Datum: 08.04.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Haundorf: FFW-Haus Eichenberg
Gremium: Gemeinderat Haundorf
Körperschaft: Gemeinde Haundorf
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:15 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Änderung des Flächennutzungsplanes Haundorf, Teilbereich Haundorf-Leidingendorf, für Umwandlung einer landwirtschaftlichen Fläche zum Sondergebiet PV-Freiflächenanlage auf den Fl.Nrn. 350, 222 und 223, Gemarkung Haundorf - Änderungsbeschluss
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan für ein Sondergebiet PV-Freiflächenanlage Haundorf - Aufstellungsbeschluss
3 Bauvorhaben
3.1 Tektur zu Bauantrag Nr. 23/0164 - Neubau Einfamilienwohnhaus mit Doppelcarport - Änderung Stützmauer und Standort Carport in Gräfensteinberg, Ringstr. 4, Fl.Nr. 234/34, Gemarkung Gräfensteinberg
3.2 Errichtung eines Anbaus sowie Schleppdachgaube als zweite Wohneinheit in Oberhöhberg 6, Fl.Nr. 1150, Gemarkung Haundorf
3.3 Antrag auf Vorbescheid für Neubau eines Einfamilienwohnhauses als Naturstammhaus in Obererlbach, Nähe Hauptstraße (Außenbereich), Fl.Nr. 95, Gemarkung Obererlbach
3.4 Errichtung einer Lagerhalle für Brennholz in Brand (Außenbereich), Fl.Nr. 354, Gemarkung Gräfensteinberg
4 Bestätigung Kommandantenwahl FFW Eichenberg
5 Sanierung KA in Oberhöhberg, Vergabe Maschinentechnik
6 Sanierung KA in Oberhöhberg, Vergabe Bautechnik
7 Sanierung KA in Oberhöhberg, Vergabe Elektrotechnik
8 Antrag der Kirchenverwaltung Obererlbach auf Zuschuss zur Sanierung der äußeren Friedhofsmauer
9 Rufbuslinie für die Gemeinde Haundorf - Vertragslaufzeit und Haltestellen
10 Jahresbeschaffung 2024 für die Feuerwehren der Gemeinde Haundorf
11 Vergabe Nahwärmeanschluss FFW-Gebäude in Gräfensteinberg
12 Bekanntgaben und Sonstiges
12.1 Terminabsprachen
12.2 Unfall bei Gräfensteinberg

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1. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Änderung des Flächennutzungsplanes Haundorf, Teilbereich Haundorf-Leidingendorf, für Umwandlung einer landwirtschaftlichen Fläche zum Sondergebiet PV-Freiflächenanlage auf den Fl.Nrn. 350, 222 und 223, Gemarkung Haundorf - Änderungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 08.04.2024 ö 1

Sachverhalt

Es ist beabsichtigt mit der neu zu gründenden Bürger-Energie Haundorf GmbH & Co. KG auf den oben genannten Grundstücken eine Bürgersolaranlage zu errichten. Deshalb soll im Parallelverfahren der Flächennutzungsplan geändert und ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung zu den Gesellschafts- und Durchführungsverträgen. 

Beschluss

Die Gemeinde Haundorf beschließt die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan Haundorf, in der Weise, dass in der Gemarkung Haundorf nördlich der Ortschaft Haundorf und westlich der Ortschaft Leidingendorf, auf dem Flurstück 350, Gemarkung Haundorf, bzw. westlich der Ortschaft Haundorf, Richtung Biederbach, auf den Flurstücken Nrn. 222 und 223, Gemarkung Haundorf, Sondergebiete für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ausgewiesen werden. Diese Photovoltaikanlage sollen als Bürgersolaranlage betrieben werden.

Der Änderungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Der Änderungsbeschluss erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung zu den Gesellschafts- und Durchführungsverträgen mit der Bürger-Energie Haundorf GmbH & Co. KG. Vor Fassung des Billigungs- und Auslegungsbeschlusses sind mit der Gesellschaft die entsprechenden städtebaulichen und sonstigen Verträge abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan für ein Sondergebiet PV-Freiflächenanlage Haundorf - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 08.04.2024 ö 2

Sachverhalt

Es ist beabsichtigt mit der neu zu gründenden Bürger-Energie Haundorf GmbH & Co. KG auf den Grundstücken, Fl.Nrn. 350, 222 und 223, Gemarkung Haundorf, eine Bürgersolaranlage zu errichten. Deshalb soll im Parallelverfahren der Flächennutzungsplan geändert und ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden.

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung zu den Gesellschafts- und Durchführungsverträgen. 

Beschluss

Der Gemeinderat Haundorf beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan gemäß § 1 Abs. 3 BauGB und § 2 Abs. 1 BauGB für ein Sondergebiet zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf den Flurstücken Nrn. 350, 222 und 223, Gemarkung Haundorf.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „PV-Anlage Brunnenfeld“. Das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan wird im normalen Verfahren durchgeführt (§ 10 BauGB).

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Der Aufstellungsbeschluss erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung zu den Gesellschafts- und Durchführungsverträgen mit der Bürger-Energie Haundorf GmbH & Co. KG. Vor Fassung des Billigungs- und Auslegungsbeschlusses sind mit der Gesellschaft die entsprechenden städtebaulichen und sonstigen Verträge abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

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3. Bauvorhaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 08.04.2024 ö 3
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3.1. Tektur zu Bauantrag Nr. 23/0164 - Neubau Einfamilienwohnhaus mit Doppelcarport - Änderung Stützmauer und Standort Carport in Gräfensteinberg, Ringstr. 4, Fl.Nr. 234/34, Gemarkung Gräfensteinberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 08.04.2024 ö 3.1

Sachverhalt

Der Bauherr hat eine Tektur zum Bauantrag von 2023 eingereicht, da er das Carport nunmehr an der süd-westlichen Grundstücksseite errichten möchte und hierfür erhebliche Abgrabungen vornimmt. Deshalb ist dort auch eine Stützmauer erforderlich. Ebenfalls benötigt er eine Stützmauer an der nord-westlichen Grundstücksseite um den oberliegenden Hang des Nachbarn mit abzufangen. Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gräfensteinberg-West“ sind Mauern nur als Sockel mit einer maximalen Höhe von 1,00 m zulässig. Die Bauaufsichtsbehörde definiert jedoch Stützmauern nicht als „Mauern“, weshalb hier keine bauordnungsrechtlichen Gründe entgegenstehen. Ferner sind in diesem Baugebiet bereits einige Bezugsfälle vorhanden, so dass dieses Vorhaben genehmigungsfähig wäre.

Beschluss

Zur Tektur zu Bauantrag Nr. 23/0164 – Neubau Einfamilienwohnhaus mit Doppelcarport – Änderung Stützmauer und Standort Carport in Gräfensteinberg, Ringstr. 4, Fl.Nr. 234/34, Gemarkung Gräfensteinberg, wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.2. Errichtung eines Anbaus sowie Schleppdachgaube als zweite Wohneinheit in Oberhöhberg 6, Fl.Nr. 1150, Gemarkung Haundorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 08.04.2024 ö 3.2

Sachverhalt

Die Bauherrin möchte ein bestehendes Wohnhaus erweitern und umbauen um dort eine zweite Wohneinheit zu errichten.

Beschluss

Zum Bauantrag für Errichtung eines Anbaus sowie Schleppdachgaube als zweite Wohneinheit in Oberhöhberg 6, Fl.Nr. 1150, Gemarkung Haundorf, wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.3. Antrag auf Vorbescheid für Neubau eines Einfamilienwohnhauses als Naturstammhaus in Obererlbach, Nähe Hauptstraße (Außenbereich), Fl.Nr. 95, Gemarkung Obererlbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 08.04.2024 ö 3.3

Sachverhalt

Der Bauherr möchte im Außenbereich von Obererlbach ein Naturstammhaus errichten. Oberhalb (nördlich) seines Grundstücks grenzen bereits Bebauungen an. Diese befinden sich jedoch nach dem Flächennutzungsplan noch im Bereich der Wohnbebauung. Das Grundstück des Bauherrn ist jedoch weitgehendst als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Die Erschließung ist ebenfalls nicht gesichert. Der Bauherr möchte die Zufahrt über das Vordergrundstück, Hauptstr. 60, Fl.Nr. 95/4, Gemarkung Obererlbach, erschließen. Von diesem Grundstück ist der Bauherr ebenfalls Eigentümer.

Beschluss

Zum Antrag auf Vorbescheid für Neubau eines Einfamilienwohnhauses als Naturstammhaus in Obererlbach, Nähe Hauptstraße (Außenbereich) Fl.Nr. 95, Gemarkung Obererlbach, wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB nicht erteilt. 

G r ü n d e :
Das Grundstück befindet sich im Außenbereich von Obererlbach. Im Flächennutzungsplan ist dieses als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Eine Privilegierung des Bauherrn ist nicht zu erkennen.

Ferner ist die Erschließung des Grundstücks nicht gesichert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.4. Errichtung einer Lagerhalle für Brennholz in Brand (Außenbereich), Fl.Nr. 354, Gemarkung Gräfensteinberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 08.04.2024 ö 3.4

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich von Brand. Gemäß Änderung der Baunovelle im Herbst 2023 sollen für privilegierte Bauvorhaben grundsätzlich Rückbauverpflichtungen gefordert werden, wenn die Privilegierung durch Betriebsaufgabe usw. wegfällt. 

Diskussionsverlauf

Es entsteht eine umfangreiche Diskussion. 

Beschluss

Zum Bauantrag für Errichtung einer Lagerhalle für Brennholz in Brand (Außenbereich), Fl.Nr. 354, Gemarkung Gräfensteinberg, wird das gemeindliche Einvernehmen vorbehaltlich einer Privilegierung gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB erteilt. 

Solle die Privilegierung des Bauherrn z.B. durch Betriebsaufgabe nicht mehr vorliegen, ist die Lagerhalle im Außenbereich zurück zu bauen. Für diese Rückbauverpflichtung ist der Gemeinde Haundorf eine Bankbürgschaft in Höhe von 15.000,00 € vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Anmerkung: Gemeinderätin Karin Müller-Unger hat als persönlich Beteiligte im Sinne des Art. 49 GO an der Beratung und Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt nicht teilgenommen.

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4. Bestätigung Kommandantenwahl FFW Eichenberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 08.04.2024 ö 4

Sachverhalt

Am 24. Februar 2024 fanden anlässlich der Jahreshauptversammlung der FFW Eichenberg die Neuwahlen der Kommandanten für die Dauer von sechs Jahres statt.

Beschluss

Der Gemeinderat bestätigt die Kommandantenwahl der Freiwilligen Feuerwehr Eichenberg vom 24.02.2024 wie folgt:

  1. Kommandant:  Keim Dominik
  2. Kommandant:  Selz Daniel

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Sanierung KA in Oberhöhberg, Vergabe Maschinentechnik

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 08.04.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Maßnahme wurde nach VOB/A beschränkt ausgeschrieben. Die Leistungsverzeichnisse wurden nachgerechnet und auf ihre Richtigkeit geprüft. Zur Angebotseröffnung am 03.04.2024, 14:15 Uhr lagen der Verwaltung 2 Angebote vor.

Das wenigstnehmende Angebot der Fa. ScharrTec, Hunderdorf beträgt brutto 93.628,61 €.
Die angebotenen Einheitspreise der Fa. ScharrTec sind als wirtschaftlich zu betrachten und liegen innerhalb des momentan zu erwartenden Preisniveaus im Anlagenbau. Der Markt zeigt derzeit noch eine hohe Auslastung bei den Anlagenbauern. Die ausgeschriebene Technik (Pneumatik Pumpstation) ist sehr spezifisch und kann nur von einzelnen Anlagenbauern (wirtschaftlich) installiert werden. Deshalb war die geringe Teilnahme am Wettbewerb auch zu erwarten.

Beschluss

Der Auftrag für die Maschinentechnik wird an die Firma ScharrTec GmbH & Co. KG, Otto-F.-Scharr-Straße 2, 94336 Hunderdorf, zum Angebotspreis von 93.628,61 € inkl. MwSt. vergeben.
Vergabe bis 1.000.000,00 € Netto machbar. Beschränkte Ausschreibung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Sanierung KA in Oberhöhberg, Vergabe Bautechnik

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 08.04.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Maßnahme wurde nach VOB/A beschränkt ausgeschrieben. Die Leistungsverzeichnisse wurden nachgerechnet und auf ihre Richtigkeit geprüft.
Zur Angebotseröffnung am 03.04.2024, 14:00 Uhr lagen der Verwaltung 6 Angebote vor.
Das wenigstnehmende Angebot der Fa. Riedlberger, Schiltberg beträgt brutto 676.480,01€

Die angebotenen Einheitspreise der Fa. Riedlberger sind als wirtschaftlich zu betrachten und liegen sowohl im Beton-, als auch im Kanalbau innerhalb des momentan zu erwartenden Preisniveaus im Tiefbau. Der Markt zeigt derzeit noch eine hohe Auslastung der Tiefbaufirmen. Die hohen Abstände zwischen den einzelnen Angeboten zeigen deutlich, dass einzelne Firmen noch Arbeit benötigen, andere wiederrum lediglich den Markt sondieren.

Beschluss

Der Auftrag für die Bautechnik, wird an die Firma Riedlberger Bau GmbH, Gundertshausener Straße 6-8, 86576 Schiltberg, zum Angebotspreis von 676.480,01 € inkl. MwSt. vergeben.

Vergabe bis 1.000.000,- € Netto machbar. Beschränkte Ausschreibung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Sanierung KA in Oberhöhberg, Vergabe Elektrotechnik

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 08.04.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Maßnahme wurde nach VOB/A beschränkt ausgeschrieben. Die Leistungsverzeichnisse wurden nachgerechnet und auf ihre Richtigkeit geprüft.
Zur Angebotseröffnung am 03.04.2024, 14:30 Uhr lagen der VG Gunzenhausen 2 Angebote vor.

Das wenigstnehmende Angebot der Fa. ScharrTec, Hunderdorf beträgt brutto 45.669,23 €.

Die angebotenen Einheitspreise der Fa. ScharrTec sind als wirtschaftlich zu betrachten und liegen innerhalb des momentan zu erwartenden Preisniveaus in der Elektrotechnik. Der Markt zeigt derzeit noch eine hohe Auslastung bei den Elektro- und Schaltanlagenbauern. Die ausgeschriebenen Arbeiten sind sehr spezifisch, die vorliegende geringe Teilnahme am Wettbewerb war zu erwarten. Vorteilhaft ist, dass die Fa. ScharrTec bereits bei der Ausschreibung der Maschinentechnik vorne liegt. 

Beschluss

Der Auftrag für die Elektrotechnik wird an die Firma ScharrTec GmbH & Co. KG, Otto-F.-Scharr-Straße 2, 94336 Hunderdorf, zum Angebotspreis von 45.669,23 € inkl. MwSt. vergeben.
Vergabe bis 1.000.000,- € Netto machbar. Beschränkte Ausschreibung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Antrag der Kirchenverwaltung Obererlbach auf Zuschuss zur Sanierung der äußeren Friedhofsmauer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 08.04.2024 ö 8

Sachverhalt

Die Kirchenverwaltung Obererlbach bittet mit Schreiben vom 24.03.2024 um einen gemeindlichen Zuschuss für die Sanierung der äußeren Friedhofsmauer. 

So sind die Fugen der Sandsteinmauer entlang des Gehweges an der B466 stark ausgewaschen und müssen, auch aus Sicherheitsgründen, dringend professionell ausgebessert werden.

Der Kostenvoranschlag für die Sanierungsmaßnahme beläuft sich auf ca. 6.600,00 €.

Die Kirchengemeinde bittet deshalb mit Antrag vom 24.03.2024 um Bewilligung eines Zuschusses für die bevorstehende Maßnahme. 

Beschluss

Die Gemeinde Haundorf gewährt der Kirchengemeinde Obererlbach, aufgrund deren Antrag vom 24.03.2024, einen Zuschuss für die Sanierung der äußeren Friedhofsmauer in Höhe von 2.200,00. €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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9. Rufbuslinie für die Gemeinde Haundorf - Vertragslaufzeit und Haltestellen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 08.04.2024 ö 9

Sachverhalt

In der Sitzung vom 05.02.2024 wurde die Verwaltung beauftragt bei der Mobilitäts- und Verkehrs GmbH die Erweiterung der Linie 642.1 zu den Haundorfer Ortsteilen zu beantragen. Diese Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs im ländlichen Bereich ist der langgehegte Wunsch der Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde Haundorf. Rufbusse sind eine attraktive Ergänzung des öffentlichen Nahverkehrs.

Herr Stefan Dietz Geschäftsführer der Mobilitäts- und Verkehrs GmbH hat ein Konzept entwickelt, in dem an die bestehende Rufbuslinie Laubenzedel/Büchelberg die Ortsteile Haundorf, Obererlbach und Gräfensteinberg angeschlossen werden könnten. Die Kostenschätzung lehnt sich an die Erfahrungswerte der Gunzenhäuser Ortsteile und die der Gemeinde Pfofeld an. Er prognostiziert jährliche Gesamtkosten für die Gemeinde Haundorf von 13.349 € für die ersten Jahre. Bei zunehmender Akzeptanz verglichen mit der Gemeinde Pfofeld würde er eine Kostenerhöhung auf jährlich knapp 25.000 € prognostizieren. 

Ab 01.01.2025 muss die Verlängerung der bestehenden Rufbuslinien beantragt werden. Für die VGN ist die Mindestlaufzeit von drei Jahren von großer Bedeutung, da eine kürzere Laufzeit durch die Fahrplanänderungen mit erhöhten Kosten verbunden ist. Eine Beantragung auf 5 Jahre, würde entsprechende Kosten sparen und in jedem Fall eine ausreichende Zeitspanne umfassen, innerhalb derer umfassende Erfahrungen gesammelt werden können, ehe dann über eine erneute Verlängerung zu entscheiden sein wird. 
In der Anlage wurden die anzufahrenden Haltestellen zusammengestellt, die der Mobilitäts- und Verkehrs GmbH übermittelt werden. 

Diskussionsverlauf

Es entsteht eine intensive Diskussion. 

Beschluss

Die Gemeinde Haundorf beantragt bei der Mobilitäts- und Verkehrs GmbH die Erweiterung der Linie 642.1 für 5 Jahre. Die anzufahrenden Haltestellen werden laut Anhang übermittelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 6

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10. Jahresbeschaffung 2024 für die Feuerwehren der Gemeinde Haundorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 08.04.2024 ö 10

Sachverhalt

Für die diesjährige Materialbeschaffung für die Feuerwehren im Gemeindegebiet Haundorf wurden von vier Firmen Angebote eingeholt, davon haben drei Firmen abgegeben.

Für die Feuerwehren in Gräfensteinberg, Haundorf und Seitersdorf hat die Fa. Jahn aus Wendelstein die günstigsten Angebote abgegeben.

Für die FFW Haundorf zum Preis von 6.412,80 € brutto,
für die FFW Gräfensteinberg zum Preis von 1.584,91 € brutto und 
für die FFW Seitersdorf zum Preis von 612,29 € brutto.

Bei der FFW Eichenberg hat die Fa Massong aus Erlangen das günstigste Angebot zum Preis von 569,91 € brutto abgegeben.

Bei der FFW Obererlbach ist das günstigste Angebot zum Preis von 3.527,66 € brutto von der Fa. Grimm aus Schopfloch.

Die Gesamtkosten für die Materialbeschaffung 2024 der Feuerwehren im Gemeindegebiet belaufen sich somit auf 12.707,57 € brutto.

Beschluss

Die Gemeinde Haundorf erteilt den wenigstnehmenden Firmen den Auftrag für die Lieferung des Feuerwehrbedarfs 2024 wie folgt:

Fa. Jahn, Wendelstein für die 
FFW Haundorf lt. Angebot vom 17.03.2024 zum Preis von 6.412,80 € brutto,
FFW Gräfensteinberg lt. Angebot vom 04.04.2024 zum Preis von 1.584,91 € brutto und
FFW Seitersdorf lt. Angebot vom 17.03.2024 zum Preis von 612,29 € brutto. 

Fa. Grimm, Schopfloch für die 
FFW Obererlbach lt. Angebot vom 17.03.2024 zum Preis von 3.527,66 € brutto.

Fa. Massong, Erlangen für die 
FFW Eichenberg lt. Angebot vom 11.03.2024 zum Preis von 569,91 € brutto.

Es handelt sich um einen Direktauftrag. Hier liegt die Wertgrenze lt. Bay. Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration, bei Liefer- und Dienstleistungen bis zu 25.000,00 €, befristet bis zum 31.12.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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11. Vergabe Nahwärmeanschluss FFW-Gebäude in Gräfensteinberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 08.04.2024 ö beschließend 11

Sachverhalt

Für den Ortsteil Gräfensteinberg wird aktuell das Nahwärmenetz erstellt. In diesem Zuge soll das gemeindliche Feuerwehrgebäude auch an die Nahwärmeversorgung angeschlossen werden.

Vom 1. Bürgermeister Beierlein wurde diesbezüglich ein Angebot angefordert. Die Firma Linner Heizung-Sanitär GmbH, Haderstraße 2a, 91799 Langenaltheim, hat ein Angebot abgegeben. Die Angebotssumme beläuft sich auf 5.001,02 € inkl. MwSt.
In diesem Angebot ist der Anschluss der Nahwärme und die Entsorgung der alten Öltanks und Ölheizungsanlage enthalten. 

Beschluss

Der Auftrag für den Anschluss des Feuerwehrgebäudes in Gräfensteinberg wird an die Firma Linner Heizung-Sanitär GmbH, Haderstraße 2a, 91799 Langenaltheim, zum Angebotspreis von 5.001,02 € inkl. MwSt. vergeben. Grundlage ist das Angebot vom 22.03.2024.

Vergabe bis 25.000,- € netto möglich. Direktvergabe.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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12. Bekanntgaben und Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 08.04.2024 ö 12
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12.1. Terminabsprachen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 08.04.2024 ö 12.1

Sachverhalt

Es erfolgen verschiedene Terminabsprachen. Als Termin für die nächste Gemeinderatssitzung wird der 14.05.2024 festgelegt. 

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12.2. Unfall bei Gräfensteinberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 08.04.2024 ö 12.2

Sachverhalt

Gemeinderätin Müller-Unger stellt fest, dass am gestrigen Sonntag wiederum ein schwerer Unfall im Bereich der Kreuzung Kreisstraße und GV-Straße zur Motorcrossanlage war. Sie stellt die Frage, ob die Gemeinde hier tätig werden kann. 

Diskussionsverlauf

Zu diesem Thema entsteht eine intensive Diskussion. Hierbei wird sich dafür ausgesprochen, dass geprüft werden soll, ob aus Richtung der Motorcrossanlage ein Stoppschild bei Überquerung der Kreisstraße aufgestellt werden kann. 

Datenstand vom 15.04.2024 10:35 Uhr