Errichtung eines Geräteschuppens in Gräfensteinberg, Eugen-Herrmann-Str., Fl.Nr. 298/1, Gemarkung Gräfensteinberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Haundorf, 10.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 10.05.2021 ö 2.1

Sachverhalt

Der Bauherr möchte außerhalb der Baugrenze an der nordöstlichen Grundstücksseite einen Geräteschuppen errichten. Er benötigt hierfür eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gräfensteinberg-West“, da hier auch Nebengebäude innerhalb der Baugrenze errichtet werden müssten.

Beschluss

Zum Bauantrag auf Errichtung eines Gartengeräteschuppens in Gräfensteinberg, Eugen-Herrmann-Str., Fl.Nr. 298/1, Gemarkung Gräfensteinberg, wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB erteilt.

Der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Gräfensteinberg-West wegen Überschreitung der Baugrenze wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.08.2021 09:22 Uhr