Neubau eines Einfamillenwohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage in Haundorf, Am Mönchswald, Fl.Nr. 236/14, Gemarkung Haundorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Haundorf, 09.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 09.02.2021 ö 2.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat Haundorf hat mit Beschluss vom 15.09.2020 das gemeindliche Einvernehmen erstmals verweigert. Die Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens wurde dadurch begründet, dass die beiden Bezugsfälle in der Straße „Am Mönchswald“ kein komplettes Obergeschoss sondern ein Dachgeschoss aufweisen. Die beiden angegebenen Bezugsfälle, Fl.Nr. 240/3 und Fl.Nr. 240/7, beide Gemarkung Haundorf, weisen an ihrer geneigten Dachfläche eine Wandhöhe von 2,00 – 2,20 m auf bzw. nicht 2/3 der Gesamtfläche über 2,30 m.

In der BayBO ist definiert, dass Dachgeschosse grundsätzlich Geschosse mit mindestens einer geneigten Dachfläche sind. Vollgeschosse sind Geschosse, die vollständig über der natürlichen oder festgelegten Geländeoberfläche liegen und über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine Höhe von mindestens 2,30 m haben. Weiterhin wird definiert, dass ein gegenüber mindestens einer Außenwand des Gebäudes zurückgesetztes oberstes Geschoss oder ein Geschoss mit mindestens einer geneigten Dachfläche ist ein Vollgeschoss, wenn es über mindestens drei Viertel der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses eine Höhe von mindestens 2,30 m hat.

Dies ist bei den beiden Bezugsfällen nicht gegeben, so dass hier die Definition „Dachgeschoss“ zum Tragen kommt.

Beschluss

Der Gemeinderat Haundorf hält weiterhin am  Beschluss vom 15.09.2020 fest. Die beiden Bezugsfälle sind gemäß Definition BayBO ein Dachgeschoss.

Die Bauherren planen jedoch bei ihrem Bauvorhaben ein Vollgeschoss. Deshalb befürwortet der Gemeinderat, dass das Vorhaben wegen der Gleichstellung im Baugebiet umgeplant wird.
Das gemeindliche Einvernehmen wird weiterhin nicht erteilt. Es werden keine Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2021 11:19 Uhr