Datum: 13.03.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Seitersdorf Feuerwehrhaus
Gremium: Gemeinderat Haundorf
Körperschaft: Gemeinde Haundorf
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 22:12 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:12 Uhr bis 22:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Sanierung Wohnungen altes Schulhaus, Sanitärinstallation und Sanitäreinrichtungsgegenstände
2 Markterkundung für die neue Bundesrichtlinie zur Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland
3 Bestätigung Kommandantenwahl FFW Gräfensteinberg
4 Bestätigung Kommandantenwahl FFW Haundorf
5 Bestätigung Kommandantenwahl FFW Seitersdorf
6 Entsendung eines zusätzlichen Verbandsrates in die Schulverbandsversammlung Absberg-Haundorf
7 Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
8 Entlastung zur Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021, gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
9 Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Haundorf, Bestellung/Bildung eines Rechnungsprüfungsausschusses
10 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan für das Wohnbaugebiet "Aue II" - Auswertung der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB)
11 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan für das Wohnbaugebiet "Aue II" -Satzungsbeschluss
12 Betriebliche Krankenversicherung für die Beschäftigten
13 Ankauf Radbagger für den Bauhof
14 Antrag auf Errichtung einer Straßenlaterne
15 Bekanntgaben und Sonstiges
15.1 Blitzschutzanlage Sirene (Feuerwehrgebäude) Scheune Oberhöhberg
15.2 Blitzschutz für Sirenenanlage Feuerwehrgebäude Geiselsberg
15.3 Blitzschutz für Sirenenanlage Feuerwehrgebäude Eichenberg
15.4 Blitzschutz für Sirenenanlage FFW Haundorf
15.5 Errichtung einer Plakatwerbetafel in Obererlbach, Hauptstr. 16, Fl.Nr. 128, Gemarkung Obererlbach
15.6 Sitzungstermin

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1. Sanierung Wohnungen altes Schulhaus, Sanitärinstallation und Sanitäreinrichtungsgegenstände

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 13.03.2023 ö 1

Sachverhalt

Die Sanitäreinrichtungen im alten Schulhaus sollen saniert werden. Der Gemeindearbeiter Werner Kastner hat sich bereit erklärt die anfallenden Sanitärarbeiten zu übernehmen. Die Demontagearbeiten sollen komplett von Herrn Kastner durchgeführt werden. Bei der anschließenden Leitungsverlegung und Installation, soll ein Facharbeiter der Firma Rupp, unterstützend zur Seite stehen.  
Auch das benötigte Material soll von der Firma Rupp geliefert werden. Diesbezüglich wurde von Herrn Kastner ein Angebot über das benötigte Material bei der Firma Rupp angefragt. In dem Angebot sind keine anfallenden Regiestunden enthalten. 
Geschätzt kann man von ca. 20 Facharbeiterstunden (zusätzlich ca. 1.000,00 € netto) ausgehen.

Beschluss

Die Lieferung der Sanitäreinrichtungsgegenstände und Installationsgegenstände wird an die Firma Heizung Sanitär Rupp GmbH, Am Gewerbepark 5, 91735 Muhr am See, zum Angebotspreis von 16.578,96 € inkl. MwSt. vergeben. Grundlage ist das Angebot vom 14.02.2023.

Es wurde nur ein Angebot angefragt. Es handelt sich um einen Direktauftrag.
Wertgrenze laut Bayerischem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration für Liefer- und Dienstleistungen bis zu 5.000,00 € netto.

Bis zum 31.12.2023 befristete Wertgrenzen. 
Beschaffungen, die in der Corona-Krise oder in der Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Bildung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine begründet sind bis zu 25.000,00 € netto. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Markterkundung für die neue Bundesrichtlinie zur Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 13.03.2023 ö 2

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, mit der aufschiebenden Bedingung des Inkrafttretens der neuen Bundesrichtlinie zur Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland, die notwendige Markterkundung durchzuführen. 

Die Verwaltung wird damit beauftragt, die nächsten Schritte einzuleiten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. Bestätigung Kommandantenwahl FFW Gräfensteinberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 13.03.2023 ö 3

Sachverhalt

Am 20.01.2023 fand die Generalversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Gräfensteinberg statt.
Es wurden neue Kommandanten und Kommandantinnen gewählt.

Beschluss

Der Gemeinderat bestätigt die Kommandantenwahl der Freiwilligen Feuerwehr Gräfensteinberg vom 20.01.2023 wie folgt:

1. Kommandant: Heid Markus
Stellvertretende Kommandantin: Hirsch Anne
Stellvertretender Kommandant: Wiedmann Andreas

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Bestätigung Kommandantenwahl FFW Haundorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 13.03.2023 ö 4

Sachverhalt

Am 25.02.2023 fand die Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Haundorf statt.
Es wurden neue Kommandanten gewählt.

Beschluss

Der Gemeinderat bestätigt die Kommandantenwahl der Freiwilligen Feuerwehr Haundorf vom 25.02.2023 wie folgt:

1. Kommandant: Lottes Dominik
2. Kommandant: Egerer Simon

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Bestätigung Kommandantenwahl FFW Seitersdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 13.03.2023 ö 5

Sachverhalt

Am 11.02.2023 fanden anlässlich der Hauptversammlung der FFW Seitersdorf die Neuwahlen der Kommandanten für die Dauer von sechs Jahren statt.

Beschluss

Der Gemeinderat bestätigt die Wahl der folgenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Seitersdorf vom 11.02.2023:

1. Kommandant: Beil Jürgen
2. Kommandant: Schmidt Willi

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Entsendung eines zusätzlichen Verbandsrates in die Schulverbandsversammlung Absberg-Haundorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 13.03.2023 ö 6

Sachverhalt

Aufgrund der gestiegen Schülerzahlen ist gem. Art. 9 Abs. 3 BaySchFG von der Gemeinde Haundorf neben dem Ersten Bürgermeister und einem Gemeinderat ein zweiter Verbandsrat in die Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Absberg-Haundorf zu entsenden.

Diskussionsverlauf

Es stellen sich die Gemeinderäte Barbara Amslinger und Martin Böhm zur Wahl.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, Gemeinderätin Barbara Amslinger in die Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Absberg-Haundorf als weitere Verbandsrätin zu entsenden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 4

Abstimmungsbemerkung
Anmerkung: Gemeinderätin Barbara Amslinger und Gemeinderat Martin Böhm haben aufgrund persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, Gemeinderat Martin Böhm in die Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Absberg-Haundorf als weiteren Verbandsrat zu entsenden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 8

Abstimmungsbemerkung
Der Beschluss gilt somit als abgelehnt.

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7. Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 13.03.2023 ö 7

Sachverhalt

Der Vorsitzende stellt fest, dass die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2021 vom Rechnungsprüfungsausschuss am 15.02.2023 örtlich geprüft wurde. Anschließend gibt er den Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung bekannt.

Anfragen und Anregungen zu den Geschäften der laufenden Verwaltung werden vom Beauftragten des Prüfungsausschusses an den Ersten Bürgermeister vor Feststellung der Jahresrechnung vorgetragen.

Einwendungen werden, nach Aufklärung/Erläuterung etwaiger Fragen, nicht erhoben.

Beschluss

Die im Haushaltsjahr 2021 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt. 

Entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses wird die Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2021, gemäß Art. 102 Abs. 3 GO, mit den aus der Anlage 1 dieser Niederschrift ersichtlichen Ergebnissen bzw. Abschlusssummen festgestellt. Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Entlastung zur Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021, gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 13.03.2023 ö 8

Sachverhalt

Der Vorsitzende berichtet, dass der Rechnungsprüfungsausschuss am 15.02.2023 die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 durchgeführt hat. 

Beanstandungen haben sich hierbei nicht ergeben. 

Mit der Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Gemeinderat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft in dem genannten Rechnungsjahr einverstanden ist, dass er die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet. Mit der Entlastung wird das Verfahren der Rechnungslegung förmlich abgeschlossen.

Beschluss

Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Gemeinderates sowie nach Feststellung der jeweiligen Abschlusssummen und Ergebnissen, mit Gemeinderatsbeschluss vom 13.03.2023, wird der Jahresrechnung  Haundorf gemäß Art. 102 Abs. 3 GO für das Haushaltsjahr 2021

E n t l a s t u n g


Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Anmerkung: Erster Bürgermeister Beierlein hat als persönlich Beteiligter im Sinne des Art. 49 Abs. 1 GO an der Beschlussfassung nicht teilgenommen.

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9. Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Haundorf, Bestellung/Bildung eines Rechnungsprüfungsausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 13.03.2023 ö 9

Sachverhalt

Die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2022 wurde auf Anfang Januar 2023 gelegt. Anschließend werden die Anlagen zu dieser Jahresrechnung gefertigt.

Sie ist dann durch den Gemeinderat der Gemeinde Haundorf oder durch einen von diesem Gremium bestellten Rechnungsprüfungsausschuss örtlich zu prüfen.

Prüfer der Vorjahresrechnung 2021 waren: 
Die Gemeinderäte/in: Hermann Roth, Uwe Schulmeister und Bernd Rupp.

Beschluss

Zur Durchführung der Prüfung der Jahresrechnung 2022 werden folgende Gemeinderäte in den Rechnungsprüfungsausschuss bestellt: Hermann Roth, Uwe Schulmeister und Bernd Rupp

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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10. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan für das Wohnbaugebiet "Aue II" - Auswertung der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 13.03.2023 ö 10

Beschluss

Der Gemeinderat Haundorf nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der vom 08.02.2023 bis einschließlich 08.03.2023 stattgefundenen öffentlichen Auslegung keine Einwendung bzw. Anregung eingegangen ist.

Im Rahmen der vom 08.02.2023 bis einschließlich 08.03.2023 stattgefundenen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gingen die in der Anlage aufgeführten Bedenken und Anregungen ein. Den in dieser Aufstellung (Anlage 1) dargelegten Beschlussvorschlägen wird hiermit zugestimmt. Sie werden zum Beschluss erklärt. Der Gemeinderat billigt den entsprechend geänderten Planentwurf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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11. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan für das Wohnbaugebiet "Aue II" -Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 13.03.2023 ö 11

Beschluss

Der Gemeinderat Haundorf beschließt folgende Bebauungsplansatzung:

Die Gemeinde Haundorf erlässt aufgrund Art. 23 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.12.2022 (GVBl. S. 674), aufgrund der §§ 1, 2, 9, 10 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) i. V. m. der Baunutzungsverordnung (BauNVO), sowie aufgrund des Art. 81 der Bayer. Bauordnung (BayBO) in der jeweiligen zum Zeitpunkt der öffentlichen Auslegung geltenden Fassung die folgende

Bebauungsplansatzung:

§ 1

Die Gemeinde Haundorf hat mit Beschluss vom 13.10.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan für das Wohnbaugebiet „Aue II“ beschlossen.

Die Satzung wurde mit Beschluss vom 13.03.2023 festgestellt.

Die textlichen Festsetzungen inkl. Planblatt und Begründung vom 13.03.2023, sind Bestandteil dieser Satzung und als Anlage beigefügt.

§ 2

Die 1. Änderung des Bebauungsplans tritt mit der Bekanntmachung der Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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12. Betriebliche Krankenversicherung für die Beschäftigten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 13.03.2023 ö 12

Sachverhalt

Es besteht für die gemeindlichen Bediensteten die Möglichkeit, durch den Arbeitgeber eine zusätzliche Krankenversicherung abzuschließen. Diese Beiträge würden den Bediensteten vom sogenannten „Leistungsentgelt“ abgezogen, so dass diese Versicherung für den Arbeitgeber kostenneutral wäre. Für die Bediensteten wären diese Beiträge steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Beiträge wären ab ca. 9,- €/mtl. und könnten erhöht, mit zusätzlichen Leistungen, werden. Derzeit liegen Angebote der Firmen Allianz und Bayerische Versicherungskammer vor.
Da nur das sogenannte Leistungsentgelt hierfür verwendet werden kann, wird vorgeschlagen, bei einer Zustimmung die kurzfristig Beschäftigten bzw. die sogenannten „Minijobber“ von dieser Regelung auszunehmen. Hintergrund ist der, dass das Leistungsentgelt 24 % aus dem Referenzmonat September beträgt. Bei einem Minijob von max. 520,00 € wäre dieser Betrag 124,80 €. Ein großer Prozentsatz der Minijobber verdient jedoch weniger wie 520,00 €, so dass das Leistungsentgelt für die Versicherung nicht ausreichend wäre. 
Ebenso wird vorgeschlagen, die Entscheidungsfindung für den Anbieter und das Produkt an die VG-Versammlung zu übertragen, da ein Anbieter für alle Gemeinden, die VG und die Schulverbände die Abrechnung erleichtern würde und alle das gleiche Produkt hätten.

Diskussionsverlauf

Es entsteht eine umfangreiche Diskussion.

Beschluss

Die Gemeinde Haundorf beschließt, für die gemeindlichen Bediensteten eine Krankenzusatzversicherung im Rahmen des Leistungsentgeltes vorzustellen. Dies gilt nicht für kurzfristig Beschäftigte und sogenannte „Minijobber“.

Die Entscheidung für den Anbieter und das Produkt wird an die VG-Versammlung übertragen.

Die Entscheidung über die Einführung erfolgt anschließend im Gemeinderat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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13. Ankauf Radbagger für den Bauhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 13.03.2023 ö 13

Sachverhalt

Am 01.04.2023 findet in Alesheim eine Nachlassversteigerung aus Privatbesitz statt.
Unter anderem wird dort ein Radbagger versteigert. 

Nachdem der Bauhof den Bagger mittlerweile besichtigt hat, kommt eine Ersteigerung aus dem Nachlass auf Grund des Zustandes des Gerätes nicht in Frage. Jedoch sollte grundsätzlich über die Anschaffung eines Baggers nachgedacht werden.

Diskussionsverlauf

Es entsteht eine Diskussion zur Notwendigkeit eines Baggers am Bauhof.

Beschluss

Der Gemeinderat bevollmächtigt den 1. Bürgermeister, nach Angeboten für einen Minibagger zu suchen und dem Gemeinderat vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 7

Abstimmungsbemerkung
Der Beschluss gilt somit als abgelehnt.

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14. Antrag auf Errichtung einer Straßenlaterne

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 13.03.2023 ö 14

Sachverhalt

Bei der letzten Gemeinderatssitzung wurde der Antrag gestellt, eine Straßenbeleuchtung entlang des Gewerbegebietes in Brand zu errichten (siehe Lageplan). Für dieses Vorhaben wurde ein Angebot bei der N-ERGIE eingeholt. 
Die Kosten würden, bis auf den 10-prozentigen Eigenanteil der Gemeinde, die angrenzenden Grundstückseigentümer (4 Eigentümer) bezahlen müssen. Deswegen wurden diese angeschrieben. 
Zwei Eigentümer sind gegen die Errichtung der Straßenlaterne. Die anderen beiden Eigentümer sind nur dagegen, wenn Sie alleine dafür aufkommen müssen.
Die Verwaltung empfiehlt deswegen, die Straßenlaterne nicht zu errichten.

Diskussionsverlauf

Das Vorhaben soll im Rahmen der nächsten Verkehrsschau mit der Polizei beurteilt werden.

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15. Bekanntgaben und Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 13.03.2023 ö 15
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15.1. Blitzschutzanlage Sirene (Feuerwehrgebäude) Scheune Oberhöhberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 13.03.2023 ö 15.1

Sachverhalt

Auf dem Gebäude (Scheune) der Freiwilligen Feuerwehr Haundorf wird die alte Feuerwehrsirene gegen eine neue ausgetauscht. Montagetermin der Sirene ca. KW16/17 2023. Die Feuerwehrsirene sollte einen Blitzschutz erhalten, um Schäden bei einem Blitzeinschlag zu vermeiden. Auf dem Gebäude ist noch keine Blitzschutzanlage vorhanden. Die Firma Lösch Blitzschutzbau hat ein Angebot für die Lieferung und Montage eines Blitzschutzes erstellt. Das Angebot beläuft sich auf 2.075,00 € zzgl. MwSt. 

Beschluss

Der Auftrag für die Lieferung und Montage des Blitzschutzes, Sirene Feuerwehr (Scheune) Oberhöhberg, wird an die Firma Lösch Blitzschutzbau GmbH & Co. KG, Sommerstraße 17, 77656 Offenburg, zum Angebotspreis von 2.075,00 € zzgl. MwSt. vergeben. Grundlage ist das Angebot vom 10.02.2023. Direktvergabe.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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15.2. Blitzschutz für Sirenenanlage Feuerwehrgebäude Geiselsberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 13.03.2023 ö 15.2

Sachverhalt

Auf dem Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr Geiselsberg wird die alte Feuerwehrsirene gegen eine neue ausgetauscht. Montagetermin der Sirene ca. KW16/17 2023. Die Feuerwehrsirene sollte einen Blitzschutz erhalten, um Schäden bei einem Blitzeinschlag zu vermeiden. Auf dem Gebäude ist noch keine Blitzschutzanlage vorhanden. Die Firma Lösch Blitzschutzbau hat ein Angebot für die Lieferung und Montage eines Blitzschutzes erstellt. Das Angebot beläuft sich auf 2.075,00 € zzgl. MwSt. 

Beschluss

Der Auftrag für die Lieferung und Montage des Blitzschutzes, Sirene Feuerwehrhaus Geiselsberg, wird an die Firma Lösch Blitzschutzbau GmbH & Co. KG, Sommerstraße 17, 77656 Offenburg, zum Angebotspreis von 2.075,00 € zzgl. MwSt. vergeben. Grundlage ist das Angebot vom 10.02.2023, Direktvergabe.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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15.3. Blitzschutz für Sirenenanlage Feuerwehrgebäude Eichenberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 13.03.2023 ö 15.3

Sachverhalt

Auf dem Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr Eichenberg wird die alte Feuerwehrsirene gegen eine neue ausgetauscht. Montagetermin der Sirene ca. KW16/17 2023. Die neue Feuerwehrsirene sollte einen Blitzschutz erhalten, um Schäden bei einem Blitzeinschlag zu vermeiden. Auf dem Gebäude ist noch keine Blitzschutzanlage vorhanden. Die Firma Lösch Blitzschutzbau hat ein Angebot für die Lieferung und Montage eines Blitzschutzes erstellt. Das Angebot beläuft sich auf 2.075,00 € zzgl. MwSt. 

Beschluss

Der Auftrag für die Lieferung und Montage des Blitzschutzes, Sirene Feuerwehrhaus Eichenberg, wird an die Firma Lösch Blitzschutzbau GmbH & Co. KG, Sommerstraße 17, 77656 Offenburg, zum Angebotspreis von 2.075,00 € zzgl. MwSt. vergeben. Grundlage ist das Angebot vom 10.02.2023, Direktvergabe.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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15.4. Blitzschutz für Sirenenanlage FFW Haundorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 13.03.2023 ö 15.4

Sachverhalt

Auf dem Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr Haundorf wurde die alte Feuerwehrsirene gegen eine neue ausgetauscht. Die Feuerwehrsirene sollte einen Blitzschutz erhalten, um Schäden bei einem Blitzeinschlag zu vermeiden. Auf dem Gebäude ist noch keine Blitzschutzanlage vorhanden. Die Firma Lösch Blitzschutzbau hat ein Angebot für die Lieferung und Montage eines Blitzschutzes erstellt. Das Angebot beläuft sich auf 1.770,00 € zzgl. MwSt. 

Beschluss

Der Auftrag für die Lieferung und Montage des Blitzschutzes, Sirene Feuerwehrhaus Haundorf, wird an die Firma Lösch Blitzschutzbau GmbH & Co. KG, Sommerstraße 17, 77656 Offenburg, zum Angebotspreis von 1.770,00 € zzgl. MwSt. vergeben. Grundlage ist das Angebot vom 09.02.2023, Direktvergabe.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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15.5. Errichtung einer Plakatwerbetafel in Obererlbach, Hauptstr. 16, Fl.Nr. 128, Gemarkung Obererlbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 13.03.2023 ö 15.5

Sachverhalt

Heute, 13.03.2023, fand vor der 17. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach die Verhandlung wegen der Ablehnung des oben genannten Bauantrages statt.

Das Straßenbauamt wurde in dieser Angelegenheit nochmals gehört. Dabei hat das Straßenbauamt Ansbach grundsätzlich zugestimmt, wenn die Werbetafel mindestens 1,25 m von der Fahrbahnkante entfernt errichtet wird. Der Planer bzw. Bauherr hat daraufhin sein Bauvorhaben entsprechend umgeplant, so dass grundsätzlich aus Sicht des Landratsamtes sowie des Bay. Verwaltungsgerichts nur die Werbeanlagensatzung der Gemeinde Haundorf gegen die Errichtung des Vorhabens steht.

Deshalb hat das Gericht die Werbeanlagensatzung der Gemeinde Haundorf nach teilweiser Nichtigkeit verschiedener Festsetzungen überprüft. Da die Satzung nicht für verschiedene Gemeindebereiche in den Ortsteilen differenziert ist (Bereichsabgrenzung bzw. nach Schutzwürdigkeit verschiedener Bereiche aufgegliedert ist) sondern für die Gesamtgemeinde erlassen wurde, sieht das Gericht hier zumindest eine teilweise Nichtigkeit verschiedener Festsetzungen. Das Gericht hat deutlich gemacht, dass ein Vergleich hier für die Gemeinde von Vorteil wäre, da das Verwaltungsgericht sonst ein Urteil erlassen muss, das auch teilweise die Werbeanlagensatzung dann als nichtig einstuft. 

Bei einem Vergleich kann im Nachgang die Werbeanlagensatzung geändert werden und die gewünschten Bereichsabgrenzungen bzw. Differenzierungen vorgenommen werden, damit keine weiteren derartigen Werbeanlagen errichtet werden können.

Es wird empfohlen hier das gemeindliche Einvernehmen deshalb zu erteilen.

Beschluss

Zum Bauantrag für Errichtung einer Plakatwerbetal in Obererlbach, Hauptstr. 16, Fl.Nr. 128, Gemarkung Obererlbach, wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB erteilt. 

Der beantragten Abweichung von den Vorschriften der gemeindlichen Werbeanlagensatzung (WaS) wird gemäß § 3 WaS zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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15.6. Sitzungstermin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 13.03.2023 ö 15.6

Sachverhalt

Als Termin für die nächsten Gemeinderatssitzungen werden der 03.04.2023 in Haundorf und der 17.04.2023 in der Schule Gräfensteinberg festgelegt.

Datenstand vom 22.03.2023 15:57 Uhr