Feuerwehrangelegenheit; Teilnahme am zentralen Vergabeverfahren für digitale Funkmelder für die Feuerwehren


Daten angezeigt aus Sitzung:  60. Sitzung des Stadtrates, 03.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Personalausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 53. Sitzung des Haupt- und Personalausschusses 26.11.2019 ö Vorberatung 2
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 60. Sitzung des Stadtrates 03.12.2019 ö Entscheidung 2

Sachverhalt

Im Jahr 2020 soll ein weiterer Schritt bei der Umstellung auf den Digitalfunk BOS vollzogen werden. Die Alarmierung soll dann u.a. über digitale Funkmeldeempfänger erfolgen. Hierfür müssen zwingend entsprechende Pager beschafft werden.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration plant hierfür ein zentrales Vergabeverfahren durchzuführen, um die Kommunen und Hilfsorganisationen bei der Beschaffung maßgeblich zu unterstützen. Der Bereich der ILS Donau-Iller ist dabei für den ersten Beschaffungsblock (2020) vorgesehen.

Aus diesem Anlass bittet das Innenministerium, eine Teilnahme der Kommunen und deren verbindlichen Bedarf bis spätestens 31.12.2019 über die Landratsämter zu melden.
Sollte sich die Stadt Ichenhausen gegen eine Teilnahme an der zentralen Ausschreibung entscheiden, müssen die notwendigen digitalen Pager eigenständig im Jahr 2020 beschafft werden.

Zum Stand 01.01.2019 waren in den Feuerwehren der Stadt Ichenhausen 91 eingesetzte analoge Meldeempfänger vorhanden, wobei in den Feuerwehren Deubach und Oxenbronn keine Meldeempfänger vorhanden sind.

Eine Abfrage der Verwaltung über den Federführenden Kommandanten Berchtold hat einen Gesamtbedarf von 140 digitalen Funkmeldern für alle städtischen Feuerwehren ergeben (65 Pager für Ichenhausen und jeweils 15 Pager für die Stadtteil-Wehren). Die geschätzten Gesamtkosten für einen Austausch mit digitalen Geräten belaufen sich auf rund 91.000,- € (140 Stück x ca. 650,- €). Nach aktuellem Zeitplan rechnet das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration damit, dass die Pager voraussichtlich beginnend im dritten Quartal 2020 abgerufen werden können, sofern die entsprechenden Voraussetzungen in den Leitstellen geschaffen wurden. Für den Haushalt 2020 wurden entsprechende Mittel jedoch nicht im städtischen Haushalt angemeldet.

Ein Sonderförderprogramm für die Pager wurde bereits vom Innenministerium erarbeitet, muss aber noch abschließend mit dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat sowie dem Bayerischen Obersten Rechnungshof abgestimmt werden. Ggf. gibt es eine Förderung in Höhe von 550,- €/Stück bzw. nicht mehr als 80% der für dieses Gerät (inkl. Zubehör) nachgewiesenen tatsächlichen Aufwendungen.

Zu berücksichtigen ist hierbei jedoch, dass sich die Anzahl der förderfähigen Pager nach dem zum 01.01.2019 nachweislich vorhandenen Bestand an analogen Pagern richtet. Die Stadt Ichenhausen erhält somit nach aktuellem Entwurf des Sonderförderprogramms lediglich eine Förderung für 91 Pager. Bei einem Förderbetrag von 550,- €/Stück wären dies 50.050,- €.

Der Haupt- und Personalausschuss fasste den einstimmigen Empfehlungsbeschluss, an der zentralen Beschaffung des Bayer. Staatsministeriums teilzunehmen, einen Bedarf von 140 Meldeempfängern anzumelden und die außerplanmäßigen Mittel für die Beschaffung von 140 Meldeempfängern freizugeben.


Für die Umstellung auf den Digitalfunk sind zudem bei allen Sirenenstandorten die Sirenensteuerungen auszutauschen. Hierfür fallen Kosten i.H.v. voraussichtlich 30.000 € an. Nach aktuellem Stand erhält die Stadt für den Austausch der Steuerungen eine Förderung über voraussichtlich 7.000 €. Haushaltsmittel sind nicht eingestellt.

Diskussionsverlauf

Bgm. Strobel erläutert die Beschlussvorlage. Seitens des Gremiums bestehen keine Wortmeldungen.

Beschluss

  1. Die Stadt Ichenhausen nimmt an der zentralen Beschaffung der digitalen Funkmeldeempfänger durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration teil.
  2. Es ist ein Bedarf in Höhe von 140 Meldeempfängern anzumelden.
  3. Die außerplanmäßigen Mittel für die Beschaffung von 140 Meldeempfängern und die Beschaffung und den Austausch der Sirenensteuerungen werden freigegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.04.2020 15:36 Uhr