Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung von Stützmauern entlang der Grundstücksgrenzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 121/14 der Gemarkung Dürrlauingen


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Gemeinderates Dürrlauingen, 22.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Dürrlauingen (Gemeinde Dürrlauingen) 7. Sitzung des Gemeinderates Dürrlauingen 22.07.2024 ö 1

Beschluss

Der Gemeinderat hat entschieden, dass die Stützmauern entlang der Fl.Nr. 121/15 und Fl.Nr. 121/17 senkrecht maximal 1,20 m über das bestehende Gelände, gemessen an der Grundstücksgrenze, gebaut werden darf. Der senkrechte Mauerteil ist aus Natursteinen oder Gabionen die mit Natursteinen gefüllt sind zu errichten oder muss vollflächig und dauerhaft begrünt werden. Ab einer Höhe von 1,20 m kann das Gelände durch eine zu bepflanzende Abböschung von maximal 45 Grad oder eine Terrassierung mit einem Mindestversatz von 1 m bis auf eine maximale Höhe von 2 m angefüllt werden. Die entstehende Terrassenfläche oder die Abböschung ist mit einheimischen Sträuchern dauerhaft zu bepflanzen. 
Der Mindestrücksprung der Auffüllung zu den beschriebenen Grundstücksgrenzen gemessen in 2 m Höhe muss mindestens 1,00 m betragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.09.2024 11:54 Uhr