Isolierte Befreiung für Errichtung eines Metallzaunes in Gräfensteinberg, Weinbergstraße, Fl.Nrn. 288/2 und 295, Gemarkung Gräfensteinberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Haundorf, 10.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 10.05.2021 ö 2.2

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer möchte an der nordöstlichen Grundstücksseite (Straßenseite) einen Metallzaun mit 2 m Höhe errichten. Dies wäre grundsätzlich nach Art. 57 Abs. 1 Ziff.7 Buchst. a BayBO verfahrensfrei. 
Jedoch liegt das Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gräfensteinberg-West“. Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind hier Einfriedungen bis zu 1,80 m zulässig. Deshalb stellt der Grundstückeigentümer einen Antrag auf Isolierte Befreiung, da sie zur Wahrung Ihrer Privatsphäre (im dortigen Bereich wird ein Whirlpool aufgestellt) einen höheren Sichtschutz benötigen.

Beschluss

Dem Antrag des Bauherren vom 01.05.2021 auf Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gräfensteinberg-West“ für Errichtung eines Metallzaunes mit einer Höhe von 2 m an der nordöstlichen Grundstücksgrenze der Fl.Nrn. 288/2 und 295, Gemarkung Gräfensteinberg, wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Datenstand vom 10.08.2021 09:22 Uhr