Vorstellung und Beratung der Planung des Ersatzneubaus der Friedrich-Jahn-Halle mit Kleinschwimmhalle


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Stadtrates, 07.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 13. Sitzung des Stadtrates 07.07.2021 ö Entscheidung 2

Sachverhalt

In der Sitzung des Stadtrates am 09.03.2021 wurde vom Stadtrat die Planungsvariante mit Tiefgarage unter der Mehrzweckhalle und die schalltechnische Umrüstung des Parkplatzes südlich der Rohrer Straße (Parkplatz Süd) für die Nutzung nach 22:00 Uhr bei 10 seltenen Ereignissen favorisiert. Damit stehen mit dem Bau der Tiefgarage (49 Stellplätze) insgesamt 190 Stellplätze (incl. Mittelschule) im gesamten Schul- und Hallenareal zur Verfügung.
Die damals vorgestellte Stellplatzberechnung hat sich durch die Änderung der Stellplatzsatzung der Stadt Ichenhausen am 29.04.2021 positiv verändert. Für die Nutzung als Mehrzweckhalle mit bis zu 600 Personen sind nun 86 Stellplätze (vorher 120 Stellplätze) notwendig, so dass jetzt neu bei einer schalltechnischen Aufrüstung von 37 Stellplätzen am Parkplatz Rohrer Straße zusammen mit der Tiefgarage mit 49 Stellplätzen eine Nutzung der Friedrich-Jahn-Halle für Veranstaltungen ohne gleichzeitige Nutzung von Mehrzweckräumen und der Franziska-Ziehank-Halle mit (49+37)*7= 602 Personen bei 10 Veranstaltungen pro Jahr bis nach 22:00 Uhr genutzt werden kann (10 „seltene Ereignisse“). Da die Gebäude im gesamten Areal in bestimmten Zeiträumen unterschiedlich genutzt werden ergeben sich mehrere unterschiedliche Nutzungsszenarien für die Franziska-Ziehank-Halle und die Friedrich-Jahn-Halle mit ihren Mehrzweckräumen, die im Anhang „Stellplatznachweis“ aufgelistet sind.

Zwischenzeitlich wurde die Vorplanung nochmals detailliert mit der Förderstelle der RvS abgeglichen und insbesondere im Bereich der Umkleideräume auf die Erfordernisse der Förderung zum Zwecke des Schulsports angepasst.

Das schalltechnische Gutachten ist auf Grundlage der neuen Stellplatzberechnung und der Szenarien weiter angepasst worden.

Damit kann in den nächsten Tagen die notwendige Bauvoranfrage im Landratsamt eingereicht werden.

Aktuelle Kostenschätzung, Zuschüsse und Finanzierung:

Einleitend ist festzustellen, dass die von der Regierung von Schwaben geforderte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung „Generalsanierung vs. Ersatzneubau“ geprüft wurde mit dem Ergebnis, dass eine Generalsanierung unwirtschaftlich wäre und somit der Förderung eines Ersatzneubaus nichts im Wege steht. Damit fördern auch die weiteren Zuwendungsgeber – Bund und Landkreis - einen Ersatzneubau.



Kostenschätzung:

Die Kostenschätzung des IB Schuster geht von folgenden Gesamtbaukosten aus (Bruttobeträge auf volle T€ gerundet):


Sporthalle                                                         2.912.000 €
Schwimmhalle                                                  3.765.000 €
Mehrzwecknutzung                                                 2.169.000 €
                                                                8.846.000 €

Tiefgarage                                                         1.948.000 €
Parkplatzertüchtigung*                                            750.000 €
                                                                2.698.000 €

Baukosten Brutto                                                11.544.000 €

* Reduzierung der oberirdischen Parkplätze von 70 auf 40


Zuschüsse:

Bund:

Die Förderzusage des Bundes aus dem Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ i.H.v. rd. 2.030.000 € liegt vor. Hinsichtlich des Zuschussantrags befindet sich die Verwaltung in Abstimmung mit dem Bundesfördermittelgeber. Aufgrund der bisher geführten Gespräche mit den für die Zuschüsse verantwortlichen Stellen bei der Regierung von Schwaben (RvS) und dem Bundesministerium des Inneren für Bau und Verkehr (BMI) ist jedoch anzunehmen, dass aufgrund der gleichen Programmziele keine Doppelförderung erfolgen wird. Der Fördersatz beträgt 45 % der förderfähigen Kosten. Die Zuordnung der förderfähigen Kosten für die Bundesförderung wird in einem abschließenden Gespräch mit allen Zuwendungsgebern geklärt.

Land:

Die Förderung durch den Freistaat Bayern erfolgt für den schulischen Bereich auf Basis der aktuellen Kostenrichtwerte. Schulfremde Nutzungen bleiben bei der Ermittlung der förderfähigen Kosten außer Ansatz.

Auf Basis des am 22.06.2021 geführten Gesprächs mit der RvS kann mit einer Förderung für die Mehrzweckhalle i.H.v. 1.194.000 € und 1.355.000 € für die Kleinschwimmhalle, somit insgesamt rund 2.550.000 € gerechnet werden.

Landkreis Günzburg:

Auch der Landkreis Günzburg fördert analog des Freistaats Bayern lediglich Investitionen für den schulischen Bereich. Die Stadt Ichenhausen wird die Förderung der Ersatzbaumaßnahme Sporthalle und Kleinschwimmhalle auf Basis der aktuellen Kostenschätzung beantragen. Auch hier finden auf Verwaltungsebene Gespräche statt. Die Stadt Ichenhausen rechnet hier mit Landkreiszuschüssen für die Mehrzweckhalle i.H.v. 928.000 € und 1.305.000 € für die Kleinschwimmhalle, somit insgesamt rund 2.233.000 €

Mittelschulverband Ichenhausen:

Über eine Beteiligung des Mittelschulverbands Ichenhausen an den Neubaukosten wurde bereits im dortigen Gremium informiert. Anhand der Sportklassen sowie dem Anteil an der tatsächlichen schulischen Nutzung der Halle bzw. des Bades errechnet sich eine Beteiligung von rd. 1.000.000 €.


Zusammenfassung: Für die Neubaumaßname ist zum jetzigen Zeitpunkt mit Gesamtbaukosten von rd. 11.6 Mio. € zu rechnen. Dem gegenüber stehen Zuschüsse i.H.v. maximal 7.8 Mio. €, wobei hinsichtlich der Höhe des Bundeszuschusses eine größere Unsicherheit bestehen dürfte. Auf Basis der derzeitigen Kostenschätzung beträgt der Eigenanteil der Stadt Ichenhausen rd. 3.8 Mio. €.

Beschluss

Dem Planungsentwurf wird zugestimmt. Auf der Basis sind die Bauvoranfrage einzureichen und die Zuschussanträge zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.08.2021 09:25 Uhr