Datum: 12.10.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Haundorf: Gasthaus "Zur Sonne", Obererlbach
Gremium: Gemeinderat Haundorf
Körperschaft: Gemeinde Haundorf
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:10 Uhr bis 21:18 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Sanierung der Friedhofsmauer in Haundorf
2 Bauvorhaben
2.1 Erweiterung des Jungviehstalls in Geiselsberg 1 a, Fl.Nr. 1131, Gemarkung Gräfensteinberg
2.2 Errichtung Tiny-House in Eichenberg 21, Fl.Nr. 502, Gemarkung Haundorf
2.3 Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Klinglein-Südhang" für Errichtung einer Gartenmauer in Obererlbach, Föhrenwald 17, Fl.Nr. 497/5, Gemarkung Obererlbach
3 Erlass Satzung über die Zulässigkeit von Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung - WaS)
4 Betriebliche Krankenversicherung für die Beschäftigten
5 Festsetzungen des Bebauungsplanes Haundorf "Aue" -Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 09.07.2018
6 Bekanntgaben und Sonstiges
6.1 Landtags- / Bezirkstagswahl, 08.10.2023
6.2 Einladung Dorfgespräch
6.3 Flüchtlingssituation in Haundorf
6.4 Terminabsprachen
6.5 Verkehrssituation Klinglein

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1. Sanierung der Friedhofsmauer in Haundorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 12.10.2023 ö 1

Sachverhalt

Die Friedhofsmauer in Haundorf soll saniert werden. Es wurden eine Vielzahl von Rissen und Putzabplatzungen festgestellt. Des Weiteren sind mehrere Ziegelmauerabdeckungen beschädigt, bzw. fehlen komplett. Die Abrechnung soll auf Nachweis erfolgen. Es werden ca. 100 Stunden für einen Facharbeiter in Ansatz gebracht. Diese tatsächlich benötigte Arbeitszeit kann natürlich nach oben/unten variieren.

Die Abrechnung des benötigten Materials soll nach Lieferschein abgerechnet werden.
  • Schadhafte Putzstellen sollen abgeklopft werden und mit geeignetem Putz plan abgezogen und gefilzt werden.
  • Größere Putzschäden/Mauerschäden müssen eventuell ausgemauert und anschließend mit geeignetem Putz abgezogen und gefilzt werden.
  • Bei größeren Schadstellen/Rissen sollte zusätzlich ein Gewebe mit eingearbeitet werden.
  • Lose und beschädigte Biberschwanzziegel entfernen und mit neuen Biberschwanzziegeln auf Mörtelbett verlegen.

Malerarbeiten werden gesondert vergeben.
Von der Verwaltung wurde 7 Firmen aufgefordert ein Angebot abzugeben. Zwei Firmen haben ein Angebot abgegeben. Das wirtschaftlichste Angebot hat die Firma Braun, Seestraße 10, 91720 Absberg, mit einer Angebotssumme von 54,- € netto/h für einen Facharbeiter abgegeben.

Diskussionsverlauf

Es ergeht eine kurze Diskussion.

Beschluss

Die erforderlichen Sanierungsarbeiten für die Friedhofsmauer in Haundorf werden an die Firma Braun, Seestraße 10, 91720 Absberg, zum Angebotspreis von 54,- € netto/h für einen Facharbeiter vergeben. Geschätzter Aufwand ca. 100 Stunden/5.440,- € netto. Grundlage ist das Angebot vom 31.07.2023.
Direktauftrag Bauarbeiten bis 10.000,00 € möglich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Bauvorhaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 12.10.2023 ö 2
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2.1. Erweiterung des Jungviehstalls in Geiselsberg 1 a, Fl.Nr. 1131, Gemarkung Gräfensteinberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 12.10.2023 ö 2.1

Sachverhalt

Der Bauherr möchte im Außenbereich von Geiselsberg seinen bestehenden Stall in Richtung Osten und Westen erweitern. 

Beschluss

Zum Antrag auf Baugenehmigung für Erweiterung des Jungviehstalls in Geiselsberg 1 a, Fl.Nr. 1131, Gemarkung Gräfensteinberg, wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2.2. Errichtung Tiny-House in Eichenberg 21, Fl.Nr. 502, Gemarkung Haundorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 12.10.2023 ö 2.2

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer möchte ein Tiny-House – hauptsächlich zur Vermietung als Ferienmobil in Eichenberg errichten. Es soll ein Volumen unter 75 m³ haben und wäre somit gemäß Art. 57 BayBO verfahrensfrei. Da der gewünschte Standort aus Sicht der Verwaltung bereits dem Außenbereich zuzuordnen ist, wurde das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen um Stellungnahme gebeten. 

Das Landratsamt hat hierzu grundsätzlich keine Einwände, da eine Vermietung als Feriendomizil ein sonstiges nichtstörendes Gewerbe ist. Dieses bzw. das normale Dauerwohnen wäre faktisch mit dem bestehenden (Dorf-)Mischgebiet vereinbar. Da der bisherige Standort auch aus Sicht des Landratsamtes dem Außenbereich zuzuordnen ist, regt das Landratsamt an, den Standort des Tiny-Houses innerhalb der im Flächennutzungsplan dargestellten Baufläche zu verlegen. Dann könnte das Tiny-House auch verfahrensfrei errichtet werden.

Bürgermeister Beierlein erläutert, dass die Antragsteller nicht beabsichtigen, künftig weitere Tiny-Häuser aufzustellen.

Beschluss

Der Gemeinderat Haundorf erhebt keine Einwände gegen die Errichtung eines Tiny-Houses in Eichenberg 21, Fl.Nr. 502, Gemarkung Haundorf. Der Standort des Hauses ist jedoch innerhalb der im Flächennutzungsplan dargestellten Baufläche zu verlegen. Die Errichtung des Tiny-Houses kann bis zu einem Brutto-Rauminhalt von 75 m³ gemäß Art. 57 Abs. 1 a BayBO verfahrensfrei errichtet werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2.3. Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Klinglein-Südhang" für Errichtung einer Gartenmauer in Obererlbach, Föhrenwald 17, Fl.Nr. 497/5, Gemarkung Obererlbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 12.10.2023 ö 2.3

Sachverhalt

Die Bauherren haben einen Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Klinglein-Südhang“ für Errichtung einer Gartenmauer gestellt. Bei einem Augenschein mit Bürgermeister Beierlein am 04.10.2023, musste jedoch festgestellt werden, dass im nördlichen Grundstücksbereich entlang der Garageneinfahrt bereits Abgrabungen vorgenommen wurden, und die Einfahrt über den Kurvenbereich und über den gepflasterten Bereich des gemeindlichen Streifens angelegt wurde. Wie aus dem Bauantrag bzw. Baugenehmigung vom 28.04.2022, Az. 22/0051, ersichtlich, war die Grundstückseinfahrt von Norden her geplant. Nunmehr wurde diese jedoch im nordwestlichen Grundstücksbereich ohne Zustimmung der Gemeinde errichtet. Gemäß dem Bebauungsplan ist diese Fläche als Verkehrsfläche besonderer Gestaltung ausgewiesen. Nicht nur, dass diese Ausfahrt mit der weiteren geplanten Gartenmauer unübersichtlich ist und die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht gewährleistet ist, da das Sichtfeld absolut eingeschränkt ist, es wird der Gemeinde Haundorf auf ihrem Grund auch eine anderweitige Gestaltung der Fläche genommen (z.B. Aufstellung von Pflanztrögen zur optischen Auflockerung, Aufstellung von Sitzbänken usw.). Das Hauptproblem ist jedoch, dass im nördlichen Straßenbereich Abgrabungen vorgenommen wurden, und nicht wie geplant bis zur Straßenkante gepflastert wird. Hätte er die Grundstückseinfahrt wie geplant und im Bauantrag angegeben ausgeführt, wäre dies durch die Pflasterung der Einfahrt eine natürliche Stütze für die hangseitige Straße (sh. Foto der Einfahrt des Nachbargrundstücks). Es ist zu befürchten, dass ähnlich dem Baugebiet Gräfensteinberg-West hier die Straße abbrechen kann. Die Verwaltung empfiehlt aus den vorgenannten Gründen, die „nicht gestattete“ Zufahrt über den gemeindlichen Streifen nicht zu genehmigen und einen Rückbau analog der Baugenehmigung zu fordern.

Ferner beantragen die Bauherren entlang der nördlichen und westlichen Grundstücksgrenze – entlang der Erschließungsstraße – die Errichtung einer Mauer mit einer Höhe von 0,85 bzw. 0,90 m. In der Sitzung am 07.12.2022 wurde als Grundsatzentscheidung für das Baugebiet Klinglein-Südhang die Errichtung von Mauern mit einer maximalen Höhe von 0,70 m festgelegt. Deshalb sollte hiervon keine Ausnahme getroffen werden.

Diskussionsverlauf

Es ergeht eine längere Diskussion über die Errichtung verschiedener Bauvorhaben ohne vorherige Zustimmung bzw. Genehmigung der Gemeinde. Die Mehrheit der Gemeinderäte befürwortet hier eine klare Linie festzulegen bzw. den Rückbau der Zufahrt zu fordern.

Beschluss

Dem Antrag auf Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Klinglein-Südhang“ vom 04.09.2023 wird für das Grundstück Föhrenwald 17, Fl.Nr. 497/5, Gemarkung Obererlbach, wie folgt entsprochen:

  • Der Errichtung einer Mauer zur öffentlichen Verkehrsfläche im westlichen Grundstücksbereich wird bis zu einer maximalen Höhe von 0,70 m zugestimmt. Für Errichtung eines Zaunes auf der Mauer ist die insgesamt festgesetzte Einfriedungshöhe von 1,60 m einzuhalten.
  • Die Grundstückszufahrt über die gemeindliche Verkehrsfläche besonderer Gestaltung wird nicht gestattet. Diese Ausfahrt ist auch durch die geplante Gartenmauer im westlichen Grundstücksbereich unübersichtlich. Dadurch ist die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht gewährleistet, da das Sichtfeld absolut eingeschränkt ist. Ferner möchte die Gemeinde Haundorf auf ihrem Grund sich eine anderweitige Gestaltung der Fläche vorbehalten. Die Grundstückszufahrt hat – wie in der Baugenehmigung vom 28.04.2022, Az. 22/0051 - angegeben, im nördlichen Grundstücksbereich ausgeführt zu werden. Hier kann bis zur Straßenkante gepflastert werden, so dass dies auch eine natürliche Stütze für die hangseitige Straße ist (sh. Einfahrt des Nachbargrundstücks, Föhrenwald 15). Dadurch ist eine Stützmauer im nördlichen Grundstücksbereich nicht erforderlich.
Die Bauherren haben die bereits errichtete Einfahrt zurückzubauen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. Erlass Satzung über die Zulässigkeit von Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung - WaS)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 12.10.2023 ö 3

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert, dass das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen die geänderte Werbeanlagensatzung geprüft und keine rechtlichen Bedenken hat.

Beschluss

Der Gemeinderat Haundorf beschließt die anliegende Satzung über die Zulässigkeit von Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung – WaS).

Diese Satzung tritt am 01.12.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Gemeinde Haundorf über die Zulässigkeit von Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung – WaS) vom 31.07.2020 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Betriebliche Krankenversicherung für die Beschäftigten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 12.10.2023 ö 4

Sachverhalt

Es besteht für die gemeindlichen Bediensteten die Möglichkeit, durch den Arbeitgeber eine zusätzliche Krankenversicherung abzuschließen. Diese Beiträge würden den Bediensteten vom sogenannten „Leistungsentgelt“ abgezogen, so dass diese Versicherung für den Arbeitgeber kostenneutral wäre. Für die Bediensteten wären diese Beiträge steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Beiträge wären 8,79 €/mtl. und könnten erhöht, mit zusätzlichen Leistungen, werden. Die VG sowie die anderen Mitgliedsgemeinden haben den Auftrag an die Bay. Versicherungskammer vergeben.

Da nur das sogenannte Leistungsentgelt hierfür verwendet werden kann, wird vorgeschlagen, bei einer Zustimmung die kurzfristig Beschäftigten bzw. die sogenannten „Minijobber“ von dieser Regelung auszunehmen. Hintergrund ist der, dass das Leistungsentgelt 24 % aus dem Referenzmonat September beträgt. Bei einem Minijob von max. 520,00 € wäre dieser Betrag 124,80 €. Ein großer Prozentsatz der Minijobber verdient jedoch weniger wie 520,00 €, so dass das Leistungsentgelt für die Versicherung nicht ausreichend wäre. 

Diskussionsverlauf

Es folgt eine rege Diskussion.

Beschluss

Die Gemeinde Haundorf beschließt, für die gemeindlichen Bediensteten ab 01.12.2023 eine Krankenzusatzversicherung im Rahmen des Leistungsentgeltes abzuschließen. Dies gilt nicht für kurzfristig Beschäftigte und sogenannte „Minijobber“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 3

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5. Festsetzungen des Bebauungsplanes Haundorf "Aue" -Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 09.07.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 12.10.2023 ö 5

Sachverhalt

Im Verlauf der Bautätigkeit im Baugebiet Aue wurde deutlich, dass einige Festsetzungen nicht mit den städtebaulichen Zielvorstellungen der Gemeinde, sowie auch der Bauwerber übereinstimmten.
Es sollte nachstehendes geändert bzw. ermöglicht werden:
  • Die Ermöglichung einer modernen und zeitgemäßen Bauweise durch das Zulassen von sogenannten „Toskanahäusern“.
  • Das Ziel des energetischen Bauens hat auch Änderungen in der Architektur zur Folge. Jedoch sollten vor allem Pult- und Flachdächer höhenmäßig – wegen der Fernsichtigkeit – beschränkt werden, damit es zu keiner Beeinträchtigung des Ortsbildes kommt.

Diese Festsetzungen sollten im Rahmen der 3. Änderung erfolgen, damit die Bauherren im Genehmigungsfreistellungsverfahren und nicht als Antrag auf Baugenehmigung ihr Wohnhaus errichten können. Da jedoch das Baugebiet – bis auf einen Bauplatz – dann zügig bebaut wurde, wurde die Bebauungsplanänderung nicht mehr weiterverfolgt. Deshalb wäre dieser Beschluss aufzuheben.

Beschluss

Der Gemeinderat Haundorf hebt den Gemeinderatsbeschluss Nr. 4.3 vom 09.07.2018 auf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Bekanntgaben und Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 12.10.2023 ö 6
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6.1. Landtags- / Bezirkstagswahl, 08.10.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 12.10.2023 ö 6.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende bedankt sich bei allen Wahlhelfern und gibt einen kurzen Rückblick der Landtags- und Bezirkswahl.

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6.2. Einladung Dorfgespräch

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 12.10.2023 ö 6.2

Sachverhalt

Bürgermeister Beierlein informiert, dass er in verschiedenen Ortsteilen, in denen noch keine Nahwärme usw. geplant ist, einen Informationsabend abhalten werde, um auf verschiedene Energieversorgungen z.B. Nahwärme, Photovoltaik, Windkraft aufmerksam zu machen. Evtl. ergeben sich dadurch Initiativen unter den Bürgern, um ähnlich wie in Gräfensteinberg, z. B. eine Nahwärme zu realisieren.

Ferner gibt er einen kurzen Sachstandsbericht zur Baumaßnahme „Dorfgemeinschaftshaus Brombach“.

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6.3. Flüchtlingssituation in Haundorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 12.10.2023 ö 6.3

Sachverhalt

Der Vorsitzende bemerkt, dass im Ortsteil Haundorf derzeit 93 Flüchtlinge untergebracht sind. Da das Ankerzentrum Fürth restlos überfüllt ist, sollen in Haundorf für eine Woche 40 weitere Flüchtlinge übergangsweise beherbergt werden. Von dort werden diese 40 Flüchtlinge innerhalb einer Woche weiter verteilt.

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6.4. Terminabsprachen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 12.10.2023 ö 6.4

Sachverhalt

Es folgen verschiedene Terminabsprachen.

Montag, 30.10.2023,19.30 Uhr         nächste Gemeinderatssitzung, Cafe Hans
Samstag, 09.12.2023, 14.00 Uhr        Jahresabschlusssitzung des Gemeinderates
Freitag, 29.12.2023                        Jahresabschluss der Gemeinde Haundorf

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6.5. Verkehrssituation Klinglein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 12.10.2023 ö 6.5

Sachverhalt

Gemeinderätin Amslinger macht auf die Verkehrssituation im Kreuzungsbereich Klinglein aufmerksam. Sie bittet hier um eine Verkehrsschau, damit die Gemeinde eine fundierte Aussage wegen der Verkehrsführung erhält und evtl. Maßnahmen ergreifen kann.

Datenstand vom 24.10.2023 13:36 Uhr