenpunkte, zu deren Ausführung der Gemeinderat eine Entscheidung traf:

  • Mögliche Pflasterung im Bereich der Sebalder Straße
Der Gemeinderat diskutiert eine mögliche Pflasterung sowie eine über die Planung hinausgehende Eingrünung des Kurvenbereichs. Im Ergebnis möchte der Gemeinderat auf eine Pflasterung verzichten und die Straße wie im Planentwurf als Asphaltstraße neu errichten.

  • Umfeld zum Baum im Kreuzungsdreieck
Anschließend werden intensiv die Vor- und Nachteile einer neuen Verkehrsführung im Bereich an der Kreuzung um den Baum diskutiert. 
Der Gemeinderat entscheidet sich letztlich zu folgender Abwandlung des Planentwurfs: In der Straßenstich vor der Hausnummer 4a soll nur eine Seite der Straße eingegrünt werden. Der geplante Bereich des eingegrünten Aufenthaltsbereich am Baum soll um ca. 90° gedreht werden damit der Verkehr an der Hausnummer 6 entlanggeführt werden kann.  Und die Eingrünung zwischen Baum und Hausnummer 4 errichtet wird.

  • Anzahl und Gestaltung der zu schaffenden Parkplätze vor der Kirche
In nächstem Schritt wird im Gemeinderat die Anzahl der neu zu schaffenden Parkplätzen diskutiert. Das Planungsbüro schlägt hier zwei Varianten vor. Eine Variante mit drei Stellplätze verteilt auf zwei Parkbuchten, die eingegrünt sind und ein Variante mit fünf Stellplätzen. Der Gemeinderat entschließt sich hier einen Mittelweg weiterzuverfolgen, bei dem der Planentwurf mit drei Stellplätze auf vier Stellplätze modifiziert werden soll. Nur das nördlichste und das südlichste Pflanzbeet sollen wie im Planentwurf vorgesehen erhalten werden, um einen entsprechenden vierten Parkplatz zu ermöglichen.

  • Gehwegführung in der Schulstraße
Dem Gremium werden hier drei Varianten vorgelegt eine Variante 1 mit Querung der Straße nahe der Kreuzung zur Kirchenstraße und Gehweg an der Nordseite (ähnlich dem Bestand). Eine Variante 2 mit einem Gehweg an der Südseite der Schulstraße und durchgehendem Gehweg von Kirchenstraße zu Schulstraße.
Sowie eine Variante 3 mit einem Wechsel der Gehwegseite, der auf der Südseite beginnt und ab Höhe der Zufahrt zu den Hausnummern 6,8,10 und 12 mit einem Zebrastreifen auf die Nordseite geführt wird.
Der Gemeinderat entscheidet hier, dass die Variante 1 weiterverfolgt werden soll.    

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt das Planungsbüro BFS+ entsprechend den Ergebnissen aus der Diskussion im Gemeinderat den Plan anzupassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 25.01.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 22.02.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 25.01.2024 wurde mit der Sitzungsladung versandt bzw. im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Einwendungen bringt niemand vor. Sie wird daher genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Wiederbelebung Jugendclub Leuchtturm; Vorstellung möglicher Maßnahmen und Ideen durch die Projektgruppe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 22.02.2024 ö informativ 3

Sachverhalt

Eine Teilfläche des früheren Sportplatzes an der Schwabachstraße wird seit vielen Jahren für die Jugendarbeit, bzw. den Jugendclub genutzt. 

Die frühere Gerätehütte wurde auch vom Sportverein übernommen und vor geraumer Zeit durch die Jugendlichen für eine Nutzung ausgebaut. Zusätzlich wurden auf dem Gelände Container und ein WC- Container errichtet. 

Mittlerweile wird das Gelände wieder vermehrt durch den örtlichen Sportverein für das Jugendtraining in Anspruch genommen. Um die Sportfläche auch in der dunklen Jahreszeit entsprechend nutzen zu können, wurden durch den Sportverein Schweinwerfer und Masten errichtet.

Die Container sind in einem relativ guten Zustand. Der WC- Container wurde 2023 gebraucht angeschafft und ist ebenfalls in einem guten Zustand. 

Die Holzhütte ist sehr in die Jahre gekommen und auch sehr marode. Sachbeschädigungen im Innenraum haben nicht gerade zur Verbesserung beigetragen. Eine Sanierung dieser wäre sehr unwirtschaftlich. 

Zwischenzeitlich hat sich eine Initiative aus Eltern und Jugendtrainer gefunden, welche gerne dem Gelände und auch den Gebäuden wieder mehr Leben verleihen möchte. Damit dieses für Jugendliche, aber auch zur Freizeitgestaltung besser genutzt werden kann, sind verschiedene Investitionen und Maßnahmen erforderlich. 

Die gemeindliche Jugendpflegerin begrüßt diese Initiative sehr. Ihre Gedankenspiele gehen in dieselbe Richtung. Sie alleine könnte allerdings dieses Projekt nicht stemmen. Sie freut sich daher über das Engagement der Ehrenamtlichen. Die Jugendpflegerin sieht in dem Vorhaben sehr große Vorteile. 

In der Sitzung stellen Bürger aus der Projektgruppe ihre Pläne und Ziele für das Gelände vor.


Ideen bestehen beispielsweise ca. etwa  mit Vier Containern einen Ersatzneubau zu schaffen, um  die Holzhütte zu ersten und moderne neue Räumlichkeiten zu schaffen. Die Kosten liegen dabei bei ca. 7.500,-€ pro Container (neu) oder ca. 3.800,-€ je gebrauchter Container

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen positiv zur Kenntnis, begrüßt eine Wiederbelebung des Leuchtturmes und beauftragt Bürgermeister Bezold  Mittel im Haushalt 2024  einzustellen,  um die Finanzierung der Maßnahme sicherzustellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Formlose Bauvoranfrage, Umnutzung Nebengebäude, Hauptstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 22.02.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

In einer formlosen Bauvoranfrage plant der Bauherr am Bauort das Obergeschoss des Nebengebäudes zum Wohnraum umzubauen. Hierfür möchte der Bauherr dem Gemeinderat seine Baupläne für eine formlose Bauvoranfrage außerhalb eines konkreten Bauantrages oder Bauvorbescheides vorlegen. Der Bauherr möchte lediglich erfragen, ob eine Zustimmung mit der geplanten Bauweise und möglichen Abweichungen zur Ortsgestaltungssatzung durch den Gemeinderat in Aussicht gestellt werden kann.

Der Bauort befindet sich im Sanierungsgebiet „Altort von Klein- und Großdormitz“ und ist durch die bestehende Altortbebauung in der näheren Umgebung an der Hauptstraße eingerahmt. Der Bauort grenzt westlich vom Grundstück an dem bestehenden Bebauungsplan Dormitz West an.
In unmittelbarer Nähe des Bauortes befindet sich überwiegend reine Wohnbebauung.
Das Vorhaben dient dem Wohnen und ist demnach einem typischen Gebietsbereich für die Allgemeine Wohnbebauung zuzuordnen. (§4 Abs. 2 Nr.1 BauNVO)

Entspricht die Eigenart der näheren Umgebung einem der Baugebiete, die in der auf Grund des § 9a erlassenen Verordnung bezeichnet sind, beurteilt sich die Zulässigkeit des Vorhabens nach seiner Art allein danach, ob es nach der Verordnung in dem Baugebiet allgemein zulässig wäre. (§34 Abs.2 BauGB)

Die Errichtung von Wohnhäusern für Wohnzwecke ist seiner Art nach in der Umgebung überwiegend üblich und daher zulässig. Beim Maß der baulichen Nutzung ist darauf abzustellen, ob von dem künftigen Baukörper keine erdrückende Wirkung (Grundsatz von Belichtung, Besonnung und Belüftung) auf die benachbarten Anwesen ausgeht.

Die bereits bestehende Scheune bleibt in seiner Kubatur erhalten und soll von der Firsthöhe von 6,60 m auf 6,85 m erhöht werden zudem in der Traufhöhe von 4,17 m auf 5,47 m. Die Dimensionierung der Baukörper ist hinsichtlich der Grundflächen umgebungstypisch. Auch die Höhe der Gebäude mit Erdgeschoss, Obergeschoss und Satteldach ist mit einer Traufhöhe um die 4,00 m und einer Firsthöhe zwischen 5 m bis 6 m umgebungstypisch. Von einer erdrückenden Wirkung ist demnach nicht auszugehen. 

Laut Gestaltungssatzung mit den Festsetzungen zur Gestaltung sind Dächer als Satteldächer mit einer Dachneigung von 38° Grad bis 45° Grad auszuführen. (Art. 7 Nr.1)
Den Planzeichnungen ist zu entnehmen, dass der Bauherr eine Dachneigung von 25°Grad für das Bauvorhaben plant.

Die Erschließung hinsichtlich des Verkehrs ist gesichert. Nachbarunterschriften liegen nicht vor.

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Sanierungsgebietes "Altort von Klein- und Großdormitz" dort gelten die Gestaltungsrichtlinien für das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet Damit finden die im Folgenden Gestaltungsrichtlinien genannten Richtlinien auch Anwendung für das beplante Grundstück.

Nach Art. 2 Abs. 1 Satz 1 der Gestaltungsrichtlinie finden die Vorschriften des § 144 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) innerhalb des Sanierungsgebietes Anwendung. § 144 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 14 Abs.1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 29 Abs. 1 BauGB fordert für Vorhaben, die die Errichtung von baulichen Anlagen innerhalb eines förmlich festgesetzten Sanierungsgebietes zum Inhalt haben, eine schriftliche Genehmigung.
Aktuell begehrt der Bauherr jedoch nur eine formlose Bauvoranfrage. Eine Baubeschreibung ist nicht konkret vorgelegt, so dass zu diversen Materialien die nach der Gestaltungsrichtlinie Verwendung finden sollen, noch keine Aussage getroffen werden kann. 

In Artikel 3 – 10 der Gestaltungsrichtlinie der Gestaltungssatzung mit den Festsetzungen zur Gestaltung "Altort von Klein- und Großdormitz" sind die Kriterien für die Abmessung und Gestaltung von Gebäuden ausformuliert. Hier ist festzustellen, dass dem Grunde nach Erhalt und Sanierung vorhandener Bausubstanz vor Abriss und Neubau geht.

Die Umnutzung des bestehenden Nebengebäudes dient der Wohnraumschaffung und somit der Erweiterung als auch Nachverdichtung in der näheren Umgebung. Dies hat positive Auswirkungen auf die Zentralen Einrichtungen der Gemeinde (Kirche, Verwaltung, Schule, KiTa) Vorliegend handelt es sich um ein Musterbeispiel der Nachverdichtung und beseitigt unerwünschten Leerstand. Aus diesen städtebaulichen Erwägungen erscheint es vorzugswürdig eine sanierungsrechtliche Genehmigung zu erteilen. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und befürworte die formlose Bauvoranfrage nur mit der Maßgabe, dass eine Dachneigung von mindestens 38° eingehalten wird. Mit der geplanten Trauf- und Kniestockhöhe besteht Einverständnis.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Gestaltungssatzung mit den Festsetzungen zur Gestaltung und Ortsbilderhaltung für den „Altort von Klein- und Großdormitz“ mit dem festgelegten Sanierungsgebiet zu beachten ist. Auf Grundlage der eingereichten Unterlagen kann zum heutigen Zeitpunkt diesbezüglich keine genaue Prüfung erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Kanalbestandserfassung - Bierleinswiesen; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 22.02.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

In seiner Sitzung am 23.10.2023 hat der Gemeinderat Dormitz die Gaul Ingenieure mit der Erneuerung der wasserrechtlichen Genehmigung für das Gebiet Bierleinswiesen beauftragt, da diese am 31.10.2024 ausläuft. Da es keine verwertbaren Kanalbestandsdaten gibt werden diese dringend benötigt.

Zur Grundlagenermittlung und für die weiteren Planungsschritte zur Erneuerung der wasserrechtlichen Genehmigung ist es notwendig, durch Kanalbefahrungen und entsprechende Auswertungen verwertbare Daten zu erhalten. Zur Ermittlung dieser Daten wurden bei 4 Unternehmen Angebote abgefragt, 2 Unternehmen haben ein Angebot abgegeben, 2 haben abgesagt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und vergibt den Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter, die Fa. Brochier, aus Nürnberg zu einem Preis von 8.398,15 €/brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3

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6. Photovoltaikanlagen auf kommunalen Liegenschaften; Erneute Behandlung der Vorstellung von Erkenntnissen im Rahmen des Energiecoachings und Beschlussfassung zur Projektierung einer Liegenschaft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 22.02.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

In der Sitzung vom 25.01.2023 wurden der Tagesordnungspunkt zur Beschlussfassung über die Projektierung von Photovoltaikanlagen zur Umsetzung von Maßgaben aus dem Energiecoaching vertagt, da hier eine Unklarheit über die verwendeten Zahlen herrschte.

Die KiTa-Dormitz Glückskinder in der Josef-Hildebrandt-Straße hat bereits mehrere An- und Umbauten hinter sich.  Es existieren daher zwei Stromzähler im Gebäude. 
Über den einen Stromzähler läuft der reine Stromverbrauch (~ 12.000 bis 13.000 kWh pro Jahr) über den anderen Stromzähler läuft im Wesentlichen die strombetriebene teilweise im Gebäude verbaute Heizung (~ 39.000 kWh pro Jahr). (Anmerkung: Ebenfalls in einigen Gebäudeteilen verbaut ist auch eine Gasheizung).

In der Sitzung vom 19.10.2023 wurde dem Gemeinderat ein Angebot vorgelegt. Die anbietende Firma hat hier den Stromverbrauch von beiden Stromverbrauchsquellen als Verbrauch herangezogen (52.000 kWh). Aufgrund der Marktlage zu diesem Zeitpunkt fand kein Ortstermin statt und die Fa. hat pauschal die Dachflächen betrachtet und eine 80 kWp Anlage angeboten.

Im Rahmen des Energiecoachings wurde die KiTa-Dormitz Glückskinder in der Josef-Hildebrand-Straße insbesondere hinsichtlich Schwierigkeiten bei der Installation von PV-Anlagen auf dem Dach detaillierter betrachtet. 
Es wurde daher festgestellt, dass der bestehende Kindergarten durch seine ausgesprochen kleinteilige Dachstruktur die effektive Nutzung von Photovoltaik erheblich erschwert. Die Nutzung der zahlreichen Satteldächer, aber auch des Flachdaches, ist grundsätzlich möglich. Die vielen Teilflächen führen aber voraussichtlich zu deutlichen Mehrkosten.


Folgende Erzeugungspotenzial wurden sodann beispielhaft dargestellt: 
• 8.4 kWp, 6400 kWh/a (1) 
• 4.8 kWp, 4800 kWh/a (2) 
• 11.6 kWp, 11000 kWh/a (3) 
Bei Belegung der drei abgebildeten Flächen: 24,8 kWp, 22.200 kWh/a


Im Rahmen des Energiecoachings wurde dabei der Heizstrom bewusst nur untergeordnet betrachtet und mit dem Stromverbrauch ohne den Heizstrom gerechnet, da der Heizstrom vorwiegend in der sonnenarmen Winterzeit benötigt wird. 
Das Energiecoaching kam daher zu folgendem Ergebnis
 
„• Der Kindergarten hat einen Jahresverbrauch von rund 12.000 kWh (ohne Heizstrom). Zur bilanziellen Deckung des Eigenbedarfs würde daher bereits das Flachdach bei der Krippe (Fläche 3) genügend Leistung bieten.
• Auch eine mittelgroße Anlage 30-50 kWp kann Sinn machen. Hierfür sollte der überschüssige Strom zum Beispiel in der Heizungsanlage Verwendung finden können.“

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt Bürgermeister und Verwaltung konkrete Angebote für den Kindergarten in der Josef-Hildebrand-Straße zur Installation von einer Photovoltaikanlage

  • für ein erstes Angebot zu 
  • 4 kWp, 6400 kWh/a (1) 
  • • 4.8 kWp, 4800 kWh/a (2) 
  • • 11.6 kWp, 11000 kWh/a (3) 
bei Belegung der drei abgebildeten Flächen entsprechend der Angaben aus dem Energiecoaching inklusive Montage, Wechselrichter und Elektroinstallation einzuholen 


und 


  • ein zweites Angebot zur Belegung der weiteren Dachfläche (bis zu einer Gesamtleistung von ca. 40 kWp) inklusive Montage, Wechselrichter und Elektroinstallation einzuholen.

Angebote zu Speicher sollen nicht eingeholt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zum Bau einer Mittelspannungskabelanlage südlich von Erleinhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 22.02.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Bayernwerk Netz GmbH plant die Verlegung einer 20-kV-Kabelleitung, Leerrohr HDPE50 für spätere Belegung mit Nachrichtenkabeln, sowie den Bau von Niederspannungskabeln zur Verstärkung des Ortsnetzes. 
Die Maßnahme dient zum Ersatz einer bestehenden 20kV-Freileitung. 
Die geplante Kabeltrasse verläuft soweit möglich in den Wegegrundstücken der Gemeinden. 
Das Kabel wird größtenteils in offener Bauweise verlegt.

Bei offener Verlegung werden die Kabelleitungen mit einer Verlegtiefe von 0,8m bis 1,2 m verlegt, die Grabenbreite variiert je nach Verlegetiefe zwischen 0,4m und 0,6m

Die Antragstellerin beantragt eine Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis gemäß Art. 7 Abs. 1 und Abs. 4 Denkmalschutzgesetz (DSchG) für den konkreten Einbau, da entlang des Wegegrundstücks 
sich das Bodendenkmal Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung (D-4-6332-0109) befindet. Jegliche Grabung bedarf daher einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis.

Für den Erlass der beantragten Erlaubnis ist das Landratsamt als untere Denkmalschutzbehörde fachlich zuständig. Allerdings wird für die Bearbeitung des Antrags gemäß Art. 15 Abs. 1 Satz 1 DSchG eine Stellungnahme der örtlichen Gemeinde benötigt.

Nach Art 7 Abs. 4 i.V.m. Art 6 Abs. 2 DSchG kann die Denkmalschutzrechtliche Grabungserlaubnis versagt werden, soweit gewichtige Gründe des Denkmalschutzes für die unveränderte Beibehaltung des bisherigen Zustands sprechen. Derartige Versagungsgründe sind nicht ersichtlich, da die Maßnahme ein bestehendes Kabel ersetzen soll.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der vorgelegten Planung und billigt in der gemeindlichen Stellungnahme an die untere Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Forchheim die Pläne.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Beteiligung als Träger öffentlicher Belange (TöB) zum Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnungsplan sowie Änderung Flächennutzungs- und Landschaftsplan „Solarpark Marloffstein"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 22.02.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Gemeinde Marloffstein hat am 28.07.2022 beschlossen, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Solarpark Marloffstein“ aufzustellen und parallel hierzu den Flächennutzungs- und Landschaftsplan in diesem Bereich zu ändern.

Es wird die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage geplant. Hierfür wird auf Ebene des Flächennutzungsplanes eine Sonderbaufläche gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaik“ ausgewiesen. Im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll mit der Greenovativ GmbH als Solarparkbetreiber im Bebauungsplan ein Sondergebiet ausgewiesen werden.

Der Geltungsbereich liegt südlich von Marloffstein und umfasst insgesamt 2,90 ha.

Geplant ist eine Anlage mit einer Gesamtleistung von gut 3-4 MWp, mit der eine jährliche Strommenge von ca. 3-4 Millionen kWh erzeugt werden kann.
Für ein ruhiges Erscheinungsbild der Anlage in der freien Landschaft sind die Modultische in parallel zueinander aufgestellten Reihen mit einem Mindestabstand von im Mittel (geringfügige Abweichungen können dadurch toleriert werden) 2,0 m zwischen den Reihen zu errichten. Infolge von unterschiedlichen Geländeneigungen innerhalb des Geltungsbereiches sind die Abstände variabel zu halten, um Verschattungen zu vermeiden. Der Mindestabstand von der Tischunterkante bis zum Gelände mit 0,8 m ermöglicht eine Beweidung.
Die Erschließung des geplanten Solarparks erfolgt für die Uttenreuther Str. (ERH 7) und von dort über die Zuwegung zur Anlagenfläche über einen landwirtschaftlichen Flurweg.
Da die Flächen zwischen und unter den Modultischen unversiegelt bleiben, soll das (über die Modultische) anfallende Niederschlagswasser weiterhin flächig vor Ort über die belebte Oberbodenzone versickern.
Eine Blendwirkung auf Fahrzeugführer der ERH 7 ist unwahrscheinlich, da die Blickrichtung des Fahrzeugführers von der Fahrbahn weg zum Vorhaben gerichtet sein muss. Zur St 2242 bestehen keine Blickbeziehungen infolge der bestehenden Eingrünung.

Der gewählte Standort berührt laut Angaben in der Planbegründung keine Schutzgebiete des Naturschutz- und Wasserrechts (einschließlich Biotope).

Die Gemeinde Dormitz hat hier die Gelegenheit als Träger öffentlicher Belange Stellung zu nehmen. Die Planunterlagen werden dem Gremium in der Gemeinderatsitzung vorgelegt und können auch vorab unter der Webseite Bauleitplanung - aktuelle Verfahren | Gemeinde Marloffstein (vg-uttenreuth.de) abgerufen werden. 

Negative Auswirkungen auf die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde Dormitz sind durch die Bebauungsplanänderung und die Flächennutzungsplanänderung nicht zu erwarten. 

In der Sitzung werden jedoch negative Auswirkungen auf das Landschaftsbild diskutiert.

Beschluss

Der Gemeinderat Dormitz nimmt die Bauleitplanung zur Kenntnis und beschließt keine Einwendungen vorzubringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4

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9. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht-öffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 22.02.2024 ö informativ 9

Sachverhalt

Hier ist nichts bekannt zu geben.

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10. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 22.02.2024 ö informativ 10
Datenstand vom 27.03.2024 10:06 Uhr