Neubau Einfamilienhaus DanWood "Point 161" mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 1520/4, Gem. Waldstetten


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung des Marktgemeinderates, 15.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 15. Sitzung des Marktgemeinderates 15.07.2021 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

Am 06.07.2021 wurde bei der Verwaltung der im Betreff genannte Bauantrag als Antrag auf Baugenehmigung eingereicht. Bei diesem Antrag handelt es sich um einen „Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage“ in Holzständerbauweise. Das Wohnhaus ist 1,5-stöckig mit einem Satteldach (DN 25°) geplant. Die Doppelgarage ist in Massivbauweise mit Satteldach (DN 30°) geplant. 

Die Dachflächenentwässerung wird an den Regenwasserkanal angeschlossen.
Das Schmutzwasser wird an den best. Schmutzwasserkanal angeschlossen.

Die vorh. Telefon und Strommasten müssen wg. der Baumaßnahme entfernt werden. Für diese Maßnahme muss Rücksprache mit den zuständigen Spartenträger gehalten werden.

Lt. Flächennutzungsplan befindet sich das Baugrundstück (Baufeld) im Mischgebiet.

§ 34
Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

1Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Die Verwaltung kann dieser Baugenehmigung zustimmen.

Diskussionsverlauf

Liegen die Unterschriften der Nachbarn vor, fragt GR Mader.
Die Nachbarunterschriften müssen nicht mehr vorgelegt werden, seit der neuen Novellierung der BayBO. Das Landratsamt schreibt die benachbarten Grundstücke an, so Herr Unterholzner.

GR Mader äußert sich zum § 34 BayBO, er kennt das Grundstück, dieses fällt ab. Für ihn fügt sich das Bauvorhaben nicht in die nähere Umgebung ein, da das Bauvorhaben deutlich höher liegen würde wie das Bestandsgebäude östlich. Vielleicht sollte der Bauherr hingewiesen werden, dass er sein Vorhaben anders bauen möchte.

Wie wird es seitens des Landratsamtes gesehen, hier lief doch eine Bauvoranfrage, so der Vors.

Die Architekten haben dieses Bauvorhaben mit dem Landratsamt so abgesprochen, merkt Herr Unterholzner an. Bei den Höhen war Herr Unterholzner nicht dabei.
Die Gebäudehöhen passen ja dann überhaupt nicht, fährt der Vorsitzende fort.

Das Gelände muss aufgefüllt werden, so GR Mader, dies fügt sich daher nicht für ihn in die nähere Umgebung ein. So kann er dem nicht zustimmen.

Das Grundstück Flur-Nr. 97, Gem. Waldstetten liegt deutlich höher. Hier sollte ein Kompromiss gemacht werden, so GR Göppel.

GR Mader weist daraufhin, dass man die nähere Umgebung deutlich besser überprüfen sollte. Das östliche Vorhaben ist nur so tief gebaut worden, wegen dem Bescheid des Landratsamtes, merkt GR Mader an.

Möglich wäre die Mitte der Bodenplattenoberkante von den zwei Bestandsgebäuden zu nehmen und zu schauen was rauskommt, so GR Stengelberger. 

Es ist nicht all zulange her, dass man den östlichen Bauherrn ein größeren Carport gewährt hat, er spricht sich auch für eine mittlere Höhe aus, so GR Göppel. 

Beschluss

Dem Bauvorhaben „Neubau eines Einfamilienhauses DanWood „161“ mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr.: 1520/4, Gem. Waldstetten, wird unter Vorbehalt der nochmaligen Überprüfung der Gebäude- und Stockhöhen das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der vorgelegte Bauantrag fügt sich nicht in die nähere Umgebung ein, hier sollte seitens des Landratsamtes der bereits genehmigte Bauantrag des Grundstücks Flur-Nr. 1520/1, Gem. Waldstetten (Buchen-Anwesen) berücksichtigt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.09.2021 07:38 Uhr