Datum: 25.04.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Waldstetten
Gremium: Marktgemeinderat Waldstetten
Körperschaft: Markt Waldstetten
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:57 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Flur-Nr. 1086/2 Gem. Waldstetten, Am Gehag 28 (Bauherrin: Metzinger Sarah, Kesslerstraße 4, 89367 Waldstetten)
2 Tektur-Plan zur Nutzungsänderung: Einbau einer Betriebsleiterwohnung mit Büro im OG der best. Lagerhalle auf dem Grundstück Fl. Nr.: 1096/32, Gem. Waldstetten (Bauherr: Michael Orner)
3 Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Flur-Nr. 945/2 Gem. Waldstetten, Am Erlenbach 1 (Bauherr: Schneider Christoph)
4 Einbau eines Büroraumes mit Sozialräumen in die best. Lagerhalle auf dem Grundstück Flur-Nr. 1096 Gem. Waldstetten, An der Hausener Straße 6 (Bauherrin: Firma Elektro Bergmüller)
5 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr 147/3 Gem. Waldstetten, Am Brühl 13a (Bauherren: Stengelberger Thomas, Weißenhorner Straße 21a, 89367 Waldstetten und Beuter Alexandra, Am Boschhorn 3, 89335 Ichenhausen)
6 Ernennung von Frau Eleonore Elbs zur Datenschutzbeauftragten des Marktes Waldstetten
7 Antrag der Lustigen Carnevals Vereinigung auf Gewährung eines Zuschusses zum Einbau einer Notausgangstüre im LCV-Heim
8 Verschiedenes
8.1 Biber - Am Erlenbach - Anmerkung GR Schneider
8.2 Kindergartenjubiläum - Anmerkung des Vorsitzenden
8.3 Einladung Maibaum aufstellen - Anmerkung GR Schneider
8.4 Einladung zum Gesangsverein - Anmerkung des Vorsitzenden

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1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Flur-Nr. 1086/2 Gem. Waldstetten, Am Gehag 28 (Bauherrin: Metzinger Sarah, Kesslerstraße 4, 89367 Waldstetten)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 62. Sitzung des Marktgemeinderates 25.04.2019 ö Entscheidung 1

Sachverhalt

Am 25.03.2019 ging bei der Verwaltung der o.g. Bauantrag ein.
Die Bauherren Metzinger / Ganser möchten im Baugebiet ,,Am Gehag“ ein Einfamilienhaus mit Garage errichten.
Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Gehag“. Es wird der Antrag gestellt die Befreiung bezüglich der Kniestockhöhe zu erteilen.
Kniestockhöhe 1,00m lt. BBP        = geplant 1,65m

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende informiert, dass es sich um den letzten freien Bauplatz im Baugebiet „Am Gehag“ handelt. Die Befreiung sollte erteilt werden, da es hier Vorhaben gab, bei denen bereits Befreiungen hierzu erteilt wurden.

GR Göppel merkt an, dass im nächsten Bauschnitt der Kniestock direkt anders im Bebauungsplan festgelegt werden soll.

Beschluss

Der Marktrat Waldstetten stimmt dem o.g. Bauvorhaben zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen mit den Befreiungen zum Kniestock.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Tektur-Plan zur Nutzungsänderung: Einbau einer Betriebsleiterwohnung mit Büro im OG der best. Lagerhalle auf dem Grundstück Fl. Nr.: 1096/32, Gem. Waldstetten (Bauherr: Michael Orner)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 62. Sitzung des Marktgemeinderates 25.04.2019 ö Entscheidung 2

Sachverhalt

Bei der Verwaltung ging der Tektur Antrag als Bauantrag von o.g. Bauherr ein.
Der Bauherr möchte in sein bereits gebautes Gebäude eine Nutzungsänderung zur Betriebsleiterwohnung und Büro im Obergeschoss und eine Lagernutzung im Erdgeschoss, erstellen.

Dieser Bauantrag wurde geprüft, bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass dieser Antrag nicht im Freistellungsverfahren behandelt werden kann, sondern ein Genehmigungsverfahren über das Landratsamt Günzburg erforderlich ist, da ein Bezug auf die Dachform und die Dachneigung Befreiungen und Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig sind.

Im BBP wurde festgesetzt:        
Zulässige Dachform bei Büro- u. Wohngebäuden        - Satteldach 35 – 48°,
ausgeführt                                                - Pultdach 5°

Diskussionsverlauf

GR Göppel hackt nach wie das Landratsamt dies sieht.

Der Vorsitzende merkt an, dass wenn die Gemeinde das Einvernehmen erteilt, das Landratsamt dies auch genehmigt.

GR Hieber merkt an, dass er es ablehnen würde.

GR Schneider ist erstaunt, dass das Grundstück nochmals vermessen wurde und eine neue Flur-Nr. bekommen hat.

Dies war eine clevere Lösung, pro Flur-Nr. eine Betriebsleiterwohnung schaffen, so der Vorsitzende.

Dies ist nicht in Ordnung, merkt GR Schneider an. Das passt nicht ins Gewerbegebiet. Dies könnte in Zukunft jeder so machen.

Herr Unterholzner findet dies einen guten Einwand. Wenn die Tektur genehmigt wird, könnte es tatsächlich sein, dass diejenigen, die hier ein größeres Grundstück haben dies ebenfalls so machen.

GR Göppel findet auch, dass so das Gewerbegebiet immer mehr Wohngebiet wird. Das sollte nicht Sinn und Zweck sein.

Hat er das Grundstück zuerst geteilt oder kam der Antrag zuerst, frägt GR St. Bucher.

Es wurde zuerst geteilt, so der Vorsitzende.

Das Verhältnis passt nicht, die Wohnung ist so groß wie die Lagerhalle, merkt GR Hieber an.

Der ursprüngliche Bauantrag ging über eine Lagerhalle, dementsprechend wurde der Bauantrag genehmigt. Aus diesem wurde jetzt ein Bürogebäude bzw. eine Wohnung.

Der Vorsitzende fragt nach, ob abgestimmt werden, oder dieser Punkt nochmals verschoben werden soll .

Der Gemeinderat ist für abstimmen.

Beschluss

Der Markt Waldstetten stimmt dem Tektur Antrag nicht zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Flur-Nr. 945/2 Gem. Waldstetten, Am Erlenbach 1 (Bauherr: Schneider Christoph)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 62. Sitzung des Marktgemeinderates 25.04.2019 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

Am 18.04.2019 ging bei der Verwaltung der o.g. Bauantrag ein.
Der Bauwerber möchte an ein best. Gebäude das Carport erstellen.

Dieses Bauvorhaben wird nach §34 BauGB geprüft.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Beschluss

Der Markt Waldstetten erteilt dem Bauvorhaben ,,Errichtung eines Carports“ das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemäß Art. 49 Abs. 1 GO nimmt GR Schneider nicht an der Beratung und Beschlussfassung teil.

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4. Einbau eines Büroraumes mit Sozialräumen in die best. Lagerhalle auf dem Grundstück Flur-Nr. 1096 Gem. Waldstetten, An der Hausener Straße 6 (Bauherrin: Firma Elektro Bergmüller)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 62. Sitzung des Marktgemeinderates 25.04.2019 ö Entscheidung 4

Sachverhalt

Bei der Verwaltung ging der Tektur Antrag als Bauantrag von o.g. Bauherr ein.
Der Bauherr möchte in seiner best. Lagerhalle ein Büroraum mit Sozialräumen im nördlichen Teil, erstellen.

Dieser Bauantrag wurde geprüft, bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass dieser Antrag nicht im Freistellungsverfahren behandelt werden kann, sondern ein Genehmigungsverfahren über das Landratsamt Günzburg erforderlich ist, da ein Bezug auf die Dachform und die Dachneigung Befreiungen und Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig sind.

Im BBP wurde festgesetzt:        
Zulässige Dachform bei Büro- u. Wohngebäuden        - Satteldach 35 – 48°,
ausgeführt                                                - Pultdach 5°

Diskussionsverlauf

GR Göppel frägt nach, ob es das Büro ist was bereits gebaut wurde. Ist das lediglich noch die Genehmigung?
Er muss es nachträglich genehmigen, merkt Herr Unterholzner an.

GR Konrad merkt an, dass das Pultdach bereits im ersten Bauantrag genehmigt wurde.

GR St. Bucher fasst zusammen, dass bei diesem Antrag von einem reinen Arbeitsraum in einem Arbeitsgebäude gesprochen wird und nicht von einer Wohneinheit.

GR Schneider merkt an, dass Sozialräume vom Gewerbeaufsichtsamt vorgeschrieben werden. Er sieht die Genehmigung völlig schmerzfrei, da dies in die bestehende Halle integriert wurde.

Beschluss

Der Markt Waldstetten stimmt dem Tektur Antrag mit den Befreiungen vom BBP mit der Änderung der Dachneigung 5 ° und der Dachform Pultdach zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr 147/3 Gem. Waldstetten, Am Brühl 13a (Bauherren: Stengelberger Thomas, Weißenhorner Straße 21a, 89367 Waldstetten und Beuter Alexandra, Am Boschhorn 3, 89335 Ichenhausen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 62. Sitzung des Marktgemeinderates 25.04.2019 ö Entscheidung 5

Sachverhalt

Beim Markt Waldstetten ging am 12.04.2019 der Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage ein.
Dieser Bauantrag wird nach dem §34 BauGB geprüft.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Die Bauwerber möchten auf diesem Grundstück ein Gebäude mit zwei Vollgeschosse und einem Zeltdach errichten.
Der Markt Waldstetten muss den Hausanschluss auf öffentlichen Grund herstellen.
Die Zufahrt ist privat Weg.

Diskussionsverlauf

GR Göppel frägt, ob die Erschließung vom Brühl aus gemacht wird.
Dies bejaht der Vorsitzende.

Beschluss

Der Markt Waldstetten stimmt dem Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im Toskana Stil zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. Ernennung von Frau Eleonore Elbs zur Datenschutzbeauftragten des Marktes Waldstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 62. Sitzung des Marktgemeinderates 25.04.2019 ö Entscheidung 6

Sachverhalt

In der Sitzung des Marktgemeinderates vom 26.11.2018 stimmte das Gremium dem Abschluss einer Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Günzburg zur Einrichtung eines gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu.

Mittlerweile hat Frau Eleonore Elbs, welche beim Landkreis Günzburg beschäftigt ist, ihren Dienst als gemeinsame Datenschutzbeauftragte für die Städte, Gemeinden und Verbände des Landkreises Günzburg aufgenommen. Dienstort ist im Neubau des Rathauses Ichenhausen.

Frau Elbs ist vom Marktgemeinderat offiziell noch als Datenschutzbeauftragte des Marktes Waldstetten zu ernennen. Bisher führt diese Tätigkeit Frau Christina Lutz von der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen aus.

Diskussionsverlauf

GR Göppel frägt, was die Datenschutzbeauftragte kostet. Dies wird komplett umgelegt auf die Einwohnerzahlen, merkt der Vorsitzende an.

Beschluss

Frau Eleonore Elbs wird als Datenschutzbeauftragte des Marktes Waldstetten bestellt. Frau Christina Lutz wird zur Datenschutzkoordinatorin ernannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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7. Antrag der Lustigen Carnevals Vereinigung auf Gewährung eines Zuschusses zum Einbau einer Notausgangstüre im LCV-Heim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 62. Sitzung des Marktgemeinderates 25.04.2019 ö Entscheidung 7

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 04.04.2019, eingegangen am 17.04.2019, teilt die Lustige Carnevals Vereinigung mit, dass in nächster Zeit im LCV-Heim eine neue Notausgangstüre eingebaut werden muss, da die alte Türe nicht mehr funktionsfähig ist und nicht mehr repariert werden kann.

Für diese Maßnahmen fallen gemäß vorgelegtem Angebot der Fa. Stumböck, Ichenhausen, Kosten in Höhe von ca. 6.400 € brutto an.

Der Verein bittet mit v.g. Schreiben um Gewährung eines Zuschusses durch den Markt Waldstetten für diese Baumaßnahme.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende ist der Meinung, dass die Gemeinde hier sogar eine Pflicht hat zu helfen, da das Gebäude vorallem auch für öffentliche Veranstaltungen genutzt wird. Die Schule, die Jagdgenossenschaft etc. nutzt das LCV-Heim ebenfalls immer. Die Sicherheit für öffentliche Veranstaltungen sollten uns am Herzen liegen.

GR Schneider sieht das aus Sicht der Feuerwehr. Was die Sicherheit betrifft, dürfen keine Kompromisse eingegangen werden. Die Gemeinde sollte einen großzügigen Zuschuss gewähren.
Diese Türe könnte Menschenleben retten.

GR Edelmann hackt nach, wie so eine Türe eigentlich aussieht.

GR Imminger informiert, dass es eine Kunststofftüre jetzt werden soll. Die Holztüre war laut LRA nicht mehr regelkonform. Er bittet ebenfalls um einen großzügigen Zuschuss der Gemeinde, da die Chorgemeinschaften, die Schule etc. diesen Saal auch immer nutzen, aber es nie umgelegt wurde.

GR Konrad merkt an, dass die Türe vom LCV-Heim damals schon nicht neu war, die Fenster und Türen waren von der Kaserne aus Günzburg. Die Türe war daher damals schon alt.

Wird die Türe größer oder bleibt die Öffnung gleich, frägt GR Göppel.

Die Größe der Öffnung bleibt gleich, wird nur anders aufgeteilt, ein größerer Flügel und ein schmälerer, informiert GR Imminger.

Ist die Türe ausgestattet mit einem Panikschloss, frägt GR Schneider.
Dies bejaht GR Imminger.

Geht es um die Türe im Giebel, frägt GR Bucher.

GR Schieferle merkt an, dass die Türe ganz bezahlt werden sollte, da es ein Sicherheitsaspekt ist.

GR Göppel frägt, ob nicht ein Schutz gemacht werden muss, weil es sich hierbei um eine Kunststofftüre handelt. Könnte sich wegen zu starker Hitze verziehen. Sollte nochmal überdacht werden, ob Kunststoff die richtige Variante ist. Vielleicht sollte ein Teil des Geldes freigegeben werden und der Verein schaut nochmal nach einer Alternative.

GR Hieber merkt an, dass die Firma Stumböck seiner Meinung nach schon für seine Qualität bekannt ist.

Es gäbe Alutüren, das ist der Mercedes unter Türen, merkt Herr Unterholzner an. Er weist daraufhin, dass zu diesem Zuschuss keine Mittel im Haushalt eingestellt sind. Eventuell kann das mit der Art der Türe vom Verein nochmal überdacht werden. Es wären ca. 8000,00 Euro, b rutto wenn man die Türe aus Alu herstellen würde.

GR Göppel fragt, ob zu dieser Maßnahme die Zeit drängt.
Die Türe ist defekt, so GR Imminger.

Alu ist ein großer Unterscheid. Man könnte über die Mittelfreigabe abstimmen und der Verein übernimmt die Kosten für die Mehrung, so GR Konrad. Hiermit beantragt GR Konrad, dass die Gemeinde die Maßnahme zum Einbau einer Notausgangstüre im LCV-Heim mit einem Zuschuss in Höhe von 6.000,00 Euro bezuschusst. Der Verein schaut selbst nach den Alu-Türen und übernimmt die restlichen Bruttokosten hierfür.

Beschluss

Der Marktgemeinderat bezuschusst die Maßnahme Einbau einer Notausgangstüre im LCV-Heim mit einem Betrag in Höhe von 6.000,00 Euro, brutto. Der LCV holt sich noch Angebote von Türen aus Alu ein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 62. Sitzung des Marktgemeinderates 25.04.2019 ö 8
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8.1. Biber - Am Erlenbach - Anmerkung GR Schneider

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 62. Sitzung des Marktgemeinderates 25.04.2019 ö Information 8.1

Diskussionsverlauf

GR Schneider berichtet, dass Frau Brechleiter ihn angerufen habe, es gibt ein Biberproblem Am Erlenbach. Es war wohl das Landratsamt da und hat ein Elektrozaun aufgestellt. GR Schneider ist der Meinung, dass der Kanal durchgeschaut werden sollte, ob hier ein Biber was gebaut hat.

Der Vorsitzende weiß bereits Bescheid. Der Biberschutzbeauftragte hat den Zaun aufgestellt. Er ist ebenfalls der Meinung, es solle geschaut werden was im Kanal ist.

Kann der Kanal befahren werden, frägt der Vorsitzende.

Vielleicht kann im Zuge des Brückenbauwerks die Maßnahme gemacht werden, so Herr Unterholzner.

Hier ist keine Zeit zu verlieren, merkt der Vorsitzende an.

GR Göppel informiert, dass in Ichenhausen auch Gitter hingemacht wurden.
Das Gitter verstopft uns den Kanal bei Starkregen, merkt der Vorsitzende an.
Der Vorsitzende hat nach einer Abschussgenehmigung gefragt, aber keine bekommen.

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8.2. Kindergartenjubiläum - Anmerkung des Vorsitzenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 62. Sitzung des Marktgemeinderates 25.04.2019 ö Information 8.2

Diskussionsverlauf

Der Kindergarten feiert am 1. Mai 2019 in Verbindung mit dem Maifest das 40-jährige Jubiläum im Musikantenstadel.
Um 10 Uhr ist Gottesdienst und anschließend der Festakt mit Vorführungen von den Kindern, informiert der Vorsitzende.

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8.3. Einladung Maibaum aufstellen - Anmerkung GR Schneider

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 62. Sitzung des Marktgemeinderates 25.04.2019 ö Information 8.3

Diskussionsverlauf

GR Schneider lädt zum Maibaum aufstellen am 30.04.2019 ab 17:30 Uhr ein.

Macht die Jugendfeuerwehr wieder die Bewirtung, frägt GR Göppel.
Dies bejaht GR Schneider.

Was ist am 11. Mai 2019 für ein Fest, frägt GR Imminger.

GR Schneider informiert, dass dies der Tag der Jugend ist.

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8.4. Einladung zum Gesangsverein - Anmerkung des Vorsitzenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 62. Sitzung des Marktgemeinderates 25.04.2019 ö Information 8.4

Diskussionsverlauf

Am 18. Mai 2019 veranstaltet der Gesangsverein zum 100-jährigen Bestehen ein Jubiläumskonzert im LCV-Heim.

Datenstand vom 09.08.2019 08:12 Uhr