Datum: 10.07.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Haundorf: FFW-Haus Eichenberg
Gremium: Gemeinderat Haundorf
Körperschaft: Gemeinde Haundorf
Öffentliche Sitzung, 19:50 Uhr bis 21:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:55 Uhr bis 22:20 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan "Eventgastro Eichenberg" für die Fl.Nr. 516, Gemarkung Haundorf
- Aufstellungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf)
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Sitzung des Gemeinderates Haundorf
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10.07.2023
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1 |
Sachverhalt
Der Grundstückseigentümer des oben genannten Grundstücks hat mit Schreiben vom 15.05.2023 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für Nutzungsänderung der Scheunen und Errichtung einer Stahlkonstruktion mit Flugzeugverkleidung beantragt. Der Antragsteller möchte in Eichenberg 63 ein Eventgastro errichten. Hierfür hat der Bauherr bereits einen Antrag auf Vorbescheid gestellt. Hierzu wurde vom Gemeinderat in der Sitzung am 16.01.2023 das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Gemäß Rücksprache mit Kreisbaumeister Gläser müsste das Vorhaben aus städtebaulichen Gründen vom Landratsamt abgelehnt werden. Aus der einschlägigen Rechtsprechung geht hervor, dass ein derartiges Vorhaben eine Planungserfordernis (Bauleitplanung) auslöst. Zwar ändert eine Bauleitplanung nichts am durchaus gewöhnungsbedürftigen Erscheinungsbild des zwischen zwei Gebäuden steckenden Flugzeuges, jedoch könnte durch eine Bauleitplanung die Bezugsfallwirkung zumindest teilweise ausgeschossen werden.
Der Gemeinderat hat hierüber bereits in der Sitzung am 05.06.2023 beraten. Nunmehr ist zu entscheiden, ob der benötigten Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für Ausweisung einer „Eventgastro Eichenberg“ auf Kosten des Grundstückseigentümers, zugestimmt wird. Der Flächennutzungsplan kann zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer Berichtigung angepasst werden.
Diskussionsverlauf
Der Vorsitzende gibt weitere Erläuterungen ab und erklärt seine eigene Meinung zu diesem Bauvorhaben.
Danach entsteht eine sehr intensive Diskussion bei der jeder Gemeinderat seine Meinung zum Bauvorhaben abgibt.
Beschluss
Der Gemeinderat Haundorf beschließt für den Bereich des Grundstücks Eichenberg 63, Fl.Nr. 516, Gemarkung Haundorf, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan aufzustellen (§§ 2 Abs. 1 Satz 1, 30 Abs. 2 BauGB).
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Eventgastro Eichenberg“.
Das Aufstellungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a BauGB – Bebauungsplan der Innentwicklung - durchgeführt.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Mit dem Aufstellungsverfahren wird das Ing.-Büro Klos GmbH & Co.KG, Alte Rathausgasse 6, 91174 Spalt, beauftragt.
Der Antragsteller und Bauherr hat hierfür eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung sowie einen Städtebaulichen Vertrag mit der Gemeinde Haundorf abzuschließen. Dieser hat die Kosten für das gesamte Verfahren zu tragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 8
Abstimmungsbemerkung
Der Beschluss gilt somit als abgelehnt.
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2. Baupläne
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf)
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Sitzung des Gemeinderates Haundorf
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2.1. Anbau einer unbeheizten Balkonverglasung in Gräfensteinberg, Ringstr. 10, Fl.Nr. 224/17, Gemarkung Gräfensteinberg
Gremium
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Sitzung
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf)
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Sitzung des Gemeinderates Haundorf
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10.07.2023
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2.1 |
Sachverhalt
Das Baugrundstück befindet sich im Bereich des Bebauungsplans „Gräfensteinberg-West“. Für den Anbau der Balkonverglasung benötigen die Bauherren Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans bezüglich der Materialien für die Fassade und Dachdeckung.
Beschluss
Zum Antrag auf Baugenehmigung für Anbau einer unbeheizten Balkonverglasung in Gräfensteinberg, Ringstr. 10, Fl.Nr. 224/17, Gemarkung Gräfensteinberg, wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB erteilt.
Den nachstehenden beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Gräfensteinberg-West“ wird zugestimmt:
- Dachdeckung – statt Materialien in den Farbtönen rot, braun, grau oder schwarz – wird ein Glasdach errichtet;
Fassade – statt eines Anstrichs der Fassade und Außenwand mit gedeckter Farbe bzw. Holzfassade – wird die Balkonverglasung komplett aus Glas errichtet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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3. Vergabe Tragwerksplanung Neubau Dorfgemeinschaftshaus in Brombach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf)
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Sitzung des Gemeinderates Haundorf
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Sachverhalt
Für den Neubau des Dorfgemeinschaftshauses in Brombach muss eine Tragwerksplanung von einem anerkannten Ingenieurbüro durchgeführt werden. Von der Verwaltung wurde das Ingenieurbüro für Tragwerksplanung und Bauphysik Kleemann um die Abgabe eines Angebotes gebeten. Das Angebot bezieht sich auf die geschätzten Baukosten von ca. 357.940,94 € brutto. Es wurde die Leistungsphase 4 – 6 der HOAI (Ansatz 60%), §52, Honorarzone II, in Ansatz gebracht.
Daraus ergibt sich eine Angebotssumme in Höhe von 7.681,16 € zzgl. MwSt., plus Nebenkosten mit 3%.
Beschluss
Der Auftrag für die erforderliche Tragwerksplanung für o.g. Bauvorhaben, wird an das Ingenieurbüro für Tragwerksplanung und Bauphysik Kleemann, Kirchenstraße 21, 91710 Gunzenhausen, zum Angebotspreis von 7.681,16 € zzgl. MwSt., Plus 3% (7.911,59 €) Nebenkosten, vergeben.
Freihändige Vergabe bis 25.000,00 € netto zulässig.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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4. Vergabe Planungsleistung für energetische Sanierung Grund- und Mittelschule Absberg-Haundorf
Gremium
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Sitzung
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Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf)
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Sitzung des Gemeinderates Haundorf
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10.07.2023
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Sachverhalt
Für die Grund- und Mittelschule ist eine energetische Sanierung geplant. Von der Verwaltung wurde das Architekturbüro Trieb + Partner um die Abgabe eines Angebotes gebeten. Als Grundlage des Honorars wurde die Honorarzone III/Mindestsatz, gemäß HOAI § 35 herangezogen. Die Abrechnung erfolgt nach anschließender Kostenschätzung und Kostenfeststellung. Der Instandsetzungszuschlag wird ohne Berechnung umgesetzt. Die Nebenkosten betragen 4 % des Grundleistungshonorar. Das Angebot ist dem Leistungsumfang angemessen.
Diskussionsverlauf
Der Vorsitzende gibt noch kurze Erklärungen zur energetischen Sanierung ab und erläutert die verschiedenen Fördermöglichkeiten des Bauvorhabens.
Beschluss
Der Auftrag für die Architektenleistung, energetische Sanierung der Grund- und Mittelschule, wird an das Architekturbüro Trieb + Partner, Albert-Schweizer-Straße 35, 91710 Gunzenhausen vergeben. Grundlage ist das Angebot vom 27.06.2023.
§35, Honorarzone III/Mindestsatz, zzgl. 4% Nebenkosten des Grundhonorars. Instandsetzungszuschlag ohne Berechnung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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5. Vergabe der Tiefbauarbeiten, Gemeindehaus Brombach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf)
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Sitzung des Gemeinderates Haundorf
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10.07.2023
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Sachverhalt
Für den Neubau des Gemeindehauses in Brombach wurde vom Landratsamt Weißenburg/Gunzenhausen die Baugenehmigung erteilt.
Für die Ausführung der Tiefbauarbeiten wurden drei Firmen um die Abgabe eines Angebotes gebeten. Alle drei Firmen haben ein Angebot abgegeben. Das wirtschaftlichste Angebot hat die Firma König Bau GmbH, Brand 12, 91729 Haundorf, mit einer Angebotssumme von 101.624,51 € inkl. MwSt., abzgl. 3 % Nachlass abgegeben. Das Angebot beinhaltet die Baustelleneinrichtung (12.628,88 €) für die Tiefbauarbeiten und Rohbauarbeiten.
Beschluss
Der Auftrag für die Tiefbauarbeiten wird an die Firma König Bau GmbH, Brand 12, 9172 Haundorf, zum Angebotspreis von 101.624,51 € inkl. MwSt., abzgl. 3% Nachlass vergeben. Grundlage ist der Kostenvoranschlag vom 12.03.2023.
Beschränkte Ausschreibung bis 1.000.000,00 € netto zulässig.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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6. Vergabe der Rohbauarbeiten, Gemeindehaus Brombach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf)
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Sitzung des Gemeinderates Haundorf
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10.07.2023
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Sachverhalt
Für den Neubau des Gemeindehauses in Brombach wurde vom Landratsamt Weißenburg/Gunzenhausen die Baugenehmigung erteilt.
Für die Ausführung der Rohbauarbeiten wurden drei Firmen um die Abgabe eines Angebotes gebeten. Alle drei Firmen haben ein Angebot abgegeben. Das wirtschaftlichste Angebot hat die Firma König Bau GmbH, Brand 12, 91729 Haundorf, mit einer Angebotssumme von 95.144,09 € inkl. MwSt., abzgl. 3 % Nachlass abgegeben.
Beschluss
Der Auftrag für die Rohbauarbeiten wird an die Firma König Bau GmbH, Brand 12, 91729 Haundorf, zum Angebotspreis von 95.144,09 € inkl. MwSt., abzgl. 3% Nachlass vergeben. Grundlage ist der Kostenvoranschlag vom 12.03.2023.
Beschränkte Ausschreibung bis 1.000.000,00 € netto zulässig.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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7. Lieferung und Montage Maibaumständer Gemeinde Haundorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf)
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Sitzung des Gemeinderates Haundorf
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10.07.2023
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7 |
Sachverhalt
Die FFW Haundorf stellt den Antrag zur Beschaffung einer Maibaumhalterung für den Festplatz in Haundorf. Die FFW Haundorf stellt traditionsgemäß seit Jahren den Maibaum in Haundorf auf. Es wurde bisher immer mühsam ein Loch für den Maibaum gegraben. Da sich der Standort des Maibaumes in unmittelbarer Nähe zum Mehrzweckraum, Haus des Gastes und Kindergarten befindet, wird die Befestigung des Maibaumes in einem Loch als kritisch angesehen. Es wurden verschiedene Firmen angefragt, einige gaben wegen der statischen Berechnung kein Angebot ab. Die beiden Firmen, die ein Angebot abgegeben haben, haben bereits solche Maibaumhalterungen in den umliegenden Gemeinden eingebaut.
Diskussionsverlauf
Es entsteht eine kurze Diskussion bezüglich der Maibaumständer in den anderen Dörfern.
Beschluss
Der Gemeinderat unterstützt den Antrag der FFW Haundorf und vergibt den Auftrag zur Erstellung und Lieferung der Maibaumbefestigung an die Fa. Brandl Daniel Metallbau, Zur Heide 10, 91738 Rehenbühl zum Angebotspreis von 4.129,30 € inkl. MwSt.
Freihändige Vergabe bis 25.000,00 € zulässig.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2
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8. Kirchweihbuslinie Gunzenhausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf)
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Sitzung des Gemeinderates Haundorf
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10.07.2023
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Sachverhalt
Im Jahr 2022 ist der Kirchweihbus das letzte Mal zur Gunzenhäuser Kirchweih gefahren.
Der Fahrpreis für die einfache Fahrt betrug 3,50 € je Erwachsener und 1,50 € je Jugendlichen (6 bis 14 Jahre). Kinder von 0 bis 5 Jahre waren frei.
Der Kirchweihbus ist an drei Tagen, ab Obererlbach, Seitersdorf, Aue, Haundorf, Eichenberg, Brand, Geislohe, Gräfensteinberg, Brombach nach Gunzenhausen und jeweils zurückgefahren.
Die Abfahrt ab Obererlbach war jeweils um 18:30 Uhr und die Rückfahrt ab Gunzenhausen jeweils um 23:30 Uhr.
Im Jahr 2022 betrug der Pauschalpreis für eine Hin- und Rückfahrt 310,00 €.
Für eine Hin- und Rückfahrt verlangt das Busunternehmen Böhm in diesem Jahr 340,00 €.
Die Gemeinde Haundorf musste im letzten Jahr insgesamt 532,80 € für den Kirchweihbus bezahlen.
Es ist nun die Überlegung, ob die Fahrtkosten erhöht werden sollen.
Beschluss
Der Kirchweihbus wird wie im Jahr 2022 zur Gunzenhäuser Kirchweih fahren.
Der Fahrpreis für die einfache Fahrt beträgt 3,50 € je Erwachsener und 1,50 € je Jugendlichen (6 bis 14 Jahre). Kinder von 0 bis 5 Jahren dürfen kostenlos mitfahren.
Der Kirchweihbus wird am
Samstag, 09.09.2023
Freitag, 15.09.2023
Samstag, 16.09.2023
ab Obererlbach (alter Sportplatz und Schule), Seitersdorf (Bushaltestelle), Aue (Bushaltestelle), Haundorf (Bushaltestelle), Eichenberg (Bushaltestelle im Ort), Brand (Bushaltestelle), Geislohe (Bushaltestelle im Ort), Gräfensteinberg (Bushaltestelle Kreuzung Brombacher Str.), Brombach (Bushaltestelle) nach Gunzenhausen und jeweils wieder zurückfahren.
Die Abfahrt ab Obererlbach ist jeweils um 18:30 Uhr und die Rückfahrt ab Gunzenhausen jeweils um 23:30 Uhr.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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9. Werbeanlagensatzung Haundorf - Gemeindebereich Obererlbach
-entfällt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf)
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Sitzung des Gemeinderates Haundorf
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10.07.2023
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9 |
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10. Vergabe TETRA-Funkmessung der vorhandenen Sirenen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf)
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Sitzung des Gemeinderates Haundorf
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10.07.2023
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10 |
Sachverhalt
Die gesamten Sirenen der Gemeinde Haundorf sind inzwischen durch neue Sirenen ersetzt worden. Die Alarmierung soll auf digitale Funkgeräte umgestellt werden. Hierfür ist von der Regierung eine Förderung in Aussicht gestellt worden. Um festzustellen, ob die aktuellen Standorte für die neue Technik geeignet sind, muss eine Funkmessung für die Standorte durchgeführt werden. Von der Firma Böhm Serviceleistungen, Igelsdorfer Weg 65, 91126 Schwabach liegt ein Angebot für folgende Leistung vor:
- Berechnung der Antennenanlage
- Erstellung der Anträge sowie der Dämpfungsberechnung
- Festlegung der Richtantenne mit Ausrichtung und Dämpfung
Angebot für den Markt Absberg, die Gemeinde Haundorf, Gemeinde Pfofeld und die Gemeinde Theilenhofen insgesamt 5.163,00 € inkl. MwSt. Bei insgesamt 20 Sirenenanlagen,
Anteilig für die Gemeinde Haundorf 5.163,00 €, 8/20 Standorte = 2.065,20 € inkl. MwSt., abzgl. 2% Skonto innerhalb 8 Tagen.
Beschluss
Der Auftrag für die TETRA-Funkmessung wird an die Firma Böhm Serviceleistungen, Igelsdorfer Weg 65, 91126 Schwabach, zum Angebotspreis, Anteilig Gemeinde Haundorf, von 1.807,05 € inkl. MwSt. vergeben. Grundlage ist das Angebot vom 23.06.2023.
Freihändige Vergabe bis 25.000,00 € netto zulässig.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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11. Bekanntgaben und Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf)
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Sitzung des Gemeinderates Haundorf
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10.07.2023
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11 |
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11.1. Jahresabschlüsse 2021 und Rücklagenstand 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf)
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Sitzung des Gemeinderates Haundorf
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10.07.2023
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11.1 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende gibt die Jahresabschlüsse 2021 und den Rücklagenstand 2022 bekannt und erläutert diese kurz.
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11.2. Kosten für den Radweg in Eichenberg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf)
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Sitzung des Gemeinderates Haundorf
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10.07.2023
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11.2 |
Sachverhalt
Bürgermeister Beierlein gibt bekannt, dass der Radweg in Eichenberg insgesamt 26.258,17 € gekostet hat.
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11.3. Zusätzliche Krankenversicherung für Bedienstete der Gemeinde Haundorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf)
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Sitzung des Gemeinderates Haundorf
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10.07.2023
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11.3 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die VG-Versammlung beschlossen hat, die zusätzliche Krankenversicherung für die Bediensteten bei der BVK abzuschließen. Das Verfahren soll mit einer Betriebsversammlung im September fortgesetzt werden.
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11.4. Landtags- und Bezirkstagswahlen 2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf)
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Sitzung des Gemeinderates Haundorf
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10.07.2023
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11.4 |
Sachverhalt
Bürgermeister Beierlein gibt die Gremien für die verschiedenen Wahlbezirke bekannt und stellt fest, dass noch freiwillige Helfer fehlen.
Die Gemeinderäte entgegnen ihm, nach Helfern in den verschiedenen Ortsteilen zu suchen. Diese sollen sich bei der Verwaltung melden.
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11.5. Termin nächste Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf)
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Sitzung des Gemeinderates Haundorf
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10.07.2023
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ö
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11.5 |
Sachverhalt
Als Termin für die nächste Gemeinderatssitzung wird der 14.08.2023 in Oberhöhberg festgelegt.
Datenstand vom 13.07.2023 16:22 Uhr