Datum: 16.09.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus Dürrlauingen
Gremium: Gemeinderat Dürrlauingen
Körperschaft: Gemeinde Dürrlauingen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:35 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung von Stützmauern entlang der Grundstücksgrenzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 121/14 der Gemarkung Dürrlauingen
2 Bauantrag zum Abbruch eines Wohnhauses und Neubau eines Einfamilienhauses sowie Nutzungsänderung eines Stadels auf dem Grundstück Fl.Nr. 27 der Gemarkung Mindelaltheim
3 Erstellung eines Innenentwicklungskonzept und Teilnahme an der Förderinitiative "Innen statt Außen"
4 Hochwasserschutzprojekt Mindel - Planfeststellungsverfahren Hochwasserableitung und Rückleitung
5 Bestätigung der gewählten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Dürrlauingen
6 Kalkulation Friedhof Gemeinde Dürrlauingen
7 Beratung und Festsetzung der Grundsteuerhebesätze für das Jahr 2025
8 Feststellung des Rechnungsergebnisses der Gemeinde Dürrlauingen für das Jahr 2022 mit Entlastung
9 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
10 Verschiedenes

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1. Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung von Stützmauern entlang der Grundstücksgrenzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 121/14 der Gemarkung Dürrlauingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Dürrlauingen (Gemeinde Dürrlauingen) 8. Sitzung des Gemeinderates Dürrlauingen 16.09.2024 ö 1

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Antrag auf Errichtung von Stützmauern laut Planunterlagen vom 08.09.2024 das gemeindliche Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Bauantrag zum Abbruch eines Wohnhauses und Neubau eines Einfamilienhauses sowie Nutzungsänderung eines Stadels auf dem Grundstück Fl.Nr. 27 der Gemarkung Mindelaltheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Dürrlauingen (Gemeinde Dürrlauingen) 8. Sitzung des Gemeinderates Dürrlauingen 16.09.2024 ö 2

Beschluss

Der Gemeinderat Dürrlauingen erteilt dem Bauantrag zum Abbruch eines Wohnhauses, dem Neubau eines Einfamilienhauses sowie der Nutzungsänderung eines Stadels  das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Erstellung eines Innenentwicklungskonzept und Teilnahme an der Förderinitiative "Innen statt Außen"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Dürrlauingen (Gemeinde Dürrlauingen) 8. Sitzung des Gemeinderates Dürrlauingen 16.09.2024 ö 3

Beschluss

Um einem Flächenverbrauch im Außenbereich für Zwecke der Siedlungsentwicklung entgegenzuwirken, verpflichtet sich die Gemeinde Dürrlauingen vorrangig auf Möglichkeiten der Innenentwicklung zu setzen. 

Ausgehend von bereits identifizierten oder noch zu lokalisierenden Innenentwicklungspotentialen sollen vorrangig Brachen, Baulücken im Innenbereich und Gebäudeleerstände verwendet werden, um den Bedarf an Wohn- und Gewerbeflächen zu decken. Die Neuausweisung von Bauflächen wird auf ein unbedingt notwendiges Maß reduziert.
 
Zur Ermittlung der vorhandenen Innenentwicklungspotentiale verpflichtet sich die Gemeinde Dürrlauingen in Zusammenarbeit mit dem Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben einen Vitalitätscheck für das gesamte Gemeindegebiet zu erstellen.
 
Die Gemeinde Dürrlauingen verpflichtet sich darüber hinaus bei der geplanten Neuausweisung von Bauflächen, dem Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben die Stellungnahme der Regierung von Schwaben aus der Beteiligung der Behörden am Bauleitplanverfahren (§ 4 Abs. 2 BauGB) vorzulegen. Das Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben entscheidet auf dieser Grundlage, ob die Gewährung von Fördermitteln aus der Initiative „Innen statt Außen“ mit der Ausweisung der neuen Baufläche in Einklang zu bringen ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Hochwasserschutzprojekt Mindel - Planfeststellungsverfahren Hochwasserableitung und Rückleitung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Dürrlauingen (Gemeinde Dürrlauingen) 8. Sitzung des Gemeinderates Dürrlauingen 16.09.2024 ö 4

Beschluss 1

Wie in den Abstimmungsgesprächen mit allen Beteiligten im Jahr 2015 und 2016 festgelegt, behält sich die Gemeinde Dürrlauingen auf der Fläche zwischen dem südlichen Leitdeich der Rückleitungsstrecke und der Konzenberger Straße die Entwicklung eines Gewerbegebietes vor. Vom Vorhabensträger sind deshalb alle in der aktuellen Planung dargestellten baulichen Maßnahmen umzusetzen. Es ist sicherzustellen, dass der gesamte Bereich (im Planausschnitt grün schraffierte Fläche) nach Beendigung des Projektes als hochwasserfrei eingestuft ist. 

Begründung:
Die Schaffung einer hochwasserfreien Zone über den gesamten markierten Bereich wurde in allen Gesprächen zugesichert und war immer Teil der Planung. Es wurde zugesichert, dass die Gemeinde nach dem Planfeststellungsverfahren für den Hochwasserschutz Burgau mit der Bauleitplanung beginnen kann. 


Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Beschluss 2

Zum Schutz vor schädlichem Wasserabfluss bzw. -einstau auf das bzw. auf dem Gemeindegebiet Dürrlauingen fordert die Gemeinde Dürrlauingen vom Vorhabensträger die Herstellung der Hochwasserrückleitung bevor die Hochwasserableitung aus dem Rückhaltebecken in Betrieb genommen wird, bzw. mindestens die zeitgleiche Inbetriebnahme beider Maßnahmen.
Zudem fordert die Gemeinde Dürrlauingen, dass das zur Hochwasserrückleitung gehörende Bahnquerungsbauwerk nördlich von Burgau sowie die erforderlichen Leitdeiche zur Begrenzung der Flutungsflächen und zur Ableitung des Hochwasserabflusses im  Abflusskorridor sowie die Sicherungsmaßnahmen am Bahndamm (Schutzdeiche, Auflastfilter, Bahnweganhebungen) vor Inbetriebnahme der Ausleitung aus dem Rückhaltebecken und des Bahnquerungsbauwerks im Süden von Burgau gebaut und in Betrieb genommen werden, oder diese zumindest zeitgleich realisiert und in Betrieb genommen werden. 

Begründung:  
Der Anteil des Hochwasserabflusses, der nicht im Hochwasserrückhaltebecken zurückgehalten und nicht durch das Stadtgebiet abgeleitet werden kann und durch die Umleitungsmaßnahmen um Burgau herumgeleitet werden soll, würde, ohne die zeitgleiche Realisierung des  Rückleitungskorridors samt der dazugehörenden Bauwerke und Maßnahmen, sich das abgeleitete Wasser östlich der Bahnlinie sammeln und ungehindert in Richtung Mindelaltheim fließen. Ein geordneter Abfluss aus diesem Bereich ist nicht möglich. Dadurch werden auf den Flächen der Gemeinde Dürrlauingen erheblich höhere Schäden entstehen und evtl. bebauten Flächen im Ortsteil Mindelaltheim gefährdet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, dass aus Sicherheitsgründen die GZ11 im Rückleitungskorridor nicht abgesenkt werden soll. Für die Querung soll die Straße auf das Dammniveau angehoben werden, damit der Durchfluss unter der Straße mit Durchlässen oder Dückerbauwerken sichergestellt werden kann. 
Begründung:
Dadurch wird die Gefahr verringert, dass im Einstaufall bzw. Ausleitungsfall die Dammtore nicht geschlossen werden. In diesem Fall wäre die Rückleitung inkl. aller Bauwerke wirkungslos und das Wasser würde ungehindert auf die Flächen der Gemeinde Dürrlauingen abfließen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Bestätigung der gewählten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Dürrlauingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Dürrlauingen (Gemeinde Dürrlauingen) 8. Sitzung des Gemeinderates Dürrlauingen 16.09.2024 ö 5

Beschluss 1

Der Gemeinderat bestätigt die Wiederwahl von Herrn Michael Pfaller zum Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Dürrlauingen mit sofortiger Wirkung. Herr Gemeinderat Michael Pfaller nahm an der Beratung und Beschlussfassung wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 GO nicht teil.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat bestätigt die Wiederwahl von Herrn Stefan Ott zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Dürrlauingen mit sofortiger Wirkung. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Kalkulation Friedhof Gemeinde Dürrlauingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Dürrlauingen (Gemeinde Dürrlauingen) 8. Sitzung des Gemeinderates Dürrlauingen 16.09.2024 ö beschließend 6

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt den neu kalkulierten Friedhofsgebühren zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Beratung und Festsetzung der Grundsteuerhebesätze für das Jahr 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Dürrlauingen (Gemeinde Dürrlauingen) 8. Sitzung des Gemeinderates Dürrlauingen 16.09.2024 ö 7

Beschluss

Der Gemeinderat Dürrlauingen nimmt dies zur Kenntnis. Die Höhe der Hebesätze für die Grundsteuer A und Grundsteuer B werden in einer Hebesatzsatzung festgesetzt.  Die Satzung wird in einer der kommenden Sitzungen beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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8. Feststellung des Rechnungsergebnisses der Gemeinde Dürrlauingen für das Jahr 2022 mit Entlastung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Dürrlauingen (Gemeinde Dürrlauingen) 8. Sitzung des Gemeinderates Dürrlauingen 16.09.2024 ö beschließend 8

Beschluss

Der Gemeinderat nahm vom Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung
Kenntnis und erhob keine Einwände.

Die im Haushaltsjahr 2022  angefallenen überplanmäßigen und außer-
planmäßigen Ausgaben werden, soweit sie erheblich sind und die
Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen
erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66, Abs. 1 GO, nachträglich
genehmigt.

Die Jahresrechung 2022  wird gemäß Art. 102, Abs. 3 GO, mit folgenden
Ergebnissen festgestellt:

Summe bereinigte Soll-Einnahmen                                    3.809.257,16 €        
Summe bereinigte Soll-Ausgaben                                           3.809.257,16 €        
Zuführung zum Vermögenshaushalt                                                134.122,91 €             
Zuführung zur allgem.Rücklage                                             155.597,11€          
Entnahme aus der Rücklage                                                                0,00€
Vorhandene Verwahrgelder                                                           1.868.163,96€           Kasseneinnahmereste                                                              9.218,64€               Kassenausgabereste                                                                     5.267,70€
Stand         der Schulden per 31.12.2022                                    866.656,00€
Stand der allgem. Rücklage per 31.12.2022                                1.590.587,99€                            
Stand Gebührenausgleichsrücklage 31.12.2022                                 256.969,31€     
Stand der Sonderrücklage per 31.12.2022                                          762.767,23€                                                                                    

Der Gemeinderat erteilt gem. Art.102 Abs.3 Satz 1 GO die Entlastung .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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9. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Dürrlauingen (Gemeinde Dürrlauingen) 8. Sitzung des Gemeinderates Dürrlauingen 16.09.2024 ö 9

Beschluss

Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Dürrlauingen (Gemeinde Dürrlauingen) 8. Sitzung des Gemeinderates Dürrlauingen 16.09.2024 ö 10
Datenstand vom 13.11.2024 10:57 Uhr