Datum: 13.09.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Haundorf: Mehrzweckraum
Gremium: Gemeinderat Haundorf
Körperschaft: Gemeinde Haundorf
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:15 Uhr bis 22:18 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) 1. Änderung des Bebauungsplanes "Obererlbach 2" - Auswertung der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) - Auswertung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB)
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) 1. Änderung des Bebauungsplanes "Obererlbach 2" - Satzungsbeschluss
3 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) 14. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan Haundorf-Nord, Bereiche Obererlbach und Oberhöhberg, Blatt 2, "Änderungsbereich Obererlbach - Ost" - Auswertung der erneuten öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) - Auswertung der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 a Abs. 3 BauGB)
4 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) 14. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan Haundorf-Nord, Bereiche Obererlbach und Oberhöhberg, Blatt 2, "Änderungsbereich Obererlbach - Ost" - Feststellungsbeschluss
5 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Aufstellung des Bebauungsplanes "Obererlbach - Sondergebiet Luß" - Auswertung der erneuten öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) - Auswertung der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 a Abs. 3 BauGB)
6 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Aufstellung des Bebauungsplanes "Obererlbach - Sondergebiet Luß" - Satzungsbeschluss
7 Bauanträge
7.1 Antrag auf Vorbescheid für Neubau eines Einfamilienhauses in Unterhöhberg, Fl.Nr. 1120, Gemarkung Haundorf
7.2 Errichtung eines Gartenhauses mit Feuerstätte in Eichenberg, Fl.Nr. 539, Gemarkung Haundorf
7.3 Verlängerung Baugenehmigung - Errichtung einer Pkw-Garage und einer Wendeltreppe sowie Anbau an das bestehende Wohnhaus in Haundorf, Fl.Nr. 51/5, Gemarkung Haundorf
7.4 Antrag auf Vorbescheid für Erweiterung des bestehenden Wohnhauses, Errichtung eines Verbindungsbaus zwischen Wohnhaus und Scheune sowie Ausbau und Umnutzung der angrenzenden Scheune in Seitersdorf, Fl.Nr. 959, Gemarkung Haundorf
7.5 Antrag auf Vorbescheid für Aufstellung / Errichtung von 3 "Tiny"-Häusern in Leidingendorf, Fl.Nr. 371, Gemarkung Haundorf
7.6 Errichtung einer Plakatwerbetafel für wechselnde Produktwerbung in Obererlbach, Fl.Nr. 128, Gemarkung Obererlbach
7.7 Anbau eines "kalten Wintergartens" an das bestehende Wohnhaus in Aue, Fl.Nr. 419/7, Gemarkung Haundorf
8 Gemeindehaus Renovierung des Zaunes
8.1 Mauer Gemeindehaus Zaunbau
8.2 Mauer Gemeindehaus Verputzarbeiten
8.3 Mauer Gemeindehaus Spenglerarbeiten
8.4 Mauer Gemeindehaus Maurerarbeiten
9 Sanierung Klingleinsberg, Auftragsvergabe Leerrohre
10 Ersatzbeschaffung Kläranlage Haundorf
11 Rasenmäher und Motorsense für Kindergärten in Haundorf und Obererlbach
12 Materialbeschaffungen für die FFW´s im Gemeindegebiet
13 Antrag auf Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h für die Brombacher Str. in Gräfensteinberg.
14 Bekanntgaben und Sonstiges -kein Anfall

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1. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) 1. Änderung des Bebauungsplanes "Obererlbach 2" - Auswertung der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) - Auswertung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 13.09.2021 ö 1

Sachverhalt

In der Zeit vom 08.07.2021 – 06.08.2021 fand die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange für das oben genannte Änderungsverfahren statt.

Beschluss

Der Gemeinderat Haundorf nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der vom 08.07.2021 – 06.08.2021 statt gefundenen öffentlichen Auslegung keine Bedenken und Anregungen eingegangen sind. 

Im Rahmen der vom 08.07.2021 – 06.08.2021 durchgeführten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gingen die in der Anlage aufgeführten Bedenken und Anregungen ein. Den in dieser Aufstellung dargelegten Beschlussvorschlägen wird hiermit zugestimmt. Sie werden zum Beschluss erklärt.  
Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) 1. Änderung des Bebauungsplanes "Obererlbach 2" - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 13.09.2021 ö 2

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt folgende Bebauungsplansatzung:

Die Gemeinde Haundorf erlässt aufgrund Art. 23 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2020 (GVBl. S. 350), aufgrund der §§ 1, 2, 9, 10 und 13 a des Baugesetzbuches (BauGB) i. V. m. der Baunutzungsverordnung (BauNVO), sowie aufgrund des Art. 81 der Bayer. Bauordnung (BayBO) in der jeweiligen zum Zeitpunkt der öffentlichen Auslegung geltenden Fassung die folgende


Bebauungsplansatzung:

§ 1

Die Gemeinde Haundorf hat mit Beschluss vom 09.11.2020 und 10.05.2021 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Obererlbach 2“ beschlossen.

Die Satzung wurde mit Beschluss vom 13.09.2021 festgestellt.

Die Begründung vom 10.05.2021, die textlichen Festsetzungen mit Datum 10.05.2021 inkl. Planblatt vom 10.05.2021, jeweils geändert am 13.09.2021, sind Bestandteil dieser Satzung und als Anlage beigefügt.


§ 2

Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung der Satzung gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) 14. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan Haundorf-Nord, Bereiche Obererlbach und Oberhöhberg, Blatt 2, "Änderungsbereich Obererlbach - Ost" - Auswertung der erneuten öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) - Auswertung der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 a Abs. 3 BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 13.09.2021 ö 3

Sachverhalt

In der Zeit vom 08.07.2021 – 06.08.2021 fand die erneute öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange statt.

Beschluss

Der Gemeinderat Haundorf nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der vom 08.07.2021 – 06.08.2021 statt gefundenen öffentlichen Auslegung keine Bedenken und Anregungen eingegangen sind. 

Im Rahmen der vom 08.07.2021 – 06.08.2021 durchgeführten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gingen die in der Anlage aufgeführten Bedenken und Anregungen ein. Den in dieser Aufstellung dargelegten Beschlussvorschlägen wird hiermit zugestimmt. Sie werden zum Beschluss erklärt.  
Die Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) 14. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan Haundorf-Nord, Bereiche Obererlbach und Oberhöhberg, Blatt 2, "Änderungsbereich Obererlbach - Ost" - Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 13.09.2021 ö 4

Beschluss

Der Gemeinderat Haundorf beschließt die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan Haundorf-Nord, Bereiche Obererlbach und Oberhöhberg, Blatt 2, „Änderungsbereich Obererlbach-Ost“ in der Fassung vom 24.07.2019, geändert am 13.07.2020, 10.05.2021 und 13.09.2021.

Die Verwaltung wird beauftragt die 14. Änderung des vorgenannten Flächennutzungsplanes in der o. g. Fassung dem Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen zur Genehmigung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Aufstellung des Bebauungsplanes "Obererlbach - Sondergebiet Luß" - Auswertung der erneuten öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) - Auswertung der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 a Abs. 3 BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 13.09.2021 ö 5

Sachverhalt

In der Zeit vom 08.07.2021 – 06.08.2021 fand die erneute öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange statt.

Beschluss

Der Gemeinderat Haundorf nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der vom 08.07.2021 – 06.08.2021 statt gefundenen erneuten öffentlichen Auslegung keine Bedenken und Anregungen eingegangen sind. 

Im Rahmen der vom 08.07.2021 – 06.08.2021 durchgeführten erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gingen die in der Anlage aufgeführten Bedenken und Anregungen ein. Den in dieser Aufstellung dargelegten Beschlussvorschlägen wird hiermit zugestimmt. Sie werden zum Beschluss erklärt.  
Die Anlage 3 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Aufstellung des Bebauungsplanes "Obererlbach - Sondergebiet Luß" - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 13.09.2021 ö 6

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt folgende Bebauungsplansatzung:

Die Gemeinde Haundorf erlässt aufgrund Art. 23 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2020 (GVBl. S. 350), aufgrund der §§ 1, 2, 9, 10 und 13 a des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. der Baunutzungsverordnung (BauNVO), sowie aufgrund des Art. 81 der Bayer. Bauordnung (BayBO) in der jeweiligen zum Zeitpunkt der öffentlichen Auslegung geltenden Fassung die folgende


Bebauungsplansatzung:

§ 1

Die Gemeinde Haundorf hat mit Beschluss vom 24.07.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Obererlbach – Sondergebiet Luß“ beschlossen.

Die Satzung wurde mit Beschluss vom 13.09.2021 festgestellt.

Die Begründung vom 24.07.2019, die textlichen Festsetzungen mit Datum 24.07.2019 inkl. Planblatt vom 24.07.2019, jeweils geändert am 13.07.2020, 10.05.2021 und 13.09.2021 sind Bestandteil dieser Satzung und als Anlage beigefügt.


§ 2

Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung der Satzung gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 13.09.2021 ö 7
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7.1. Antrag auf Vorbescheid für Neubau eines Einfamilienhauses in Unterhöhberg, Fl.Nr. 1120, Gemarkung Haundorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 13.09.2021 ö 7.1

Sachverhalt

Der Bauherr möchte auf dem Grundstück, Fl.Nr. 1120, Gemarkung Haundorf, im Außenbereich ein Wohnhaus errichten. Er hat sich hierbei an die Linie des Nachbarhauses (Fl.Nr. 1122) orientiert; das 2stöckige Wohnhaus soll auf derselben Grundstückshöhe realisiert werden.
Die Abwasserbeseitigung im OT Unterhöhberg erfolgt über Abwassergruben bzw. Kleinkläranlagen. Das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 1120 ist seit rd. 20 Jahren nicht mehr bewohnt.
Deshalb wurde das Wasserwirtschaftsamt Ansbach um Stellungnahme gebeten, welche Anforderungen an eine Kleinkläranlage gestellt werden. Mit Schreiben vom 18.08.2021, Az. 4.1-4160-WUG138-15565/2021, teilt das Wasserwirtschaftsamt mit, dass aus deren Sicht dem Vorhaben nur zugestimmt werden kann, wenn die Abwasserbeseitigung über eine Kleinkläranlage mit biologischer Reinigungsstufe der Reinigungsklasse N (Nitrifizierung) sichergestellt ist. Hierzu ist eine entsprechende Planung, die das Abwasseraufkommen des vorgesehenen Wohnhauses berücksichtigt, mit vorzulegen.

Es wird deshalb vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen unter der entsprechenden Auflage des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach, zu erteilen.

Beschluss

Zum Antrag auf Vorbescheid für Errichtung eines Einfamilienhauses in Unterhöhberg, Fl.Nr. 1120, Gemarkung Haundorf, wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB unter der Voraussetzung erteilt, dass die Abwasserbeseitigung über eine Kleinkläranlage mit biologischer Reinigungsstufe der Reinigungsklasse N sichergestellt ist. Hierzu ist eine entsprechende Planung, die das Abwasseraufkommen des vorgesehenen Wohnhauses berücksichtigt, mit vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7.2. Errichtung eines Gartenhauses mit Feuerstätte in Eichenberg, Fl.Nr. 539, Gemarkung Haundorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 13.09.2021 ö 7.2

Beschluss

Zum Bauantrag für Errichtung eines Gartenhauses mit Feuerstätte in Eichenberg, Fl.Nr. 539, Gemarkung Haundorf, wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7.3. Verlängerung Baugenehmigung - Errichtung einer Pkw-Garage und einer Wendeltreppe sowie Anbau an das bestehende Wohnhaus in Haundorf, Fl.Nr. 51/5, Gemarkung Haundorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 13.09.2021 ö 7.3

Sachverhalt

Die Bauherren haben seit 16.10.2017 eine Baugenehmigung für das vorgenannte Bauvorhaben, jedoch bisher die Maßnahme noch nicht begonnen. Deshalb beantragen Sie eine Verlängerung der Baugenehmigung.

Beschluss

Die Gemeinde Haundorf stimmt der Verlängerung der Baugenehmigung vom 16.10.2017, Az. 17/0352, für Errichtung einer Pkw-Garage und einer Wendeltreppe sowie Anbau an das bestehende Wohnhaus in Haundorf, Fl.Nr. 51/5; Gemarkung Haundorf, zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7.4. Antrag auf Vorbescheid für Erweiterung des bestehenden Wohnhauses, Errichtung eines Verbindungsbaus zwischen Wohnhaus und Scheune sowie Ausbau und Umnutzung der angrenzenden Scheune in Seitersdorf, Fl.Nr. 959, Gemarkung Haundorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 13.09.2021 ö 7.4

Beschluss

Zum Antrag auf Vorbescheid für Erweiterung des bestehenden Wohnhauses, Errichtung Verbindungsbau zwischen Wohnhaus und Scheune sowie Ausbau und Umnutzung der angrenzenden Scheune in Seitersdorf, Fl.Nr. 959, Gemarkung Haundorf, wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7.5. Antrag auf Vorbescheid für Aufstellung / Errichtung von 3 "Tiny"-Häusern in Leidingendorf, Fl.Nr. 371, Gemarkung Haundorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 13.09.2021 ö 7.5

Sachverhalt

Über die Bauvoranfrage wurde bereits in der Sitzung des Gemeinderates Haundorf am 14.06.2021 beraten. Die Verwaltung wurde daraufhin gebeten, beim Wasserwirtschaftsamt Ansbach die Abwasserbeseitigung hierfür zu klären.

Das Wasserwirtschaftsamt Ansbach wurde deshalb um Stellungnahme gebeten. Mit Schreiben vom 07.07.2021, Az. 4.1-4160-WUG138-12593/2021, hat das Wasserwirtschaftsamt Ansbach mitgeteilt, dass die Abwasserbeseitigung für das Anwesen, Fl.Nr. 371 über eine abflusslose Dreikammer-Kläranlage erfolgt.
Die derzeitige Abwasserbeseitigung stellt keine geregelte Abwasserbeseitigung im Sinne der geltenden gesetzlichen Bestimmungen dar. Dies wurde dem Bauherren in einem Schreiben des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen vom 23.07.2014 bereits mitgeteilt. Darin wurde – aus Kulanzgründen, da nur eine Person auf dem Anwesen wohnhaft ist – der abwassertechnisch unbefriedigende Zustand bis auf weiteres geduldet. In dem vorgenannten Schreiben des Landratsamtes wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Abwasserbeseitigung erneuert und den aktuell geltenden gesetzlichen Bestimmungen angepasst werden muss, sobald auf dem Grundstück mehr als eine Person leben. 

Deshalb teilt das Wasserwirtschaftsamt Ansbach mit, dass sie für die Aufstellung der 3 „Tiny“-Häuser nur eine positive Stellungnahme in Aussicht stellen können, wenn die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung geregelt ist. Hierzu besteht die Möglichkeit über einen eventuellen Anschluss an die Kanalisation der Gemeinde Haundorf (bis zur Kanalisation von Haundorf sind es ca. 500 m) oder die Planung einer entsprechend der zukünftig auf dem Grundstück wohnenden Personen (einschließlich Touristen im Sommer) – dimensionierten Kleinkläranlage mit biologischer Reinigungsstufe der Reinigungsklasse N (Nitrifizierung). 

Es wird deshalb vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen unter der entsprechenden Auflage des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach, zu erteilen.

Beschluss

Zum Antrag auf Vorbescheid für Errichtung / Aufstellung von 3 „Tiny“-Häusern in Leidingendorf, Fl.Nr. 371, Gemarkung Haundorf, wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB unter der Voraussetzung erteilt, dass die Abwasserbeseitigung über eine Kleinkläranlage mit biologischer Reinigungsstufe der Reinigungsklasse N sichergestellt ist. Hierzu ist eine entsprechende Planung mit vorzulegen, die das Abwasseraufkommen für die zukünftig auf dem Grundstück wohnenden Personen – einschließlich Touristen - berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7.6. Errichtung einer Plakatwerbetafel für wechselnde Produktwerbung in Obererlbach, Fl.Nr. 128, Gemarkung Obererlbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 13.09.2021 ö 7.6

Sachverhalt

Der Bauherr möchte in Obererlbach an der Hauptstraße eine Plakatwerbetafel für wechselnde Produktwerbung mit einer Größe von 2,80 m x 3,80 m errichten. Die Gemeinde Haundorf hat eine Satzung über die Zulässigkeit von Werbeanlagen (WaS) erlassen, die seit 01.09.2020 in Kraft ist. Hiernach sind Werbeanlagen mit diversen Auflagen mit einer Ansichtsfläche von maximal 2 m² zulässig. Diese Werbeanlage weist eine Ansichtsfläche von 10,64 m² auf.

Es wird deshalb vorgeschlagen das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen und keine Abweichung von der Werbeanlagensatzung zuzulassen.

Beschluss

Zum Bauantrag für Errichtung einer Plakatwerbetafel für wechselnde Produktwerbung in Obererlbach, Fl.Nr. 128, Gemarkung Haundorf, wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB nicht erteilt, da die Anforderungen der gemeindlichen Werbeanlagensatzung (WaS) nicht erfüllt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7.7. Anbau eines "kalten Wintergartens" an das bestehende Wohnhaus in Aue, Fl.Nr. 419/7, Gemarkung Haundorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 13.09.2021 ö 7.7

Sachverhalt

Die Bauherren möchten im Baugebiet Aue an ihr bestehendes Wohnhaus die Terrasse mit einem „Kalten Wintergarten“ versehen. Für das Vorhaben sind jedoch Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Haundorf-Aue“ erforderlich.

Beschluss

Zum Bauantrag für Anbau eines „kalten Wintergartens“ an das bestehende Wohnhaus in Aue, Fl.Nr. 419/7, Gemarkung Haundorf, wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB erteilt.

Den nachfolgenden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Haundorf–Aue“ wird zugestimmt:

  • Dacheindeckung in den Farbtönen rot, braun, grau oder schwarz zulässig -> nunmehr Glasdach mit integrierten Photovoltaikkollektoren;
  • für den Anstrich der Fassaden und der Außenwände sind gedeckte Farben zu verwenden, grelle Farben sowie ungebrochenes Weiß sind unzulässig -> nunmehr Außenwände des Wintergartens als Alu-Konstruktion und Sicherheitsglas;
  • Überschreitung der Baugrenze im westlichen Grundstücksbereich

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8. Gemeindehaus Renovierung des Zaunes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 13.09.2021 ö 8
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8.1. Mauer Gemeindehaus Zaunbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 13.09.2021 ö 8.1

Sachverhalt

Die Mauer am Gemeindehaus befindet sich in einem schlechten Zustand. Unter anderem sollte auch eine neue Zaunanlage errichtet werden. Hierfür wurden 3 Firmen um die Abgabe eines Angebotes gebeten. 2 Angebote sind eingegangen. Das wirtschaftlichste Angebot hat die Firma Schäff Metallbau, Hauptstraße 6, 91729 Haundorf, zum Angebotspreis von 6.689,36 € inkl. MwSt. abgegeben. Die Ausführung in Anthrazit, pulverbeschichtet, würde Mehrkosten von 435,52 € bedeuten.

Beschluss

Der Auftrag für die Lieferung und Montage des Zaunes für die Mauer des Gemeindehauses wird an die Firma Schäff Metallbau, Hauptstraße 6, 91729 Haundorf vergeben. Die Ausführung soll in Anthrazit, pulverbeschichtet, zum Angebotspreis von 7.124,89 € inkl. MwSt erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8.2. Mauer Gemeindehaus Verputzarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 13.09.2021 ö 8.2

Sachverhalt

Die Mauer am Gemeindehaus befindet sich in einem schlechten Zustand. Unter anderem soll die Mauer auch verputzt werden. Hierfür wurden 2 Firmen um die Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Das wirtschaftlichste Angebot hat die Firma Stahl & Paul Stuck GmbH, Hauptstraße 66, 91729 Haundorf, mit einer Angebotssumme von 6.533,10 € abgegeben. 

Beschluss

Der Auftrag für die Verputzarbeiten wird an die Firma Stahl & Paul Stuck GmbH, Hauptstraße 66, 91729 Haundorf vergeben. Angebotssumme 6.533,10 € inkl. MwSt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8.3. Mauer Gemeindehaus Spenglerarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 13.09.2021 ö 8.3

Sachverhalt

Die Mauer am Gemeindehaus befindet sich in einem schlechten Zustand. Unter anderem sollen auch Spenglerarbeiten durchgeführt werden. Hierfür wurden 2 Firmen um die Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Das wirtschaftlichste Angebot hat die Firma Meinzolt Bauspenglerei, Dorfstraße 36, 91729 Gräfensteinberg, mit einer Angebotssumme von 3.218,- € abgegeben. 

Beschluss

Der Auftrag für die Spenglerarbeiten wird an die Firma  Meinzolt Bauspenglerei, Dorfstraße 36, 91729 Gräfensteinberg, vergeben. Angebotssumme 3.218,- € inkl. MwSt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8.4. Mauer Gemeindehaus Maurerarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 13.09.2021 ö 8.4

Sachverhalt

Die Mauer am Gemeindehaus befindet sich in einem schlechten Zustand. Unter anderem sollen auch Maurerarbeiten durchgeführt werden. Hierfür wurden 3 Firmen um die Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Das wirtschaftlichste Angebot hat die Firma Bau Buck, Brand 49a, 91729 Haundorf, mit einer Angebotssumme von 3.641,40 € inkl. MwSt. abgegeben.

Beschluss

Der Auftrag für die Maurerarbeiten wird an die Firma Bau Buck, Brand 49a, 91729 Haundorf vergeben. Angebotssumme 3.641,40 € inkl. MwSt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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9. Sanierung Klingleinsberg, Auftragsvergabe Leerrohre

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 13.09.2021 ö 9

Sachverhalt

Der Gemeinderat Haundorf hat die erforderliche Sanierung der Straße „Klingleinsberg“ an die Firma Fiegl vergeben.
Die Anwohner vom Klingleinsberg sind aktuell noch nicht mit Glasfaser versorgt. Mit der Umsetzung der Versorgung mit Glasfaser ist wohl in 2-3 Jahren zu rechnen. Dies würde bedeuten, dass die neu sanierte Straße hierfür wieder aufgeschnitten werden müsste. Die Verwaltung hat bei der Firma Fiegl um die Abgabe eines Angebotes für die zusätzliche Verlegung von Leerrohren angefragt. Laut Kostenschätzung würden ca. 350,- €/lfm. anfallen. Es werden ca. 75 lfm. Leerrohr benötigt. Bei 75 lfm. x 350,- € wären wir bei ca. 26.250,- €. 
Durch die Verlegung der Leerrohre könnte größtenteils auf das Aufschneiden der neu sanierten Straße verzichtet werden.
Sollte die Firma Fiegl mit der Verlegung der zusätzlichen Leerrohre beauftrag werden, muss die genaue Lage und die Länge der Leerrohre, vor Baubeginn, mit der Tiefbaufirma der Telekom abgesprochen werden.      

Beschluss

Der Auftrag für die zusätzliche Verlegung von Leerrohren wird an die Firma Fiegl GmbH & Co. KG, Mühlstraße 192, 91785 Pleinfeld vergeben. Kostenschätzung 75lfm. x 350,- € = 26.250,- € inkl. MwSt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 12

Abstimmungsbemerkung
Der Beschluss gilt somit als abgelehnt.

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10. Ersatzbeschaffung Kläranlage Haundorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 13.09.2021 ö 10

Sachverhalt

Die Sensoren für die Online-Messeinrichtung sind defekt. Nach Rücksprache mit dem Hersteller und einsenden der defekten Teile ist eine Reparatur nicht möglich. Wegen der Kompatibilität mit der Messeinheit kann auch kein anderer Hersteller verwendet werden.

Beschluss

Die Gemeinde Haundorf beauftragt die Firma Endress+Hauser mit der Lieferung der neuen Sensoren für die Online-Messeinrichtung der Kläranlage Haundorf zum Angebotspreis von 4.300,44 € inkl. MwSt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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11. Rasenmäher und Motorsense für Kindergärten in Haundorf und Obererlbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 13.09.2021 ö 11

Sachverhalt

Für die Hausmeistertätigkeiten in den Kindergärten Haundorf und Obererlbach sind jeweils ein Rasenmäher und eine Motorsense vor Ort notwendig. Die Anschaffung von Akkugeräten bringt einige Vorteile. Die Bereitstellung von Kraftstoff, sowie die Lagerung ist nicht notwendig. Die Geräte sind leichter und wendiger im Gelände (speziell Obererlbach). Diese wurden bereits vom Bauhof getestet und für sehr gut bewertet. Es soll jeweils ein Rasenmäher mit verstellbarem Antrieb sowie ein Motorsense angeschafft werden. Dazu werden zwei Akkus mit angeschafft.

Beschluss

Die Gemeinde Haundorf beauftragt die Firma BayWa Gunzenhausen mit der Lieferung der Rasenmäher und Motorsensen für die Kindergärten in Haundorf und Obererlbach zum Angebotspreis von 2.267,99 € inkl. MwSt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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12. Materialbeschaffungen für die FFW´s im Gemeindegebiet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 13.09.2021 ö 12

Sachverhalt

Für die Materialbeschaffung für die FFW`s im Gemeindegebiet wurden von den Firmen Wolfgang Jahn GmbH, Wendelstein, Fritz Massong GmbH, Erlangen und Feuerwehrbedarf Christian Grimm, Schopfloch, Angebote abgegeben.
Im Angebot von Feuerwehrbedarf Christian Grimm über 10.763,37 € brutto, vom 06.08.2021, sind im LOS 1 die 2 Stück Nackenschutz und im LOS 2 die 27 Stück Namenschilder nicht berücksichtigt.
Die Firma Fritz Massong GmbH hat im Angebot vom 25.08.2021, über 9.333,26 € brutto im LOS 1 keine HF-Anzüge, sondern nur Bayern 2000, und im LOS 2 keine 27 Stück Namenschilder angeboten.
Firma Wolfgang Jahn GmbH hat ein vollständiges Angebot nach dem Leistungsverzeichnis der FFWs in Höhe von 9.408,33 € brutto abgegeben. (Angebot vom 13.08.2021)

Beschluss

Die Gemeinde Haundorf erteilt der Firma Wolfgang Jahn GmbH, Wendelstein, den Auftrag zur Lieferung des Feuerwehrbedarfs LOS 1 - 3, gemäß dem Angebot vom 13.08.2021, in Höhe von 9.408,33 €. Es können von der Firma Jahn sowohl die von der FFW Obererlbach gewünschten HF-Anzüge, als auch die Namenschilder geliefert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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13. Antrag auf Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h für die Brombacher Str. in Gräfensteinberg.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 13.09.2021 ö 13

Sachverhalt

Ein Bürger aus Gräfensteinberg hat den Antrag gestellt, die Brombacher Straße in Gräfensteinberg auf Tempo 30 km/h zu begrenzen.
Folgende Begründung führte er an: 
„Ich als Anwohner habe immer die größten Bedenken, wenn ich meinen Hof verlasse, da meine Einfahrt etwas unübersichtlich ist. Des Weiteren möchte ich auf spielende Kinder hinweisen.“

Beschluss

Bei der Brombacher Straße handelt es sich um eine Durchgangsstraße. Hier den Verkehr auf 30 km/h zu begrenzen wird nicht als sinnvoll erachtet. Eine breite Unterstützung der Bürger und Anwohner wurde nicht nachgewiesen. Somit wird der Antrag abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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14. Bekanntgaben und Sonstiges -kein Anfall

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 13.09.2021 ö 14
Datenstand vom 27.09.2021 14:23 Uhr