Bauvoranfrage zur Erstellung von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage auf den Grundstücken Flur-Nrn. 1486 und 1486/1 Gem. Ichenhausen, Im Brühl 16 und 18 (Antragsteller: Horn Peter)


Daten angezeigt aus Sitzung:  53. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 23.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 53. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.09.2019 ö Entscheidung 5

Sachverhalt

Der neue Eigentümer der Grundstücke Flur-Nrn. 1486 und 1486/1 Gem. Ichenhausen beabsichtigt, das auf dem Grundstück Flur-Nr. 1486/1 Gem. Ichenhausen befindliche Einfamilienhaus abzubrechen und auf beiden Grundstücken zwei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 13 Wohneinheiten und eine Tiefgarage mit 13 Stellplätzen zu bauen. Beide Gebäude sollen jeweils ein Walmdach mit einer Dachneigung von 25° erhalten. Die Zufahrt ist von der Straße „Im Brühl“ geplant.

Stellungnahme der Verwaltung:
Da es für den Bereich der Straße „Im Brühl“ keinen Bebauungsplan gibt, ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. D.h. innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Die Einfügung ist aus Sicht der Verwaltung gegeben, da sich in der näheren Umgebung bereits mehrgeschossige Baukörper befinden, die Erschließung ist ebenfalls gesichert. Zudem ist die Größe des Gebäudes aufgrund des in Richtung Straße „Zur Halde“ ansteigenden Geländes von der Straße „Zur Halde“ nur minimal zu erkennen. Die Ansicht von der Straße „Im Brühl“ ist ebenfalls noch angemessen.

Da auch in Ichenhausen dringend Wohnraum benötigt wird, sollte daher der Bauvoranfrage das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende informiert des Weiteren, dass die Stellplatzsatzung eingehalten werde. Das Hochwasser durch die Günz ist eine Problematik. Hier müsse sich Herr Horn selbst schützen. In der Stellungnahme an das Landratsamt muss diese Thematik mit aufgeführt werden. Der Vorsitzende geht des Weiteren nochmals auf Herrn Horn zu und spricht dies bei Herrn Horn an.

Kann solch eine Wanne vorgeschrieben werden, frägt Stadtrat Hofmann.
Nein nur ein Hinweis kann gegeben werden, so der Vorsitzende.

Eventuelle Setzungen von Nachbarhäusern durch die  Grundwasserabsenkung in der Tiefgarage stellt ein Problem dar, so Stadtrat Hofmann. Kann hierzu ebenfalls etwas mit in die Stellungnahme hineingenommen werden.

Dies ist ein privatrechtliches Vorhaben, in die Stellungnahme kann hier entgegen etwas aufgenommen werden, ob das LRA sich dann für eine Beweissicherung entscheidet, weiß der Vorsitzende nicht.

Auch die Stellplätze sollen als Hinweis angemerkt werden, ob die Zufahrt ins Brandfeld noch gegeben ist, so der Vorsitzende.

Stadtrat Sauter O. ist der Meinung, dass die Stellplätze doch in der Tiefgarage sind.
Evtl. spielen diese dann für die Zufahrt gar keine Rolle, merkt der Vorsitzende an.
Wieso macht man die Tiefgarage nicht von der Zufahrt Halde, frägt Sauter O.

Beschluss

Der Bauvoranfrage zur Erstellung von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage auf den Grundstücken Flur-Nrn. 1486 und 1486/1 Gem. Ichenhausen durch Herrn Horn wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Der Vorsitzende führt nochmals ein Gespräch mit Herrn Horn und weist in der gemeindlichen Stellungnahme auf das Hochwasser, die Tiefgaragenstellplätze und die mögliche Zufahrt zum Brandfeld hin.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.10.2019 07:16 Uhr