Datum: 14.11.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Haundorf: Gemeindehaus Obererlbach
Gremium: Gemeinderat Haundorf
Körperschaft: Gemeinde Haundorf
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 22:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Straßensanierungen
1.1 Straßensanierung GVS Schnackenmühle - Eichenberg
1.2 Straßensanierung GVS Wasserturm Richtung Igelsbach
1.3 Sanierung Schachtdeckel in Obererlbach
2 Baupläne
2.1 Antrag auf Baugenehmigung für Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Stellplatz in Obererlbach, Schulstr., Fl.Nr. 418, Gemarkung Obererlbach
2.2 Errichtung einer Gartenhütte in Obererlbach, Föhrenwald 16, Fl.Nr. 538/9, Gemarkung Obererlbach - Antrag der Grundstückseigentümer auf Überbauung des gemeindlichen Kanals
2.3 Antrag auf Vorbescheid für Teilabbruch des bestehenden Wohnhauses bzw. der bestehenden Scheunen und Nutzungsänderung zu Ferienwohnungen und Eventlocation sowie Sanitäranlagen, Außenküche und Rezeption, Errichtung von Glampingzelten und Grillkota in Eichenberg 63, Fl.Nr. 516, Gemarkung Haundorf
3 Kostenübernahme Führerscheinverlängerung Klasse C - Feuerwehr
4 Erneuerung der Pegelmessung im Pumpwerk im Gewerbegebiet Brand
5 Erneuerung Straßenbeleuchtung Haundorf, Georgentalweg 3
6 Energieeinsparung durch Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung
7 Bekanntgaben und Sonstiges
7.1 Planung Gemeindehaus Brombach
7.2 Gemeindezentrum Gräfensteinberg
7.3 Jahresabschlusssitzung 17.12.
7.4 Terminabsprachen
7.5 Werbeanlage Obererlbach

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1. Straßensanierungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 14.11.2022 ö 1
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1.1. Straßensanierung GVS Schnackenmühle - Eichenberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 14.11.2022 ö 1.1

Sachverhalt

Auf der Gemeindeverbindungsstraße zwischen der Schnackenmühle und Eichenberg wurden mehrere Schadstellen festgestellt. Die erforderliche Verkehrssicherheit ist dadurch nicht mehr gegeben. Es wurden Risse, Abplatzungen und Setzungen festgestellt. Der Großteil der Schäden befindet sich im Waldstück. Da die Straße im Bereich des Waldstückes nur schlecht abtrocknet kommt es hier häufiger zu Schäden, als in Bereichen, in denen die Straße natürlich abtrocknen kann. Die Firma FA Frankenasphalt hat ein Angebot für die erforderliche Sanierung abgegeben. Das Angebot beläuft sich auf 18.262,51 € inkl. MwSt.

Beschluss

Der Auftrag für die erforderliche Sanierung der GVS Schnackenmühle – Eichenberg soll an die Firma FA Franken-Asphalt GmbH, Raiffeisenstraße 15, 91575 Windsbach zum Angebotspreis von 18.262,51 € inkl. MwSt. vergeben werden. Grundlage ist das Angebot vom 10.10.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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1.2. Straßensanierung GVS Wasserturm Richtung Igelsbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 14.11.2022 ö 1.2

Sachverhalt

Auf der Gemeindeverbindungsstraße vom Wasserturm Richtung Igelsbach wurden mehrere Schadstellen festgestellt. Die erforderliche Verkehrssicherheit ist dadurch nicht mehr gegeben. Es wurden mehrere Risse, welche sich über die gesamte Breite der Straße ziehen festgestellt. Im Kreuzungsbereich sind eine Vielzahl von Asphaltabplatzungen vorhanden. Von der Verwaltung wurden zwei Angebote für die Sanierungsmaßnahme angefordert. Beide Firmen haben ein Angebot abgegeben. Die Firma FA Frankenasphalt hat das wirtschaftlichste Angebot für die erforderliche Sanierung abgegeben. Das Angebot beläuft sich auf 55.938,20 € inkl. MwSt.

Beschluss

Der Auftrag für die erforderliche Sanierung der GVS vom Wasserturm Richtung Igelsbach wird an die Firma FA Franken-Asphalt GmbH, Raiffeisenstraße 15, 91575 Windsbach zum Angebotspreis von 55.938,20 € inkl. MwSt. vergeben werden. Grundlage ist das Angebot vom 10.10.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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1.3. Sanierung Schachtdeckel in Obererlbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 14.11.2022 ö 1.3

Sachverhalt

Im Ortsteil Obererlbach wurden eine Vielzahl von mangelhaften Schachtdeckeln festgestellt. Zum Großteil mit erheblichen Setzungen. Teilweise auch mit beschädigten Schachtdeckeln und Schachtringen. Die schadhaften Schachtdeckel wurden im laufe des Jahres durch neue Einwalzdeckel ersetzt. Die Ausführung erfolgte durch die Firma Storch Tiefbau GmbH. Als Abrechnungsgrundlage diente der abgeschlossene Jahresrahmenvertrag zwischen der Firma Storch Bauunternehmen e.K. und der Gemeinde Haundorf. Der Großteil der neuen Schachtdeckel wurde in der Hauptstraße eingebaut. Insgesamt wurden 17 Einwalzdeckel inklusive Lieferung der neuen Schachtdeckel, Aufbruch- und Asphaltierungsarbeiten verbaut. Die Arbeiten wurden fachgerecht und zur Zufriedenheit umgesetzt. 

Beschluss

Der Auftrag für die Erneuerung der 17 schadhaften Schachtdeckel wird an die Firma Storch e.K., In der Leite 2, 911744 Spalt, zum Preis von 22.730,93 € zzgl. MwSt. vergeben. Grundlage ist der Jahresrahmenvertrag zwischen der Firma Storch und der Gemeinde Haundorf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Baupläne

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 14.11.2022 ö 2
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2.1. Antrag auf Baugenehmigung für Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Stellplatz in Obererlbach, Schulstr., Fl.Nr. 418, Gemarkung Obererlbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 14.11.2022 ö 2.1

Sachverhalt

Die Bauherren haben für ihr Bauvorhaben im Frühjahr 2022 einen Antrag auf Vorbescheid gestellt. Hierzu haben sie am 16.05.2022, Az. 22/0306, einen positiven Bescheid von der Bauaufsichtsbehörde erhalten. Die Bebauung des Grundstücks ist ein Lückenschluss im Innenbereich. Deshalb ist die Gemeinde verpflichtet das Grundstück abwassertechnisch zu erschließen. Hierfür muss ein Kanal mit rd. 55 lfm in ca. 4 m Tiefe verlegt werden. Gemäß einem vorliegenden Angebot entstehen hier Kosten von rd. 39.000,00 €. Die Ausführung der Kanalbaumaßnahme erfolgt mit dem Baubeginn für das Wohnhaus.

Beschluss

Zum Antrag auf Baugenehmigung für Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Stellplatz in Obererlbach, Schulstr., Fl.Nr. 418, Gemarkung Obererlbach, wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2.2. Errichtung einer Gartenhütte in Obererlbach, Föhrenwald 16, Fl.Nr. 538/9, Gemarkung Obererlbach - Antrag der Grundstückseigentümer auf Überbauung des gemeindlichen Kanals

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 14.11.2022 ö 2.2

Sachverhalt

Die Bauherren möchten auf ihrem Grundstück in Obererlbach, Föhrenwald 16, Fl.Nr. 538/9, Gemarkung Obererlbach, an der sudöstlichen Grundstücksseite eine Gartenhütte errichten. Da auf dieser Grundstücksseite bereits eine Doppelgarage mit Abstellraum mit einer Länge von rd. 9 m errichtet wurde, kann auf dieser Grundstücksseite ohne eine Abstandsflächenübernahme des Nachbargrundstücks Föhrenwald 18 kein weiteres Bauvorhaben errichtet werden. Gemäß dem Antrag der Bauherren soll hierzu bereits eine Übereinkunft mit dem Nachbarn getroffen worden sein. Die Entscheidung über das Abstandsflächenrecht obliegt jedoch dem Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen. Die Bauherren müssten deshalb für die Errichtung der Gartenhütte einen Bauantrag einreichen. 

Jedoch möchten die Bauherren die Gartenhütte im südöstlichen Grundstücksbereich – hinter der Garage - errichten. Hier ist gemäß URNr. 425/2020 V vom 24.03.2020 und URNr. 574/2020 V vom 14.04.2020, des Notars Dr. Christian Vedder, Gunzenhausen, eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten der Gemeinde Haundorf eingetragen. In diesem Bereich befindet sich der gemeindliche Regenrückstaukanal – DN 1400. Die Bauherren bieten deshalb an, die Gartenhütte auf einem Schotterbett mit Terrassensteinen aufzubauen. Sollte es zu einer Reparatur oder einem Austausch des Kanals kommen, wollen die Bauherren die Gartenhütte selbst abbauen oder versetzen. Sie wollen gegenüber der Gemeinde keinerlei Aufwandkosten bzw. sonstige Kosten geltend machen.

Hierbei ist zu bedenken, dass es für die Gemeinde Haundorf bei einem Schaden am Kanal oder Reparatur aufgrund Beschädigung usw. zu erheblichen Zeitverzögerungen kommen kann, wenn zuerst die Gartenhütte abgebaut werden muss. Deshalb sieht die Verwaltung das Bauvorhaben als bedenklich an. Von Seiten der Verwaltung wird dieses Bauvorhaben deshalb nicht befürwortet.

Beschluss

Die Gemeinde Haundorf stimmt dem Antrag vom 14.10.2022 der Grundstückseigentümer des Grundstücks Föhrenwald 16, Fl.Nr. 538/9, Gemarkung Obererlbach, auf Überbauung des gemeindlichen Regenrückstaukanals durch Errichtung einer Gartenhütte nicht zu. 

Im Bereich der eingetragenen beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zugunsten der Gemeinde Haundorf (URNr. 425/2020 V vom 24.03.2020 und URNr. 574/2020 V vom 14.04.2020) ist kein Bauvorhaben zu errichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2.3. Antrag auf Vorbescheid für Teilabbruch des bestehenden Wohnhauses bzw. der bestehenden Scheunen und Nutzungsänderung zu Ferienwohnungen und Eventlocation sowie Sanitäranlagen, Außenküche und Rezeption, Errichtung von Glampingzelten und Grillkota in Eichenberg 63, Fl.Nr. 516, Gemarkung Haundorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 14.11.2022 ö 2.3

Sachverhalt

Der Bauherr möchte die bestehenden Scheunen, die nur als Abstellraum für landwirtschaftliche Fahrzeuge usw. genutzt werden, zu einer Eventlocation, einem Sanitärgebäude sowie einer Außenküche und Rezeption umbauen. Ferner sollen im Wohnhaus Ferienwohnungen entstehen. Gleichzeitig plant der Bauherr die Errichtung von 3 Glampingzelten und einer Grillkota sowie einen Spielplatzbereich.

Beschluss

Zum Antrag auf Vorbescheid für Teilabbruch des bestehenden Wohnhauses bzw. der bestehenden Scheunen und Nutzungsänderung zu Ferienwohnungen und Eventlocation sowie Sanitäranlagen, Außenküche und Rezeption, Errichtung von Glampingzelten und Grillkota in Eichenberg 63, Fl.Nr. 516, Gemarkung Haundorf, wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. Kostenübernahme Führerscheinverlängerung Klasse C - Feuerwehr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 14.11.2022 ö 3

Sachverhalt

Von der Feuerwehr Haundorf wurde ein Antrag an die Gemeinde Haundorf bezüglich der Kostenübernahme für die Führerscheinverlängerung Klasse C gestellt.
Für das bewegen unseres Löschfahrzeuges LF 10/6 der Feuerwehr Haundorf wird der Führerschein Klasse C (über 7,5 Tonnen) benötigt.
Der Lkw Führerschein muss alle 5 Jahre verlängert werden. Benötigt werden hier u.a. ärztliche Untersuchungen die auch Geld und Zeit kosten. 
Die kostengünstigste Möglichkeit, die ärztliche Untersuchung durchzuführen, ist bei dem Verkehrsarzt Dr. Krüger in Wendelstein. Hier werden alle Untersuchungen für 80,00 € zusammen durchgeführt. In Gunzenhausen müssen mindestens zwei verschiedene Ärzte aufgesucht werden, die in etwa zusammen 140,00 € kosten.
Hierzu kommen die Kosten für den neuen Führerschein vom Landratsamt Weißenburg von aktuell 43,90 €.
Die Gemeinde Haundorf bezuschusst aktuell diese Verlängerung mit pauschal 70,00 €.
Der Kommandant der Feuerwehr Haundorf stellt deshalb den Antrag an die Gemeinde, die Kosten für die Führerscheinverlängerung der Klasse C für alle aktiven Feuerwehrleute in Haundorf komplett zu übernehmen.
Dies gilt nur für die, die keine Möglichkeit haben die Verlängerung auf dem beruflichen Weg durchzuführen.
Der Kommandant schreibt, dass Sie in Haundorf auf die Führerscheine angewiesen sind und die Restkosten von mindestens 53,90 € nicht von den Kameraden zu tragen sein sollten.
Außerdem müssen Sie noch nach Wendelstein und zweimal nach Weißenburg in das Landratsamt fahren.
Es mehren sich die Aussagen der Kammeraden, dass keine Verlängerungen mehr durchgeführt werden, wenn neben dem Zeitaufwand für sie auch noch Kosten entstehen nur um das Löschfahrzeug fahren zu dürfen.
Die Feuerwehr Haundorf hat aktuell 13 Führerscheinklassen C. Der Kommandant möchte den Wert auch weiterhin möglichst erhalten, da neue Führerscheine sehr selten hinzukommen und Sie ohne diese das Fahrzeug weder zu Einsatz noch zu Übungsveranstaltungen bewegen können und dürfen.
Diese Führerscheinproblematik hat in unserer Gemeinde nur die FFW Haundorf, da in den anderen Wehren im Gemeindegebiet (Obererlbach, Gräfensteinberg, Eichenberg) der Feuerwehrführerschein bis 7,5 Tonnen zu Tragen kommt.

Beschluss

Der Gemeinderat Haundorf beschließt, die gesamten Kosten für die Führerscheinverlängerung der Klasse C für alle aktiven Feuerwehrleute zu übernehmen. 
Dies gilt nur für diejenigen, die keine Möglichkeit haben die Verlängerung auf dem beruflichen Weg durchzuführen.
Rechnungen sind an die Verwaltungsgemeinschaft Gunzenhausen zu übergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Erneuerung der Pegelmessung im Pumpwerk im Gewerbegebiet Brand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 14.11.2022 ö 4

Sachverhalt

Die Pegelmessung im Pumpwerk im Gewerbegebiet Brand ist defekt. Die Pegelmessung mit Kompressor ist sehr störanfällig. Deshalb gibt es hierzu keine Ersatzteile mehr. Somit muss die Pegelmessanlage auf eine Pegelmessanlage mit kapazitiven Druckaufnehmern mit keramischer Membrane umgebaut werden. Für die Lieferung und Montage dieser Pegelmessung wurde ein Angebot der Fa. Hofmockel, Rohr, eingeholt. Der Angebotspreis beträgt 4.019,57 € brutto.

Beschluss

Die Gemeinde Haundorf beauftragt die Fa. Hofmockel, Rohr, mit der Lieferung und Montage der Pegelmessanlage mit kapazitiven Druckaufnehmern für das Pumpwerk im Gewerbegebiet Brand zum Angebotspreis von 4.019,57 € brutto. Grundlage ist das Angebot vom 09.11.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Erneuerung Straßenbeleuchtung Haundorf, Georgentalweg 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 14.11.2022 ö 5

Sachverhalt

Bei einer Wartung durch die N-ERGIE Netz GmbH wurde festgestellt, dass ein Straßenlaternenmast in Haundorf so defekt ist, dass dieser erneuert werden muss. Es handelt sich um die Leuchte Nr. 36 in Haundorf, Georgentalweg 3. 
Da im Wartungsvertrag die Kostenübernahme bei notwendiger Erneuerung einer Leuchte nicht mit beinhaltet ist, müssen die Kosten durch die Gemeinde getragen werden.
Dazu wurde von der N-ERGIE Netz GmbH ein Angebot abgegeben. 
Die Kosten für die Neuerrichtung der Straßenbeleuchtungsanlage betragen insgesamt 3.325,95 € brutto.

Beschluss

Der Gemeinderat Haundorf beschließt, den Auftrag zur Erneuerung der Straßenbeleuchtungs-anlage in Haundorf, Georgentalweg 3 (Leuchte Nr. 36) an die N-ERGIE Netz GmbH zu vergeben. Die Kosten für die Maßnahme betragen 3.325,95 € brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Energieeinsparung durch Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 14.11.2022 ö 6

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 10.10.2022 wurde beschlossen die Einschaltzeiten der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet von Haundorf auf 12.00 Uhr zu verkürzen. Nach Rücksprache mit der N-ERGIE kann die Änderung der Schaltzeiten nur von der N-ERGIE durchgeführt werden. Hierzu müssen die Steuergeräte in allen Schaltstellen gewechselt werden. Für eine mögliche Änderung entstehen nachstehende Kosten:
  • Anfahrtspauschale einmalig 140,00 € brutto,
  • Gerätewechsel pro Schaltstelle 84,00 € brutto – für Haundorf sind dies 20 Geräte – somit gesamt 1.680,00 € brutto.
Aufgrund der hohen Umstellungskosten wird vorgeschlagen auf die Verkürzung der Einschaltzeiten der Straßenbeleuchtung zu verzichten.

Sollte der Beschlussvorschlag abgelehnt werden, ist der Beschluss vom 10.10.2022 aufzuheben.

Beschluss

Die Einschaltzeiten der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet Haundorf sollen von 01.00 Uhr auf 00.00 Uhr verkürzt werden. Die N-ERGIE wird beauftragt die entsprechenden Steuergeräte in allen Schaltstellen entsprechend zu wechseln. Die Umstellungskosten hierfür betragen 1.820,00 € brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

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7. Bekanntgaben und Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 14.11.2022 ö 7
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7.1. Planung Gemeindehaus Brombach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 14.11.2022 ö 7.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende gibt zur Planung des Gemeindehauses Brombach einige Erläuterungen ab und stellt den Entwurf anhand einer Präsentation vor. 

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7.2. Gemeindezentrum Gräfensteinberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 14.11.2022 ö 7.2

Sachverhalt

Bürgermeister Beierlein teilt mit, dass der „Bauausschuss“ und der Kirchenvorstand eine Besprechung hatten. Hierzu gibt er einige Erklärungen ab.

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7.3. Jahresabschlusssitzung 17.12.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 14.11.2022 ö 7.3

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert den möglichen Ablauf mit den Augenscheinen zur Jahresabschlusssitzung.

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7.4. Terminabsprachen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 14.11.2022 ö 7.4

Sachverhalt

Als Termin für die nächste Gemeinderatssitzung wird der 07.12.2022 festgelegt. 

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7.5. Werbeanlage Obererlbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 14.11.2022 ö 7.5

Sachverhalt

Gemeinderat Oppel moniert den Zustand der Werbetafel an der Ortsdurchfahrt in Obererlbach und gibt hierzu einige Erläuterungen ab. 
Bürgermeister Beierlein gibt hierzu ebenfalls einige Erklärungen ab. 

Datenstand vom 17.11.2022 16:39 Uhr