Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller; Beteiligung der Stadt Ichenhausen als Träger öffentlicher Belange


Daten angezeigt aus Sitzung:  60. Sitzung des Stadtrates, 03.12.2019

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Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 60. Sitzung des Stadtrates 03.12.2019 ö Entscheidung 4

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 07.10.2019 teilte der Regionalverband Donau-Iller der Stadt Ichenhausen mit, dass zum Entwurf der Gesamtfortschreibung des Regionalplanes Donau-Iller das Beteiligungsverfahren durchgeführt wird und Stellungnahmen bis spätestens zum 17.01.2020 (Ausschlussfrist) abgegeben werden können.

Die Stadt Ichenhausen wird unverändert als Mittelzentrum in der Raumstrukturkarte dargestellt und ist laut Regionalplan von folgenden Themen betroffen:

1. Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen
2. Straßenverkehr
3. Schienenverkehr
4. Windkraft


Zu 1. Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen wird auf die beigefügte Anlage „Bodenschätze“ verwiesen.

Zu 2.:
- Die geplante B16-Osttrasse wird nachrichtlich übernommen und in der Raumnutzungskarte dargestellt.

- Zur Verbesserung der Anbindung der Region an das internationale und nationale Fernstraßennetz sowie zur Verbesserung der Anbindung regionalbedeutsamer Einrichtungen ist laut Regionalplan ein weiterer Autobahnanschluss Leipheim/Bubesheim in der Raumnutzungskarte dargestellt.
Im Erläuterungsbericht ist hierzu angeführt:
Die AS Leipheim/Bubesheim könnte sich ca. 3,5 km östlich der AS Leipheim sowie ca. 3 km westlich der AS Günzburg an der Bundesautobahn A 8 befinden. Die Maßnahme würde auf der Gemarkung Bubesheim liegen. Alternativ könnte eine Verlegung der AS Leipheim um ca. 1 km in Richtung Osten (Höhe Kreisverkehr RudolfWanzl-Straße, südlich Rastanlage Leipheim Süd) in Verbindung mit einer Verlegung der St 2509 erfolgen. Auf der Konversionsfläche des Flugplatzes Leipheim wird das interkommunale Gewerbegebiet Areal pro entwickelt. Das städtebauliche Entwicklungskonzept für das Areal pro umfasst drei Stufen der verkehrlichen Erschließung, abhängig von der entwickelten Fläche. Die im Entwicklungskonzept genannten Schwellenwerte (50 ha) für den Bedarf einer direkten Autobahnbindung an die A 8, zur Vermeidung von übermäßigen verkehrlichen Belastungen der Ortsdurchfahrten der benachbarten Kommunen, wurden bereits übertroffen. Die vorhandenen Bebauungspläne (Stand: 12/2017) haben eine Gesamtfläche von 94,7 h und eine weiter positive Entwicklung wird erwartet. Die Stadt Leipheim hat eine Machbarkeitsstudie zur Verlegung der AS Leipheim mit Verlegung der St 2509 sowie eine Anbindung an das nachgeordnete Straßennetz in Leipheim in Auftrag gegeben.  Die Ortsdurchfahrt Bubesheim (St 2020) ist mit bis zu 6.904 Kfz/24h überdurchschnittlich stark befahren, bei einem Schwerverkehrsanteil von 260 Kfz/24h. Mit Neubau der AS Leipheim/Bubesheim bzw. Verlegung der AS Leipheim könnte die Erschließung des interkommunalen Gewerbegebietes Areal pro weiter verbessert werden. Durch die unmittelbare Anbindung an die A 8 könnten die Verkehre in das Gewerbegebiet, insbesondere Schwerverkehre, gezielt gelenkt und somit Leipheim und Günzburg vom Verkehr entlastet werden. Bei einem Neubau der AS Leipheim/Bubesheim könnte zusätzlich die Verkehrsbelastung von Bubesheim weiter reduziert werden. Bei der Maßnahme handelt es sich um den Neubau einer zusätzlichen Anschlussstelle an die bestehende Bundesautobahn A 8 in Verbindung mit einer Anpassung des nachgeordneten Straßennetzes. Für Vorschläge ist auf regionalplanerischer Ebene keine strategische Umweltprüfung erforderlich. Im nachgeordneten Verfahren sind Trassenvarianten auf ihre Umweltverträglichkeit zu untersuchen.“

Aus der Bevölkerung ging zu einem Neubau einer Anschlussstelle die Befürchtung ein, dass „dadurch über die Kreisstraße GZ4 die Ortsdurchfahrt der Staatsstraße St 2023 durch Oxenbronn zusätzlich belastet werde. Bereits jetzt liege das Verkehrsaufkommen nach den dem Regionalplan beiliegenden Unterlagen (Verkehrsanalyse Donau-Iller) bei einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke von 6.000 bis 8.000 Fahrzeugen mit einem Schwerlastanteil von ca. 500 Lkw.
 
Bereits im Regionalplan wäre darauf hinzuweisen, dass eine Mehrbelastung durch die zusätzliche Anschlussstelle zu erwarten ist, im Rahmen der weiteren Planungen auf diesen Gesichtspunkt reagiert werden muss (Verkehrsgutachten), um eine Zunahme ausschließen zu können.“.

Zu 3.:
Das Schienenwegenetz der Eisenbahnen des Bundes wird nach dem Bedarfsplan für die Bundesschienenwege ausgebaut. Dieser legt als Anlage des Bundesschienenwegeausbaugesetzes fest, welche Verkehrsinfrastrukturprojekte in welcher Dringlichkeit geplant und aus dem Bundeshaushalt finanziert werden sollen.

Laufendes und fest disponiertes Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs ist dabei u.a. die Strecke Ulm – Augsburg. Der im Projektinformationssystem zum Bundesverkehrswegeplan 2030 dargestellte Korridor tangiert u.a. die städtische Gemarkung (s. Anlage Schienenverkehr). Der konkrete Verlauf soll im Rahmen einer ergebnisoffenen Planung für den gesamten Abschnitt zwischen Um und Augsburg bestimmt werden. Zur Bewertung im Bundesverkehrswegeplan hat der Bund lediglich eine mögliche Variante für das Projekt herangezogen. Dies wird als „Konzeptentwurf“ bezeichnet. Dieser Konzeptentwurf stellt jedoch keine Vorfestlegung dar. Auch andere Varianten werden aus Planfeststellungsgründen betrachtet. Sowohl ein Ausbau der Bestandsstrecke als auch ein Neubau in Abschnitten ist denkbar. Günzburg muss zwar an das Fernverkehrsnetz angebunden sein. Das bedeutet aber nicht unbedingt, dass eine mögliche Neubaustrecke über Günzburg führen muss. Auch über eine Verknüpfung zur alten Strecke könnten Züge nach Günzburg gelangen. Als Auftraggeber gibt der Bund als wichtigstes Ziel die Verkürzung der Fahrzeit auf eine Systemzeit von unter 30 Minuten. Die zukünftige Strecke muss dieses Ziel zwingend erfüllen.

Die Verwaltung hat die Deutsche Bahn mit Schreiben vom 22.10.2019 informiert, dass sich die Stadt Ichenhausen gegen eine Neubaustrecke auf städtischer Gemarkung ausspricht. Die Bahn wurde deshalb aufgefordert, eine eventuelle Neubaustrecke nicht auf städtischer Gemarkung zu planen.

Zu 4.:
Hier gibt es durch die Gesamtfortschreibung keine Änderungen. Die Flächen in Autenried sind nach wie vor im Regionalplan enthalten. In der Anlage „Windkraft“ sind die Flächen mit gelben Kreuzen dargestellt.
Mit Beschluss vom 25.03.2014 sprach sich der Stadtrat bei der Teilfortschreibung Windkraft gegen eine Aufnahme dieser Flächen als Vorrangflächen für Windkraft in den Regionalplan auf.
Die zwischenzeitlich in Bayern eingeführte 10-H-Regelung verhindert Anlagen mit einer Höhe von mehr als ca. 120 m bzw. 150 m Höhe in den beiden Vorrangflächen, welche einen Abstand von ca. 1200 m bzw. 1500 m von den nächstgelegenen Wohnbaugebieten in Autenried haben.

 

Der Haupt- und Personalausschuss fasste in der Sitzung am 26.11.2019 folgende Empfehlungsbeschlüsse, die dem Regionalverband Donau-Iller mitzuteilen sind:

  • Das Vorbehaltsgebiet zur Sicherung von Rohstoffen in der Gemarkung Deubach erscheint uns wegen der geogenen Arsenbelastung als Abbaufläche als ungeeignet. Auf eine Ausweisung eines Vorbehaltsgebiets in der Gemarkung Deubach soll aus diesem Grund gänzlich verzichtet werden.
  • Sollte der Regionalverband Donau-Iller an einer Ausweisung der Deubacher Fläche als Vorbehaltsgebiet festhalten, so soll ein Schutzradius von 420 m zum südöstlichsten Wohngebäude der Gemarkung Deubach eingehalten werden, in welchem ein Abbau und eine Lagerung von Aushubmaterial nicht erfolgen darf (s. Anlage 420 m-Radius Deubach, die darin gelb markierte Fläche sieht aktuell Vorbehaltsgebiet vor).
  • Keinesfalls darf die geplante B16-Osttrasse durch die Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten gefährdet werden. Es ist deshalb ein ausreichender Korridor im Vorbehaltsgebiet zur Sicherung von Rohstoffen in Deubach für die B16-Osttrasse freizuhalten.
  • Ein möglicher Neubau der Bahnstrecke Ulm – Augsburg darf nicht auf städtischer Gemarkung erfolgen. Seitens der Stadt Ichenhausen wird empfohlen, für die Verkürzung der Fahrtzeit zwischen Ulm und Augsburg die Bestandsstrecke entsprechend zu optimieren und auf eine Neubaustrecke zu verzichten.
  • Im Regionalplan ist darauf hinzuweisen, dass eine Mehrbelastung durch die zusätzliche Anschlussstelle Bubesheim/Leipheim befürchtet wird und daher im Rahmen der weiteren Planungen auf diesen Gesichtspunkt reagiert werden muss (Verkehrsgutachten), um eine Verkehrszunahme durch Oxenbronn ausschließen zu können.

Diskussionsverlauf

Bgm. Strobel erläutert die Beschlussvorlage und fügt hinzu, dass bezüglich des Teilplans Windkraft momentan keine Stellungnahme nötig und möglich sei, da seitens des Regionalverbands der Teilplan nur nachrichtlich übernommen werde.

StR Thierer erbittet das Wort und äußert sich gegenüber dem aktuellen Stand des Regionalplanes skeptisch. Momentan sind im Landkreis durch den Ausbau der B16 sowie die geplante ICE-Strecke zwischen Ulm und Augsburg zwei große Projekte geplant, welche nicht mit bisherigen Infrastrukturmaßnahmen vergleichbar seien.
Allerdings sei ein Ausbau der ICE-Trasse unumgänglich, wobei hier eine schnelle und direkte Variante favorisiert werde. Beim Blick auf die Landkarte sie der einzig freie Korridor zwischen Hochwang und Kötz, was eine Querbebauung durch das Gebiet Mindel, Kammel und Günz bedeuten würde. Allerdings seien hier die Höhenunterschiede gravierend und daher die Umsetzung schwer vorstellbar.
Wegen der B16 wird eine komplette neu ausgebaute Strecke von der Munasenke bis Oberbleichen notwendig.
Ein Schnellstraßenausbau mit autobahnähnlichen Verkehrsknotenpunkten werden in der Wettenhauser und Ettenbeurer Straße erwartet.
Vorrangiges Ziel dieses Ausbaus sei die Transitstrecke zwischen A8 Krumbach und A96 zu schaffen.
Die Entlastung der B16 Anwohner sei wie schon oft erwähnt nur das Abfallprodukt daraus.
Bei Betrachtung des Gesamten liege hier ein hoher Verlust von vielen Hektar unbelasteter Fläche vor, die ICE-Trasse führt durch das Stadtgebiet ohne eine Zustiegsmöglichkeit und der Ausbau der B16 zieht mehr Verkehr an.
Daher hofft StR Thierer, dass die bestehende Strecke seitens der Bahn optimiert und ausgebaut wird und das beim B16-Ausbau kleinere und bedachtere Lösungen gefunden werden.

Beschluss 1

Das Vorbehaltsgebiet zur Sicherung von Rohstoffen in der Gemarkung Deubach erscheint uns wegen der geogenen Arsenbelastung als Abbaufläche als ungeeignet. Auf eine Ausweisung eines Vorbehaltsgebiets in der Gemarkung Deubach soll aus diesem Grund gänzlich verzichtet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Sollte der Regionalverband Donau-Iller an einer Ausweisung der Deubacher Fläche als Vorbehaltsgebiet festhalten, so soll ein Schutzradius von 420 m zum südöstlichsten Wohngebäude der Gemarkung Deubach eingehalten werden, in welchem ein Abbau und eine Lagerung von Aushubmaterial nicht erfolgen darf (s. Anlage 420 m-Radius Deubach).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

Keinesfalls darf die geplante B16-Osttrasse durch die Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten gefährdet werden. Es ist deshalb ein ausreichender Korridor im Vorbehaltsgebiet zur Sicherung von Rohstoffen in Deubach für die B16-Osttrasse freizuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Beschluss 4

Ein möglicher Neubau der Bahnstrecke Ulm – Augsburg darf nicht auf städtischer Gemarkung erfolgen. Seitens der Stadt Ichenhausen wird empfohlen, für die Verkürzung der Fahrtzeit zwischen Ulm und Augsburg die Bestandsstrecke entsprechend zu optimieren und auf eine Neubaustrecke zu verzichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 5

Im Regionalplan ist darauf hinzuweisen, dass eine Mehrbelastung durch die zusätzliche Anschlussstelle Bubesheim/Leipheim befürchtet wird und daher im Rahmen der weiteren Planungen auf diesen Gesichtspunkt reagiert werden muss (Verkehrsgutachten), um eine merkliche Verkehrszunahme durch Oxenbronn und Rieden ausschließen zu können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.04.2020 15:36 Uhr