Beteiligung an der Bauleitplanung des Marktes Aislingen; hier: BBP "Freiflächen-Photovoltaikanlage Hartfeld" und 9. Änderung des Flächennutzungsplanes
Daten angezeigt aus Sitzung:
11. Sitzung des Gemeinderates Dürrlauingen, 04.11.2024
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Nach Einsicht in die Planunterlagen beschließt der Gemeinderat gegen den Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Hartfeld“ sowie gegen die parallele 9. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Aislingen Bedenken zu erheben.
Der Gemeinderat fordert weiterhin, dass Einfriedungen oder Eingrünungen entlang der gemeindlichen Feldwege Fl.Nrn. 223 und 230 einen Mindestabstand von 2 Meter zur Grundstücksgrenze einhalten müssen bzw. dass entlang der o.g. Feldwege in einem Abstand von mind. 2 Metern weder eine Bebauung noch eine Bepflanzung stattfinden darf.
Begründung:
Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dieser Grundsatz der Bauleitplanung wurde aus Sicht der Gemeinde Dürrlauingen bei der letzten Abstimmung des Gemeinderates des Marktes Aislingen nicht ausreichend gewürdigt.
Bei einer Einfriedung von PV-Anlagen bzw. solchen Einfriedungen, die in Folge einer Bauleitplanung im Außenbereich aufgebaut werden dürfen, handelt es sich in aller Regel nicht um einen temporären Weidezaun für die Tierhaltung oder um einen Schutzzaun für forstwirtschaftlich genutzte Flächen, der bei Bedarf kurzfristig und ohne größeren Aufwand zurückgebaut werden kann. Es handelt sich hierbei um Einfriedungen, deren Errichtung erst aufgrund der Bauleitplanung ermöglicht wird. Solche Umzäunungen sind Bauwerke in der Landschaft, die über die gesamte Nutzungsdauer der Anlage bestehen bleiben. Ohne einen entsprechenden Abstand zur Grundstücksgrenze wird der Unterhalt der Wirtschaftswege erschwert und es ist mit erheblichen Mehrkosten zu rechnen, die dann zulasten der Allgemeinheit oder der Landwirtschaft gehen. Es ist daher im öffentlichen Interesse, dass durch den Bau von Zäunen oder Eingrünungsmaßnahmen keine Nachteile für den Unterhalt und die Sanierung gemeindlicher Infrastruktur entstehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Strehle Alexander hat aufgrund persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung gemäß Art. 49 GO nicht teilgenommen.
Datenstand vom 18.12.2024 12:46 Uhr