Bestellung Wahlleiter und Stellvertreter für die Kommunalwahlen 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  60. Sitzung des Stadtrates, 03.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Personalausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 53. Sitzung des Haupt- und Personalausschusses 26.11.2019 ö Vorberatung 1
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 60. Sitzung des Stadtrates 03.12.2019 ö Entscheidung 1

Sachverhalt

Nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) beruft der Gemeinderat den ersten Bürgermeister, einen der weiteren Bürgermeister, einen der weiteren Stellvertreter, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft oder aus dem Kreis der in der Gemeinde Wahlberechtigten zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen.

Außerdem wird aus diesem Personenkreis zugleich eine stellvertretende Person berufen.

Zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen oder zu dessen Stellvertretung kann nicht berufen werden, wer bei der Wahl zum ersten Bürgermeister oder zum Gemeinderat mit seinem Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist, für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder bei diesen Wahlen Beauftragter für den Wahlvorschlag oder dessen Stellvertretung ist.

Nachdem Herr Robert Strobel wieder für das Amt des ersten Bürgermeisters kandidiert, schlägt die Verwaltung für die Stadt Ichenhausen als Wahlleiter und Stellvertreterin folgende Bedienstete der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen vor:

Wahlleiter:        Herr Andreas Hegele

Vertreterin:        Frau Amelie Kusch

Der Haupt- und Personalausschuss fasste den einstimmigen Empfehlungsbeschluss, Herrn Hegele zum Wahlleiter und Frau Kusch als Stellvertreterin zu berufen.


Die Verwaltung weist an dieser Stelle bereits auf Art. 5 Abs. 2 GLKrWG und die weitere Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses hin:
Mitglieder des Wahlausschusses sind der Wahlleiter als vorsitzendes Mitglied und vier von ihm berufene Wahlberechtigte als Beisitzer. Für jeden Beisitzer beruft er eine stellvertretende Person.
Bei der Auswahl der Beisitzer sind nach Möglichkeit die Parteien und die Wählergruppen in der Reihenfolge der bei der letzten Stadtratswahl erhaltenen Stimmenzahlen zu berücksichtigen und die von ihnen rechtzeitig vorgeschlagenen Wahlberechtigten zu berufen. Keine Partei oder Wählergruppe darf durch mehrere Beisitzer vertreten sein.
Die Verwaltung bittet daher die CSU-Fraktion, die Freie-Wähler-Fraktion sowie die SPD und die LIB dem Wahlleiter zeitnah jeweils eine Person als Beisitzer für den Gemeindewahlausschuss sowie eine weitere Person als Stellvertreter zu benennen.
Nicht berufen werden können:
  • Bewerberinnen und Bewerber für die Stadtratswahl,
  • Die Leiterin/der Leiter einer Aufstellungsversammlung für die Stadtratswahl
  • Die Beauftragte/der Beauftragte für den Wahlvorschlag oder dessen Stellvertretung 
Die Beisitzer und deren Stellvertreter können am Wahltag nicht in einem Wahl- oder Briefwahllokal zum Wahlhelferdienst eingeteilt werden. Sie haben an mindestens zwei, max. jedoch höchsten drei Sitzungen des Gemeindewahlausschusses teilzunehmen:
  • 04.02.2020 Beschlussfassung des Wahlausschusses über die Gültigkeit der eingereichten Wahlvorschläge (fix)
  • Ggfs. 11.02.2020 nochmalige Beschlussfassung über die Gültigkeit von Wahlvorschlägen, die zunächst teilweise ungültig waren (eventuell)
  • Nach der Wahl Feststellung des Wahlergebnisses (fix)

Diskussionsverlauf

Bgm. Strobel erläutert die Beschlussvorlage. Seitens des Gremiums bestehen keine Wortmeldungen.

Beschluss

Herr Andreas Hegele wird zum Wahlleiter für die Stadt Ichenhausen berufen. Frau Amelie Kusch wird zur stellv. Wahlleiterin für die Stadt Ichenhausen berufen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.04.2020 15:36 Uhr