Datum: 07.12.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Haundorf: Gasthaus „Schwarzes Kreuz“ (Wiedemann), Gräfensteinberg
Gremium: Gemeinderat Haundorf
Körperschaft: Gemeinde Haundorf
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 22:25 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Baupläne
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1.1 |
Tektur zu einem genehmigten Verfahren, Az. 22/0390 vom 05.05.2022, Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung in Obererlbach, Föhrenwald 1, Fl.Nr. 538/5, Gemarkung Obererlbach
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1.2 |
Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses in Brombach 9, Fl.Nr. 732, Gemarkung Gräfensteinberg
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1.3 |
Antrag auf Vorbescheid für Errichtung eines Heizhauses in Gräfensteinberg, Dorfstr. 80, Fl.Nr. 117, Gemarkung Gräfensteinberg
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2 |
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan für das Baugebiet Haundorf "Vogelherd"
- Aufstellungsbeschluss
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3 |
Vergabe Planung für Baugebiet Haundorf "Vogelherd"
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4 |
Abschluss eines Vertrages zur Teilnahme der Gemeinde Haundorf an dem "Kommunalen Klimaschutz-Netzwerk für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen"
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5 |
Ausgehuniform der Feuerwehren der Gemeinde Haundorf
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6 |
Wirtschaftlichkeitsberechnung Essenszubereitung Kindergärten
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7 |
Wirtschaftlichkeitsberechnung Dorfladen Haundorf
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8 |
Förderzusage Regionalbudget 2023, Anschaffung eines Verkaufsautomaten
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9 |
Antrag des Elternbeirates der Grund- und Mittelschule Absberg-Haundorf
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10 |
Bekanntgaben und Sonstiges
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10.1 |
Antrag FFW Haundorf Jubiläum
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10.2 |
Haushaltssatzung 2022
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10.3 |
Schlüsselzuweisung 2023
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10.4 |
Rufbus
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10.5 |
Homepage der Gemeinde
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10.6 |
Termine
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1. Baupläne
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf)
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Sitzung des Gemeinderates Haundorf
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07.12.2022
|
ö
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1 |
zum Seitenanfang
1.1. Tektur zu einem genehmigten Verfahren, Az. 22/0390 vom 05.05.2022, Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung in Obererlbach, Föhrenwald 1, Fl.Nr. 538/5, Gemarkung Obererlbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf)
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Sitzung des Gemeinderates Haundorf
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07.12.2022
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ö
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1.1 |
Sachverhalt
Die Bauherrin plant Ihr oben genanntes Bauvorhaben nochmals um und benötigt hierfür Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Gemäß dem Bebauungsplan ist eine Baugrenze vorgeschrieben. Die Baugrenze soll mit einer Terrassenüberdachung und einem Sichtschutz um 0,598 m und einer Länge von 8,24 m überbaut werden. Die Terrassenüberdachung wurde an die Länge des Sichtschutzes angepasst. Eine Befreiung für die Überschreitung der Baugrenze wurde bereits in der Gemeinderatssitzung am 11.04.2022 erteilt.
Ferner sind gemäß dem Bebauungsplan „Einfriedungen“ zur öffentlichen Verkehrsfläche nur als Zäune und Hecken möglich. Die Gesamthöhe der Zäune kann max. 1,60 m betragen.
Aufgrund des Gefälles des Hangs soll zur Straße eine ca. 1,50 m hohe Natursteinmauer errichtet werden, sodass der Garten komplett genutzt werden kann.
In der Gemeinderatssitzung am 12.09.2022 wurde bereits ein Antrag auf Errichtung einer Natursteinwand genehmigt. Die maximale Einfriedungshöhe sollte 1,60 m – die festgesetzte Höhe des Bebauungsplanes - nicht überschreiten. Bisher wurde in der alten Baunovelle der BayBO in Art. 36 Abs. 1 BayBO geregelt, dass in, an und auf baulichen Anlagen, Flächen, die unmittelbar an mehr als 0,50 m tiefer liegende Flächen angrenzen, zu umwehren sind, d.h. ab einer Höhendifferenz von 0,50 m sollte eine Absturzsicherung (Geländer, Zaun) von 0,90 m angebracht werden. In der neuen Baunovelle ist dies nicht mehr klar definiert, hier wird nur von einer Umwehrung gesprochen, die „ausreichend hoch und fest“ sein soll. Der TÜV gibt zwar als Empfehlung die bisherigen 0,90 m als Absturzsicherung an, welche jedoch nicht mehr exakt in der BayBO definiert ist. Vielmehr ist nunmehr die Rechtslage so, dass der Bauherr / die Bauherrin bei einem Unfall mit einer Teilschuld rechnen muss, falls eine niedrigere Umwehrung angebracht wurde. Jedoch hat die Gemeinde die Möglichkeit - aufgrund der Festsetzung im Bebauungsplan und um eine einheitliche Regelung in dem Baugebiet zu schaffen - die maximale Höhe der Stützmauer zur öffentlichen Verkehrsfläche auf 0,70 m festzulegen. Falls der Bauherr / die Bauherrin dann eine Umwehrung (Absturzsicherung) von 0,90 m anbringen sollte, würde die Gesamthöhe der festgesetzten Einfriedung von 1,60 m eingehalten werden.
Beschluss
Zur Tektur zu einem genehmigten Verfahren, Az. 22/0390 vom 05.05.2022, Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung in Obererlbach, Föhrenwald 1, Fl.Nr. 538/5, Gemarkung Obererlbach, wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB erteilt.
Der Überschreitung der Baugrenze im südlichen Grundstücksbereich für Errichtung der Terrassenüberdachung mit Sichtschutz wird weiterhin zugestimmt.
Für die Errichtung einer Stützmauer mit einer Höhe von 1,50 m wird keine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Klinglein-Südhang“ erteilt. Sollte die Bauherrin das Bauvorhaben umplanen, würde die Errichtung einer Stützmauer mit einer maximalen Höhe von 0,70 m in Aussicht gestellt werden.
Diese Festlegung gilt als Grundsatzentscheidung für dieses Baugebiet.
Die erforderlichen Stellplätze gemäß der gemeindlichen Garagen- und Stellplatzsatzung sind zu errichten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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1.2. Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses in Brombach 9, Fl.Nr. 732, Gemarkung Gräfensteinberg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf)
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Sitzung des Gemeinderates Haundorf
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07.12.2022
|
ö
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1.2 |
Sachverhalt
Für das Bauvorhaben wurde bereits eine Bauvoranfrage gestellt, die mit Bescheid vom 13.07.2022, Az. 22/0177, positiv beschieden wurde. Nunmehr wird für die Errichtung des Dorfgemeinschaftshauses der entsprechende Bauantrag gestellt.
Der Vorsitzende gibt weitere Erläuterungen zu dem Bauvorhaben und den Baukosten ab.
Beschluss
Zum Antrag auf Baugenehmigung für Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses in Brombach 9, Fl.Nr. 732, Gemarkung Gräfensteinberg, wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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1.3. Antrag auf Vorbescheid für Errichtung eines Heizhauses in Gräfensteinberg, Dorfstr. 80, Fl.Nr. 117, Gemarkung Gräfensteinberg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf)
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Sitzung des Gemeinderates Haundorf
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07.12.2022
|
ö
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1.3 |
Sachverhalt
Für die Nahwärme soll im Außenbereich von Gräfensteinberg, auf der Fl.Nr. 117, Dorfstr. 80, das erforderliche Heizhaus errichtet werden. Um noch offene Fragen abklären zu können, wird deshalb ein Antrag auf Vorbescheid gestellt.
Beschluss
Zum Antrag auf Vorbescheid für Errichtung eines Heizhauses in Gräfensteinberg, Dorfstr. 80, Fl.Nr. 117, Gemarkung Gräfensteinberg, wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan für das Baugebiet Haundorf "Vogelherd"
- Aufstellungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf)
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Sitzung des Gemeinderates Haundorf
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07.12.2022
|
ö
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2 |
Sachverhalt
Das Bauleitplanverfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans nach § 13 b BauGB kann nur bis zum Ablauf des 31.12.2022 förmlich eingeleitet werden; der Satzungsbeschluss nach § 10 BauGB kann dann bis zum Ablauf des 31.12.2024 gefasst werden.
Die Regelung des § 13 b BauGB erleichtert den Wohnungsbau am Ortsrand deutlich. Es muss hier keine Umweltprüfung vorgenommen werden. Ausgleichsflächen sind nicht auszuweisen. Ferner kann der Flächennutzungsplan zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer Anpassung geändert werden.
Beschluss
Der Gemeinderat Haundorf beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Haundorf, in der Weise, dass nördlich des bereits bestehenden Wohnbaugebiets Haundorf „Nordwest“ im Anschluss an die bestehende Ortskernbebauung ein kleines Wohnbaugebiet auf der Fl.Nr. 252, Gemarkung Haundorf, ausgewiesen wird. Dieser Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Vogelherd“.
Die Aufstellung des Bebauungsplans wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 b BauGB durchgeführt.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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3. Vergabe Planung für Baugebiet Haundorf "Vogelherd"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf)
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Sitzung des Gemeinderates Haundorf
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07.12.2022
|
ö
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3 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Haundorf beabsichtigt eine Teilfläche der Fl.Nr. 252, Gemarkung Haundorf, zu erwerben. Es soll hier eine zweireihige Bebauung entstehen. Das neue Baugebiet schließt in Erweiterung des bestehenden Baugebietes "Haundorf-Nordwest" an. Die Größe des zu überplanenden Geltungsbereiches beträgt ca. 1,28 ha.
Es wurden drei Ingenieurbüros aufgefordert, ein Angebot für die Bebauungsplanaufstellung, im Verfahren nach 13b BauGB, abzugeben.
Alle drei Ingenieurbüros haben ein Angebot abgegeben.
Wirtschaftlichster Anbieter war das Ingenieurbüro Klos GmbH & Co. KG, Alte Rathausgasse 6, 91174 Spalt, mit einer Angebotssumme von 13.274,74 € zzgl. MwSt.
Beschluss
Der Auftrag für die Bebauungsplanaufstellung auf Flr.Nr. 252 (Teilfläche) wird an das Ingenieurbüro Klos GmbH & Co. KG, Alte Rathausgasse 6, 91174 Spalt zum Angebotspreis von 13.274,74 € zzgl. MwSt. vergeben. Grundlage ist das Angebot vom 30.11.2022.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4. Abschluss eines Vertrages zur Teilnahme der Gemeinde Haundorf an dem "Kommunalen Klimaschutz-Netzwerk für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf)
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Sitzung des Gemeinderates Haundorf
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07.12.2022
|
ö
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4 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt und stellt fest, dass den Gemeinderäten der Vertag mit den Sitzungsunterlagen zugeleitet wurde.
Beschluss
Der Gemeinderat hat vom Inhalt des Vertrages zwischen der Gemeinde Haundorf und dem Institut für Energietechnik IfE GmbH Kenntnis genommen und genehmigt alle darin für die Gemeinde Haundorf abgegebenen Erklärungen vorbehaltslos.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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5. Ausgehuniform der Feuerwehren der Gemeinde Haundorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf)
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Sitzung des Gemeinderates Haundorf
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07.12.2022
|
ö
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5 |
Sachverhalt
Es soll nun eine einheitliche Regelung für die Kostenübernahme der Ausgehuniform und Sicherheitsstiefel der Feuerwehrdienstleistenden erstellt werden.
Die Ausgehuniform besteht aus Uniformjacke, Mütze / Barett oder Schiffchen bei den Damen, Krawatte, Hemd / Bluse, schwarze Hose und schwarze Schuhe.
Die Kosten für die Uniformjacke und die Mütze werden von der Gemeinde übernommen.
Alles andere muss von den Kammeraden selbst beschafft und bezahlt werden.
Bei den Sicherheitsstiefeln besteht die Regelung, dass die Kosten bis zu 75,00 € übernommen werden. Falls ein Stiefel mehr kosten sollte, muss der Rest von den Feuerwehrdienstleistenden selbst dazu gezahlt werden. Da die Kosten für die Stiefel gestiegen sind, wird vorgeschlagen, in Zukunft den Zuschuss auf 100,00 € zu erhöhen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass die Erstausstattung der Feuerwehrleute komplett übernommen wird.
Bei weiteren Beschaffungen für die Ausgehuniform werden von der Gemeinde die Kosten für die Mütze und die Uniformjacke übernommen.
Die Krawatte, Hemd / Bluse, schwarzen Schuhe und schwarze Hose sind von den Kammeraden selbst zu beschaffen und zu bezahlen.
Da die Kosten für die Stiefel gestiegen sind, werden nun alle Stiefel bis 100,00 € brutto von der Gemeinde komplett übernommen. Darüber hinaus gehende Modelle soll der Feuerwehrdienstleistende dann bezuschussen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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6. Wirtschaftlichkeitsberechnung Essenszubereitung Kindergärten
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf)
|
Sitzung des Gemeinderates Haundorf
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07.12.2022
|
ö
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|
6 |
Sachverhalt
In der Küche im Café Hans werden über 90 Essen für die 3 Kindergärten unserer Gemeinde zubereitet. Die Mitarbeiterinnen stoßen bei dieser Menge und in der Größe der Küche an die Kapazitätsgrenze. Die Ausstattung der Küche ist für diese Menge an Essen nicht ausgelegt. Eine Erweiterung der Küche ist durch die Räumlichkeiten nicht möglich. Eine Möglichkeit wäre den Kindergarten in Gräfensteinberg über die Catering-Firma des offenen Ganztages mit versorgen zu lassen. Diese 20 Essen würden die Küche in Haundorf entlasten. Laut dem Angebot der Fa. Daubner würde die Portion mehr kosten. Das Essensgeld für die Kindergärten betrug 2,10 € je Portion. Somit wurde eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchgeführt und es wurde festgestellt, dass hier nicht kostendeckend gearbeitet wird.
Diskussionsverlauf
Im Anschluss daran entsteht eine intensive Diskussion.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt das Catering für den Kindergarten Gräfensteinberg an die Firma. Deuter aus Gunzenhausen zu vergeben. Das Essensgeld für die Kindergärten in Haundorf, Gräfensteinberg und Obererlbach wird auf 3,00 € angehoben. Die Kostenunterdeckung wird von der Gemeinde Haundorf übernommen.
Die Verwaltung wird beauftragt eine entsprechende Satzungsänderung vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2
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7. Wirtschaftlichkeitsberechnung Dorfladen Haundorf
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf)
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Sitzung des Gemeinderates Haundorf
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07.12.2022
|
ö
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|
7 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Haundorf betreibt seit 2018 den Dorfladen im Café Hans in Haundorf. Dieser ist vormittags von Dienstag bis Donnerstag für die Bevölkerung geöffnet. Durch die Essenszubereitung der Kindergärten ergeben sich Synergie-Effekte bei dem Personal. Auf Anfrage aus dem Gemeinderat wurde eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für das Jahr 2021 durchgeführt.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis Wirtschaftlichkeitsberechnung 2021 zur Kenntnis.
Der Dorfladen wird in der gewohnten Form beibehalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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8. Förderzusage Regionalbudget 2023, Anschaffung eines Verkaufsautomaten
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf)
|
Sitzung des Gemeinderates Haundorf
|
07.12.2022
|
ö
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|
8 |
Sachverhalt
Ein Verkaufsautomat würde die Nahversorgung der Bevölkerung in Haundorf bedeutend verbessern, da der Dorfladen in Haundorf nur vormittags von Dienstag bis Donnerstag geöffnet ist. Regionale Produkte sind Hauptbestandteil des Sortimentes. Der Automat erhält einen öffentlichen und barrierefreien Zugang. Der Verkaufsautomat soll zum wirtschaftlichen Erhalt des Dorfladens beitragen.
Am 29.11.2022 erreichte uns die Zusage, dass das eingereichte Projekt der Gemeinde Haundorf im Rahmen des Regionalbudget gefördert wird. Die Fördersumme beläuft sich auf 10.000,00 €. Es wurden 3 Firmen aufgefordert ein Angebot abzugeben. Mit dem Personal und den Vertretern der Herstellerfirmen wurde die Konfiguration des Automaten durchgeführt. Es wird der Verkaufsautomat der Fa. Sielaff aus Herrieden vorgeschlagen. Eine Gegenüberstellung der einzelnen Angebote ist Bestandteil der Anlage 1. Bei der Konfiguration des Automaten mit einem bargeldlosen Kartenzahlungsmodules fallen laufende Kosten an.
Beschluss
Die Gemeinde Haundorf schafft einen Verkaufsautomaten für den Dorfladen in Haundorf an. Die Firma Sielaff aus Herrieden wird mit der Lieferung und Inbetriebnahme eines Verkaufsautomaten beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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9. Antrag des Elternbeirates der Grund- und Mittelschule Absberg-Haundorf
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf)
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Sitzung des Gemeinderates Haundorf
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07.12.2022
|
ö
|
|
9 |
Sachverhalt
Der Elternbeirat der Grund- und Mittelschule Absberg-Haundorf hat mit Schreiben vom 09.11.2022 an den Bürgermeister sowie die Gemeinderäte der Gemeinde Haundorf den Antrag „zur Bereitstellung von Haushaltsmitteln im Haushaltsjahr 2023 für eine Halbtagsstelle für einen Sozialpädagogen (w/m/d) an der Grund- und Mittelschule Absberg-Haundorf gestellt.
Eine entsprechende Person müsste in Entgeltgruppe S 15 eingestellt werden, was bei 20 Wochenstunden Lohnkosten (inkl. Lohnnebenkosten) i.H.v. ca. 32.500 €/Jahr verursachen würde.
Grundsätzlich ist weder die Gemeinde Haundorf noch der Schulverband Absberg-Haundorf für die Bereitstellung einer solchen Stelle zuständig bzw. verpflichtet.
Diskussionsverlauf
Daraufhin entsteht eine intensive Diskussion.
Gemeinderätin Naaß stellt fest, dass die Grundlagen für diese Personalsituation eruiert werden müssten.
Bürgermeister Beierlein entgegnet, dass er sich deswegen mit der Schulleitung in Verbindung setzen wird, um den entsprechenden Schriftverkehr in Kopie zu erhalten.
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10. Bekanntgaben und Sonstiges
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf)
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Sitzung des Gemeinderates Haundorf
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07.12.2022
|
ö
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|
10 |
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10.1. Antrag FFW Haundorf Jubiläum
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf)
|
Sitzung des Gemeinderates Haundorf
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07.12.2022
|
ö
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|
10.1 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende teilt mit, dass die FFW Haundorf einen Antrag gestellt hat, zum Feuerwehrjubiläum der FFW Haundorf im Jahr 2024 den Festplatz, Sportplatz rund um das Haus des Gastes sowie die vorhandenen Strom-, Trinkwasser und Abwasseranschlüsse zur Verfügung gestellt zu bekommen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag der Feuerwehr Haundorf vom 19.10.2022 für die Überlassung des Festplatzes, Sportplatzes rund um das Haus des Gastes zu. Die vorhandenen Strom-, Trinkwasser und Abwasseranschlüsse für das 125-jährige FFW-Jubiläum vom 09.05 – 12.05.2024 werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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10.2. Haushaltssatzung 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf)
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Sitzung des Gemeinderates Haundorf
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07.12.2022
|
ö
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|
10.2 |
Sachverhalt
Bürgermeister Beierlein gibt bekannt, dass vom Landratsamt nunmehr die Genehmigung für den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2022 erteilt wurde.
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10.3. Schlüsselzuweisung 2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf)
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Sitzung des Gemeinderates Haundorf
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07.12.2022
|
ö
|
|
10.3 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende teilt mit, dass die Gemeinde Haundorf für das Jahr 2023 voraussichtlich Schlüsselzuweisungen in Höhe von 891.308,00 € erhalten wird. Dies bedeutet 64.369,00 € weniger als im Jahr 2022.
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10.4. Rufbus
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf)
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Sitzung des Gemeinderates Haundorf
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07.12.2022
|
ö
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|
10.4 |
Sachverhalt
Bürgermeister Beierlein gibt Informationen zu diesem Thema ab.
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10.5. Homepage der Gemeinde
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf)
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Sitzung des Gemeinderates Haundorf
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07.12.2022
|
ö
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10.5 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende gibt einen Sachstandsbericht ab.
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10.6. Termine
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf)
|
Sitzung des Gemeinderates Haundorf
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07.12.2022
|
ö
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10.6 |
Sachverhalt
Es erfolgen verschiedene Terminabsprachen. Die Jahresabschlusssitzung findet am 17.12.2022, der Neujahrsempfang am 07.01.2023 und die nächste reguläre Gemeinderatssitzung am 10.01.2023 statt.
Datenstand vom 14.12.2022 14:31 Uhr