Beitrags- und Gebührenkalkulation für die Entwässerungseinrichtung des Marktes Waldstetten-Vorstellung der Neukalkulation für den Gebührenzeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung des Marktgemeinderates, 15.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 15. Sitzung des Marktgemeinderates 15.07.2021 ö Entscheidung 4

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat Waldstetten hat den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) mit Beschluss vom 21.01.2019 mit der Erstellung einer Neukalkulation der Gebühren und Beitrage für die Entwässerungseinrichtung des Marktes Waldstetten beauftragt.

Sowohl die Beiträge wie auch die Verbrauchsgebühren sollen neu festgesetzt werden. Aufgrund des Rückwirkungsbeschlusses vom 26.10.2020 erfolgt die Anpassung der Gebühren zum 01.01.2021. Die Anpassung der Beiträge erfolgt eine Woche nach Bekanntgabe der Änderungssatzung. Die Kalkulation gilt für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2024.

1. Beitragskalkulation:

Nach Art. 5 Abs. 1 KAG können die Gemeinden zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung ihrer öffentlichen Einrichtungen (Investitionsaufwand) Beiträge von den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten erheben, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme besondere Vorteile bietet. Die Beitragssätze sind grundsätzlich durch eine sog. Globalberechnung zu ermitteln. Dabei sind alle beitragsfähigen Aufwendungen für die bisher errichteten und die in absehbarer Zeit noch zu errichtenden Anlagen auf alle bereits erschlossenen und künftig noch zu erschließenden Grundstücke unter Anwendung des satzungsgemäßen Beitragsmaßstabs umzulegen. Die Globalberechnung beruht auf dem Grundgedanken, dass alle gegenwärtigen und künftigen Benutzer der Entwässerungseinrichtung gleichmäßig zum Investitionsaufwand dieser Einrichtung beizutragen haben (VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 28.09.1978, Nr. II 144/78, GemH 1980, 19, und vom 18.11.1980, Nr. II 1402/78, ZKF 1981, 133). Sie soll außerdem gewährleisten, dass eine Überdeckung des Investitionsaufwands durch Beiträge vermieden wird (vgl. Nitsche / Baumann / Mühlfeld, Satzungen zur Abwasserbeseitigung, Erl. 20.052/10 m.w.H.).

Aufgrund der vom BKPV durchgeführten Beitragskalkulationen ermitteln sich folgende Beitragssätze:


-pro m2 Grundstücksfläche                          1,50 € (bisher:  1,50 €)


- pro m2 Geschossfläche                        12,02 € (bisher: 11,70 €)


2. Gebührenkalkulation:

Das Aufkommen an Benutzungsgebühren soll die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken (Art. 8 Abs. 2 Satz 1 KAG). Zu den nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten gehören im Wesentlichen die Betriebskosten im engeren Sinn (Personal- und Sachkosten), die Kosten der Verwaltung und des Unterhalts sowie die kalkulatorischen Zinsen für das Anlagekapital und angemessene Abschreibungen. Das Kostendeckungsprinzip (Art. 8 Abs. 2 Satz 1 und 2 KAG) wird durch Art. 8 Abs. 6 KAG ergänzt: Bei der Gebührenbemessung können die Kosten für einen mehrjährigen Zeitraum berücksichtigt werden, der jedoch höchstens vier Jahre umfassen soll. Kostenüberdeckungen, die sich am Ende des Bemessungszeitraumes ergeben, sind innerhalb des folgenden Bemessungszeitraumes auszugleichen (Mussvorschrift); Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden (Sollvorschrift).

Aufgrund der vom BKPV durchgeführten Gebührenkalkulation ergeben sich damit folgende neuen Gebührensätze ab dem 01.01.2021:


Alternative 1 (Grundgebühren unverändert):

Grundgebührensätze bei Wasserzählern mit Dauerdurchfluss (Q3):

bis 4 m3/h:                                                           35,00 €
bis 10 m3/h:                                                           84,00 €
bis 16 m3/h:                                                        140,00 €
größer 16 m3/h:                                                 196,00 €


Verbrauchsgebühr                                        1,36 €/m³ (bisher 0,96 €/m³)
Niederschlagswasserbeseitigung:                        0,14 €/m³ (bisher 0,12 €/m³)

Alternative 2 (Erhöhung der Grundgebühren):

Grundgebührensätze bei Wasserzählern mit Dauerdurchfluss (Q3):

bis 4 m3/h:                                                           48,00 €
bis 10 m3/h:                                                         115,20 €
bis 16 m3/h:                                                        192,00 €
größer 16 m3/h:                                                 268,80 €


Verbrauchsgebühr                                        1,26 €/m³ (bisher 0,96 €/m³)
Niederschlagswasserbeseitigung:                        0,14 €/m³ (bisher 0,12 €/m³)


Seitens der Verwaltung wird eine Gebührenanpassung nach den Alternativen 1 empfohlen.

Das Gutachten des BKPV zu den Kalkulationen ist den Sitzungsunterlagen als Anlage beigefügt.
Der Kämmerer der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen, Herr Michael Fritz wird die Kalkulation in seinen Grundzügen vorstellen und Fragen aus dem Gremium beantworten.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waldstetten nimmt Kenntnis vom Ergebnis der Neukalkulation der Beitrags- und Gebührensätze für die Entwässerungseinrichtung des Marktes Waldstetten.
Die Änderung der Beitrags- und Gebührensätze werden entsprechend der Empfehlung der Verwaltung (Gebühren-Alternative 1) beschlossen und in die Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung eingearbeitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.09.2021 07:38 Uhr