Die Stadt Ichenhausen betreibt eine technisch und rechtlich einheitliche Wasserversorgungsanlage als öffentliche Einrichtung für das Gebiet der Stadt Ichenhausen mit Ausnahme des Stadtteils Rieden a.d. Kötz. Die Wasserversorgungseinrichtung umfasst ebenfalls den Ortsteil Unterrohr der Gemeinde Kammeltal.
Der Stadtrat der Stadt Ichenhausen hat den Bayerischen Kommunale Prüfungsverband (BKPV) zur Erstellung der Kalkulation der Wassergebühren für den Kalkulationszeitraum 2019 bis 2022 und zur Berechnung der Obergrenzen der Beitragssätze beauftragt.
Nachfolgend sind die wesentlichen Ergebnisse des Gutachtens des BKPV dargestellt.
Gebührensätze: bisher: neu:
Wasserverbrauchsgebühr/m³
1,28 € / m³ 1,34 € / m³
Grundgebühren (nach Zählergröße) 40,00 € bis 192,00 € unverändert
Beitragssätze: bisher: neu:
Grundstücksfläche 0,80 € / m² 1,00 € / m²
Geschoßfläche 3,50 € / m² 3,80 € / m²
Am 12.10.2018 wies die Stadt im Rahmen einer öffentlichen Bekanntmachung darauf hin, dass die Gebühren für die Wasserversorgung neu kalkuliert werden und daher ggf. eine rückwirkende Anpassung der Gebühren zum 01.01.2019 vorgenommen wird.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die in Anlage beigefügte Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) entsprechend den Empfehlungen des BKPV hinsichtlich der Wassergebühren rückwirkend zum 01.01.2019 und hinsichtlich der Herstellungsbeiträge zum 01.01.2020 anzupassen.
Der Haupt- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 24.09.19 einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst, die Satzung wie vorgeschlagen zu ändern.
Bürgermeister Strobel erläutert den Sachverhalt. Er verweist hierbei auf die getätigten und anstehenden Investitionen im Bereich der Wasserversorgung, die eine Gebührenerhöhung notwendig machen.