Datum: 04.11.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus Dürrlauingen
Gremium: Gemeinderat Dürrlauingen
Körperschaft: Gemeinde Dürrlauingen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:50 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauantrag zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 309 der Gemarkung Mindelaltheim, Südwerk Energie GmbH
2 Anhörung zur Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans Donau-Iller
3 Beteiligung an der Bauleitplanung des Marktes Aislingen; hier: BBP "Freiflächen-Photovoltaikanlage Hartfeld" und 9. Änderung des Flächennutzungsplanes
4 Vorstellung der Kalkulation der Benutzungsgebühren für den Zeitraum 2025 - 2028 für die Entwässerungsanlage
5 Vorstellung der Kalkulation der Herstellungsbeiträge für den Zeitraum 2025 - 2028 für die Entwässerungseinrichtung
6 Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
7 Friedhofsgebührensatzung (FGS) der Gemeinde Dürrlauingen
8 Zuschüsse an Vereine 2024
9 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
10 Verschiedenes

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1. Bauantrag zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 309 der Gemarkung Mindelaltheim, Südwerk Energie GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Dürrlauingen (Gemeinde Dürrlauingen) 11. Sitzung des Gemeinderates Dürrlauingen 04.11.2024 ö 1

Beschluss

Der Gemeinderat hat gegen die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage grundsätzlich keine Einwendungen.
Der Gemeinderat fordert jedoch, dass Einfriedungen oder Eingrünungen  entlang den gemeindlichen Feldwegen Fl.Nrn. 268, 310 und 308/1 einen Mindestabstand von 2 Meter zur Grundstücksgrenze einhalten müssen bzw. dass entlang der o.g. Feldwege in einem Abstand von mind. 2 Metern weder eine Bebauung noch eine Bepflanzung stattfinden darf. 
Zur Sicherstellung der Bewirtschaftung der Gräben, ist entlang der Grenze zur Flurnummer 295 und 267 ein Abstand von mind. 5 Meter zwischen Zaun und Böschungskante, bzw. Grundstücksgrenze einzuhalten. Die Befahrbarkeit ist dauerhaft zu gewährleisten und die Nutzung der Fläche zur Pflege der Gräben zu dulden.
Begründung:
Bei einer Einfriedung von PV-Anlagen bzw. solchen Einfriedungen, die in Folge einer Bauleitplanung im Außenbereich aufgebaut werden dürfen, handelt es sich in aller Regel nicht um einen temporären Weidezaun für die Tierhaltung oder um einen Schutzzaun für forstwirtschaftlich genutzte Flächen, der bei Bedarf kurzfristig und ohne größeren Aufwand zurückgebaut werden kann. Es handelt sich hierbei um Einfriedungen, deren Errichtung erst aufgrund der Bauleitplanung ermöglicht wird. Solche Umzäunungen sind Bauwerke in der Landschaft, die über die gesamte Nutzungsdauer der Anlage bestehen bleiben. Ohne einen entsprechenden Abstand zur Grundstücksgrenze wird der Unterhalt der Wirtschaftswege erschwert und es ist mit erheblichen Mehrkosten zu rechnen, die dann zulasten der Allgemeinheit oder der Landwirtschaft gehen.  Es ist daher im öffentlichen Interesse, dass durch den Bau von Zäunen oder Eingrünungsmaßnahmen keine Nachteile für den Unterhalt und die Sanierung gemeindlicher Infrastruktur entstehen. 
Der Unterhalt der Gewässerrandstreifen und Entwässerungsgräben ist eine gemeindliche Aufgabe, die ohne die erforderlichen Bearbeitungskorridore nicht durchgeführt werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3

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2. Anhörung zur Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans Donau-Iller

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Dürrlauingen (Gemeinde Dürrlauingen) 11. Sitzung des Gemeinderates Dürrlauingen 04.11.2024 ö 2

Beschluss

Der Gemeinderat hat entschieden keine Stellungnahme abzugeben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Beteiligung an der Bauleitplanung des Marktes Aislingen; hier: BBP "Freiflächen-Photovoltaikanlage Hartfeld" und 9. Änderung des Flächennutzungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Dürrlauingen (Gemeinde Dürrlauingen) 11. Sitzung des Gemeinderates Dürrlauingen 04.11.2024 ö 3

Beschluss

Nach Einsicht in die Planunterlagen beschließt der Gemeinderat gegen den Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Hartfeld“ sowie gegen die parallele 9. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Aislingen Bedenken zu erheben. 
Der Gemeinderat fordert weiterhin, dass Einfriedungen oder Eingrünungen  entlang der gemeindlichen Feldwege Fl.Nrn. 223 und 230 einen Mindestabstand von 2 Meter zur Grundstücksgrenze einhalten müssen bzw. dass entlang der o.g. Feldwege in einem Abstand von mind. 2 Metern weder eine Bebauung noch eine Bepflanzung stattfinden darf. 

Begründung:
Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dieser Grundsatz der Bauleitplanung wurde aus Sicht der Gemeinde Dürrlauingen bei der letzten Abstimmung des Gemeinderates des Marktes Aislingen nicht ausreichend gewürdigt. 
Bei einer Einfriedung von PV-Anlagen bzw. solchen Einfriedungen, die in Folge einer Bauleitplanung im Außenbereich aufgebaut werden dürfen, handelt es sich in aller Regel nicht um einen temporären Weidezaun für die Tierhaltung oder um einen Schutzzaun für forstwirtschaftlich genutzte Flächen, der bei Bedarf kurzfristig und ohne größeren Aufwand zurückgebaut werden kann. Es handelt sich hierbei um Einfriedungen, deren Errichtung erst aufgrund der Bauleitplanung ermöglicht wird. Solche Umzäunungen sind Bauwerke in der Landschaft, die über die gesamte Nutzungsdauer der Anlage bestehen bleiben. Ohne einen entsprechenden Abstand zur Grundstücksgrenze wird der Unterhalt der Wirtschaftswege erschwert und es ist mit erheblichen Mehrkosten zu rechnen, die dann zulasten der Allgemeinheit oder der Landwirtschaft gehen.  Es ist daher im öffentlichen Interesse, dass durch den Bau von Zäunen oder Eingrünungsmaßnahmen keine Nachteile für den Unterhalt und die Sanierung gemeindlicher Infrastruktur entstehen. 
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Strehle Alexander hat aufgrund persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung gemäß Art. 49 GO nicht teilgenommen.

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4. Vorstellung der Kalkulation der Benutzungsgebühren für den Zeitraum 2025 - 2028 für die Entwässerungsanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Dürrlauingen (Gemeinde Dürrlauingen) 11. Sitzung des Gemeinderates Dürrlauingen 04.11.2024 ö 4

Beschluss

Die Abwassergebühren werden zum 01.01.2025 auf 2,75 € / m³ für die Schmutzwassergebühr sowie 0,33  € / m² für die Niederschlagswassergebühr festgesetzt. 

Die Gemeinde Dürrlauingen macht von der Möglichkeit des Art. 8 Abs. 3 Satz 2 KAG (WBZ) Gebrauch.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Vorstellung der Kalkulation der Herstellungsbeiträge für den Zeitraum 2025 - 2028 für die Entwässerungseinrichtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Dürrlauingen (Gemeinde Dürrlauingen) 11. Sitzung des Gemeinderates Dürrlauingen 04.11.2024 ö 5

Beschluss

Gem. Art. 5 KAG werden die Beiträge für die Herstellung der Entwässerungsanlage auf die in  der Kalkulation des Sachverständigenbüros Dagmar Suchowski ( Stand 26.06.2024 ) ermittelten Beitragshöchstgrenzen festgesetzt. 

1. Der Beitrag beträgt

a) pro m² Grundstücksfläche                    1,61 €
b) pro m² Geschossfläche                 17,72 €.

2. Bei einem Grundstück, für das der Aufwand für den Grundstücksanschluss im Sinn von § 3 EWS in vollem Umfang getragen worden ist, beträgt der abgestufte Beitrag in den Fällen der Nacherhebung für zusätzliche Grundstücks- bzw. Geschossflächen

a) pro m² Grundstücksfläche                   1,43 €
b) pro m² Geschossfläche                  16,23 €.

3. In den Nacherhebungsfällen einer nachträglichen Bebauung beträgt der zusätzliche Beitrag

a) pro m² Grundstücksfläche           0,18 €
b) pro m² Geschossfläche                      1,49 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Dürrlauingen (Gemeinde Dürrlauingen) 11. Sitzung des Gemeinderates Dürrlauingen 04.11.2024 ö 6

Beschluss

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS - EWS) der Gemeinde Dürrlauingen vom 10.03.2009 geändert mit Satzung vom 23.05.2016, 25.10.2016, 12.04.2021 in der Fassung der Änderungssatzung vom 14.11.2023 wird mit beiliegender Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung geändert. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Friedhofsgebührensatzung (FGS) der Gemeinde Dürrlauingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Dürrlauingen (Gemeinde Dürrlauingen) 11. Sitzung des Gemeinderates Dürrlauingen 04.11.2024 ö 7

Beschluss

Der Gemeinderat Dürrlauingen beschließt die als Anlage beiliegende Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung (FGS) der Gemeinde Dürrlauingen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. Zuschüsse an Vereine 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Dürrlauingen (Gemeinde Dürrlauingen) 11. Sitzung des Gemeinderates Dürrlauingen 04.11.2024 ö beschließend 8

Beschluss

Die vorgenannten Zuschüsse werden gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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9. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Dürrlauingen (Gemeinde Dürrlauingen) 11. Sitzung des Gemeinderates Dürrlauingen 04.11.2024 ö 9

Beschluss

Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Dürrlauingen (Gemeinde Dürrlauingen) 11. Sitzung des Gemeinderates Dürrlauingen 04.11.2024 ö 10
Datenstand vom 18.12.2024 12:46 Uhr