Datum: 11.04.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Haundorf: Mehrzweckraum
Gremium: Gemeinderat Haundorf
Körperschaft: Gemeinde Haundorf
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:45 Uhr bis 22:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauvorhaben
1.1 Neubau eines Milchviehstalles - 2. BA - auf der Fl.Nr. 635, Gemarkung Haundorf
1.2 Anbau einer Terrassenüberdachung an ein bestehendes Wohnhaus auf der Fl.Nr. 862/41, Gemarkung Gräfensteinberg
1.3 Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung auf der Fl.Nr. 538/5, Gemarkung Obererlbach
1.4 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf der Fl.Nr. 497/5, Gemarkung Obererlbach
1.5 Anbau einer offenen Überdachung für Brennholzlager und Anbau eines Motorhäuschens an bestehende Halle Fl.Nr. 908, Gemarkung Gräfensteinberg
2 Anschaffung von Sonnenschutzrollos für den Kindergarten Obererlbach
3 Diskussion über mögliche Errichtung einer Photovoltaikanlage an den Kläranlagen Obererlbach und Haundorf zur Eigengewinnung auf der Fl.Nr. 667, Gemarkung Obererlbach
4 Verkauf der alten Hobelmaschine
5 Bekanntgaben und Sonstiges
5.1 Beschilderung Brand
5.2 Spielplatz Brand

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1. Bauvorhaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 11.04.2022 ö 1
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1.1. Neubau eines Milchviehstalles - 2. BA - auf der Fl.Nr. 635, Gemarkung Haundorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 11.04.2022 ö 1.1

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich von Seitersdorf und wurde bereits mit Bescheid vom 25.11.2016, Az. 16/0263, genehmigt. Jedoch sind beim Bauabschnitt II verschiedene Änderungen bei der Gebäudehülle, der Dachneigung sowie dem geplanten Güllekeller erforderlich.

Beschluss

Zum Antrag auf Baugenehmigung für Neubau eines Milchviehstalles – 2. BA – Änderungsantrag zum bereits genehmigten Verfahren, Az. 16/0263, auf der Fl.Nr. 635, Gemarkung Haundorf, wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.2. Anbau einer Terrassenüberdachung an ein bestehendes Wohnhaus auf der Fl.Nr. 862/41, Gemarkung Gräfensteinberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 11.04.2022 ö 1.2

Sachverhalt

Das Baugrundstück befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes „Brombach - Heide II“. Für die Errichtung der Terrassenüberdachung sind Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die Dachgestaltung sowie Fassadengestaltung erforderlich.

Beschluss

Zum Antrag auf Baugenehmigung für Anbau einer Terrassenüberdachung an ein bestehendes Wohnhaus auf der Fl.Nr. 862/41, Gemarkung Gräfensteinberg, wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB erteilt.

Den beantragten Befreiungen für die

  • Dachgestaltung - Dacheindeckung in Farbtönen rot, braun, grau oder schwarz – nunmehr Ausführung als Glasdach sowie
  • Fassadengestaltung – Außenwände sind zu verputzen oder mit Holz zu verkleiden – nunmehr die Außenwände sollen offenbleiben,

wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.3. Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung auf der Fl.Nr. 538/5, Gemarkung Obererlbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 11.04.2022 ö 1.3

Sachverhalt

Das Baugrundstück befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes „Obererlbach – Klinglein–Südhang“ (allgemeines Wohngebiet). Bei dem Bebauungsplan ist eine Baugrenze vorgeschrieben. Gemäß der vorgelegten Planung soll diese im südlichen Grundstücksbereich um rd. 0,6 m auf einer Länge von 8,24 m durch die Terrassenüberdachung und einen Sichtschutz überbaut werden.

Aus Sicht der Verwaltung kann dieser geringfügigen Überschreitung zugestimmt werden.

Beschluss

Zum Antrag auf Baugenehmigung für Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung auf der Fl.Nr. 538/5, Gemarkung Obererlbach, wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB erteilt.

Der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Obererlbach – Klinglein–Südhang“ wegen Überschreitung der Baugrenze im südlichen Grundstücksbereich, um rd. 0,6 m auf einer Länge von 8,24 m, wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.4. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf der Fl.Nr. 497/5, Gemarkung Obererlbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 11.04.2022 ö 1.4

Sachverhalt

Die Bauherren haben am 15.12.2020 einen Bauantrag für Neubau eines Einfamilienhauses mit Nebengebäude bei der Gemeinde im Genehmigungsfreistellungsverfahren für das oben genannte Grundstück eingereicht. Mit Schreiben vom 21.01.2021, Az. III/2-602-Sc, wurde den Bauherren mitgeteilt, dass die Gemeinde keine Einleitung eines Baugenehmigungsverfahrens fordert. Am 11.11.2021 wurde ein neuer Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht. Da die Bauherren nunmehr die Doppelgarage mit Geräte- / Abstellraum in der Baumfallgrenze errichten möchten, wurden die Antragsunterlagen an die Bauherren mit Schreiben vom 08.12.2021 zurückgesandt. Die Bauherren bestehen jedoch weiterhin auf dem Standort der Garage und haben die Planmappen am 03.01.2022 erneut eingereicht, welche mit Stellungnahme vom 18.01.2022 an das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen weitergeleitet wurden.

Mit Schreiben vom 02.03.2022, Az. 22/0051, teilt das Landratsamt nunmehr mit, dass aus Sicht des Landratsamtes für die Errichtung einer Garage in der Baumfallgrenze keine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Klinglein-Südhang“ erforderlich ist, da darin festgelegt ist, dass Nebengebäude auch außerhalb der Baugrenzen errichtet werden können. Dies schließt auch die Bereiche ein, welche im Bebauungsplan als Baumfallgrenzen festgesetzt wurden. Baumfallgrenzen können zum Schutz von Leben und Gesundheit von Personen in Bebauungsplänen festgesetzt werden. Damit soll verhindert werden, dass in den Baumfallgrenzen Wohngebäude, welche Aufenthaltsräume beinhalten, errichtet werden. Garagen sind aber keine Gebäude mit Aufenthaltsräumen, so dass diese auch in Baumfallgrenzen errichtet werden können. Sollten auch Nebengebäude nicht zulässig sein, wäre dies durch eine zusätzliche textliche Festsetzung zu den Baumfallgrenzen im Bebauungsplan darzulegen. Eine textliche Festsetzung bzw. Erläuterung zu der Baumfallgrenze fehlt jedoch im Bebauungsplan, so dass davon ausgegangen werden muss, dass auch Nebengebäude hier zulässig sind. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) hat in einer Stellungnahme vom 07.02.2022 diese Meinung bestätigt und hat keine Bedenken gegen die Errichtung der Garage innerhalb der festgesetzten Baumfallgrenze.

Das gemeindliche Einvernehmen darf nur aufgrund der Zulässigkeitsvoraussetzungen der §§ 31, 33 bis 35 BauGB verweigert werden. Da eine Befreiung, wie oben dargelegt, nicht notwendig ist, kann das gemeindliche Einvernehmen aus diesem Grund, aus Sicht des Landratsamtes, nicht verweigert werden. Es wird daher geben die Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens nochmals zu überprüfen und gegenüber dem Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen ggfs. eine positive Stellungnahme mit Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens abzugeben. Sollte dies nicht erfolgen, wäre das Landratsamt gehalten, das gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen.

Bebauungsplansatzungen sind gemeindliche Satzungen. Die Gemeinde Haundorf sowie die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass durch die Ausweisung der Baumfallgrenze im Bebauungsplan „Klinglein-Südhang“ hier keinerlei Bebauung zulässig ist. Aus den Erfahrungen eines Bauvorhabens in „Am Mönchswald“ sollte hier bewusst keine Bebauung in Baumfallgrenzen von der Gemeinde zugelassen bzw. zugestimmt werden. 

Beschluss

Zum Antrag auf Baugenehmigung für Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf der Fl.Nr. 497/5, Gemarkung Obererlbach, wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB weiterhin nicht erteilt, da die Gemeinde Haundorf die gemeindliche Bebauungsplansatzung „Klinglein-Südhang“ in der Weise auslegt, dass in der festgesetzten Baumfallgrenze keinerlei Bebauung zulässig ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.5. Anbau einer offenen Überdachung für Brennholzlager und Anbau eines Motorhäuschens an bestehende Halle Fl.Nr. 908, Gemarkung Gräfensteinberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 11.04.2022 ö 1.5

Sachverhalt

Die bestehende Halle befindet sich im Außenbereich von Brombach im Anschluss an das Wohngebiet. Die Bauherrin möchte an die bestehende Halle eine Überdachung sowie ein Motorhäuschen für ein Aggregat mit einer Größe von 1,25 m x 3,33 m anbauen.

Beschluss

Zum Antrag auf Baugenehmigung für Anbau einer offenen Überdachung für Brennholzlager und Anbau eines Motorhäuschens an bestehende Halle auf der Fl.Nr. 908, Gemarkung Gräfensteinberg, wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB erteilt.

Für Errichtung des Aggregats sind die Immissionsrichtlinien einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Anschaffung von Sonnenschutzrollos für den Kindergarten Obererlbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 11.04.2022 ö 2

Sachverhalt

Durch die großen Glasflächen Richtung Süden werden, besonders bei tiefstehender Sonne, die Kinder stark geblendet. Ebenso heizen sich die Räume sehr auf. In den anderen Kindergärten wurden mit Plissee- Sonnenrollos gut Erfahrungen gemacht. Es wurden Fachfirmen aus unserer Gemeinde gebeten, Angebote für Plissee-Sonnenschutzrollos abzugeben.
Die billigstnehmende Firma ist die Firma Pentza zum Angebotspreis von 5.645,74 € / brutto.

Beschluss

Die Gemeinde Haundorf beauftragt die Firma Pentza zur Lieferung und Montage von Plissee-Sonnenschutzrollos für den Kindergarten Obererlbach zum Angebotspreis von 5.645,74 € / brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Diskussion über mögliche Errichtung einer Photovoltaikanlage an den Kläranlagen Obererlbach und Haundorf zur Eigengewinnung auf der Fl.Nr. 667, Gemarkung Obererlbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 11.04.2022 ö 3

Sachverhalt

In Zeiten der steigenden Energiepreise und unter den Gesichtspunkten des Klimaschutzes, wird in Erwägung gezogen, auf den Dächern der Kläranlage Haundorf und Obererlbach eine PV-Anlage zu installieren. Diese Anlage dient zur Verringerung der Energiekosten der Kläranlage durch den Eigenverbrauch des PV-Ertrages. Die überschüssige Leistung wird ins öffentliche Netz eingespeist und verkauft. 
In der Kläranlage in Obererlbach lässt sich auf den Dächern des Maschinenhauses und der Klärschlammtrocknung eine PV-Anlage mit einer Leistung von ca. 27 kWp mit einem Jahresertrag von ca. 26.500 kWh installieren. In der Kläranlage Haundorf wäre auf das Dach des Maschinenhauses ebenfalls eine Leistung von 27 kWp möglich. Durch das Satteldach des Maschinenhauses und der Ausrichtung der Hälfte der Anlage nach Nord-Ost ist der Ertrag der Anlage schlechter. Somit ergibt sich bei dieser Anlage ein Jahresertrag von ca. 24.000 kWh. Für die Dächer der ehemaligen Schlammtrocknung wurde eine statische Begutachtung durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass dort keine PV-Anlage installiert werden kann. Die Kostenschätzung für die Errichtung der beiden Anlagen liegt bei ca. 108.000,00 €.
Die Anlagen würden sich in 10 -11 Jahren amortisieren.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote für die Errichtung einer PV-Anlage auf den Dächern der Kläranlagen Haundorf und Obererlbach einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Verkauf der alten Hobelmaschine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 11.04.2022 ö 4

Sachverhalt

Die ausrangierte Hobelmaschine des Bauhofes wurde in der Märzausgabe des Mitteilungsblattes ausgeschrieben. Bis zum Bieterschluss am 31.03.2022 gab es 3 Angebote. 
Der meistbietende Bewerber ist Rene Kisslinger aus Eichenberg mit einem Gebot von 1.889,- €.

Beschluss

Die Gemeinde Haundorf verkauft die Hobelmaschine an Herrn Rene Kisslinger aus Eichenberg zum Gebotspreis von 1.889,- €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Bekanntgaben und Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 11.04.2022 ö 5

Sachverhalt

Der Vorsitzende gibt verschiedene Termine bekannt. 
Weiter gibt er das Ergebnis der Vergabe des Regionalbudgets 2022 bekannt und stellt fest, dass der beantragte Verkaufsautomat für das Café Hans abgelehnt wurde. 

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5.1. Beschilderung Brand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 11.04.2022 ö 5.1

Sachverhalt

Gemeinderätin Müller-Unger stellt fest, dass vor ca. zwei Jahren vom Gemeinderat eine ergänzende Beschilderung für den Ortsteil Brand beschlossen wurde. Diese Beschilderung wurde noch nicht umgesetzt. 

Bürgermeister Beierlein entgegnet, dass der Bauhof die Schilder zeitnah aufstellen wird. 

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5.2. Spielplatz Brand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 11.04.2022 ö 5.2

Sachverhalt

Gemeinderätin Müller-Unger stellt eine Frage über das angebrachte Benutzungsschild am Spielplatz Brand. 

Der Vorsitzende gibt hierzu umfangreiche Erläuterungen ab. 

Diskussionsverlauf

Es entsteht eine Diskussion. 

Datenstand vom 27.04.2022 13:23 Uhr