Beratung und Entscheidung über die Ausstattung der Grundschule und der Kindertagesstätten mit Corona-Luftreinigungsgeräten bzw. Dezentralen Lüftungsgeräten


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Stadtrates, 20.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 14. Sitzung des Stadtrates 20.07.2021 ö Entscheidung 1

Sachverhalt

Im Oktober 2020 hatte der Bayerische Staat ein Förderprogramm für CO²-Sensoren und mobile Lüftungsgeräte / Luftreiniger aufgelegt. In der Sitzung des Stadtrates am 01.12.2020 wurde beschlossen, im Rahmen des Förderprogrammes CO²-Sensoren für alle Schulen und Kindertagesstätten zur Unterstützung einer bedarfsgerechten Fensterlüftung anzuschaffen. Zwischenzeitlich sind in allen relevanten Räumen der Grundschule und der Kitas solche CO²-Sensoren im Einsatz.
Mobile Lüftungsgeräte wurden nicht beschafft, da eine Förderung nur für Räume ohne Möglichkeit einer direkten Lüftung möglich war.
Mobile Lüftungsgeräte wurden damals nicht angeschafft, da die Meinung geteilt wurde, dass es für eine Verringerung der CO2- und Aerosolkonzentration ausreichend sei, Räume regelmäßig durch das Öffnen der Fenster zu lüften und in den Schul- und Kindergarten Gebäuden keine Räume ohne direkte Lüftungsmöglichkeit benutzt werden. Darüber hinaus sei bei im Raum aufgestellten Luftreinigern die Verwirbelung und damit auch die Verteilung von Viren nach Aussagen im Raum größer als bei zentralen Lüftungsanlagen. 

1. mobile Luftreinigungsgeräte
Ende Juni 2021 hat Herr Ministerpräsiden Söder bei einer Pressekonferenz angekündigt, dass im September zu Beginn des neuen Schuljahres in jedem Klassenzimmer in Bayern ein mobiles Luftreinigungsgerät stehen soll. Der Freistaat will die Aufwandsträger mit bei der Anschaffung mit 50% unterstützen. Zwar soll dies nicht verpflichtend für die Schulaufwandsträger sein, jedoch wird diese Aussage alle für Schulen Verantwortlichen aufgrund zu erwartender Forderungen durch die Elternschaft in Zugzwang bringen.
Zwischenzeitlich sind die Richtlinien zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Kitas als auch in Schulen am 14.07.2021 im Ministerialblatt bekannt gemacht und am 15.07.2021 in Kraft getreten. Die jeweiligen Richtlinien sowie die technischen Kriterien hierzu sind den Sitzungsunterlagen als Anlagen beigefügt.


2. Dezentrale Lüftungsgeräte (RLT-Anlagen) mit Frischluftzufuhr und Wärmetauscher
Mit Wirkung zum 11.Juni 2021 wurde das Förderprogramm des Bundes vom 20.Oktober 2020 für bestehende stationäre RLT-Anlagen um den Neueinbau für RLT-Anlagen in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren ausgeweitet. Gefördert werden die Investitionsausgaben sowie die Ausgaben für Planung und Montage in Höhe von bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben. Die maximale Förderung beträgt 200.000 Euro pro RLT-Anlage und ist auf 500.000 Euro pro Standort begrenzt. Über dieses Förderprogramm können dezentrale fest eingebaute Lüftungsgeräte mit Zu- und Abluft in Kitas, Horte und Schulen gefördert werden. Die zur Verfügung gestellten Fördermittel sind bundesweit auf 500 Mio. Euro begrenzt („30.000 Klassenzimmer“). Die Richtlinie des Bundes ist den Sitzungsunterlagen beigefügt.


Stellungnahme der Verwaltung:

Aufgrund der neuen Fördersituation und vor dem Hintergrund einer evtl. auftretenden vierten Corona-Welle sowie den bevorstehenden kälteren Außentemperaturen sollte nochmals über eine Investition in die Verbesserung der Lüftungssituation in unseren Schulen und Kindergärten diskutiert werden.

Vergaberechtliche und zeitliche Aspekte bis zur Inbetriebnahme:

Bei der Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten ist beim Vergabeverfahren die VOL/A einschlägig. Bei Überschreiten des Schwellenwertes von 214.000 € (ohne USt.) ist grundsätzlich ein EU-weites Vergabeverfahren erforderlich. Allerdings könnten aus vergaberechtlicher Sicht die Auftragswerte je Organisationseinheit gesondert betrachtet werden (Grundschule/OGTS/Kitas) und könnte ein EU-weites Verfahren vermieden werden.

Beim Einbau von stationären RLT-Anlagen handelt es sich um Bauleistungen, sodass hier die VOB einschlägig ist. Erst ab einem Auftragswert von 5.350.000 € (ohne USt.) wäre EU-weit auszuschreiben.

Die jeweilige Verfahrensdauer zwischen Beschlussfassung und dürfte bei den stationären RLT-Anlagen dürfte etwa 1 bis 2 Woche länger dauern bis zur Auftragsvergabe als bei den Luftreinigungsanlagen.
Davon getrennt zu sehen ist der Zeitraum zwischen Auftragsvergabe und zu erwartender Inbetriebnahme. Hier dürften bei stationären RLT-Anlagen mehrere Wochen bis mehrere Monate mehr anzusetzen sein.


Förderung Freistaat Bayern:

Eckpunkte der bayerischen Richtlinien zur Förderung von mobilen Luftreinigungsgeräten für Kitas und Schulen vom 14.07.2021:

Gegenstand der Förderung:
Klassen- und Fachräume in Schulen bzw. Gruppen und Funktionsräume bei Kitas.

Umfang der Förderung:
50 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 1750 € je förderfähigem Raum

Bewilligungszeitraum und vorzeitiger Maßnahmenbeginn:
01.05.2021 bis einschließlich 30.06.2022

Antragsfrist:
31.12.2021

Zweckbindung:
5 Jahre ab Inbetriebnahme



Förderung Bund:

Eckpunkte der Richtlinien des Bundes zur Förderung zur Förderung Corona-gerechter stationärer RLT-Anlagen in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren

Gegenstand der Förderung:
Neubau-, Um und Aufrüstung bis zu 30.000 Räume (Neuanlagen)

Umfang der Förderung:
80 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 500.000 € je Standort

Bewilligungszeitraum und vorzeitiger Maßnahmenbeginn:
Umsetzung der Maßnahme 12 Monate nach Erlass Zuwendungsbescheid

Antragsfrist:
31.12.2021

Zweckbindung:
5 Jahre ab Inbetriebnahme


Aus Sicht der Verwaltung besteht bei diesem Förderprogramm größte Zweifel darin, ob die zur Verfügung stehenden Fördermittel tatsächlich ausreichen werden, um alle Kommunen mit 80 % zu fördern. Sollte dies nicht der Fall sein, würde sich der Eigenanteil drastisch erhöhen.


Kosten und Förderung (sh. hierzu auch Anlagen):


1. Grundschule/OGTS:

1.1 Raumluftreiniger:                        Standard                Option (Thermische Reinigung der Filter)                                                                                
Kosten                                119.000 €                161.800 €                        
Förderung                                  57.000 €                  66.700 €
Eigenanteil                                  62.000 €                  95.100 €



1.2 RLT-Anlagen:                                                                                        

Kosten                                393.000 €                                
Förderung                                314.400 €
Eigenanteil                                  78.600 €                 


2. Kitas:

2.1 Raumluftreiniger:                        Standard                Option        (Thermische Reinigung der Filter)                                                                        
Kosten                                146.800 €                203.200 €                        
Förderung                                  74.100 €                  84.700 €
Eigenanteil                                  72.700 €                     128.500 €


2.2 RLT-Anlagen:                                                                                        

Kosten                                655.000 €                        
Förderung                                524.000 €
Eigenanteil                                131.000 €        

Diskussionsverlauf

Bgm. Strobel erläutert die Beschlussvorlage und äußert Bedenken gegenüber der Förderung in Höhe von 80%. Es werden viele andere Kommunen ebenfalls Beschlüsse über die Beschaffung eines RLT-Gerätes fassen und da die Ressourcen begrenzt sind, besteht hier wenig Aussicht auf Erfolg.
Der Vorsitzende zeigt die genaue Berechnung der Verwaltung auf. Der Stadtbaumeister habe mit circa 11.000 € pro Gerät gerechnet und komme auf eine Gesamtsumme von 393.000 €.
Außerdem habe sich bei den Berechnungen ein Fehler eingeschlichen. Statt 72.200 € Eigenanteil bei den Kitas für die Standard Geräte, wäre ein Eigenanteil von rund 84.000 € notwendig.

Er weist außerdem darauf hin, dass hier zwei Beschlüsse gefasst werden müssen. Einmal für die Schule plus OGTS und einmal für die Kitas. Für die Kindergärten in Hochwang und Oxenbronn sind andere Träger zuständig. Hier würde die Stadt aber nach Beschlussfassung ebenfalls entsprechende Anträge für die Träger einreichen, sodass alle Kindergärten von der Förderung profitieren können.

Viele Kommunen im Landkreis haben hierüber bereits beraten und die unterschiedlichsten Beschlüsse gefasst. Der Vorsitzende meint aber, dass die Beschaffung der Geräte durchaus sinnvoll ist.
Man müsse sagen, dass das RLT-Gerät nachhaltiger wäre, da im Gegensatz zu der mobilen Anlage ein regelmäßiges Lüften der Räume entfallen würde. Jedoch müsse man mit längeren Zeiten des Umbaus und der Beschaffung rechnen und es sei nicht gewährleistet, dass man die Förderung bekommt.

Stadtbaumeister Stapf meint, dass die mobilen Anlagen die Luft filtern. Die Viren werden in diesem Filter festgehalten. Allerdings müsse man weiterhin mit den CO2-Ampeln arbeiten und nach Bedarf lüften. Des Weiteren seien diese Geräte mit 40 dBa relativ laut, sodass man klären müsste, wie man in den Schlafräumen vorgehen kann. Bei den RLT-Geräten handelt es sich um eine Anlage, die die Luft auch austauscht und somit ein Lüften hinfällig machen würde. Allerdings sind diese Geräte teurer und wartungsintensiver.

Stadtkämmerer Fritz meint, dass die Kosten bei den RLT-Geräten sehr hoch seien. Er sehe außerdem keine Aussicht auf Erfolg bezüglich der Förderung in Höhe von 80%. Die Förderrichtlinien seien nicht sehr klar formuliert und für die in Deutschland bestehenden Schulen nicht ausreichend. Er würde sich deshalb aus dieser Förderung nicht viel versprechen.

StR Kehrle äußert Bedenken gegenüber der Installation von RLT-Geräten. Dies könne man mit dem Aufwand eines Klimagerätes vergleichen und sei für die Kinder nicht zumutbar. Wenn hier erst bauliche Maßnahmen getroffen werden müssen, so sei das Risiko zu hoch, dass in der Zwischenzeit wieder Klassen nicht in den Präsenzunterricht kommen können. Mit den mobilen Geräten sei zudem schnell Abhilfe geschaffen.
Stadtbaumeister Stapf meint hierzu, dass die Installation eines solchen Gerätes nicht einer Klimaanlage entsprechen würden, es aber dennoch notwendig werden würde, baulich zu ändern. Bei den aktuellen Neubauten der Kindergärten Hochwang und Storchennest Ichenhausen seien bereits Lüftungsanlagen eingebaut worden. Hier kläre die Verwaltung gerade ab, ob diese auf eine RLT-Anlage umgerüstet werden könnten.

Bgm. Strobel fügt hinzu, dass auch bei den Förderrichtlinien 1750 € beschlossen wurden, da die Regierung die Berechnung der Standard Modelle herangezogen habe. Deshalb müsse man sich nicht für die thermische Reinigung entscheiden, dies wurde lediglich von den angefragten Firmen angeboten.


StR Schleifer zweifelt an der Technik. Er habe Studien gesehen, die belegen, dass die Aerosole in einem Raum sich an der Decke ansammeln. Ihm erschließe sich nicht, dass diese mobile Anlage Abhilfe schaffen soll.
Stadtbaumeister Stapf meint hierzu, dass er ebenfalls mehrere Studien gelesen habe. Es gebe verschiedene Meinungen. Fakt ist, dass diese Geräte die Aerosole aus der Luft holen können und mittlerweile auch das Umweltbundesamt dies so sieht.
StR Schleifer ist der Meinung, dass man nicht immer alle vorgeschlagenen Mittel der Regierung umsetzen müsse.

StR Seitz schließt sich der Meinung von StR Kehrle an. Die mobilen Anlagen könnten etwas lauter im Alltag sein. Trotzdem müsse man jetzt reagieren, denn man könne nicht nochmal riskieren, dass die Schüler über einen solch langen Zeitraum im Homeschooling sind. Die Lücken beim Wissensstand der Schüler sind gravierend. Er hoffe, dass dies durch die Anschaffung der Geräte vermieden werden kann.

StRin Schweiger meint, dass sie einen Artikel in der Zeitung gelesen habe, der die Anlagen als nicht wirksam beschreibt. Trotzdem verlasse sie sich auf die Ermittlungen der Verwaltung und würde den mobilen Geräten zustimmen.

StR Riederle spricht ein Kompliment gegenüber der Verwaltung aus. Es gebe Vor- und Nachteile bei der Anschaffung dieser Geräte. Trotzdem könne die Stadt nicht nichts tun. Man stehe unter zeitlichem Druck und er bezweifle, dass dies baulich umsetzbar ist, wenn man sich für die RLT-Geräte entscheiden würde. Man müsse abwägen. Er fragt nach, ob die Unterhaltskosten für diese beiden Möglichkeiten aufgezeigt werden können.
Stadtkämmerer Fritz meint, dass die mobilen Anlagen circa 20.000 € Unterhaltskosten im Jahr verursachen würden und die RLT-Geräte circa 30.000 €. Allerdings würden wir hier nur von circa 38-40 Geräten für die Grundschule sprechen. Die für die Kitas würden noch extra zu Buche schlagen.

StRin Walter fragt nach, ob bei den Berechnungen der RLT-Geräte bereits der Einbau inbegriffen sei. Außerdem möchte sie wissen, ob hier ebenfalls auch höhere Heizkosten anfallen würden.
Stadtbaumeister Stapf meint hierzu, dies würde sich nicht verändern, wenn man mobile Geräte anschafft und auch bei RLT-Geräten würde der Aufwand der gleiche bleiben.
Sie gibt zu bedenken, dass unklar ist, ob der Unterricht trotz RLT-Geräten stattfinden kann.

StR Lindner meint, dass das Gremium vor einer schweren Entscheidung stehe. Man finanziere ins Prinzip Hoffnung, da keiner weiß, ob diese Geräte im Ernstfall vor Homeschooling bewahren. Er sieht die Investition in die RLT-Geräte für nicht sinnvoll an, da bei 30.000 Klassenzimmer bei allen Schulen in Deutschlang eine Förderung aller unserer Räume sehr unwahrscheinlich ist. Außerdem habe er Zweifel, dass die Baufirmen schnellstmöglich diese Geräte einbauen können. Aktuell seien alle Baufirmen ausgelastet. Er habe keine Zweifel, dass diese Luftreinigungsgeräte ihren Zweck erfüllen würden.  Er frage sich aber, ob der Staat ebenfalls bei den Folgekosten Förderung gibt. So werden nur die Anschaffungskosten gefördert und die Kommune muss die restlichen Kosten selbst tragen. Außerdem stelle sich die Frage, ob die Stromkosten in die Höhe gehen und ob das Stromnetz der Schule eine solche Belastung überhaupt aushalten würde.
Stadtbaumeister Stapf meint hierzu, dass die Geräte einen geringen Stromverbrauch haben. Die Hersteller geben an, dass das Gerät circa 350 Watt habe, was mit einem Föhn vergleich bar sei. Bei Nutzung aller Geräte gleichzeitig würde das Stromnetz also nicht zusammenbrechen.
StR Lindner meint, man solle in mobile Lufteinigungsgeräte investieren. Einerseits ist dies alles nicht sicher aber er ist der Meinung, man müsse etwas tun.

Bgm. Strobel fasst zusammen, dass sich die Mehrheit der Wortmeldungen für eine mobile Anlage ausgesprochen habe. Die Verwaltung sei sich bewusst, dass dies keine Sicherheit für eine Vermeidung von Homeschooling geben würde. Trotzdem bestehe Handlungsbedarf. Das Gremium könne im nichtöffentlichen Teil gerne Firmen vorschlagen, welche zur Angebotseinholung befragt werden können.

StR Riederle fragt nach, ob auch der Sprachkindergarten Autenried diese Geräte erhalte.
Stadtkämmerer Fritz meint, dass diese bei den CO2-Ampeln nicht einbezogen worden sind und auch jetzt nicht vorgesehen seien.
Der Vorsitzende meint, man könne mit den Verantwortlichen Kontakt aufnehmen und wie bei den kirchlichen Kindergärten ebenfalls einen Antrag stellen, wenn dies von dort gewünscht werde.

StR Schleifer fragt nach, ob ein Ersatzgerät einkalkuliert werde.
Bgm. Strobel meint, dass die Berechnungen der Verwaltung bereits sehr präzise seien und ggfs. jetzt schon Ersatzgeräte eingeplant wurden.

StR Kehrle meint, man solle beim Kauf auf die dB achten und klären, ob die jetzigen Anlagen umgerüstet werden können.
Stadtbaumeister Stapf meint, dass es die Hersteller immer Angaben von Minimum bis Maximumlautstärke machen. Man müsse prüfen, ob es nicht besser wäre, größere Geräte für den jeweiligen Raum zu beschaffen, diese dann aber auf einer niedrigeren Stufe laufen lassen kann um somit Lärm zu reduzieren.

Beschluss 1

Der Stadtrat beschließt die Ausstattung der Grundschule Ichenhausen mit OGTS mit mobilen Lüftungsgeräten entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung. Den einzelnen Leiter*innen der Kindertagesstätten wird bis auf weiteres die Mittelbewirtschaftung für ihr jeweiliges Budget übertragen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Beschaffungsverfahren schnellstmöglich einzuleiten und den entsprechenden Förderantrag zu stellen.

Der Vorsitzende wird zur Vergabe des Auftrags ermächtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Stadtrat beschließt die Ausstattung der städtischen Kitas als auch der Kitas in kirchlicher und freigemeinnütziger Trägerschaft mit mobilen Lüftungsgeräten entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung auszustatten. Den einzelnen Leiter*innen der Kindertagesstätten wird bis auf weiteres die Mittelbewirtschaftung für ihr jeweiliges Budget übertragen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Beschaffungsverfahren schnellstmöglich einzuleiten und den entsprechenden Förderantrag zu stellen. Zuvor wird geklärt, ob die Lüftungsgeräte der Kitas Storchennest und Heilig Kreuz mit Corona-Luftfiltern ausgestattet werden können und die nötige Luftwechselrate erreicht werden könne.

Der Vorsitzende wird zur Vergabe des Auftrags ermächtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.08.2021 09:28 Uhr