Datum: 12.09.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Haundorf: Gemeindehaus Obererlbach
Gremium: Gemeinderat Haundorf
Körperschaft: Gemeinde Haundorf
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 22:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:30 Uhr bis 22:52 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Mögliche Ausweisung eines Sondergebietes für Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen -Vorstellung des Projektes durch die N-ERGIE Nürnberg
2 Bauanträge
2.1 Antrag auf isolierte Befreiung für Errichtung einer Natursteinwand mit Stabmattenzaun inkl. Holzelemente zur öffentlichen Straße in Obererlbach, Föhrenwald 21, Fl.Nr. 497/9, Gemarkung Obererlbach
2.2 Antrag auf Vorbescheid für Errichtung einer Fertiggarage in Obererlbach, Thierhofweg, Fl.Nr. 338, Gemarkung Obererlbach
2.3 Antrag auf Vorbescheid für Abriss eines Wohnhauses und Errichtung eines Bungalows mit Satteldach in Brand 21 a, Fl.Nr. 1633, Gemarkung Gräfensteinberg
2.4 Ausbau des Daches mit Dachgauben und Balkonanbau in Stixenhof 1, Fl.Nr. 926, Gemarkung Haundorf
3 Trassenpflege an der 20kV Freileitung LWN Geiselsberg - Straßenhaus
4 Vergabe Blitzschutz- / Erdungsanlage für Photovoltaikanlage Kläranlage Obererlbach
5 Vergabe Blitzschutz- / Erdungsanlage für Photovoltaikanlage Kläranlage Haundorf
6 Mieten, Mietsätze für die Nutzung öffentlicher Gebäude
7 Erlass einer Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
8 Bekanntgaben und Sonstiges
8.1 Halbjahresbericht 2022

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1. Mögliche Ausweisung eines Sondergebietes für Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen -Vorstellung des Projektes durch die N-ERGIE Nürnberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 12.09.2022 ö 1

Sachverhalt

Die Grundstückseigentümer der Fl.Nrn. 222 und 223, beide Gemarkung Haundorf, streben zusammen mit der N-ERGIE die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage an. Der Vorsitzende übergibt hierzu das Wort an Herrn Betzold von der N-ERGIE, welcher das Vorhaben mittels Präsentation vorstellt. Im Anschluss werden Fragen aus der Mitte des Gemeinderates beantwortet.

Der Vorsitzende verabschiedet Herrn Betzold um 21.15 Uhr.

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 12.09.2022 ö 2
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2.1. Antrag auf isolierte Befreiung für Errichtung einer Natursteinwand mit Stabmattenzaun inkl. Holzelemente zur öffentlichen Straße in Obererlbach, Föhrenwald 21, Fl.Nr. 497/9, Gemarkung Obererlbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 12.09.2022 ö 2.1

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt fand vor Sitzungsbeginn ein Augenschein statt.

Das Bauvorhaben befindet sich im Baugebiet „Klinglein-Südhang“ (allgemeines Wohngebiet).

Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans sind zur öffentlichen Verkehrsfläche als Einfriedung Zäune und Hecken möglich. Die Gesamthöhe der Zäune kann maximal 1,60 m betragen.

Definition Einfriedung:
Der Begriff Einfriedung bezeichnet eine Anlage zur Abgrenzung eines Grundstücks nach außen (z.B. durch einen Zaun). Sie befindet sich daher an oder auf der Grundstücksgrenze und dient vor allem dem Schutz vor unbefugtem Betreten des Grundstücks und anderen störenden Einwirkungen sowie Einblicken von außen.

Die Bauherren haben die Errichtung Ihres Wohnhauses im Genehmigungsfreistellungsverfahren beantragt. Im Genehmigungsfreistellungsverfahren wird eindringlich darauf hingewiesen, dass Bauherr und die anderen am Bau Beteiligten allein dafür verantwortlich sind, dass tatsächlich genehmigungsfrei gebaut wird und dabei alle für das Bauvorhaben öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die Anordnungen der Bauaufsichtsbehörde eingehalten werden (Art. 49 BayBO).
Bei Nichteinhaltung der genannten Maßgaben ist die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erforderlich.

Der Bauherr hat, obwohl er bisher keine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hatte, mit dem Bau einer Granitmauer begonnen. Bei einer Baukontrolle am 08.08.2022 durch das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen wurde festgestellt, dass im Bereich zur öffentlichen Straße eine Mauer errichtet wurde und das Grundstück aufgefüllt wird. Der Bebauungsplan sieht aber zur Straße nur Einfriedungen als Zäune oder Hecken vor. Auch Stützmauern fallen unter diese Festsetzung. Im Antrag auf Genehmigungsfreistellung war zwar eine Mauer dargestellt, diese wäre jedoch ohne eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht zulässig. Ferner wurde mit dem Antrag erklärt, dass sämtliche Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten werden. Daher liegt es in der Verantwortung der Bauherren das Bauvorhaben entsprechend zu errichten. Ein Anspruch zur Errichtung der (Stütz-)Mauer besteht nicht, d.h. sollte die Gemeinde der Befreiung nicht zustimmen wäre die (Stütz-)Mauer zu entfernen bzw. abzubauen.

Die Bauherren haben ein Hanggrundstück erworben und wollen dieses nun mit einer Stützmauer an der Grundstücksgrenze zur Straße einebnen. Dies ist nicht im Sinne des Bebauungsplans. Sollten die Bauherren eine Stützmauer zum Abfangen der Terrasse innerhalb Ihres Grundstücks benötigen (Abstand zur Grundstücksgrenze mind. 3 m) können Sie diese jederzeit errichten und dann das Gelände zur Straße hin abfallen lassen, so dass eine Stützmauer mit 1 m Höhe absolut nicht erforderlich ist. Ferner würde eine derartige Mauerhöhe dem baulichen Konzept des Bebauungsplanes widersprechen, da im Bebauungsplan keine Mauer vorgesehen ist.

Die Bauherren beantragen nunmehr eine Isolierte Befreiung für die Errichtung der Stützmauer mit 1 m Höhe. inkl. Stabmattenzaun mit Holzelementen, so dass hier eine Gesamthöhe von 1,90 m entsteht. Als Begründung führen sie an, dass aufgrund der Hanglage das Grundstück waagerecht angefüllt werden soll, wozu diese Stützwand erforderlich wird. 

Gemäß Art. 36 Abs. 1 BayBO sind in, an und auf baulichen Anlagen Flächen, die unmittelbar an mehr als 0,50 m tiefer liegende Flächen angrenzen, zu umwehren, d.h. ab einer Höhendifferenz von 0,50 m ist eine Absturzsicherung (Geländer, Zaun) von 0,90 m anzubringen. 

Aus Sicht der Verwaltung kann der Errichtung einer Mauer mit 1 m Höhe nicht zugestimmt werden, da dies dem baulichen Konzept des Bebauungsplanes sowie der geplanten Gestaltung widerspricht. Grundsätzlich sind zur öffentlichen Verkehrsfläche keine Mauern erlaubt. Es wäre die Festsetzung „Einfriedung“ im Bebauungsplan als komplett gegenstandslos zu betrachten, da diese „Natursteinwand“ keine Einfriedung im Sinne der Erläuterung darstellt, sondern lediglich dem „Begradigen“ des Hanggrundstückes dient. Hinzuweisen ist auch, dass bereits Anfragen der Grundstückseigentümer Föhrenwald 17 und Föhrenwald 31 für Errichtung einer Mauer vorgebracht wurden. Beim Grundstück Föhrenwald 8 sind ebenfalls Auffüllungen zur Straße zu verzeichnen. Aus Sicht der Verwaltung wäre eine kleine Mauer von maximal 0,40 m zur Straße hin vertretbar. Hierfür wäre auch noch keine Absicherung (Zaun usw.) erforderlich. Es könnte dort auch eine Hecke bzw. Sträucher gepflanzt werden. Die festgesetzte Einfriedungshöhe von 1,60 m müsste somit auch nicht überschritten werden. Ferner ist zu beachten, dass hier ein Präzedenzfall für das gesamte Baugebiet geschaffen wird.

Beschluss

Dem Antrag auf Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Klinglein-Südhang“ vom 15.08.2022, auf Errichtung einer Mauer aus Natursteinen zur öffentlichen Verkehrsfläche wird bis zu einer maximalen Höhe von 0,90 m in Obererlbach, Föhrenwald 21, Fl.Nr. 497/9, Gemarkung Obererlbach, zugestimmt. Für Errichtung eines Stabmattenzaunes mit Holzelementen auf der Natursteinmauer ist die insgesamt festgesetzte Einfriedungshöhe von 1,60 m einzuhalten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2.2. Antrag auf Vorbescheid für Errichtung einer Fertiggarage in Obererlbach, Thierhofweg, Fl.Nr. 338, Gemarkung Obererlbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 12.09.2022 ö 2.2

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte auf dem Grundstück Fl.Nr. 338 (Teilfläche) eine Fertiggarage im Anschluss an die bestehende Garage der Fl.Nr. 295 errichten und die beiden Grundstücke miteinander verschmelzen. Die Teilfläche befindet sich jedoch im Außenbereich. Ob die Garage dort errichtet werden darf, hat das Landratsamt als Bauaufsichtsbehörde zu entscheiden. Der Bauherr hat aber bis zur Vorlage eines Bauantrages die Zufahrt zur künftigen Garage zu regeln. Die Grundstücksfläche auf der die Fertiggarage errichtet werden soll befindet sich in einer Hanglage und kann vom Thierhofweg 16, Fl.Nr. 295, nicht angefahren werden. Deshalb ist bei Vorlage des Bauantrages die entsprechende Zufahrt nachzuweisen (evtl. Wegerecht über Fl.Nr. 338). 

Beschluss

Zum Antrag auf Vorbescheid für Errichtung einer Fertiggarage im Außenbereich von Obererlbach, Thierhofweg, Fl.Nr. 338 (Teilfläche), Gemarkung Obererlbach, wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB erteilt. Voraussetzung für das gemeindliche Einvernehmen ist jedoch, dass bis zur Vorlage des Bauantrages die Zufahrt zu der hanglagigen Garage nachgewiesen wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2.3. Antrag auf Vorbescheid für Abriss eines Wohnhauses und Errichtung eines Bungalows mit Satteldach in Brand 21 a, Fl.Nr. 1633, Gemarkung Gräfensteinberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 12.09.2022 ö 2.3

Sachverhalt

Der Bauherr möchte sein bisheriges zweistöckiges Wohnhaus abreißen und dann einen Bungalow mit Satteldach errichten. In der unmittelbaren Umgebung sind vorwiegend 2stöckige Wohngebäude bzw. EG und ausgebautes DG mit Satteldach zu verzeichnen.

Beschluss

Zum Antrag auf Vorbescheid für Abriss eines zweistöckigen Wohnhauses und Errichtung eines Bungalows mit Satteldach in Brand 21, Fl.Nr. 1633, Gemarkung Gräfensteinberg, wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2.4. Ausbau des Daches mit Dachgauben und Balkonanbau in Stixenhof 1, Fl.Nr. 926, Gemarkung Haundorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 12.09.2022 ö 2.4

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich. Die erforderliche Privilegierung ist durch das Amt für Landwirtschaft und Forsten im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu prüfen.

Beschluss

Zum Antrag auf Baugenehmigung für Ausbau des Daches mit Dachgauben und Balkonanbau in Stixenhof 1, Fl.Nr. 926, Gemarkung Haundorf, wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Trassenpflege an der 20kV Freileitung LWN Geiselsberg - Straßenhaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 12.09.2022 ö 3

Sachverhalt

Die N-ERGIE Netzgesellschaft mbH führt in der nächsten Schnittperiode (Oktober 2022) Trassenpflegearbeiten an der 20kV Freileitung LWN 029 Geiselsberg – Straßenhaus durch. Hierbei sind auch Grundstücke der Gemeinde Haundorf betroffen.
Diese Pflegearbeiten dienen der Erhaltung der Betriebs- und Personensicherheit im Bereich der Freileitungsnetze der N-ERGIE Netzgesellschaft mbH.
Alle erforderlichen Arbeiten erfolgen in Absprache und mit Zustimmung der zuständigen Forst- und Naturschutzbehörden und werden von geschultem Fachpersonal durchgeführt und überwacht. Die Maßnahme wird im Oktober ausgeschrieben und vergeben. 

Wie in der Vergangenheit wird das Holz- bzw. Schnittgut über die Unternehmen, welche die Trassenpflege durchführen, entsorgt.

Durch diese Maßnahme entstehen der Gemeinde Haundorf keine Kosten.

Beschluss

Der Gemeinderat Haundorf nimmt von den geplanten Schneidearbeiten an der 20kV Freileitung LWN Geiselsberg – Straßenhaus Kenntnis. Die Schneidearbeiten werden ab Oktober 2022 durchgeführt.
Das Holz- bzw. Schnittgut kann über die Unternehmen, welche die Trassenpflege durchführen, entsorgt werden. Der Gemeinde Haundorf entstehen durch die Maßnahme keine Kosten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Vergabe Blitzschutz- / Erdungsanlage für Photovoltaikanlage Kläranlage Obererlbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 12.09.2022 ö 4

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 11.07.2022 wurde der Auftrag für die Lieferung und Montage der Photovoltaikanlage auf das Dach der Schlammtrocknung in der Kläranlage Obererlbach an die Firma Dienst Elektrotechnik GmbH, Ornbau, vergeben. Für die Absicherung der PV-Anlage sind Blitzschutzmaßnahmen erforderlich. Die Firma Dienst Elektrotechnik GmbH arbeitet hier mit der Fa. Lösch Blitzschutzbau GmbH & Co. KG, Offenburg, zusammen und hat von diesen ein Angebot für die vorgenannte Anlage angefordert.

Beschluss

Der Auftrag für Lieferung und Montage der äußeren Blitzschutz- / Erdungsanlage für die Absicherung der PV-Anlage auf der Schlammtrocknung und dem Maschinenhaus in der Kläranlage Obererlach wird an die Firma Lösch Blitzschutzbau GmbH & Co. KG, Sommerstr. 17, 77656 Offenburg, zum Angebotspreis von 1.606,50 € brutto vergeben. Grundlage ist das Angebot vom 02.08.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Vergabe Blitzschutz- / Erdungsanlage für Photovoltaikanlage Kläranlage Haundorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 12.09.2022 ö 5

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 11.07.2022 wurde der Auftrag für die Lieferung und Montage der Photovoltaikanlage auf das Dach der Maschinenhalle in der Kläranlage Haundorf an die Firma Dienst Elektrotechnik GmbH, Ornbau, vergeben. Für die Absicherung der PV-Anlage sind Blitzschutzmaßnahmen erforderlich. Die Firma Dienst Elektrotechnik GmbH arbeitet hier mit der Fa. Lösch Blitzschutzbau GmbH & Co. KG, Offenburg, zusammen und hat von diesen ein Angebot für die vorgenannte Anlage angefordert.

Beschluss

Der Auftrag für Lieferung und Montage der äußeren Blitzschutz- / Erdungsanlage für die Absicherung der PV-Anlage auf der Maschinenhalle in der Kläranlage Haundorf wird an die Firma Lösch Blitzschutzbau GmbH & Co. KG, Sommerstr. 17, 77656 Offenburg, zum Angebotspreis von 1.309,00 € brutto vergeben. Grundlage ist das Angebot vom 02.08.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Mieten, Mietsätze für die Nutzung öffentlicher Gebäude

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 12.09.2022 ö 6

Beschluss

Die Mieten für die Nutzung gemeindlicher, öffentlicher Gebäude werden ab 01.01.2023 gemäß Anlage 1 neu festgesetzt.

Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

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7. Erlass einer Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 12.09.2022 ö 7

Sachverhalt

Im Rechnungsprüfungsbericht der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle beim Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen vom 17.05.2022 wurde moniert, dass die Auszahlung der Sitzungsentschädigungen (z.B. Bau- oder Rechnungsprüfungsausschuss) bisher ohne Rechtsgrund erfolgte. Aus diesem Grund wird die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts in § 2 Abs. 2 entsprechend ergänzt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage 2 aufgeführte Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts zum 01.10.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8. Bekanntgaben und Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 12.09.2022 ö 8
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8.1. Halbjahresbericht 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 12.09.2022 ö 8.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende gibt den Halbjahresbericht 2022 bekannt und gibt Erläuterungen hierzu ab.

Datenstand vom 21.09.2022 14:29 Uhr