Datum: 10.05.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Haundorf: Mehrzweckraum
Gremium: Gemeinderat Haundorf
Körperschaft: Gemeinde Haundorf
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:30 Uhr bis 22:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Gemeindehaus Brombach -Sachstand
2 Bauanträge
2.1 Errichtung eines Geräteschuppens in Gräfensteinberg, Eugen-Herrmann-Str., Fl.Nr. 298/1, Gemarkung Gräfensteinberg
2.2 Isolierte Befreiung für Errichtung eines Metallzaunes in Gräfensteinberg, Weinbergstraße, Fl.Nrn. 288/2 und 295, Gemarkung Gräfensteinberg
3 Angebot für die Umsetzung des Förderverfahrens der Breitbandberatung Bayern GmbH
4 Änderung der Nutzungsbedingungen Ladesäule Mehrgenerationenhauses in Haundorf
5 Hundesteuersatzung
6 Hundesteuersatzung - Satzungsbeschluss
7 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Haundorf, Teilplan Haundorf-Nord, Bereiche Obererlbach und Oberhöhberg - Blatt 2, "Änderungsbereich Obererlbach-Ost" - Auswertung der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) - Auswertung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB)
8 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Haundorf, Teilplan Haundorf-Nord, Bereiche Obererlbach und Oberhöhberg - Blatt 2, "Änderungsbereich Obererlbach-Ost" - Billigungs- und Auslegungsbeschluss
9 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Obererlbach - Lagerplatz Luß" - Auswertung der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) - Auswertung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB)
10 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Obererlbach - Lagerplatz Luß" - Billigungs- und Auslegungsbeschluss
11 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) 1. Änderung des Bebauungsplanes "Obererlbach 2" - Änderungsbeschluss
12 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) 1. Änderung des Bebauungsplanes "Obererlbach 2" - Billigungs- und Auslegungsbeschluss
13 Ersatzbeschaffung Reifen für das Löschfahrzeug der FFW Haundorf
14 Änderung der Gemeindegrenze in der Gemarkung Obererlbach
15 Kläranlagen
15.1 Angebot Objektplanung Kläranlage Oberhöhberg
15.2 Klärschlammentsorgung Kläranlage Haundorf
16 Bekanntgaben und Sonstiges -kein Anfall

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1. Gemeindehaus Brombach -Sachstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 10.05.2021 ö 1

Sachverhalt

Der Vorsitzende gibt einen Sachstandsbericht zur Situation in Brombach ab. Da ein Umbau des alten Wohnhauses nicht genehmigungsfähig und sehr kostenintensiv wäre, wird ein Neubau überlegt. Da sich eine Förderung sehr schwierig gestaltet, soll ein Bau durch Eigenleistung der Dorfgemeinschaft Brombach priorisiert werden. Nach derzeitigen Kostenschätzungen mache dies am Ende keinen Unterschied zum Bau mit Förderung. Voraussetzung ist jedoch die Gründung eines eingetragenen Vereins der Dorfgemeinschaft Brombach.

Beschluss

Die Gemeinde Haundorf signalisiert der Dorfgemeinschaft Brombach, dass Sie einen Neubau eines Gemeindehauses erstellen wird. Die Realisierung des Bauvorhabens soll nicht über das ELER-Förderprogramm erfolgen, sondern in Eigenregie unter Mithilfe und Eigenleistung der Dorfgemeinschaft Brombach. 
Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, ein Bauverfahren einzuleiten und konkrete Planungen für einen Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses einzuholen. Diese werden dem Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt. Des Weiteren sind Gespräche bezüglich der Betriebs- und Nutzungsbedingungen mit der Dorfgemeinschaft Brombach zu führen und die Ergebnisse dem Gemeinderat zu Abstimmung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 10.05.2021 ö 2
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2.1. Errichtung eines Geräteschuppens in Gräfensteinberg, Eugen-Herrmann-Str., Fl.Nr. 298/1, Gemarkung Gräfensteinberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 10.05.2021 ö 2.1

Sachverhalt

Der Bauherr möchte außerhalb der Baugrenze an der nordöstlichen Grundstücksseite einen Geräteschuppen errichten. Er benötigt hierfür eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gräfensteinberg-West“, da hier auch Nebengebäude innerhalb der Baugrenze errichtet werden müssten.

Beschluss

Zum Bauantrag auf Errichtung eines Gartengeräteschuppens in Gräfensteinberg, Eugen-Herrmann-Str., Fl.Nr. 298/1, Gemarkung Gräfensteinberg, wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB erteilt.

Der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Gräfensteinberg-West wegen Überschreitung der Baugrenze wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.2. Isolierte Befreiung für Errichtung eines Metallzaunes in Gräfensteinberg, Weinbergstraße, Fl.Nrn. 288/2 und 295, Gemarkung Gräfensteinberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 10.05.2021 ö 2.2

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer möchte an der nordöstlichen Grundstücksseite (Straßenseite) einen Metallzaun mit 2 m Höhe errichten. Dies wäre grundsätzlich nach Art. 57 Abs. 1 Ziff.7 Buchst. a BayBO verfahrensfrei. 
Jedoch liegt das Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gräfensteinberg-West“. Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind hier Einfriedungen bis zu 1,80 m zulässig. Deshalb stellt der Grundstückeigentümer einen Antrag auf Isolierte Befreiung, da sie zur Wahrung Ihrer Privatsphäre (im dortigen Bereich wird ein Whirlpool aufgestellt) einen höheren Sichtschutz benötigen.

Beschluss

Dem Antrag des Bauherren vom 01.05.2021 auf Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gräfensteinberg-West“ für Errichtung eines Metallzaunes mit einer Höhe von 2 m an der nordöstlichen Grundstücksgrenze der Fl.Nrn. 288/2 und 295, Gemarkung Gräfensteinberg, wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

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3. Angebot für die Umsetzung des Förderverfahrens der Breitbandberatung Bayern GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 10.05.2021 ö 3

Sachverhalt

Von der Breitbandberatung Bayern GmbH (Herr Langer) haben wir ein Angebot erhalten.

  1. Beratungs- und Planungsleistungen gemäß BayGibitR
    1. Vorbereitende Maßnahmen und Erstellung der Planungskarte                   892,50 €
    2. Markterkundung                                                                2.320,50 €
    3. Technische und kommerzielle Analyse der förderfähigen Adressen         1.779,05 €

Gesamtsumme Brutto:                                                        4.992,05 €

Beschluss

Der Gemeinderat Haundorf stimmt dem Angebot der Positionen 1.1 – 1.3 der Breitbandberatung Bayern GmbH vollständig zu. 
Der erste Bürgermeister wird bevollmächtigt, das Angebot vom 05.02.2021, in Höhe von 4.992,05 €, anzunehmen und zu unterzeichnen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Änderung der Nutzungsbedingungen Ladesäule Mehrgenerationenhauses in Haundorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 10.05.2021 ö 4

Sachverhalt

Der Tagesordnungspunkt wird vertagt.

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5. Hundesteuersatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 10.05.2021 ö 5

Sachverhalt

Die Hundesteuersatzung sollte analog der neu erlassenen Mustersatzung des Freistaats geändert werden. Größte Änderung ist hierbei der Wegfall der Steuerermäßigung für Weiler (Brombach, Eichenberg, Geiselsberg, Oberhöhberg, Unterhöhberg, Brand, Geislohe, Gutzenmühle, Neuhof, Straßenhaus, Leidingendorf, Seitersdorf, Röthenhof, Dematshof, Stixenhof). Ein besonderes Schutzbedürfnis für Weiler ist laut der Rechtsprechung bereits seit längerem nicht mehr zeitgemäß. 

Weiter gibt es in der Mustersatzung die Möglichkeit, die Anschaffung eines Hundes aus einem mit öffentlichen Mitteln geförderten Tierheim durch eine zeitlich begrenzte Steuerermäßigung zu fördern. Diese Ermäßigung war in der bisherigen Satzung nicht vorgesehen. Die Ermäßigung sollte für maximal 12 Monate gewährt werden.

Beschluss

Die Gemeinde Haundorf fügt in § 6 Abs. 2 der Hundesteuersatzung folgende Ermäßigung ein:
„Wird ein Hund aus einem nach den Vorschriften der Abgabenordnung als steuerbegünstigt anerkannten und mit öffentlichen Mitteln geförderten inländischen Tierheim oder Tierasyl vom Halter von dort in seinen Haushalt aufgenommen, ermäßigt sich die Steuer für jeden Monat der Hundehaltung um ein Zwölftel des Steuersatzes. Die Steuerermäßigung wird längstens für die ersten 12 Monate der Hundehaltung nach Aufnahme in den Haushalt gewährt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Hundesteuersatzung - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 10.05.2021 ö 6

Beschluss

Die Gemeinde Haundorf erlässt aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes die in dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügte Hundesteuersatzung der Gemeinde Haundorf mit den entsprechenden Änderungen. Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Haundorf, Teilplan Haundorf-Nord, Bereiche Obererlbach und Oberhöhberg - Blatt 2, "Änderungsbereich Obererlbach-Ost" - Auswertung der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) - Auswertung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 10.05.2021 ö 7

Beschluss

Der Gemeinderat Haundorf nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der vom 08.09.2020 bis 08.10.2020 stattgefundenen öffentlichen Auslegung keine Einwendungen bzw. Anregungen eingegangen sind.

Im Rahmen der vom 12.09.2020 bis 17.10.2020 durchgeführten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gingen die in der Anlage aufgeführten Bedenken und Anregungen ein. Den in dieser Aufstellung dargelegten Beschlussvorschlägen wird hiermit zugestimmt. Sie werden zum Beschluss erklärt.

Der Gemeinderat billigt den entsprechend geänderten Planentwurf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Haundorf, Teilplan Haundorf-Nord, Bereiche Obererlbach und Oberhöhberg - Blatt 2, "Änderungsbereich Obererlbach-Ost" - Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 10.05.2021 ö 8

Beschluss

Der Gemeinderat Haundorf billigt den Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 24.07.2019, geändert 13.07.2020 und 10.05.2021.

Das Verfahren ist mit der erneuten öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und der erneuten Behördenbeteiligung (§ 4 a Abs. 3 Satz 1 BauGB) fortzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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9. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Obererlbach - Lagerplatz Luß" - Auswertung der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) - Auswertung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 10.05.2021 ö 9

Beschluss

Der Gemeinderat Haundorf nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der vom 08.09.2020 bis 08.10.2020 stattgefundenen öffentlichen Auslegung keine Einwendungen bzw. Anregungen eingegangen sind.

Im Rahmen der vom 12.09.2020 bis 17.10.2020 durchgeführten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gingen die in der Anlage aufgeführten Bedenken und Anregungen ein. Den in dieser Aufstellung dargelegten Beschlussvorschlägen wird hiermit zugestimmt. Sie werden zum Beschluss erklärt.

Der Gemeinderat billigt den entsprechend geänderten Planentwurf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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10. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Obererlbach - Lagerplatz Luß" - Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 10.05.2021 ö 10

Beschluss

Der Gemeinderat Haundorf billigt den Satzungsentwurf inkl. Begründung mit Datum vom 24.07.2019, geändert 13.07.2020 und 10.05.2021.

Das Verfahren ist mit der erneuten öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und der erneuten Behördenbeteiligung (§ 4 a Abs. 3 Satz 1 BauGB) fortzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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11. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) 1. Änderung des Bebauungsplanes "Obererlbach 2" - Änderungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 10.05.2021 ö 11

Beschluss

Der Gemeinderat Haundorf hat in der Sitzung am 09.11.2020 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Obererlbach 2“ beschlossen. Dieser Beschluss wird bestätigt.

Jedoch wird das Änderungsverfahren für den Bebauungsplan nicht im normalen Verfahren (§§ 2, 10, 13 BauGB) sondern gemäß §§ 2 und 13 a BauGB – Verfahren der Innenentwicklung  - durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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12. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) 1. Änderung des Bebauungsplanes "Obererlbach 2" - Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 10.05.2021 ö 12

Beschluss

Der Gemeinderat Haundorf billigt den Satzungsentwurf inklusive Begründung mit Datum vom 10.05.2021.

Das Verfahren ist mit der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) fortzuführen (§ 13 a BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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13. Ersatzbeschaffung Reifen für das Löschfahrzeug der FFW Haundorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 10.05.2021 ö 13

Sachverhalt

Entsprechend der DGUV Information 205-010 der KUVB (Kommunale Unfallversicherung Bayern) sind Reifen für Löschfahrzeuge nach 10 Jahren zu erneuern. Bekannte Unfall- und Schadensereignisse belegen das Auftreten von Schwachstellen und Schadstellen bei Reifen höheren Alters. Trotz der geringen Laufleistung, sind gerade bei Reifen an Feuerwehrfahrzeugen die Belastungen durch das lange Stehen bei voller Beladung, die Belastungsspitzen bei Einsatzfahrten, das Überfahren von Bordsteinen usw. teilweise größer als bei normalen Lastkraftwagen. Es wurden drei Angebote eingeholt. Fa. Heinrich Nabholz Autoreifen GmbH, Gräfelfing, über Brutto 2.283,50 €, Fa. Hueber Nutzfahrzeuge GmbH, Pleinfeld, Brutto 2.518,47 € und Fa. BayWa AG, Gunzenhausen, Brutto 2.184,84 €. 

Beschluss

Die Gemeinde Haundorf beauftragt die wenigstnehmende Firma BayWa AG mit der Lieferung und Montage der Reifen zum Angebotspreis von 2.184,84 € inkl. MwSt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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14. Änderung der Gemeindegrenze in der Gemarkung Obererlbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 10.05.2021 ö 14

Sachverhalt

In der Gemarkung Wernfels – Stadt Spalt – wird die Flurbereinigung durchgeführt. Das Amt für ländliche Entwicklung hat angefragt, ob der Grenzverlauf zwischen der Gemeinde Haundorf und der Stadt Spalt etwas verändert und angepasst werden könnte. In der Gemarkung Obererlbach verläuft die Grenze nicht gerade. 2 Grundstücke (Fl.Nrn. 635 und 636) würden bei Zuschlagung zur Stadt Spalt einen geraden Grenzverlauf ergeben.
Im Gegenzug möchte die Gemeinde Haundorf die Grundstücke Fl:Nrn. 1058/1, 1058/2 und 1058/3, Gemarkung Wernbels, da die Lage dieser Grundstücke unterhalb der Kläranlage Obererlbach für die Gemeinde Haundorf für die Weiterentwicklung interessant wären. Der Eigentümer der Grundstücke ist bisher die Stadt Spalt, die auf Kaufverhandlungen bisher nicht eingegangen ist. Es würde sich somit eine Flächenminderung von 0,2854 ha. ergeben. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Gemeindegrenze gemäß der Anlage 2 – Flurbereinigungsverfahren Wernfels – zu ändern, wenn im Gegenzug die Fl.Nrn. 1058/1, 1058/2 und 1058/3, Gemarkung Wernfels, der Gemeinde Haundorf zugeschlagen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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15. Kläranlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 10.05.2021 ö 15
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15.1. Angebot Objektplanung Kläranlage Oberhöhberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 10.05.2021 ö 15.1

Sachverhalt

Die wasserrechtliche Erlaubnis der Kläranlage Oberhöhberg ist zum 31.12.2019 abgelaufen. Entsprechend § 60 Absatz 2 WHG kann bei vorhandenen Abwasseranlagen welche nicht den Anforderungen nach § 60 Absatz 1 entsprechen, der wasserrechtlichen Erlaubnis zugestimmt werden, sofern die erforderlichen Maßnahmen innerhalb angemessener Frist umgesetzt werden. Um eine belastbare Entscheidungsgrundlage für die weitere Vorgehensweise zu erhalten, ist nun zunächst die Erstellung einer Kostenvergleichsrechnung mit Gegenüberstellung der möglichen Lösungsvarianten vorgesehen. Anschließend erfolgt die Beschlussfassung einer Vorzugsvariante im Gemeinderat. Sofern der u. g. Zeitplan eingehalten wird, besteht damit eine abgestimmte, zielorientierte Vorgehensweise, welche erwarten lässt, dass die Abwasserbehandlung nach dem Stand der Technik innerhalb angemessener Frist sichergestellt wird. 
 
Der Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis der Kläranlage Oberhöhberg kann daher unter Einhaltung der nachfolgenden Auflagen bis 31.12.2021 zugestimmt werden:
 
  • Vorlage einer Kostenvergleichsrechnung mit Gegenüberstellung der genehmigungsfähigen Varianten Ausbau mit technischer Zwischenstufe/Anschluss an leistungsfähige Kläranlage bis 30.06.2021
  • Entscheidung im Gemeinderat über die zukünftige Art der Abwasserbehandlung bis 30.09.2021 

Vom Ingenieurbüro Klos liegt ein Angebot für die Ausarbeitung einer Kostenvergleichsrechnung vor. Es werden hierfür Nettobaukosten in Höhe von 650.000,- und 720.000,- € angenommen. Für das Honorar werden 700.000,- € Nettobaukosten veranschlagt.
Für die Kostenvergleichsrechnung werden die Leistungsphasen 1 und 2 benötigt.
Hieraus ergeben sich Planungskosten in Höhe von 11.106,26 € zzgl. MwSt.
 

Diskussionsverlauf

Es ergeht eine umfangreiche Diskussion zur Notwendigkeit der Maßnahme.

Beschluss

Der Auftrag für die Objektplanung und Entwurfsvermessung der Leistungsphasen 1 - 2 wird an das Ingenieurbüro Klos, Alte Rathausgasse 6, 91174 Spalt zum Angebotspreis von 11.106,26 € zzgl. MwSt. vergeben. Grundlage ist das Angebot vom 16.04.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4

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15.2. Klärschlammentsorgung Kläranlage Haundorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 10.05.2021 ö 15.2

Sachverhalt

Für die Klärschlammentsorgung für die Kläranlage Haundorf wurden verschiedene Firmen um die Abgabe eines Angebots gebeten. Zwei Firmen haben ein Angebot abgegeben.  
Billigstnehmende ist Herrmann Hübner aus Haundorf zu einem Angebotspreis von 90,- € pro m³ Klärschlamm. Die Klärschlammmenge ergibt 64 m³ somit ergibt sich eine Summe von 5.760,- €.

Beschluss

Der Gemeinderat Haundorf beschließt die Vergabe für die Entsorgung des Klärschlammes an Herrmann Hübner, Haundorf zum Angebotspreis von 5.760,- € inkl. MwSt. zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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16. Bekanntgaben und Sonstiges -kein Anfall

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 10.05.2021 ö 16
Datenstand vom 10.08.2021 09:22 Uhr