Datum: 27.05.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Waldstetten
Gremium: Marktgemeinderat Waldstetten
Körperschaft: Markt Waldstetten
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:17 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederlegung ihres Amtes als Markträtin durch Frau Ingrid Feroudj
2 Vereidigung von Herrn Martin Stricker als Marktgemeinderatsmitglied
3 Bestellung von Herrn Martin Stricker als Ausschussmitglied sowie Mitglied in Verbandsversammlungen
4 Neubau von 5 Fertiggaragen und Abfahrt auf dem Grundstück Flur-Nr. 260/1, Gemarkung Waldstetten (Am Wurfbrunnen 6), Bauherr: Peter Popko, Ulmerstr. 76, 89312 Günzburg
5 Erweiterung der bestehenden Überdachung für landwirtschaftliche Güter, sowie Maschinen und Geräte auf dem Grundstück Flur-Nr. 271, Gemarkung Waldstetten, Bauherr Schneider Georg, Am Wurfbrunnen 9, 89367 Waldstetten
6 Tektur zum Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Carport auf dem Grundstück Fl. Nr.: 1033/1, Gemarkung Waldstetten, Bauherr: Katrin u. Thomas König, Schulgasse 5, 89352 Ellzee/Hausen
7 Verschiedenes
7.1 Spiegel Molkereistraße - Anmerkung GR Chr. Schneider
7.2 Schanzhügel für Radfahrer - Anmerkung GR Stricker

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1. Niederlegung ihres Amtes als Markträtin durch Frau Ingrid Feroudj

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 63. Sitzung des Marktgemeinderates 27.05.2019 ö Entscheidung 1

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 24.04.2019 erklärte Frau Ingrid Feroudj ihren Rücktritt als Marktratsmitglied und bat um sofortige Entlassung aus diesem Amt.

Nach Art. 48 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG in der seit 01.03.2012 gültigen Fassung kann eine in den Marktrat gewählte Person das Amt ohne Angabe von Gründen niederlegen. Art. 19 GO, welcher an die Niederlegung eines Ehrenamtes besondere Voraussetzungen knüpft, gilt für die Niederlegung eines Marktratsmandats nicht mehr.

Der Marktrat hat die Niederlegung des Amtes festzustellen und über das Nachrücken des Listennachfolgers zu entscheiden (Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG).

Als Listennachfolger kann nur nachrücken, wer die Wählbarkeitsvoraussetzungen noch oder wieder erfüllt und zur Eidesleistung nach Art. 31 Abs. 4 GO bereit ist.

Frau Feroudj wurde bei den letzten Kommunalwahlen am 16.03.2014 über den Wahlvorschlag der Freien Wählervereinigung in den Marktrat gewählt. Der Wahlausschuss hat damals Herrn Martin Schmid als ersten Listennachfolger festgestellt. Herr Schmid teilte der Gemeindeverwaltung mit, dass er das Marktratsmandat nicht übernehmen werde.  

Zweiter Listennachfolger in diesem Wahlvorschlag ist Herr Martin Stricker. In Vorbereitung dieser Marktratssitzung wurde der festzustellende Listennachfolger bereits über den Vorgang informiert. Er hat schriftlich mitgeteilt, dass er die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach wie vor erfülle und zur Eidesleistung als Marktratsmitglied bereit sei.

Die Vereidigung von Herrn Stricker wird im Anschluss erfolgen.

Diskussionsverlauf

GR Göppel frägt, ob es hier noch ein Gespräch gab.
Hierzu teilten sowohl GR Mader als auch der Vorsitzende mit, dass sie beide versucht haben nochmals mit ihr zu sprechen. Allerdings konnte man GR Feroudj nicht überzeugen diese Amtszeit noch durchzuziehen, sie hat auch keine Gründe für ihr Ausscheiden genannt.

Der Listennachfolger Martin Schmid hat es aus beruflichen Gründen ablehnt, merkt der Vorsitzende an.

Beschluss

1. Die Niederlegung des Marktratsmandates von Frau Ingrid Feroudj zum 27.05.2019 wird entsprechend des Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG festgestellt.

2. Das Nachrücken von Herrn Martin Stricker in den Marktgemeinderat Waldstetten wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Vereidigung von Herrn Martin Stricker als Marktgemeinderatsmitglied

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 63. Sitzung des Marktgemeinderates 27.05.2019 ö Information 2

Sachverhalt

Zum 27.05.2019 hat Frau Ingrid Feroudj ihren Rücktritt aus dem Marktrat Waldstetten erklärt.
 
Frau Feroudj wurde bei den letzten Kommunalwahlen am 16.03.2014 über den Wahlvorschlag der Freien Wählervereinigung in den Marktgemeinderat gewählt. Der Wahlausschuss hat damals Herrn Martin Schmid als ersten Listennachfolger festgestellt. Herr Schmid teilte der Gemeindeverwaltung mit, dass er das Marktratsmandat nicht übernehmen werde.  

Zweiter Listennachfolger in diesem Wahlvorschlag ist Herr Martin Stricker. Dieser teilte mit Schreiben vom 12.05.2019 mit, dass er die Wahl annehme und bereit sei, den Eid nach Art. 31 Abs. 4 Gemeindeordnung zu leisten.

Nach Art. 31 Abs. 4 Gemeindeordnung sind die Marktratsmitglieder in der ersten nach ihrer Berufung stattfindenden Sitzung in feierlicher Form zu vereidigen. Die Eidesformel lautet:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern.

Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.

Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.

Erklärt ein Marktratsmitglied, dass es aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten könne, so hat es an der Stelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung seiner Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.

Den Eid nimmt der 1. Bürgermeister ab.

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3. Bestellung von Herrn Martin Stricker als Ausschussmitglied sowie Mitglied in Verbandsversammlungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 63. Sitzung des Marktgemeinderates 27.05.2019 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

Frau Ingrid Feroudj war in folgenden Ausschüssen und Verbandsversammlungen Mitglied bzw. Stellvertreterin:

  • Mitglied in der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Unteres Günztal
  • Mitglied des Grundschulverbandes Waldstetten

Seitens der Fraktion der Freien Wählervereinigung wurde vorgeschlagen, die durch das Ausscheiden von Frau Feroudj freiwerdenden und oben dargestellten Positionen jeweils durch Herrn Martin Stricker zu ersetzen.

Die Mitglieder werden durch Beschluss des Marktrates gem. Art. 51 Abs. 1 Gemeindeordnung bestellt, wobei nach Art. 33 Abs. 1 S. 4 Gemeindeordnung die Bindung an den Vorschlag der Partei oder Wählergruppe zwingend ist.

Beschluss

1. Herr Stricker wird als Mitglied in der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Unteres Günztal bestellt.

2. Herr Stricker wird als Mitglied des Grundschulverbandes  Waldstetten bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Neubau von 5 Fertiggaragen und Abfahrt auf dem Grundstück Flur-Nr. 260/1, Gemarkung Waldstetten (Am Wurfbrunnen 6), Bauherr: Peter Popko, Ulmerstr. 76, 89312 Günzburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 63. Sitzung des Marktgemeinderates 27.05.2019 ö Entscheidung 4

Sachverhalt

In der Januarsitzung 2019 wurde der o.g. Bauantrag behandelt.
Das Landratsamt Günzburg benötigt zum BBP ,,Am Unteren Wurfbrunnen“ zur 1. Änderung:
  • Unter §7 dürfen Geländeoberflächen nicht nur Aufschüttungen oder Abgrabungen verändert werden,
  • unter §8 dürfen im Vorgarten keine Rampen angelegt werden,
die Befreiungen zu den Festsetzungen.

Die Verwaltung hat dies geprüft,
Durch das Anlegen einer Rampe zum Anfahren der Garagen können die Befreiungen zu den Festsetzungen befürwortet werden.

Diskussionsverlauf

Muss die Gemeinde hinsichtlich der Straße etc. was ändern, frägt GR Göppel.

Dies verneint Herr Unterholzner.

Beschluss

Der Marktrat Waldstetten stimmt den Befreiungen zu den Festsetzungen des BBP ,,Am Unteren Wurfbrunnen“ zu und erteilt hiermit das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Erweiterung der bestehenden Überdachung für landwirtschaftliche Güter, sowie Maschinen und Geräte auf dem Grundstück Flur-Nr. 271, Gemarkung Waldstetten, Bauherr Schneider Georg, Am Wurfbrunnen 9, 89367 Waldstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 63. Sitzung des Marktgemeinderates 27.05.2019 ö Entscheidung 5

Sachverhalt

Der o.g. Bauherr hat bei der Verwaltung einen Bauantrag eingereicht.
Er möchte das westliche best. Gebäude erweitern.
Eine Verlängerung Richtung Süden soll als Stroh- u. Heulager dienen, Ausführung als Pultdach.
Querbau Richtung Osten soll als Maschinen und Geräteunterstand dienen, Ausführung als Pultdach.
Das Gebäude wird in Holzständerbauweise erstellt, die Oberflächenentw. wird an Sickerschächte angeschlossen. Das Bauvorhaben befindet sich lt. Flächennutzungsplan im Außenbereich
§ 35 Bauen im Außenbereich
Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es
einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.
Die Privilegierung wird durch das Amt für Landwirtschaft, Forsten und Ernährung geprüft.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waldstetten stimmt dem o.g. Bauvorhaben zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemäß Art. 49 Abs. 1 GO nimmt GR Schneider nicht an der Beratung und Beschlussfassung teil.

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6. Tektur zum Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Carport auf dem Grundstück Fl. Nr.: 1033/1, Gemarkung Waldstetten, Bauherr: Katrin u. Thomas König, Schulgasse 5, 89352 Ellzee/Hausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 63. Sitzung des Marktgemeinderates 27.05.2019 ö Entscheidung 6

Sachverhalt

Am 02.05.2018 ging beim Markt Waldstetten der Tekturantrag über ,,Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Carport“ ein.

Fam. König hat im Mai 2018 den Bauantrag auf der Fl. Nr.: 1033/1 Gem. Waldstetten, Frühlingsstr. 4 eingereicht.
Der Bauantrag wurde mit seinen Befreiungen bereits genehmigt.

Die Bauwerber haben mit dem Bauvorhaben bereits begonnen.
Fam. König stellt durch die Tektur einen Antrag auf Befreiung zu den Festsetzungen des BBP „An der Hausener Straße“.

Das geplante Bauvorhaben wurde nicht wie im Bauantrag genehmigt auf 5,00m Grenzabstand gebaut.
Das Wohnhaus hat einen Grenzabstand zur Frühlingsstraße mit 3,00m.
Der Carport hat einen Grenzabstand zur Frühlingsstraße mit 2,00m.
Durch diesen Neubau wurde die Baugrenze um bis zu zwei Meter überbaut.

Der BBP „An der Hausener Straße“ gibt in diesem Bereich eine Baugrenze von 4,00m angrenzend zur Frühlingsstr. vor
Es wird eine Befreiung der Baugrenze in diesem Fall benötigt.

Nachbarunterschriften liegen uns keine vor.

Diskussionsverlauf

GR Göppel frägt, ob es einen Grund für das Überschreiten der Baugrenze hat.

Der Vorsitzende merkt an, dass der Planer das Schnurgerüst nicht gemacht habe, es handelt sich hierbei um einen Vermessungsfehler. Der Bauherr hat Selbstanzeige gegenüber dem LRA erstattet.

GR Mader hackt nach, ob durch das Bauvorhaben Beeinträchtigungen auf den Verkehr oder sonstiges entstehen.

Der Vorsitzende merkt an, dass vor der Garage dadurch nicht viel Platz bleibt. Also die Länge eines PKWs vor der Garage ist durch den Bau nicht mehr gegeben. Aber Beeinträchtigungen der Straße sind direkt keine.

GR Stricker frägt, ob hier ein Gehweg geplant ist.

Nein, so Herr Unterholzner. Ist im Lageplan bereits so ausgewiesen.

Was passiert, wenn man das gemeindliche Einvernehmen hierzu nicht erteilt, frägt GR Konrad.

Dann geht der Bauantrag zur Prüfung ans LRA.

GR Mader sieht zum Zustimmen kein Problem, da keine Verkehrsbeeinträchtigung vorliegt und die Bauherren Selbstanzeige gestellt haben.

Beim Carport sollte kein Tor gebaut werden, da sonst kein Platz fürs warten des Fahrzeugs auf privatem Grund wäre.

Der Vorsitzende merkt an, dass der Bauherr bei den Zuhörern sitzt, sofern vom Gemeinderat nichts entgegensteht, könnte man den Bauherren hierzu befragen. Hierzu stimmt der Gemeinderat zu.

Der Zuhörer entschuldigt sich zunächst. Den Kompromiss kein Garagentor hinzubauen, geht er aufjedenfall ein. Das Tor soll in einer Flucht unter der Dachrinne zum Carport verlaufen. Er würde sein Hof pflastern, sofern Kabel oder sonstige Rohre eingezogen werden müssen, ist er bereit seine Pflaster aufzureißen und die Kosten hierfür zu übernehmen.

GR Göppel bittet darum, dass das Carportdach und Hausdach in einer Flucht endet und kein Garagentor errichtet wird.

Der Vorsitzende fragt nach, wie es wäre mit Stellplätze schaffen. Hier sollte nicht auf der Straße geparkt werden.

Herr König merkt an, solange das Nachbargrundstück noch frei ist, können hier Stellplätze errichtet werden, bzw. an der Haustüre könnte auch noch einer errichtet werden.

Schneider Chr. findet, dass ein Rolladentor, welches nicht aufträgt kein Problem sei.

Laut BayBO soll ein Carport ohne Tor erstellt werden, so Unterholzner. Hier hält man sonst den laufenden Verkehr auf.

GR Mader favorisiert die Lösung, falls eine Leitung verlegt wird, übernimmt der Bauherr die Lösung, die Straße wird keine Parkfläche für Autos, das Dach wird nicht noch weiter zum öffentlichem Grund gebaut, es wird kein Tor beim Carport errichtet.

Eine Stellplatzänderung muss nachgereicht werden, merkt Herr Unterholzner an.

GR Konrad würde ebenfalls zustimmen, wenn ein Stellplatz auf dem Grundstück errichtet wird.

GR Schneider merkt an, dass er definitiv möchte, dass dies ein Ausnahmefall ist und auch sehr grenzwertig war. Für die Genehmigung des Bauantrags spricht die Selbstanzeige.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen für den Tekturantrag ,,Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Carport auf dem Grundstück Flur-Nr. 1033/1, Gemarkung Waldstetten und deren Befreiung zum Überbauen der Baugrenze wird erteilt. Der Beschluss wird mit Auflagen versehen. Falls eine Leitung auf öffentlichem Grund verlegt wird, bezahlt der Bauherr bei sich die Aufriss- und Pflasterarbeiten. Das Dach des Carports wird nicht noch näher an den öffentlichen Grund gezogen, Flucht zwischen Haus und Carport beachten. Es entsteht kein Tor am Carport.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 63. Sitzung des Marktgemeinderates 27.05.2019 ö 7
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7.1. Spiegel Molkereistraße - Anmerkung GR Chr. Schneider

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 63. Sitzung des Marktgemeinderates 27.05.2019 ö Information 7.1

Diskussionsverlauf

Gibt es eine Möglichkeit in der Molkereistraße ein Spiegel aufzustellen, frägt GR Schneider.

Da dies eine Kreisstraße ist, kann die Gemeinde hierzu nichts tun, so der Vorsitzende. Es fand bereits eine Begehung vor Ort statt, der Landkreis wird keinen Spiegel aufstellen.

GR Göppel findet, dass man schneller über die Kreuzung fährt, wenn ein Spiegel dort wäre, er findet es besser, wenn kein Spiegel dort wäre.

GR Bucher merkt hierzu an, dass der Spiegel am Sportheim bereits auch unzulässig war.

Hier ist kein Spiegel notwendig, findet auch GR Mader.

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7.2. Schanzhügel für Radfahrer - Anmerkung GR Stricker

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 63. Sitzung des Marktgemeinderates 27.05.2019 ö Information 7.2

Diskussionsverlauf

GR Stricker merkt an, dass die Gemeinde Ellzee radbegeisterte Jugendliche hat. Diese würden sich einen Schanzhügel wünschen.

Der Vorsitzende informiert, dass die Jugendlichen ebenfalls mal bei ihm waren. Es muss geprüft werden, ob sowas von der Gemeinde aus gemacht werden kann, versicherungstechnisch.

GR Bucher schlägt vor, dass die Gemeinde eine Fläche zur Verfügung stellt und den Rest machen die Jugendlichen selbst. Hier wäre das versicherungstechnische nicht so ein großes Thema.

Wie groß muss solch eine Fläche sein, frägt GR Mader.

GR Stricker ist der Meinung, dass der Aufwand so gering wie möglich gehalten werden sollte.

GR Hieber schlägt ein Platz an der Schutte vor.
Dies wäre eine Möglichkeit, so der Vorsitzende.
Der Vorsitzende möchte abklären wie so ein Schanzhügel versicherungstechnisch sich für die Gemeinde auswirkt.

GR Imminger frägt, wieviele Jungs das sind und wie alt.

GR Stricker und Schieferle informieren so zwischen 10 und 12 Jahren, 3. bis 5. Klasse.

GR Stricker findet, dass die Jugendlichen am Sportheim bisschen mehr mit den anderen zusammenkommen könnten, wie wenn der Platz an der Schutte wäre.

GR Imminger informiert, dass es so ein Platz bereits gibt, beim Schuster Martin haben die Jugendlichen auch so eine Teststrecke.  

Datenstand vom 09.08.2019 08:15 Uhr