Bauantrag zur Errichtung von zwei Plakatwerbetafeln auf dem Grundstück Flur-Nr. 202/2 Gem. Hochwang, Kötzer Straße 46 (Bauherrin: SCHWARZ-Außenwerbung GmbH)


Daten angezeigt aus Sitzung:  53. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 23.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 53. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.09.2019 ö Entscheidung 4

Sachverhalt

Die Firma SCHWARZ-Außenwerbung GmbH hat einen Bauantrag zur Errichtung von zwei Plakatwerbetafeln mit einer Größe von je 2,80 x 3,80 m für die wechselnde Produktwerbung auf dem Grundstück Flur-Nr. 202/2 Gem. Hochwang, Kötzer Straße 46, eingereicht.

Stellungnahme der Verwaltung:
Da die Werbetafeln nach Ansicht der Verwaltung im Außenbereich errichtet werden sollen und hier dann das Anbauverbot nach § 9 FStrG gilt und somit die Errichtung unzulässig wäre, wurde das Staatliche Bauamt um Bestätigung dieser Auffassung gebeten.

Mit Email vom 20.08.2019 teilt das Staatliche Bauamt diese Auffassung und schreibt hierzu:

„Nach entsprechender Prüfung der Lage des Grundstücks Fl.-Nr. 202/2 Gem. Hochwang kommen wir straßen- als auch verkehrsrechtlich zu einem einheitlichen Fazit:
Gemäß § 9 des FStrG befinden wir uns im Bereich der vorgenannten Flurnummer straßenrechtlich auf „freier Strecke“, sodass hier die Anbauverbotszone von 20 m entlang der B 16 gilt. Dies gilt ebenfalls für fest mit dem Boden verbundene Plakatwerbetafeln > 1 m². Wie Sie bereits korrekterweise festgestellt haben, greifen hier des Weiteren die Vorschriften der STVO. Die Werbetafeln sollen unmittelbar nach der Ortstafel errichtet werden, demnach ist nach § 33 Abs. 1, Satz 3 jegliche Werbung in Bild, Schrift, Licht oder Ton außerhalb geschlossener Ortschaft untersagt.“

Die Verwaltung empfiehlt daher, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zu verweigern.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende merkt an, dass die Verweigerung des Einvernehmens nicht ausreicht, aber das staatliche Bauamt aus o.g. Gründen die Werbetafeln ebenfalls ablehnt.

Stadtrat Hofmann findet auch, dass die Ausfahrtssicht der Eigentümer eingeschränkt werden würden. Die würden hier dann nicht sehen, ob was von der B16 kommt.

Stadträtin Kempfle merkt an, dass es dann insgesamt 3 Tafeln wären. Von den Werbetafeln liegt immer so viel Müll rum und gewisse Werbetafeln stellen eine Verletzungsgefahr für die Fußwege dar.

Beschluss

Dem Bauantrag zur Errichtung von zwei Plakatwerbetafeln auf dem Grundstück Flur-Nr. 202/2 Gem. Hochwang, Kötzer Straße 46, wird aus vorstehenden Gründen das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.10.2019 07:16 Uhr