Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf der Fl.Nr. 538/6, Gemarkung Obererlbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Haundorf, 14.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 14.02.2022 ö 6.1

Sachverhalt

Das Baugrundstück befindet sich im Baugebiet Klinglein-Südhang. Die geplante Terrassenüberdachung überscheitet dabei im süd-östlichen Grundstücksbereich um rund 0,90 m auf einer Länge von 7 m die Baugrenze. Hierfür ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich.

Beschluss

Zum Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf der Fl.Nr. 538/6 Gemarkung Obererlbach, wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB erteilt.

Der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Klinglein-Südhang“, wegen Überschreitung der Baugrenze im süd-östlichen Grundstücksbereich, wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.02.2022 11:45 Uhr