Datum: 07.12.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Ichenhausen
Gremium: Gemeinschaftsversammlung Ichenhausen
Körperschaft: Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Haushaltsjahr 2015
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinschaftsversammlung Ichenhausen (Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen)
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8. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung
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07.12.2016
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ö
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Information
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1 |
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1.1. Feststellung der Jahresrechnung 2015
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinschaftsversammlung Ichenhausen (Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen)
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8. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung
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07.12.2016
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ö
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Entscheidung
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1.1 |
Sachverhalt
Nach erfolgter Prüfung der Rechnungsunterlagen durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen wurde, nach Rücksprache des Vorsitzenden des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Riederle, mit der Finanzverwaltung, über das Prüfungsergebnis eine Prüfungsniederschrift erstellt.
Entsprechend Art. 102 Abs. 3 GO i.V. mit der VGemO hat die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen nach Vorlage der Prüfungsniederschrift über die Feststellung der Jahresrechnung 2015 in öffentlicher Sitzung zu entscheiden.
Die Niederschrift über die vom örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss vorgenommene Prüfung der Jahresrechnung 2015 der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen hat gem. Art. 54 Abs. 3 GO zur Einsichtnahme vorgelegen.
Verbandsrat Riederle dankte der Kämmerei für die beanstandungslose Führung der Kassengeschäfte der Verwaltungsgemeinschaft, die bei der örtlichen Rechnungsprüfung keinerlei Beanstandungen ergab.
Beschluss
Der in der Niederschrift vom 18.10.2016 dargestellte Ablauf der örtlichen Rechnungsprüfung für das Jahr 2015 sowie das dort festgehaltene Prüfungsergebnis werden anerkannt.
Die Jahresrechnung 2015 wird mit folgendem Ergebnis festgestellt:
Einnahmen Ausgaben
€ €
Verwaltungshaushalt 1.816.121,64 1.816.121,64
Vermögenshaushalt 79.393,89 79.393,89
Verwahrgelder und Vorschüsse 0,00 0,00
abzuwickelnde Vorschüsse 0,00 0,00
Nachrichtlich:
Zuführung: Verwaltungs- an Vermögenshaushalt 62.193,89 EUR
Zuführung zur allgemeinen Rücklage 59.080,12 EUR
Das zusammenfassende Prüfungsergebnis lautet: Keine Beanstandungen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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1.2. Entlastung nach Art. 103 Abs. 2 GO für den Rechnungszeitraum 2015
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinschaftsversammlung Ichenhausen (Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen)
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8. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung
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07.12.2016
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ö
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Entscheidung
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1.2 |
Sachverhalt
Zu Beginn des Tagesordnungspunktes übergibt Gemeinschaftsvorsitzender Robert Strobel die Sitzungsleitung aufgrund persönlicher Beteiligung nach Art. 49 GO an seinen Stellvertreter Bgm. Karl Schlosser.
Gem. Art. 102 Abs. 3 der GO stellt die Gemeinschaftsversammlung nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse (Art. 103 GO) und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres, den Jahresabschluss bzw. die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.
Nach erfolgter Prüfung der Rechnungsunterlagen für das Haushaltsjahr 2015 durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss und anschließender Feststellung der Jahresrechnung 2015 durch die Gemeinschaftsversammlung kann der Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2015 als erledigt angesehen und die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO erteilt werden.
Beschluss
Der Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO für den Rechnungszeitraum 2015 wird zugestimmt
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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2. Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinschaftsversammlung Ichenhausen (Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen)
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8. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung
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07.12.2016
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ö
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Entscheidung
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2 |
Sachverhalt
Vor Eintritt in diesen Tagesordnungspunkt
übernimmt Gemeinschaftsvorsitzender Robert Strobel wieder die Sitzungsleitung.
Die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand wurde bereits in sämtlichen Gremien ausführlich beraten, so Kämmerer Michael Fritz.
Durch Artikel 12 des Gesetzes vom 2. November 2015 (BGBl. I S. 1834) wurden die Regelungen zur Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts neu gefasst. Die Änderungen sind am 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Zum 01.01.2016 wurde der Abs. 3 des § 2 UStG gestrichen. Es wurde der § 2 b UStG eingefügt. Dieser besagt im Kern, dass allen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und damit auch die Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen eine Unternehmereigenschaft unterstellt wird, soweit diese in bestimmten Bereichen nicht ausschließlich hoheitlich handelt.
Es gilt eine Übergangsregelung, nach der die Anwendung des § 2 Absatz 3 UStG in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung weiterhin möglich ist. Die Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen müsste nun bis zum 31.12.2016 feststellen, in welchen Bereichen sie Einnahmen durch Tätigkeiten generiert die auch von Dritten angeboten werden können und damit einem Wettbewerb unterliegen würden.
Diese Frist zur Feststellung und Anmeldung beim Finanzamt läuft zum 31.12.2016 aus.
Nach § 27 Absatz 22 Satz 1 UStG ist § 2 Absatz 3 UStG in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung auf Umsätze, die nach dem 31. Dezember 2015 und vor dem 1. Januar 2017 ausgeführt werden, weiterhin anzuwenden. § 2b in der am 1. Januar 2016 geltenden Fassung ist nach § 27 Absatz 22 Satz 2 UStG auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2016 ausgeführt werden. Im Kalenderjahr 2016 gelten die bisher bestehenden Regelungen somit weiter.
Die Neuregelung des § 2b UStG ist frühestens ab dem 1. Januar 2017 anzuwenden.
Nach § 27 Absatz 22 Satz 3 UStG kann die juristische Person des öffentlichen Rechts dem Finanzamt gegenüber jedoch einmalig erklären, dass sie § 2 Absatz 3 UStG in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 1. Januar 2021 ausgeführte Leistungen weiterhin anwendet.
Die Erklärung nach § 27 Absatz 22 Satz 3 UStG („Optionserklärung“) ist durch die Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen für sämtliche von ihr ausgeübten Tätigkeiten einheitlich abzugeben. Eine Beschränkung auf einzelne Tätigkeitsbereiche oder Leistungen ist nicht zulässig.
Die Optionserklärung ist spätestens bis zum 31. Dezember 2016 abzugeben.
Es handelt sich um eine nicht verlängerbare Ausschlussfrist bis 31.12.2020. Eine Beschränkung der Erklärung auf einzelne Tätigkeitsbereiche oder Leistungen ist nicht zulässig. Die Erklärung ist bis zum 31. Dezember 2016 abzugeben. Sie kann nur mit Wirkung vom Beginn eines auf die Abgabe folgenden Kalenderjahres an widerrufen werden.
Verbandsrätin Iris Bucher erscheint.
Beschluss
Die Gemeinschaftsversammlung reicht beim Finanzamt eine Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG ein. Sie erklärt damit, dass sie § 2 Absatz 3 in der am 31.Dezember 2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 1. Januar 2021 ausgeführten Leistungen weiterhin anwendet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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3. Wünsche, Anträge, Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinschaftsversammlung Ichenhausen (Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen)
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8. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung
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07.12.2016
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ö
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Information
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3 |
Sachverhalt
Es ergingen keine Wortmeldungen
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Datenstand vom 16.05.2017 17:30 Uhr