Datum: 28.01.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Ichenhausen
Gremium: Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen
Körperschaft: Stadt Ichenhausen
Öffentliche Sitzung, 19:02 Uhr bis 19:52 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Pkw-Doppelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 676/5 Gem. Rieden/Kötz, Beim Stockbrunnen 5 (Antragsteller: Zecha Franz, Wiesgasse 55, 89335 Ichenhausen)
2 Bekanntgabe der im Genehmigungsfreistellungsverfahren und als "Akt der laufenden Verwaltung" behandelten Bauanträge bzw. Bauvoranfragen
3 Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage in der Rohrer Straße in Ichenhausen
4 Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil im Stadtteil Hochwang (Einbeziehungssatzung Flur-Nr. 314/6 Gem. Hochwang); 1. Beratung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen 2. Satzungsbeschluss
5 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes "Südlich der Anhofer Straße II" im Stadtteil Autenried; 1. Beratung über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a bzw. 13b BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen 2. Satzungsbeschluss
6 Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Regelung der Parksituation vor der Pizzeria"Jesolo"
7 Erledigung der Anregungen bzw. Anmerkungen aus den Bürgerversammlungen des Jahres 2018
8 Zustand der Spitzahorne nordöstlich des Feuerwehrgerätehauses Ichenhausen, Ettenbeurer Straße 14
9 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 27.11.2018
10 Verschiedenes Veranstaltungshinweise; Sportlerehrung am 30.01.2019 sowie Aktion "Sauberes Ichenhausen am 13.04.2019

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1. Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Pkw-Doppelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 676/5 Gem. Rieden/Kötz, Beim Stockbrunnen 5 (Antragsteller: Zecha Franz, Wiesgasse 55, 89335 Ichenhausen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 48. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.01.2019 ö Entscheidung 1

Sachverhalt

Herr Zecha beabsichtigt, auf seinem Grundstück Flur-Nr. 676/5 Gem. Rieden/Kötz ein Einfamilienhaus mit Pkw-Doppelgarage zu errichten.

Dieses Gebäude soll ein Satteldach mit einer Dachneigung von 38°, eine Kniestockhöhe von 1,50 m sowie einen Anbau auf der Süd- und Westseite mit einem Flachdach erhalten. Des Weiteren soll auch die Garage auf der Nordseite mit einem Flachdach versehen werden.

Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Westlich des Hühleweges“. Gemäß diesen Festsetzungen sind nur Satteldächer mit einer Dachneigung von 36° bis 48° sowie eine Kniestockhöhe bis zu einer Höhe von 0,60 m zulässig.

Aufgrund dessen wäre zur Realisierung des Bauvorhabens die Zustimmung zur Erteilung von Befreiungen von diesen Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig.

Stellungnahme der Verwaltung:
In Bezug auf die Erhöhung des Kniestockes wurden bereits Befreiungen bis zu einer Höhe von 1,80 m in diesem Bebauungsplangebiet (Grundstück Flur-Nr. 676/1 Gem. Rieden/Kötz) erteilt. Des Weiteren wurde die Errichtung eines Flachdaches für den westlichen Gebäudeteil des erstellten Einfamilienhauses sowie auf der Garage auf dem Grundstück Flur-Nr. 676/7 Gem. Rieden/Kötz genehmigt. Auch der Carport auf dem Grundstück Flur-Nr. 676 Gem. Rieden/Kötz hat nur ein Flachdach.

Aufgrund dessen könnten auch der vorliegenden Bauvoranfrage das Einvernehmen mit den erforderlichen Befreiungen gegeben werden.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende erläutert die Bauvoranfrage.
Stadtrat Sauter Ottmar schlägt vor, der Bauvoranfrage und den damit verbundenen Befreiungen zuzustimmen, da es bereits Bezugsfälle gibt.

Beschluss

Der Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Pkw-Doppelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 676/5 Gem. Rieden/Kötz durch Herrn Zecha und der damit verbundenen Erteilung der vorstehend angeführten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Westlich des Hühleweges“ wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe der im Genehmigungsfreistellungsverfahren und als "Akt der laufenden Verwaltung" behandelten Bauanträge bzw. Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 48. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.01.2019 ö Information 2

Sachverhalt

Im Genehmigungsfreistellungsverfahren wurden folgende Bauanträge:

-        Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Flur-Nr. 940/13 Gem. Hochwang, Enderlestraße 11
       (Bauherren: Hoffmann Tobias und Frick Kathrin, Rohrbachring 55, 89335 Ichenhausen)

-        Errichtung und Betrieb einer Freiflächensolaranlage mit Nebenanlagen und Einfriedung auf den Grundstücken Flur-Nrn. 629, 646/2, 651 und 650/2 Gem. Ichenhausen
       (Bauherrin: Firma Schmidt Solarenergie GmbH & Co. KG, Wettenhauser Weg 10,
       89335 Ichenhausen)

sowie als „Akt der laufenden Verwaltung“ folgende Bauanträge behandelt:

-        Neubau einer überdachten Raucherzone sowie einer Außenschankfläche und zwei Lagercontainer auf dem Grundstück Flur-Nr. 612/1 Gem. Ichenhausen, Wettenhauser Weg 3
       (Bauherrin: Garip Nadya, Ringeisenstraße 12E, 86470 Thannhausen)

-        Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 107/10 Gem. Autenried, Sophie-Schmid-Straße 18
       (Bauherren: Dischinger Kilian und Franziska, Deiblerstraße 6, 89346 Bibertal)

-        Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 54/4 Gem. Ichenhausen, Am Boschhorn 7
       (Bauherr: Gilian Ludwig, Wiesgasse 34b, 89335 Ichenhausen)

-        Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Flur-Nr. 157 Gem. Ichenhausen, Wiesgasse 19a
       (Bauherr: Veselaj Fatmir, Marktstraße 3, 89335 Ichenhausen)

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3. Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage in der Rohrer Straße in Ichenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 48. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.01.2019 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

Das Gremium hat in der vergangenen Sitzung beschlossen, einen Zebrastreifen als Fußgängerüberweg auf Höhe der Hans-Maier-Realschule nach der Einmündung der Franz-Schubert-Straße anzulegen. Wie dabei bereits erwähnt, muss hierfür dieser Bereich auch noch besser ausgeleuchtet werden.

Hierfür wurde von den Lechwerken ein Angebot vorgelegt, dass den gesamten Bereich der Rohrer Straße ab der Einmündung der Franz-Schubert-Straße bis zum Anwesen Rohrer Straße 31 beinhaltet.

Dabei sollen die auf der Südseite der Rohrer Straße befindlichen drei Lichtbetonmasten (Baujahr 1960) abgebaut und durch vier neue LED-Leuchten auf der Nordseite der Rohrer Straße sowie einer LED-Leuchte in der Franz-Schubert-Straße bei der Einmündung in die Rohrer Straße ersetzt werden. Die dabei auf zwei Masten bereits installierten LED-Leuchten würden nach dem Abbau an den Leuchten in der Rohrer Straße vor den Anwesen Rohrer Straße 1 und Rohrer Straße 5 montiert, da hier die Leuchtmittel noch nicht ausgetauscht wurden.

Für diese Gesamtmaßnahme fallen Kosten in Höhe von ca. 24.000 € brutto an.

Es besteht aber auch die Möglichkeit, nur den Bereich des Fußgängerüberweges durch den Abbau eines Lichtbetonmastes und Aufstellung von zwei LED-Leuchten besser auszuleuchten. Hierfür würden dann Kosten von ca. 7.000 € brutto anfallen.

Da die alten Leuchten bereits Baujahr 1960 sind, schlägt die Verwaltung vor, die große Lösung zu beauftragen und die hierfür erforderlichen Mittel in den Vermögenshaushalt des Jahres 2019 einzustellen.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende erläutert die Maßnahme anhand eines Lageplanes. Er spricht sich herbei für die Komplettlösung mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 24.000 € aus.

Beschluss

Der Auftrag zur Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage durch die Lechwerke durch Abbau von drei Lichtbetonmasten auf der Südseite und Erstellung von vier neuen LED-Leuchten auf der Nordseite der Rohrer Straße sowie einer neuen LED-Leuchte in der Franz-Schubert-Straße mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 24.000 € brutto wird vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil im Stadtteil Hochwang (Einbeziehungssatzung Flur-Nr. 314/6 Gem. Hochwang); 1. Beratung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen 2. Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 48. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.01.2019 ö Entscheidung 4

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 29.10.2018 beschlossen, zur Einbeziehung des Grundstückes Flur-Nr. 314/6 Gem. Hochwang in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil im Stadtteil Hochwang eine Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu erlassen.

Der Bau- und Umweltausschuss hat des Weiteren in der Sitzung am 29.10.2018 beschlossen, auf der Grundlage des vom Planungsbüro Kling Consult, Krumbach, gefertigten Entwurfes der Einbeziehungssatzung vom 22.10.2018 (bestehend aus Planzeichnung und Satzungstext) und des Entwurfes der Begründung hierzu vom 22.10.2018 die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Entwurf der Einbeziehungssatzung (bestehend aus Planzeichnung und Satzungstext) vom 22.10.2018 und der Entwurf der Begründung hierzu in der Fassung vom 22.10.2018 lagen während der Zeit vom 03.12.2018 bis 04.01.2019 im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Ein entsprechender Hinweis auf diese öffentliche Auslegung erfolgte in der Günzburger Zeitung Nr. 269 vom 22.11.2018.

Vom Ing.-Büro Kling Consult wurden 9 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.

Folgende 3 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gaben keine Stellungnahme ab:

  • Bayerischer Bauernverband Günzburg
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
  • Kreisheimatpfleger Landkreis Günzburg

Folgende 3 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gaben eine Stellungnahme ab, äußerten jedoch keine Anregungen:

  • Abwasserverband Unteres Günztal, Ichenhausen, Schreiben vom 5. Dezember 2018
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Schreiben vom 30. November 2018
  • LEW Verteilnetz GmbH (LVN), Schreiben vom 18. Dezember 2018

Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange brachten Anregungen vor:

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach (Schwaben), Schreiben vom 6. Dezember 2018

Durch die unmittelbar benachbarten landwirtschaftlichen Nutzflächen kann es neben Geruchs- und Lärmbelästigungen auch zu Staubimmissionen kommen.
Um Interessenskonflikte zwischen Wohnen und der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächenbewirtschaftung zu vermeiden, sollte auf eine konsequente und dauerhaft gepflegte Ortsrandeingrünung geachtet werden.

Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Die Ausführungen des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten werden zur Kenntnis genommen. Ein entsprechender Hinweis auf Lärm-, Geruchs- sowie Staubbelastungen ist in der Planzeichnung bereits beigefügt. Eine Ortsrandeingrünung ist ebenfalls bereits vorgesehen. Änderungen sind nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis:        9 / 0

Landratsamt Günzburg, Schreiben vom 18. Januar 2019

Ortsplanung
Aus ortsplanerischer Sicht besteht mit der geplanten Ortsabrundungssatzung grundsätzlich Einverständnis. Die einbezogene Fläche wird durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt. Eine evtl. weitere bauliche Nutzung Richtung Osten wird durch die im Süden des verfahrensgegenständlichen Grundstücks vorgesehene öffentliche Verkehrsfläche nicht ausgeschlossen.

Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Das Einverständnis aus ortsplanerischer Sicht wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:        9 / 0

Immissionsschutz
Die getroffenen Aussagen zum „Immissionsschutz“ in Kapitel 4.4 der Begründung wurden zur Kenntnis genommen.
Aus immissionsschutzfachlicher Sicht bestehen gegen den Erlass der vorliegenden Einbeziehungssatzung in Hochwang keine Einwände, sofern auf dem südlich hiervon gelegenen Grundstück Fl.-Nr. 314/1 kein aktiver landwirtschaftlicher Betrieb mit Tierhaltung vorhanden ist.

Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Das Einverständnis aus immissionsschutzfachlicher Sicht wird zur Kenntnis genommen. Auf dem südlich angrenzenden Grundstück und auch in näherer Umgebung ist kein landwirtschaftlicher Betrieb vorhanden.
Abstimmungsergebnis:        9 / 0

Naturschutz und Landschaftspflege
Zur Ermöglichung einer weiteren Bebauung am nördlichen Ortsrandbereich von Hochwang beabsichtigt die Stadt Ichenhausen den Erlass einer Einbeziehungssatzung.
Aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege besteht mit der durchgeführten Eingriffsbewertung und -bilanzierung für dieses Vorhaben grundsätzlich Einverständnis.
Die Ausgleichsmaßnahme soll als Ortsrandeingrünung auf dem zur Bebauung vorgesehenen Grundstück selbst realisiert werden.
Aufgrund der prägenden Ortsrandlage kommt der Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen/-grünordnerischen Maßnahmen eine besondere Bedeutung zu. Die Ausgleichsmaßnahmen sind, wie in Nr. 4.5 der Begründung ausgeführt, umzusetzen.
Die Ausgleichsfläche ist dauerhaft für Zwecke des Naturschutzes und der Landschaftspflege mittels Grundbucheintrag dinglich zu sichern.
Die Ausgleichsfläche ist an das Ökoflächenkataster beim Landesamt für Umwelt in Kulmbach zu melden.
Die ordnungsgemäße Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen einschließlich deren Sicherung und Erhalt ist im Rahmen eines Monitorings durch die Stadt Ichenhausen zu überwachen.
Aussagen bezüglich einer Einfriedung werden in der Satzung nicht getroffen. Aus naturschutzfachlicher Sicht ist aufgrund der besonderen Ortsrandlage auf eine Grundstückseinfriedung zu verzichten bzw. diese nur innenliegend anzubringen, d. h. in der Satzung ist die Ausgleichsfläche dem Zaun vorgelagert als zulässig festzusetzen.

Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Das Einverständnis aus naturschutzfachlicher und landschaftspflegerischer Sicht wird zur Kenntnis genommen.
Details zur Umsetzung sind im Zuge der Ausführungsplanung mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen. Die Überwachung der ordnungsgemäßen Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen einschließlich deren Sicherung und Erhalt sowie die Meldung der Ausgleichsfläche an das Landesamt für Umwelt obliegen der Stadt Ichenhausen. Planänderungen sind nicht veranlasst.
In der Praxis ist jeder Grundstückseigentümer bestrebt, sein Eigentum an Grund und Boden einzuzäunen. In dem Sinne will die Stadt Ichenhausen eine Gleichbe­hand­lung aller Grundstückseigen­tümer gewährleisten und vorliegend keinen Sonderfall schaffen. Die naturschutzfachliche Anregung wird insoweit aufgenommen, dass in die Satzung eine redaktionelle Ergänzung aufgenommen wird, nachdem die Zäune ohne Sockel und kleintierdurchgängig auszubilden sind.
Abstimmungsergebnis:        9 / 0

Wasserrecht
Aus wasserrechtlicher Sicht werden gegen die Planungsabsicht keine Bedenken erhoben.
Das in Nr. 4.3 der Begründung erwähnte Baugrundgutachten vom 1. August 2018 und die ergänzende E-Mail vom 15. Oktober 2018 sind zum Bestandteil der Einbeziehungssatzung zu erklären und der Begründung beizufügen.

Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Das Einverständnis aus wasserrechtlicher Sicht wird zur Kenntnis genommen. Das Baugrundgutachten vom 1. August 2018 und die ergänzende E-Mail vom 15. Oktober 2018 werden der Begründung als Anlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis:        9 / 0

Brandschutz
Der Kreisbrandrat weist zum Planungsvorhaben seitens des abwehrenden Brandschutzes darauf hin, dass auf die Einhaltung der DIN 14090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ zu achten ist. Hierauf sollte in der Begründung hingewiesen werden.

Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
In die Begründung wird ein Hinweis zur Beachtung der DIN 14090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ aufgenommen.
Abstimmungsergebnis:        9 / 0


Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Dienstort Krumbach, Schreiben vom 3. Dezember 2018

Wasserwirtschaftliche Würdigung
Zu dem Entwurf des Bauleitplanes bestehen keine wasserwirtschaftlichen Bedenken, wenn unsere Hinweise beachtet werden.
Laut Antragsunterlagen wurde in der ehemaligen Kiesgrube ausschließlich unbelastetes Abraummaterial der Zuordnungsklasse Z 0 verfüllt. Wird bei Erdarbeiten belastetes Bodenmaterial (Altablagerungen o. Ä.) angetroffen, ist umgehend das Landratsamt einzuschalten, das alle weiteren erforderlichen Schritte in die Wege leitet. In diesem Fall wäre dann auch ein erweitertes Niederschlagswassermanagementkonzept erforderlich.

Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
In den Hinweisen zur Planzeichnung wird auf die ehemalige Kiesgrube, die mit Abraummaterial verfüllt wurde, hingewiesen. Ebenso auf das Baugrundgutachten, das der Begründung als Anlage beiliegt.
Die Anregungen bzgl. eines Hinweises auf den Umgang mit belastetem Bodenmaterial (Altablagerungen o. ä.) sowie zu einem evtl. erforderlichen Niederschlagswassermanagementkonzept werden in die Begründung aufgenommen.
Abstimmungsergebnis:        9 / 0

Von Bürgerinnen und Bürgern wurden keine Einwendungen vorgebracht.

Nachdem keine weiteren inhaltlichen, sondern nur redaktionelle Änderungen an der Einbeziehungssatzung vorzunehmen sind, kann diese als Satzung beschlossen werden.

Diskussionsverlauf

Stadtrat Sauter Ottmar fragt nach, weshalb der Bauherr Schallschutzfenster einbauen muss, wie es in der Satzung zum Bebauungsplan aufgeführt ist.

Der Vorsitzende erwidert, dass es sich hierbei nur um einen Hinweis bzw. eine Empfehlung und keine Festsetzung handelt. Es bleibt somit dem Bauherrn selber überlassen, welche Fenster er einbaut.

Beschluss

Die Einbeziehungssatzung Flur-Nr. 314/6, Gemarkung Hochwang in der Fassung vom 22. Oktober 2018 mit redaktionellen Änderungen/Ergänzungen vom 28.01.2019 wird als Satzung beschlossen.

Das Ing.-Büro Kling Consult wird beauftragt, die Unterlagen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Durchführung des Bauleitplanverfahrens gemäß BauGB zusammenzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes "Südlich der Anhofer Straße II" im Stadtteil Autenried; 1. Beratung über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a bzw. 13b BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen 2. Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 48. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.01.2019 ö Entscheidung 5

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 27.11.2017 beschlossen, zur Ausweisung eines neuen Baugebietes den Bebauungsplan „Südlich der Anhofer Straße I“ im beschleunigten Verfahren nach §13a bzw. §13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen für den Wohnungsbau) aufzustellen.

Nachdem am Bebauungsplan nach der Behandlung der bei der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a bzw. § 13b BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a bzw. § 13b BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen nicht nur redaktionelle Änderungen, sondern wesentliche Änderungen/Ergänzungen vorzunehmen waren, hat der Bau- und Umweltausschuss in der Sitzung am 29.10.2018 beschlossen, den 2. Entwurf des Bebauungsplanes mit dem 2. Entwurf der Begründung in der Fassung vom 29.10.2018 gemäß § 4a Abs. 3 BauGB nochmals auszulegen.

Demzufolge lagen die Planunterlagen während der Zeit vom 03.12.2018 bis einschl. 04.01.2019 im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Die amtliche Bekanntmachung mit dem Hinweis auf diese Auslegung erfolgte in der Günzburger Zeitung Nr. 269 vom 22.11.2018.

Von Kling Consult wurden 18 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt

Folgende 7 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gaben keine Stellungnahme ab:

  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach/Weißenhorn, Bereich Forsten
  • Bayerisches Landesamt für Dankmalpflege, Koordination Bauleitplanung – GB, München
  • Bayerischer Bauernverband Günzburg
  • Bund Naturschutz in Bayern e. V., Kreisgruppe Günzburg, Pfaffenhofen
  • Kreisheimatpfleger Lkr. Günzburg, Herr Uano, Offingen
  • schwaben netz gmbh, Günzburg
  •   Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Dienstort Krumbach

Folgende 5 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gaben eine Stellungnahme ab, äußerten jedoch keine Anregungen:

  • Abwasserverband Unteres Günztal, Schreiben vom 5. Dezember 2018
  • Amt für Ländliche Entwicklung, Krumbach, Schreiben vom 17. Dezember 2018
  • Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Referat Infra I 3, Bonn, Schreiben vom 29. November 2018
  • Lechwerke AG, ERSD-G-L, Augsburg, Schreiben vom 18. Dezember 2018
  • schwaben netz gmbh, Augsburg, Schreiben vom 18. Dezember 2018
  • Staatliches Bauamt Krumbach, Bereich Straßenbau, Schreiben vom 5. Dezember 2018

Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange brachten Anregungen vor:

Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Günzburg, Schreiben vom 30. November 2018

Das ADBV Günzburg weist hinsichtlich sonstiger fachlicher Anregungen darauf hin, dass das im Planungsgebiet gelegene Flurstück 108 der Gemarkung Oberreichenbach durch die Flurbereinigung im Jahre 1956 bereits vollständig abgemarkt wurde. Aufgrund der damaligen Messmethoden können Ungenauigkeiten in den berechneten Flurstücksflächen vorliegen. Die Detailplanung der einzelnen Bauparzellen kann davon betroffen sein. Im Zuge der Aufstellung bzw. Umsetzung des Bebauungsplanes sollten daher die Umfangsgrenzen des Baugebietes zu gegebener Zeit im Rahmen eines Antrages auf Vermessung überprüft werden.

Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Die Hinweise des ADBV Günzburg werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:        8 / 0

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach/Weißenhorn, Bereich Landwirtschaft, Schreiben vom 5. Dezember 2018

Unter Pkt. 3.3 „Bestand außerhalb“ wird unter Bezug auf das Schreiben vom 29.03.2016 darauf verwiesen, dass Herr Schuler die Tierhaltung in „nächster Zeit“ aufgeben wollte. Herr Schuler hat seine damalige Aussage am 24.05.2018 dem AELF Krumbach gegenüber revidiert. Eine Aufgabe der Viehhaltung ist derzeit nicht absehbar. Aus diesem Grund ist der Verweis auf eine baldige Aufgabe der Viehhaltung unter Pkt. 3.3 nicht zutreffend und zu streichen.
Die weiteren Aspekte der Stellungnahme vom 24.05.2018 wurden berücksichtigt. Darüber hinaus werden keine weiteren Einwendungen erhoben.

Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Die Anregung wird aufgegriffen und die Begründung redaktionell angepasst.
Abstimmungsergebnis:        8 / 0

Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, TI NL Süd, PTI 23, Gersthofen, Schreiben vom 3. Dezember 2018

Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) – als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG – hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung wird wie folgt Stellung genommen:
Zur o. a. Planung wurde bereits mit Schreiben PTI Aktenzeichen 2018469 vom 25.06.2018 Stellung genommen. Diese Stellungnahme gilt unverändert weiter.
Hinweis: Die Stellungnahme vom 25.06.2018 lag nicht vor. Diese wurde nachgefordert und wie folgt in die Abwägung eingestellt:
Durch die o. a. Planung werden die Belange der Telekom zurzeit nicht berührt.
Bei Planungsänderungen wird gebeten, die Telekom erneut zu beteiligen.
Sollten Sie im Rahmen dieses Verfahrens Lagepläne unserer Telekommunikationsanlagen benötigen, können diese angefordert werden bei:
E-Mail: Planauskunft.Sued@telekom.de
Fax: +49 391 580213737
Telefon: +49 251 788777701
Die Verlegung neuer Telekommunikationslinien zur Versorgung des Planbereichs mit Telekommunikationsinfrastruktur im und außerhalb des Plangebiets bleibt einer Prüfung vorbehalten.
Damit eine koordinierte Erschließung des Gebietes erfolgen kann, sind wir auf Informationen über den Ablauf aller Maßnahmen angewiesen. Bitte setzen Sie sich deshalb so früh wie möglich, jedoch mindestens 4 Monate vor Baubeginn, in Verbindung mit:
Deutsche Telekom Technik GmbH
Technik Niederlassung Süd, PTI 23
Gablinger Straße 2
D-86368 Gersthofen

Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Die Hinweise der Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH werden zur Kenntnis genommen. Die Anregungen betreffen nicht Regelungsinhalte des Bebauungsplanes, sondern beziehen sich auf die nachfolgende Erschließungsplanung.
Abstimmungsergebnis:        8 / 0

Landratsamt Günzburg, Team 402 (Bauleitplanung), Schreiben vom 18. Januar 2019

Ortsplanung
Aus ortsplanerischer Sicht besteht mit dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf Einverständnis.

Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Die ortsplanerischen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:        8 / 0

Immissionsschutz
Gegen die geplante Aufstellung des Bebauungsplanes werden aus immissionsschutzfachlichen Gesichtspunkten keine Einwände erhoben. Die immissionsschutzfachlichen Belange wurden ausreichend gewürdigt.

Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Die immissionsschutzfachlichen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:        8 / 0

Naturschutz und Landschaftspflege
Aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die geplante Erweiterung der Wohnbaulandflächen am westlichen Ortsrand von Autenried.
Aufgrund der prägenden Ortsrandlage kommt, wie bereits mehrfach mitgeteilt, der Umsetzung der grünordnerischen Maßnahmen einschließlich der Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft – extensive Wiese – eine besondere Bedeutung zu.
Die ordnungsgemäße Umsetzung der grünordnerischen Festsetzungen ist im Rahmen eines Monitorings durch die Stadt Ichenhausen zu überwachen.

Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Die naturschutzfachlichen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:        8 / 0

Wasserrecht
Aus wasserrechtlicher Sicht werden gegen den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes keine Bedenken vorgebracht.

Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Die wasserrechtlichen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:        8 / 0

Brandschutz
Der Kreisbrandrat erhebt zum Planungsvorhaben seitens des abwehrenden Brandschutzes keine Einwände. Anmerkungen hierzu sind nicht veranlasst.
Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Die Brandschutz-Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:        8 / 0

Redaktionelles
In der Präambel der Satzung ist die aktuelle Fassung des anzuwendenden Baugesetzbuches anzugeben, nämlich BauGB in der Fassung vom 3. November 2017.
Die Nutzungsschablone auf der Planzeichnung ist auch dem südöstlichen Baufenster zuzuordnen.
Bei den Verfahrensvermerken auf der Planzeichnung ist der Satzungsbeschluss mit Datum und Unterschrift zu versehen.
Grundsätzlich sollte auf eine Namensangabe in der Begründung verzichtet werden (Nr. 8 der Begründung).

Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Die redaktionellen Änderungen/Ergänzungen werden zur Klarstellung in den Bebauungsplan eingearbeitet.
Abstimmungsergebnis:        8 / 0

Regierung von Schwaben, Höhere Landesplanungsbehörde, Augsburg, Schreiben vom 3. Januar 2019

LEP 3.2 Vorhandene Potenziale der Innenentwicklung möglichst vorrangig nutzen.
Es wird auf die Stellungnahme vom 14. Juni 2018 verwiesen und Folgendes mitgeteilt:
Die Durchsicht der vorliegenden Bauleitplanunterlagen hat ergeben, dass sich die Stadt Ichenhausen nach hiesiger Auffassung noch nicht ausreichend mit den Aspekten zur flächensparenden Siedlungsentwicklung auseinandergesetzt hat.
Den vorliegenden Bauleitplanunterlagen kann entnommen werden, dass die im Stadtteil Autenried vorhandenen unbebauten Wohnbauflächen nicht zu Verfügung stehen. Allerdings besitzt die Stadt nach unserem derzeitigen Kenntnisstand noch weitere Reserven an Wohnbauflächen – etwa in den Stadtteilen Ichenhausen, Hochwang, Rieden a. d. Kötz und Oxenbronn.
Vor diesem Hintergrund wird die Stadt Ichenhausen im Sinne einer nachhaltigen und flächensparenden Siedlungsentwicklung gebeten, sich nochmals mit dem LEP-Ziel Innenentwicklung vor Außenentwicklung auseinanderzusetzen und nachvollziehbar darzulegen, inwieweit die geplante Ausweisung des Wohngebietes einen tatsächlichen Bedarf zusätzlicher Wohnbauflächen widerspiegelt (vgl. hierzu LEP 3.2 (Z)). Dem Gesichtspunkt des Flächensparens kann eventuell auch damit Rechnung getragen werden, dass absehbar nicht für die Entwicklung zur Verfügung stehende Bauflächen zurückgenommen werden.

Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Wie in der Begründung dargelegt, sind die Innenentwicklungspotentiale derzeit nicht nutzbar. Der tatsächliche Bedarf für die Neuausweisung des Wohngebietes ergibt sich aus der Tatsache, dass für die 13 Baugrundstücke im BA 1 mehr Bewerbungen vorliegen als Baugrundstücke zu vergeben sind. Es handelt sich dabei überwiegend um Ortsansässige und einige wenige auswärtige Bauwerber, die sich auf einer Vormerkliste eingetragen haben. Dies ist ein deutliches Zeichen dafür, dass Ortsansässige in ihrem Heimatort Autenried bleiben und bauen möchten und nicht in anderen Stadtteilen von Ichenhausen wie z. B. Hochwang, Rieden an der Kötz oder Oxenbronn. Evtl. Bauflächenrücknahmen in den genannten Stadtteilen sind durch vorliegende Planung nicht veranlasst.

Der Bedarf an weiteren Bauflächen wird auch auf die positive Bevölkerungsentwicklung in den letzten Jahren gestützt. Seit 2013 ist die Bevölkerung von 8554 Einwohner auf 8811 Einwohner (2016) angewachsen (+ 3,0 %). Quelle: Statistik kommunal 2017, Stadt Ichenhausen. Nach Stadtteilen differenzierte Daten liegen nicht vor. Wesentliches kommunales Ziel ist der Erhalt einer stabilen Bevölkerungszahl und -struktur, wozu es nötig ist, dass ein ausreichendes und differenziertes Wohnbauflächenangebot am Ort besteht.
Der vorgenannten Sachverhalte werden der Vollständigkeit halber in der Begründung ergänzt. Planänderungen sind nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis:        8 / 0

Regionalverband Donau-Iller, Ulm, Schreiben vom 20. Dezember 2018
Das Vorranggebiet für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen „Ichenhausen – Autenried“ (B X 2.3.1 Regionalplan Donau-Iller) liegt ca. 1.100 m vom geplanten Baugebiet entfernt. Der als Planungsgrundlage angesetzte Mindestabstand der regionalen Vorranggebiete für Windkraftanlagen zu Wohngebieten beträgt 800 m. Zu Dorf- und Mischgebieten beträgt der Mindestabstand 700 m. Es sind daher keine negativen Auswirkungen des geplanten Wohngebietes auf das regionalplanerisch festgelegte Vorranggebiet für Windkraftanlagen zu erwarten.
Der Regionalplan weist nordöstlich von Autenried eine Vorbehaltsfläche für den Rohstoffabbau ToLe-GZ-5 aus (B IV 3.2 Regionalplan Donau-Iller). Hierzu wurden jedoch keine Mindestabstände festgelegt. Ein raumordnerischer Konflikt liegt daher nicht vor.
Weitere regionalplanerische Festlegungen sind nicht beeinträchtigt. Aus unserer Sicht bestehen zur geplanten Ausweisung von Wohnbauflächen keine Einwände.

Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Die Hinweise des Regionalverbandes werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:        8 / 0

Von Bürgerinnen und Bürgern wurden keine Einwendungen vorgebracht.

Nachdem keine weiteren inhaltlichen, sondern nur redaktionelle Änderungen am Bebauungsplan vorzunehmen sind, kann der Bebauungsplanentwurf als Satzung beschlossen werden.

Beschluss

Der Bebauungsplan „Südlich der Anhofer Straße II“ (Stand der Planunterlagen: 29. Oktober 2018) wird mit der Maßgabe, dass das Ing.-Büro Kling Consult die erforderlichen Änderungen/Ergänzungen vom 28.01.2019 in den Bebauungsplan und die Begründung einarbeitet, als Satzung beschlossen.
 
Das Ing.-Büro Kling Consult wird beauftragt, die Verfahrensunterlagen für das ordnungsgemäße Zustandekommen des Bebauungsplanes zusammen zu stellen.

3. Bürgermeister Schuler hat an der Beratung und Abstimmung gemäß Art. 49 GO nicht teilgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Regelung der Parksituation vor der Pizzeria"Jesolo"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 48. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.01.2019 ö Entscheidung 6

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 26.11.2018 wurde eine Beschlussfassung über die Regelung der Parksituation vor der Pizzeria „Jesolo“ auf Anregung von StR. Hofmann zurückgestellt und die Anberaumung eines Ortstermines beschlossen.

Ansonsten ist hierzu auszuführen, dass die vom Bau- und Umweltausschuss abgesegnete Ausbauplanung des „Bären-Areals“ in diesem Bereich einen Querparkplatz vorgesehen hat. Bei einem Senkrechtparken, wie dies zum gegenwärtigen Zeitpunkt immer wieder erfolgt, kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine Verkehrsgefährdung für die Fußgänger entsteht, da diese zwischen Wand und Fahrzeuge nicht durchkommen und daher um die Pkw herum auf die Fahrbahn laufen müssen. Des Weiteren ist die Einbiegesituation für Fahrzeuge aus dieser Nebenstraße in die Bundesstraße hinein nicht optimal, wenn das Heck von hier senkrecht parkenden Fahrzeugen in die gekennzeichnete Fahrbahn hineinreicht.

Diskussionsverlauf

Der Sitzung ging um 18:30 Uhr ein Ortstermin voraus, an dem 1. Bürgermeister Strobel, 2. Bürgermeister Zenker, 3. Bürgermeister Schuler sowie die Stadträte Abt, Hofmann, Kempfle, Lindner, Schweiger und Walter sowie Vertreter der Verwaltung teilnahmen.
Dabei äußerste u.a. Stadträtin Kempfle als Verkehrsreferentin des Stadtrates, dass sie auf die Durchsetzung der Ausführungsplanung, somit Anlegung eines Querparkplatzes vor der Pizzeria Jesolo, besteht, da alle anderen Varianten sowohl eine Beeinträchtigung für die Fußgänger als auch des Anliegerverkehrs darstellen.

Der Vorsitzende erläutert anhand eines Lageplanes die derzeitige Ausbausituation, die nur einen Querparkplatz vor der Pizzeria mit einem Gehweg entlang der Mauer der Pizzeria vorsieht. Dieser Planung hat der Bau- und Umweltausschuss zugestimmt.

Bisher parkten vor der Pizzeria zwei bis sogar vier Autos senkrecht. Wenn dies beibehalten werden soll, würden die Fahrzeuge mit dem Heck auf der Fahrbahn stehen. Eine mögliche Variante wäre noch, zwei Diagonalparkplätze auszuweisen. Dadurch würden aber nach wie vor die Fahrbahn beeinträchtigt.  

Stadtbaumeister Stapf ergänzt, dass bei einem Diagonalparken beim Ausparken aus dem westlichen Parkplatz rückwärts in die B16 eingefahren werden muss.

2. Bürgermeister Zenker entgegnet, dass dies nicht der Fall ist, wie er heute vor Ort festgestellt hat. Das Ausfahren ist ohne Weiteres über den Einmündungsbereich der Erschließungsstraße  möglich. Des Weiteren schlägt er vor, ein Diagonalparken mit einer Einfahrt von Osten her anzulegen. Dadurch könnte von vornherein eine bessere Ausfahrt aus den Parkplätzen geschaffen werden.

Stadtbaumeister Stapf befürchtet, dass solche Parkplätze eher nicht angenommen werden, da hierzu ein Wenden in der Sackgasse erforderlich wird. Trotzdem würden die Fahrzeuge mit dem Heck auf der Fahrbahn zum Stehen kommen.

Stadtrat Sauter Ottmar sieht in der Ausfahrt aus den Parkplätzen immer dieselbe Problematik. Auf alle Fälle darf der Gehweg entlang der Mauer der Pizzeria Jesolo nicht aufgegeben werden, damit die Verbindung zum „Bären-Gässle“ nicht unterbrochen wird. Seiner Meinung nach soll das Stadtbauamt sich nochmals über eine Lösung Gedanken machen, über die dann letztendlich entschieden werden soll. Wenn kein Parkplatz verloren gehen soll, muss eine Umbaumaßnahme erfolgen. Seiner Meinung nach ist der Einfahrtsradius in die B16 (Trompete) viel zu groß und könnte evtl. verengt werden, damit ein Senkrechtparken ermöglicht werden kann.

2. Bürgermeister Zenker stimmt dem Vorschlag zu, wonach das Stadtbauamt weitere Lösungsmöglichkeiten für die Anlegung von Parkplätzen aufzeigen soll. Er kommt hierbei auf ein Gespräch vor der Sitzung zurück, bei dem auch die Parkplätze vor dem Anwesen Heinrich-Sinz-Straße 35 betrachtet wurden. Dabei kam von Stadtrat Abt der Einwand, dass auch der Gehweg in diesem Bereich nicht aufgegeben werden darf. Dieser Meinung schließt sich 2. Bürgermeister Zenker an. Andererseits könnte dieser Bereich auch besser umgestaltet werden, da die derzeit angelegten vier Parkplätze max. mit 2 Fahrzeugen genutzt werden können. Evtl. könnte durch die Verwaltung eine Gesamtlösung mit diesem Parkplatzbereich aufgezeigt werden, über die dann das Gremium zu entscheiden hat. Auch der Gehweg entlang der Pizzeria Jesolo könnte trotz diagonal parkender Fahrzeuge beibehalten werden, wenn eine Abgrenzung z.B. durch Pfosten oder dergleichen erfolgt.

Der Vorsitzende fasst zusammen, dass Einigkeit besteht, dass der Fußweg von Richtung „Bären-Gässle“ kommend an der Pizzeria Jesolo zur B16 zumindest in einer Breite von 1 m erhalten bleiben soll. Das Stadtbauamt wird beauftragt zu prüfen, ob zwei Parkplätze diagonal mit der Ausrichtung des Hecks in Richtung Osten angelegt werden können. Weiterhin ist der Parkplatzbereich von dem Anwesen Heinrich-Sinz-Straße 35 zu betrachten, der durch die Baumaßnahme nicht verändert wurde. Auch hier soll das Stadtbauamt eine bessere Lösung zur Andienung der Parkplätze erarbeiten, ohne auf den Gehweg zu verzichten.

Stadtrat Lindner spricht an, dass die Durchlässigkeit des Gehweges an zwei Stellen unterbrochen ist, und zwar am Hauseck der Pizzeria Jesolo auf der Ostseite (hier verringert sich der Gehweg auf ca. 30 cm) sowie auf der Westseite durch die in der Ausführungsplanung vorgesehenen Fahrradständer.

Stadtbaumeister Stapf erwidert, dass diese Fahrradständer nicht realisiert wurden und werden.

Stadtrat Lindner regt bei einer erneuten Umgestaltung des Platzes an, evtl. auch Parkmöglichkeiten für Fahrräder, E-Bikes oder Motorräder im westlichen Bereich einzuplanen.

Der Vorsitzende kommt zurück auf seine Zusammenfassung und ergänzt diese insofern, dass ebenfalls noch zu prüfen ist, ob für Fahrräder bzw. Motorräder gesonderte Parkmöglichkeiten geschaffen werden können.

Stadtrat Hofmann spricht nochmals den vorhandenen Parkplatz vor dem Anwesen Heinrich-Sinz-Straße 35 an. Dieser Parkplatz könnte auch für Fahrräder genutzt werden. Zudem ist es für ihn sehr wichtig, dass vor der Pizzeria Jesolo eine räumliche Abgrenzung zwischen Gehweg und Parkplatz geschaffen wird.

Noch besser wäre es aus Sicht des Vorsitzenden, wenn vor dem Anwesen Heinrich-Sinz-Straße 35 zwei gut anfahrbare Pkw-Parkplätze realisiert werden könnten. Eine räumliche Abgrenzung ist vorgesehen.

Beschluss

Das Stadtbauamt wird beauftragt, Lösungsmöglichkeiten zur Schaffung von zwei Diagonalparkplätzen mit der Ausrichtung des Hecks nach Osten sowie zur Überplanung der bereits vorhandenen Parkplätze vor dem Anwesen Heinrich-Sinz-Straße 35 aufzuzeigen. Ebenfalls ist zu prüfen, ob in diesem Bereich gesonderte Parkmöglichkeiten für Fahrräder und Motorräder ausgewiesen werden können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Erledigung der Anregungen bzw. Anmerkungen aus den Bürgerversammlungen des Jahres 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 48. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.01.2019 ö Entscheidung 7

Sachverhalt

In den einzelnen Bürgerversammlungen wurden folgende Anregungen bzw. Anmerkungen vorgebracht (die bereits bei den Bürgerversammlungen direkt beantworteten Fragen werden nicht mehr einzeln aufgeführt):

Bürgerversammlung des Stadtteiles Deubach vom 15.10.2018


Ein Bürger

weist auf Wegabsenkungen im Bereich Ecke „Am Lohn“ / Straße „Bei der Sandhühl“ hin.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der angezeigte Mangel wird vor Ort besichtigt und bei tatsächlichem Bedarf in die Mängelliste der Straßenunterhaltsmaßnahmen 2019/2020 aufgenommen.

Ein Bürger
weist darauf hin, dass an der Ecke St.-Martin-Straße / Georg-Hörberg-Straße / Ebersbacher Straße bei Starkregen das Wasser nicht ablaufen kann, sich daher in der Kurve sammelt und in die angrenzenden Anwesen läuft. Er vermutet, dass der Ablaufschacht zu klein dimensioniert ist und große Wassermengen nicht aufnehmen kann.
Stellungnahme der Verwaltung:
Bei dem nächsten Vorfall wird eine Überprüfung vorgenommen.

Ein Bürger
bemängelt, dass auf dem Feldweg in Richtung Wettenhausen die Lkw-Ausweichbucht immer von Pkw beparkt sind, so dass die Lkw nicht ausweichen können. Er schlägt vor, hier ein Schild „Parken verboten“ anzubringen und die Bucht entsprechend zu kennzeichnen
Ein weiterer Bürger merkt hierzu an, dass es sich bei den Parkenden um auswärtige Hundehalter handelt. Er schlägt daher vor, evtl. im Bereich der Photovoltaikanlagen Parkmöglichkeiten zu schaffen.
Ein Bürger schlägt vor, bereits an der Einfahrt in den Weg ein Schild „Anlieger frei“ anzubringen, um den Pkw-Verkehr abzuhalten.
Ein Radfahrer ist der Meinung, dass die Lkw auf diesem Weg schneller fahren als 50 km/h und wünscht sich daher in diesem Bereich eine Geschwindigkeitsbeschränkung.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Weg Flur-Nr. 368 Gem. Deubach ist als öffentlicher Feld- und Waldwege gewidmet und derzeit nicht gesperrt. Sowohl die Anbringung eines Schildes „Parken verboten“ an der Ausweichbucht, als auch ein Schild „Anlieger frei“ wird nicht den gewünschten Erfolg mit sich bringen, da keine Überprüfung der Einhaltung möglich ist. Die Zufahrt dient sowohl für die Gruben der Firma Rainer als auch zum Anwesen „Staudacher“, so dass viele sich als „Anlieger“ bezeichnen können. Ob evtl. Parkmöglichkeiten für Spaziergänger bei der Photovoltaikanlage geschaffen werden können, soll mit dem Eigentümer noch abgeklärt werden.
Aufgrund der geringen Breite des Weges und des zu erwartenden Gegenverkehrs kann sicherlich nicht wesentlich schneller als 50 km/h durch die Lkws gefahren werden. Für Fußgänger oder Radfahrer entsteht auch größtenteils ein subjektives Empfinden, dass schneller gefahren wird. Die Stadt wird jedoch auf die Firma Rainer zugehen und bitten, ihre Fahrer entsprechend anzuhalten, langsam den Feldweg zu befahren.

Ein Bürger
weist darauf hin, dass im Bereich „Am Lohn“ immer Pkws bzw. Lkws parken und den Durchgangs- und Lieferverkehr (z.B. Müllabfuhr) behindern.
Ein Bürger ergänzt, dass in der Bgm.-Thierer-Straße dauerhaft ein Lkw-Anhänger abgestellt sei.  
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Bürger wurde zwischenzeitlich gebeten, mitzuteilen, um welche Fahrzeuge mit Kennzeichen es sich handelt, welche in der Straße „Am Lohn“ eine Durchfahrt behindern. Bisher erfolgte keine diesbezügliche Mitteilung. Auch hat sich bisher kein Lieferverkehr wie z.B. die Müllabfuhr hierüber beschwert. Der zugelassene Lkw-Anhänger in der Bgm.-Thierer-Straße steht auf einer städt. Grünfläche. Es besteht hierfür kein Pachtverhältnis, sondern dies wird vorerst nur geduldet, damit dieser Hänger nicht auf der Straße abgestellt wird. Dem Halter ist bekannt, dass er das Fahrzeug umgehend zu entfernen hat, wenn die Stadt dies fordert. Insofern ist derzeit nichts weiter zu veranlassen.

Ein Bürger
wünscht sich, dass der vor Jahren sanierte Dorfweiher wieder einmal eine Pflege erfährt (Strauchschnitt etc.)
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Dorfweiher ist als Fischweiher verpachtet. Die Stadt ist bereits auf den Pächter zugegangen und hat diesen gebeten, dass dieser einen Strauchrückschnitt vornimmt.


Bürgerversammlung des Stadtteiles Rieden vom 18.10.2018


Ein Bürger

bittet, dass wegen der Parksituation in der Großkötzer Straße eine durchgezogene Linie angebracht wird.
Stellungnahme der Verwaltung:
Dieser Wunsch soll in der nächsten Verkehrsschau behandelt werden, dessen Termin aber noch nicht feststeht.

Stadtrat Sauter Ottmar geht auf das Parken in der Großkötzer Straße ein. Durch das Aufbringen einer Zick-Zack-Linie auf der Westseite der Straße ist das Problem zum Einfahren aus Richtung Großkötz kommend gelöst, jedoch die Ausfahrt stellt sich nach wie vor durch parkende Fahrzeuge als sehr schwierig dar. Die Anlieger stellen ihre Fahrzeuge seiner Meinung nach absichtlich auf der Straße ab, obwohl auf den eigenen Grundstücken Parkmöglichkeiten vorhanden sind. Es kommen daher immer wieder Beschwerden aus der Bürgerschaft.

Für den Vorsitzenden gibt es evtl. keine andere Lösung, als ein beidseitiges Halteverbot anzuordnen. An die Anlieger soll daher letztmalig appelliert werden, in der Großkötzer Straße vernünftiger zu parken.  

Ein Bürger

bemängelt, dass es in Rieden keinen öffentlichen Aushang gibt. Der Wunsch wäre, dass man in Rieden eine Aushangtafel bekommt, an der Plakate und Aushänge von Vereinen Platz finden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Derzeit besteht in den Stadtteilen Autenried und Hochwang die Möglichkeit, dass Vereine Plakate und Aushänge an einer städt. Tafel anbringen können. In den Stadtteilen Oxenbronn und Deubach wurde ein solcher Wunsch bisher nicht geäußert. Um dem Wunsch evtl. nachkommen zu können, wird überprüft, ob eine solche Aushangmöglichkeit im Stadtteil Rieden geschaffen werden kann.

Ein Bürger

merkt an, dass in der Joh.-Widmann-Straße die Poller saniert werden müssen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Es handelt sich hierbei um keine Poller, sondern um gepflasterte Schwellen zur Verkehrsberuhigung. Die Schwellen werden begutachtet und eine Sanierung ggf. ins Straßenunterhaltungsmaßnahmenprogramm aufgenommen.

Bürgerversammlung des Stadtteiles Oxenbronn vom 22.10.2018


Ein Bürger

merkt an, dass die Urnenstele auf dem Friedhof Oxenbronn neben dem Platz für die Mülltonnen und den Grüngutabfall mehr als unangebracht sei.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Stadtrat hat diesbezüglich bereits in der Sitzung am 04.12.2018 beraten und beschlossen, in Absprache mit dem Kirchenpfleger des Stadtteiles Oxenbronn die vorhandene Urnenstele deutlich weiter nach Osten zu verschieben. An dieser Stelle werden zusätzlich zwei neue Urnenstelen mit jeweils vier Nischen aufgestellt.

Ein Bürger
erklärt, dass auf dem Spielplatz beim Kindergarten in Oxenbronn oft Hundekot im Sandkasten sei und bittet hier um Überprüfung. Andere Bürger vermuteten Katzen als Täter.
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach Rücksprache mit der Kindergartenleitung trifft diese Aussage nicht zu. Zudem ist der Spielplatz eingezäunt, so dass Hunde eigentlich nicht in diesen Bereich kommen und der Sand des Spielkastens wegen Katzenkot auch regelmäßig ausgetauscht wird.

Ein Bürger
bittet, evtl. den Weg zur Kiesgrube Oxenbronn in das Straßensanierungsprogramm aufzunehmen.
Stellungnahme der Verwaltung:
De r Weg wird begutachtet und eine Sanierung ggf. ins Straßenunterhaltungsmaßnahmenprogramm aufgenommen.


Bürgerversammlung des Stadtteiles Autenried vom 23.10.2018


Ein Bürger
bemängelt massiv den Zustand des Grundstückes Flur-Nr. 32 Gem. Autenried (Weißenhorner Straße 15).
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Stadt ist diesbezüglich bereits seit einiger Zeit in Kontakt mit dem Landratsamt Günzburg. Das Landratsamt vertritt hierbei die Auffassung, dass das Abstellen von Wohnwagen, alten Autowracks, Hängern, landwirtschaftlichen Maschinen und Bauschutt nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften nicht beanstandet werden kann. Des Weiteren hätten sie keine Handhabung, dass die noch auf dem Grundstück abgestützte Mauer komplett abzubrechen ist. Auch mit dem Eigentümer geführte Gespräche brachten keine Verbesserung der Situation. Nachdem jedoch der Zustand nunmehr immer schlechter wird, soll nochmals auf das Landratsamt zugegangen und um eine Ortseinsicht gebeten werden.

Ein Bürger
bemängelt den schlechten Zustand des Geh- und Radweges entlang der Kellerstraße.
Ein weiterer Bürger spricht Setzungen an den Einlaufschächten an der Ortsverbindungsstraße Autenried - Rieden an.
Stellungnahme der Verwaltung:
Beide Mängel sollen mit den anstehenden Straßensanierungsmaßnahmen ausgeschrieben werden.

Bürgerversammlung des Stadtteiles Hochwang vom 07.11.2018


Ein Bürger

erkundigt sich, ob im Rahmen der Sanierung des Leichenhauses Hochwang die Möglichkeit besteht, dort eine Toilette einzubauen. Er findet dies im Hinblick auf die Vielzahl älterer Mitbürger, welche den Friedhof besuchen, für sehr sinnvoll.
Stellungnahme der Verwaltung:
Bei der Sanierung des Leichenhauses sind keine größeren Maßnahmen, sondern reine Unterhaltsmaßnahmen (Putzausbesserungen, Malerarbeitern, Dachziegel) vorgesehen. Beim Einbau einer Toilette müsste ein größerer Aufwand betrieben werden, da hierfür auch eine Wasserver- sowie Abwasserentsorgung und auch eine Frostsicherung (Beheizung) erforderlich wäre. Zudem fallen für eine solche Toilette auch regelmäßige Reinigungskosten an. Derzeit befinden sich nur auf dem Friedhof Ichenhausen auf der Südseite des Gebäudes und auf dem Friedhof Rieden/Kötz bei der Dreifaltigkeitskapelle öffentliche Toiletten. Die Toilette auf dem Friedhof Ichenhausen wird über eine Zeitschaltuhr in der Nacht geschlossen und monatlich durch eine Fachfirma gereinigt. Die Toilette auf dem Friedhof Rieden/Kötz ist nur bei Beerdigungen sowie Gottesdiensten und auch nur während der Sommerzeit geöffnet; die Reinigung hat dankenswerterweise eine Privatperson, die auch für die Kirche tätig ist, übernommen.
Aufgrund dessen soll dem Wunsch, eine Toilette in der Leichenhalle des Friedhofes Hochwang einzubauen, vorerst nicht nachgekommen werden.

3. Bürgermeister Schuler spricht die Generalversammlung des Krieger- und Soldatenvereins Hochwang an, an der er als Vertreter der Stadt teilnahm. Dabei wurde unter „Verschiedenes“ auch die Sanierung des Leichenhauses Hochwang angesprochen. Der Soldatenverein hat dabei zugesagt, sich durch Eigenleistung z.B. durch Aufbau des Gerüstes, einzubringen. Dabei wurde auch der Einbau einer Toilette als notwendig erachtet. Da sich der Friedhof auch immer mehr als Begegnungsstätte herauskristallisiert, auf dem sich ältere Menschen über einen längeren Zeitraum aufhalten, wird aus Sicht des Vereins eine Toilette dringend benötigt. Daher sollte trotz den negativen Ausführungen durch die Verwaltung nochmals überlegt werden, ob eine solche Anlage nicht doch im größten Stadtteil der Stadt Ichenhausen ermöglicht werden kann.

Stadtbaumeister Stapf erwidert, dass sich in der Nähe des Leichenhauses kein Kanal befindet, in dem das Abwasser einer Toilette eingeleitet werden kann. Der nächste Kanal befindet sich im neu ausgebauten Vogelbergweg auf Höhe des Anwesens Vogelbergweg 5. Der Kanal in der Alois-Burger-Straße endet auch bereits beim Anwesen Alois-Burger-Straße 6.

2. Bürgermeister Zenker sieht in der Schaffung einer Toilette kein Problem, auch wenn keine Kanalanschlussmöglichkeit vorhanden ist. Er schlägt vor, eine Grube anzulegen, die einmal jährlich geleert wird.

Stadtrat Hofmann spricht sich auch für ein öffentliches WC auf dem Friedhof Hochwang aus. Er sieht jedoch ebenfalls das Problem in dem erforderlichen Abwasseranschluss, da eine Grube in der heutigen Zeit sicher Meinung nach nicht mehr zulässig ist.

Der Vorsitzende schlägt vor, durch das Stadtbauamt die Kosten für den Anschluss an die vorhandene Kanalleitung im Vogelbergweg ermitteln zu lassen, die dem Gremium dann mitgeteilt werden. Zudem muss bewusst sein, dass wie auf dem Friedhof im Stadtteil Rieden während der Wintermonate eine Toilettenanlage nicht betrieben werden kann, da keine Heizungsmöglichkeit besteht und somit diese nur für ca. 9 Monate zur Verfügung stehen würde.

Stadtrat Sauter Ottmar schlägt vor, mit der Kanalleitung über das Grundstück Flur-Nr. 95 Gem. Hochwang zu fahren, damit der neu ausgebaute Vogelbergweg nicht aufgerissen werden muss.

Stadtbaumeister Stapf entgegnet, dass aufgrund des Baumbestandes auf diesem Grundstück eine Verlegung in diesem Bereich nicht möglich ist, ohne die Wurzeln dieser Bäume zu beschädigen. Auch schon beim Ausbau der Straße kam es hier bereits zu Problemen.

Aus Sicht von Stadtrat Abt kann hier erst eine Entscheidung getroffen werden, wenn die Machbarkeit und die Kosten feststehen.

Der Vorsitzende schließt sich dieser Meinung an. Er hat jedoch sehr wohl Verständnis für den Wunsch der Bürger. Des Weiteren soll noch geklärt werden, ob abflusslose Gruben noch zulässig sind.


Ein Bürger

bittet um nochmalige Überprüfung seines Antrages aus dem Jahre 2017 auf Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Bechlerstraße sowie im Leitiweg.
Weitere Bürger ergänzen, dass auch in den Straßen „Im Tal“ und in der Dossenberger Straße zu schnell gefahren wird.
Stellungnahme der Verwaltung:
Bei der am 09.10.2018 stattgefundenen Verkehrsschau wurde diese Problematik nochmals angesprochen. Dabei haben sich die Teilnehmer der Fachbehörden nach wie vor gegen die Anordnung von 30iger-Zonen ausgesprochen, da allein eine Anordnung nicht ausreicht, sondern hier auch entsprechende bauliche Maßnahmen notwendig würden.
Zudem hat sich das Gremium in der Sitzung am 26.11.2018 hiermit bereits befasst, aber keine abschließende Entscheidung getroffen. Über die Einrichtung von 30iger-Zonen soll vielmehr in den Fraktionen beraten und die Angelegenheit zu einem späteren Zeitpunkt nochmals gesondert auf die Tagesordnung einer Sitzung gesetzt werden.  

Ein Bürger

bezweifelt, dass die Günzbrücke beim Bahnübergang Hochwang für sehr große und schwergewichtige Fahrzeuge geeignet ist.
Stellungnahme der Verwaltung:
Hinsichtlich der Geschwindigkeit besteht auf der Brücke eine Begrenzung auf 10 km/h, die in der statischen Berechnung von 1992 berücksichtigt ist. Bei der Sanierung der Gründung 1992 wurde der statische Nachweis für Brückenklasse 12/12 für einen LKW mit 12 to Gesamtgewicht mit Langsamfahrt 10 km/h geführt. Es wird ein Statiker beauftragt, eine Überprüfung der Tragfähigkeit für aktuelle landwirtschaftliche Fahrzeuge vorzunehmen und die Notwendigkeit einer Gewichtsbeschränkung zu prüfen.

Eine Bürgerin

berichtet von einem Baum bzw. Strauch auf dem Friedhof Hochwang entlang des Hauptganges welcher im Herbst Früchte abwerfe, welche stark Nüssen ähneln. Diese Früchte haben harte Schalen. Durch die vielen harten Schalen am Boden besehe große Rutschgefahr für Fußgänger, insbesondere für ältere Menschen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung wird den Sachverhalt prüfen und ggf. den Strauch mit einem Gehölz ohne Früchte ersetzen.


Bürgerversammlung der Stadt Ichenhausen vom 08.11.2018


Ein Bürger

erklärte, dass er von der Info-Veranstaltung des Staatlichen Bauamtes am Montag, 05.11.2018, sehr beeindruckt gewesen sei. Ihm ist jedoch eine Frage an diesem Abend noch offen geblieben, nämlich an welcher Stelle die Stadt eine gute, qualifizierte Anbindung an die Umgehungsstraße erhält.

Stellungnahme der Verwaltung:
Diesen Hinweis werden wir an das Staatliche Bauamt Krumbach weiterleiten.


Ein Bürger

kritisiert die derzeitige Position des Orts-Eingangsschildes am südlichen Ortseingang von Ichenhausen. Die Fahrzeuge „rasen“ hier mit hoher Geschwindigkeit und gefährden damit auch die Fußgänger.
Stellungnahme der Verwaltung:
Ein mögliches Versetzen des Ortsschildes soll bei der kommenden Verkehrsschau angesprochen werden.

Beschluss

Der Erledigung der Anregungen aus den Bürgerversammlungen des Jahres 2018 wie vorstehend angeführt wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Zustand der Spitzahorne nordöstlich des Feuerwehrgerätehauses Ichenhausen, Ettenbeurer Straße 14

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 48. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.01.2019 ö Entscheidung 8

Sachverhalt

Nachdem durch einen Sturm am 23.09.2018 an einem Spitzahorn auf dem Gelände des Feuerwehrgerätehauses ein Ast abgebrochen und dabei festgestellt wurde, dass dieser Baum im Kern faul ist, wurde dieser Baum ersatzlos gefällt.

Hiervon wurde das Gremium in der Sitzung am 24.09.2018 informiert. Dabei äußerte ein Stadtrat Bedenken, dass die noch verbleibenden beiden Spitzahorne ebenfalls krank sein und eine Gefahr darstellen könnten. Er sorgte sich, dass hier zu Fuß gehende Feuerwehraktive oder deren hier unter diesen Bäumen geparkten Fahrzeugen gefährdet wären.

Aufgrund dieser Äußerung wurden diese beiden Bäume von einem Baumsachverständigen, Herrn Udo Kaller, Wettenhausen, untersucht.

Diese Untersuchung ergab, dass ein Spitzahorn nicht mehr als verkehrssicher und der zweite nur eingeschränkt verkehrssicher ist.  

Um eine von diesen beiden Bäumen ausgehende Gefahr auszuschließen schlägt die Verwaltung vor, beide Bäume in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde (ein Spechtloch ist vorhanden) schnellstmöglich zu fällen und im Zuge der Neugestaltung der Außenanlagen bei der Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Ersatzpflanzungen vorzunehmen.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende gibt hierzu entsprechende Erläuterungen.

Stadtbaumeister Stapf ergänzt, dass wie im Sachvortag angeführt, das erstellte Gutachten ergeben hat, dass der Zustand eines Baumes nicht mehr verkehrssicher und daher sehr bedenklich ist, so dass dieser Baum schnellstmöglich zu fällen wäre. Der zweite Baum ist war auch nicht mehr ganz in Ordnung, könnte aber noch eine gewisse Zeit stehen bleiben. Da aber der Rückschnitt der Bäume nicht fachgerecht vorgenommen wurde, so dass sich bereits Astfäule an den Schnittstellen bildet, schlägt er auch in Bezug auf die anstehenden Baumaßnahmen in diesem Bereich vor, beide Bäume zeitnah zu entfernen. Im Zuge der Erstellung der Außenanlagen für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses sollen dann entsprechende Ersatzpflanzungen vorgenommen werden.

Stadtrat Hofmann spricht sich für eine zeitnahe Beseitigung der Bäume aus, da die Sicherheit nicht mehr gewährleistet ist.  

Der Vorsitzende ergänzt, dass die Fällung in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Günzburg erfolgen soll, da sich in einem Baum eine Spechthöhle befindet. Die Maßnahme soll aber noch vor der Vogelbrutzeit somit bis Ende Februar erfolgen.

Beschluss

Der Entfernung der beiden Spitzahorne auf dem Gelände des Feuerwehrgerätehauses Ichenhausen noch vor der Vogelbrutzeit wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 27.11.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 48. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.01.2019 ö Information 9

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 27.11.2018 wurde beschlossen:

-        den von der Verwaltung erarbeiteten Grundlagen für eine Ausschreibung der Wärmeversorgung des Schulzentrums Ichenhausen zuzustimmen,

-        die Türen samt Zargen sowie die Deckenbeleuchtung im Kellergeschoss des Anwesens Schulstraße 2 im Stadtteil Autenried zu erneuern und die hierfür erforderlichen Mittel in Höhe von ca. 9.200 € freizugeben. Für die Sanierung der Heizungsanlage im Keller ist noch ein Sanierungskonzept mit Kosten zu erstellen, um hierfür eine abschließende Entscheidung treffen zu können,

-        zur S chaffung eines gesicherten Überganges für Schüler im Schulbereich in der Rohrer Straße die Gehwege in diesen Bereichen auf das dafür vorgeschriebene Maß zu verbreitern bzw. umzugestalten sowie die Installation eines Zebrastrafens mit entsprechender Beschilderung und Beleuchtung vorzunehmen.

       Anmerkung:        Eine Nachfrage bei der Polizeiinspektion Günzburg sowie der Verkehrsbehörde beim Landratsamt Günzburg hat ergeben, dass die Anordnung von 3D-Fußgängerüberwegen in Deutschland nicht zulässig ist.

-        zur Bekämpfung der Taubenplage in der Kernstadt von Ichenhausen Kontakt mit einem Falkner aufzunehmen

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10. Verschiedenes Veranstaltungshinweise; Sportlerehrung am 30.01.2019 sowie Aktion "Sauberes Ichenhausen am 13.04.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 48. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.01.2019 ö Information 10

Sachverhalt

Der Vorsitzende lädt das Gremium zu nachfolgenden Veranstaltungen recht herzlich ein:

-        Sportlerehrung in der Friedrich-Jahn-Halle
Mittwoch, 30.01.2019, Beginn 19:00 Uhr

-        Aktion „Sauberes Ichenhausen“
Samstag, 13.04.2019,
Treffpunkt: 08:00 Uhr städt. Bauhof

Datenstand vom 17.04.2020 10:56 Uhr