Antrag auf Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Klinglein-Südhang" für Errichtung einer Gartenmauer mit einer Höhe von 0,70 m in Obererlbach, Föhrenwald 19, Fl.Nr. 497/8, Gemarkung Obererlbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Haundorf, 16.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 16.01.2023 ö 2.2

Sachverhalt

Der Bauherr möchte eine Natursteinwand mit einer Höhe von 0,70 m entlang der öffentlichen Verkehrsfläche im südlichen und südwestlichen Grundstücksbereich des oben genannten Baugebietes errichten.

In der Gemeinderatssitzung am 12.09.2022 und 07.12.2022 wurden bereits Anträge auf Errichtung von Natursteinwänden genehmigt. Die maximale Einfriedungshöhe soll 1,60 m – die festgesetzte Höhe des Bebauungsplanes - nicht überschreiten. Grundsätzlich wurde festgelegt der Errichtung von Stützmauern mit einer maximalen Höhe von 0,70 m in diesem Baugebiet zuzustimmen.
Der Bauherr hält diese Festsetzungen ein.

Beschluss

Dem Antrag auf Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Klinglein-Südhang“ vom 04.01.2022, auf Errichtung einer Mauer aus Natursteinen zur öffentlichen Verkehrsfläche wird bis zu einer maximalen Höhe von 0,70 m in Obererlbach, Föhrenwald 19, Fl.Nr. 497/8, Gemarkung Obererlbach, zugestimmt. Für Errichtung eines Zaunes auf der Natursteinmauer ist die insgesamt festgesetzte Einfriedungshöhe von 1,60 m einzuhalten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.01.2023 16:18 Uhr