Datum: 14.03.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Dormitz
Gremium: Gemeinderat Dormitz
Körperschaft: Gemeinde Dormitz
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:54 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 22.02.2024
2 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 07.03.2024
3 Neufassung des Flächennutzungsplan Dormitz; Diskussion und Beschlussfassung über Grundkonzeption eines Vorentwurfs

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1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 22.02.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 14.03.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 22.02.2024 wurde mit der Sitzungsladung versandt bzw. im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
Frau Walcher wendet zu TOP 1 der Niederschrift ein, dass vier Parkplätze geschaffen werden sollen. In der Niederschrift ist bislang von drei die Rede.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, diese Änderung einarbeiten zu lassen und ansonsten die Niederschrift zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 07.03.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 14.03.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 07.03.2024 wurde mit der Sitzungsladung versandt bzw. im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Einwendungen bringt niemand vor. Sie wird daher genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Neufassung des Flächennutzungsplan Dormitz; Diskussion und Beschlussfassung über Grundkonzeption eines Vorentwurfs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 14.03.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das von der Gemeinde zur Neufassung des Flächennutzungsplans beauftragte Planungsbüro BFS+ GmbH erläutert in der Gemeinderatsitzung die Grundlagen der Bauleitplanung im Bezug auf einen Flächennutzungsplan und legt einen Vorentwurf vom 01.03.2024 als Diskussionsgrundlage in der Sitzung vor.  In der Vorentwurfsfassung wurden die zwingend zu berücksichtigenden Belange aus Einwendungen der Stellungnahmen zur abgebrochenen Bauleitplanung 2022/23 in der Abwägung mit einbezogen (Bspw: Verbesserte Berücksichtigung von Angaben der Landesentwicklungsplanung; Übernahme von Vorgaben der Regionalplanung; Streichen von Wohnbauflächen entsprechend der Stellungnahme des Kreisbaumeisters, Abstände zu Waldflächen).

Von den Flächenpotenzialen verbleiben im bisherigen Entwurf:
  • Geplante Wohnbauflächen: ca. 11,5 ha  (Vergleich: Entwurf 2022 hatte ~ 25 ha)
  • Geplante Mischbaufläche: ca. 1,5 ha (d.h. ca. 0,7 ha für Wohnen)
  • Geplante Gewerbefläche: ca. 4,0 ha

Der Vorentwurf wir vom Planungsbüro BFS+ in der Sitzung zusammen mit der Methodik der Flächennutzungsplanung und dem rechnerischen Wohnbaubedarf vorgestellt. Hierbei geht die Prognose von einer Überalterung und einem Schrumpfen der Dormitzer Bevölkerung aus, wenn keine Baulandausweisung vorgenommen wird. Gleichwohl besteht bereits bei dieser Prognose ein gewisser Bedarf an Wohnbauflächen, da neue Wohngewohnheiten und Anforderungen (Lärmschutz, Größe etc.) einen Bedarf erwarten lassen. Unabhängig davon ist die Lage im Raum (nähe Erlangen, Forchheim und Metropolregion Nürnberg insgesamt) sowie die gute Anbindung ans Straßenverkehrsnetz  für Dormitz sehr günstig, so dass hier über den originären Dormitzer Bedarf weitere große Nachfrage nach Wohnraum besteht, der die Gemeinde bei entsprechender Würdigung angemessen Rechnung tragen könnte.

Der Vorentwurf wird dem Gemeinderat in der Sitzung zur konkreten Diskussion und Planung über die zukünftige gemeindliche Entwicklung vorgelegt und diskutiert.

Im Rahmen der Diskussion werden folgende Punkte angesprochen und im Gemeinderat debattiert:
  • Von Einzelstimmen wird das Maß der Wohnbauausweisung in Frage gestellt, da insbesondere von übergeordneten Fachstellen zur letzten Bauleitplanung der Hinwies auf den Vorrang der Innenentwicklung und einer bedarfsgerechten Wohnbauausweisung kam.
  • Die Geeignetheit der Fläche DO 4 südlich der Kleinsendelbacher Straße (3,2 ha) wird bezüglich der potenziellen Kosten der Erschließung und der Größe angesprochen.  
  • Das entfallen der Wohnbaufläche aus dem bestehenden Flächennutzungsplan von 1996 am Ortsausgang Richtung Erlangen wird von einigen Mitgliedern des Gemeinderats in Frage gestellt. Hier bestehen Meinungen, die von einer besseren Eignung der Flächen für kostengünstige Wohnbebauung ausgehen.
  • Die Ausweitung des Gewerbegebiets für das eine fachgerechte Zufahrt fraglich ist und bei dem nach aktuellem Stand allenfalls über eine Umgehungsstraße dessen Verwirklichung durch das Staatliche Bauamt unsicher ist, wird diskutiert.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und möchte für weitere Überlegungen die Sache zunächst vertagen und wird in einer kommenden Sitzung einen Beschluss fassen. 

Datenstand vom 28.03.2024 18:04 Uhr