Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) 2. Änderung des Bebauungsplanes "Obererlbach-West" - Änderungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Haundorf, 11.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 11.10.2021 ö 2

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer und Bauherr hat mit Schreiben vom 01.10.2021 den Antrag auf Änderung den Bebauungsplanes „Obererlbach-West“ gestellt, da er aufgrund der Hanglage seines Grundstückes die festgesetzte Höhenlage nicht einhalten kann.
Mit dem Bauherrn ist ein städtebaulicher Vertrag zur Kostenübernahme abzuschließen.

Beschluss

Der Gemeinderat Haundorf beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Obererlbach-West“. 

Der Bebauungsplan wird für das Grundstück, Fl.Nr. 250/1, Gemarkung Obererlbach, geändert. Die Höhenlage wird hier neu definiert.

Das Änderungsverfahren für den Bebauungsplan wird gemäß §§ 2 und 13 BauGB – vereinfachtes Verfahren – durchgeführt.
Die Kosten des Änderungsverfahrens trägt der Grundstückseigentümer. Es ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.10.2021 14:16 Uhr