Bekämpfung verwilderter Tauben


Daten angezeigt aus Sitzung:  60. Sitzung des Stadtrates, 03.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
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Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 60. Sitzung des Stadtrates 03.12.2019 ö Entscheidung 5

Sachverhalt

Über eine Bekämpfung der Taubenplage in der Kernstadt von Ichenhausen wurde letztmalig in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 26.11.2018 gesprochen.

Hierbei wurde der Einsatz eines Falken zur Vergrämung der Tauben befürwortet.
Nach mittlerweile erfolgten Recherchen führt der Einsatz eines Falken nicht zu einer dauerhaften Vergrämung der Tauben.
Der Landesvorsitzende des Falknerordens Bayern, Herr Leix, war bereits in diesem Jahr vor Ort und hat sich die Gegebenheiten bezüglich einer Bejagung mit einem Falken angesehen. Aus Sicht von Herrn Leix kann bei den vorgefundenen Örtlichkeiten ein Falkeneinsatz nicht durchgeführt werden, da ein Start des Falkens in diesem Bereich enorm schwierig ist, ohne dass die Tauben den Falken sofort wahrnehmen. Auch ein zusätzlich hinzugezogener Falkner (Falkner Rau) sieht in diesem Bereich mit einem Falken keine Aussicht auf Erfolg. Er empfiehlt hier mit einem anderen Vogel vorzugehen.

Das Aufstellen eines Taubenschlags wurde bereits vor einigen Jahren versucht und war damals nicht erfolgreich.
Taubenschläge benötigen eine intensive Betreuung durch geeignete Personen. Die Tauben müssen angefüttert werden um den Taubenschlag anzunehmen und dann weiterhin regelmäßig gefüttert werden. Um die unkontrollierte Vermehrung der Tauben zu verhindern müssen die gelegten Eier regelmäßig durch Attrappen ausgetauscht werden.
Taubenschläge werden nur dann angenommen, wenn alle anderen Nistplätze in der näheren Umgebung unzugänglich bzw. unattraktiv für die Tauben sind.
Rücksprache mit Frau Hengeler, Stadt Günzburg: Der Taubenschlag in Günzburg funktioniert und wurde von den Tauben gut angenommen. Dies aber nur, solange er intensiv betreut wird. Sobald die Betreuung nachlässt, suchen sich die Tauben wiederum andere Nistplätze.

Eine Abschussgenehmigung für die Tauben wurde seitens des Landratsamtes bisher verwehrt. Dies ist aus Sicht des Landratsamtes das letzte Mittel zur Taubenabwehr und käme nur dann in Frage, wenn alle anderen möglichen Maßnahmen gescheitert seien.

Weitere effektive Abwehrmaßnahmen (Aufstellen von Stacheln, etc.) an städtischen Gebäuden werden durch Herrn Blösch momentan geprüft und soweit erforderlich vorangetrieben.
Speziell im Bereich der ehem. Synagoge wurde festgestellt, dass regelmäßig Futter durch den Zaun auf das Grundstück geworfen wird. Hier wurde bereits ein Schild „Tauben füttern verboten“ angebracht. Herr Blösch konnte in einem angrenzenden Gebäude Nistplätze im Dachboden feststellen. Der Eigentümer wurde bereits angesprochen und aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, dass die Tauben nicht mehr in den Dachraum gelangen können. Eine Taubenabwehr am Gebäude will der Eigentümer nach eigenen Angaben noch dieses Jahr installieren.
Sofern weitere Nistmöglichkeiten vermutet werden, wird auf die Hauseigentümer zugegangen.

Vorbeugend wurde zudem im Mitteilungsblatt bereits ein Hinweis veröffentlicht, das Füttern von Tauben zu unterlassen.

Eine Dame, welche im Stadtgebiet bekannt dafür ist, auch auf öffentlichen Grundstücken Futter für Vögel auszulegen und aufzuhängen, wurde im November zu einem Gespräch ins Rathaus vorgeladen. Sie wurde eindringlich gebeten das Füttern auf öffentlichen Plätzen, Grundstücken, Straßen und Wegen zu unterlassen. Hierbei zeigte sie sich leider wenig einsichtig.

Nachdem alle dargestellten, bereits getroffenen Maßnahmen keine bzw. nur wenig Wirkung zeigten und sich das Problem verschlimmert, wird nun als nächste Maßnahme der Erlass einer Verordnung auf Grundlage des Art. 16 LStVG zur Bekämpfung verwilderter Tauben empfohlen.
Mit dieser Verordnung wird das Füttern verwilderter Tauben verboten. Ebenso sind die Eigentümer zur Duldung von Maßnahmen zur Beseitigung von Nistplätzen und zur Vergrämung verwilderter Tauben verpflichtet. Bei Zuwiderhandlungen können Bußgelder verhängt werden.
Zuletzt wurde auch bei der Stadt Günzburg eine solche Verordnung erlassen.

Sobald die Verordnung erlassen wurde, ist folgendes weiteres Vorgehen zu empfehlen:
- Zunächst sind Nistplätze der Tauben ausfindig zu machen, die Nester zu entfernen und diesen Platz so zu präparieren, dass der Bau eines Nestes dort nicht mehr möglich ist. Aufgrund der erlassenen Verordnung sind die Eigentümer zur Duldung entsprechender Kontrollmaßnahmen bzw. Präparierungsmaßnahmen wie das Verschließen von Löchern/Luken im Dach verpflichtet.
- Zudem wird ein qualifizierter Schädlingsbekämpfer nach weiteren möglichen Maßnahmen befragt und diese gegebenenfalls durchgeführt.

Weiterhin wären dann in einem nächsten Schritt folgende Maßnahmen denkbar:
- Es könnte dann erneut ein Taubenschlag mit dem Ziel des Entfernens der gelegten Eier an geeigneter Stelle aufgestellt werden.

Die getroffenen Maßnahmen und deren Auswirkungen sind zu dokumentieren. Erst wenn sämtliche Maßnahmen nachweislich fehlgeschlagen sind, stellt das Landratsamt eine Abschussgenehmigung in Aussicht. Möglicherweise verlangt das Landratsamt aber vorab auch noch die Bejagung mit einem Falken oder anderen Greifvogel.

Es wird auf das beigefügte Konzept zur tierschutzgerechten Regulierung der Stadttaubenpopulation der Bundesarbeitsgruppe (BAG) Stadttauben hingewiesen.

Aus dem Konzept geht auch eine Kostenschätzung für die einzelnen im Konzept dargestellten Maßnahmen hervor. Für die Errichtung eines Taubenschlages müssen, je nachdem wieviel Eigenarbeit investiert wird, ca. 4.000 € bis 10.000 € an Investitionskosten eingeplant werden. Für den Unterhalt (Fütterung, Säuberung, Tausch der Eier, etc.) des Taubenschlages ist mit ca. 5.400 € jährlich zu rechnen.
Ein vorliegendes Angebot des Falkners Rau beläuft sich monatlich auf 10.526,74 € (20 Einsätze pro Monat). Empfohlen wird, um eine Nachhaltigkeit zu erreichen, ein Vorgehen von mindestens zwei Monaten.

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt zuerst die nachfolgenden beiden Schritte vorzunehmen:
-        Erlass der Verordnung zur Bekämpfung verwilderter Tauben
-        Nistplätze unter Hinzuziehung eines Schädlingsbekämpfers ausfindig zu machen und zu entfernen. Löcher / Luken in Dachböden ausfindig zu machen und verschließen zu lassen.

Diskussionsverlauf

Bgm. Strobel erläutert die Beschlussvorlage und zeigt Bilder der momentanen Lage an der ehem. Synagoge.

StR Spengler fragt nach, mit welcher Begründung die Abschussgenehmigung vom Landratsamt verweigert wurde.
Bgm. Strobel antwortet, dass diese Möglichkeit vom Landratsamt nur als letzte Instanz genehmigt wird. Zuvor muss die Gemeinde selbst tätig werden mit beispielsweise einer Verordnung, einer alternativen Nistmöglichkeit und Taubenställen.

StR Abt fragt nach, ob dann auch die private Haltung durch die Verordnung verboten wäre.
Bgm. Strobel entgegnet, dass diese Verordnung lediglich auf verwilderte und herrenlose Tauben abzielt und somit die privaten Haltungen nicht beeinträchtigt werden.

StR Abt merkt noch an, dass aus persönlicher Erfahrung auf einem Dach z.B. First oder Regenrinnen ebenfalls auch ein dünner Draht gespannt werden kann, welcher die Tauben am Landen hindern könne.

2. Bgm. Zenker meint, dass jede Taubenabwehr ebenfalls eine Verlagerung bedeute. Daher würde sich das Problem nicht komplett lösen.

Beschluss

Dem Erlass der beiliegenden Verordnung zur Bekämpfung verwilderter Tauben wird zugestimmt.

Nistplätze sind unter Hinzuziehung eines Schädlingsbekämpfers ausfindig zu machen und zu entfernen. Löcher / Luken in Dachböden sind ausfindig zu machen und verschließen zu lassen.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.04.2020 15:36 Uhr