Datum: 25.11.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Waldstetten
Gremium: Marktgemeinderat Waldstetten
Körperschaft: Markt Waldstetten
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:14 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 264/3, Gem. Waldstetten, Antragsteller: Stefan Lützel
2 Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer mobilen Brechanlage sowie einer Zwischenlagerfläche für gebrochenen und ungebrochenen Beton und Asphalt auf dem Grundstück Flur-Nr. 1472, Gem. Waldstetten, Antragssteller: Einsiedler GmbH & Co.KG
3 Abriss des bestehenden Stadels auf dem Grundstück Flur-Nr. 131, Gem. Waldstetten, Bauherr: Werner und Roswitha Joos
4 Jahresrechnung 2018, Ergebnis
5 Bildung von Haushaltsresten 2018
6 Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben
7 Bestellung Wahlleiter und Stellvertreter für die Kommunalwahlen 2020
8 Bauleitplanung; Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Grundstücke Fl.-Nrn. 100, 101, 1082 und 1082/3 Gem. Waldstetten; Änderungs- und Aufstellungsbeschluss
9 Änderung der Friedhofsgebührensatzung (FGS)
10 Feuerwehrangelegenheit; Teilnahme am zentralen Vergabeverfahren für digitale Funkmelder für die Feuerwehren
11 Verschiedenes

zum Seitenanfang

1. Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 264/3, Gem. Waldstetten, Antragsteller: Stefan Lützel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 68. Sitzung des Marktgemeinderates 25.11.2019 ö Entscheidung 1

Sachverhalt

Herr Stefan Lützel beabsichtigt den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 264/3 Gemk. Waldstetten. Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Unteren Wurfbrunnen“ schließt aber unmittelbar an dieses Baugebiet an. Das Baugrundstück wurde ebenso wie das gegenüberliegende, nicht im Geltungsbereich liegende mittlerweile bebaute Grundstück Fl.Nr. 248/1 bei der Erschließung des Baugebietes mit erschlossen. Damals wurden auch die Erschließungskosten mit den Grundstückseigentümern abgerechnet. Die vorhandene Bebauung auf Fl.Nr.248/1 wurde vom Landratsamt genehmigt. Auf eine formlose Voranfrage für das Grundstück von Herrn Lützel teilte das Landratsamt mit, dass hier kein Baurecht möglich ist, da sich das Grundstück rechtlich im Außenbereich befindet. Und dort nur privilegierte Bauten möglich sind.
Herr Lützel stellt nun eine formelle Bauvoranfrage um eine rechtlich verbindliche Aussage bzw. Begründung des Landratsamtes zu erhalten, da nicht einzusehen ist wieso er nicht gleich behandelt wird wie der Bauherr auf Fl.Nr. 248/1.

Diskussionsverlauf

Ist hier Wasser schon drin, frägt GR Göppel.

Dies bejaht der Vorsitzende.

Wieso ist das nicht im Bebauungsplan, frägt GR Göppel.

Das weiß der Vorsitzende nicht.

GR Mader würde der Bauvoranfrage zustimmen. Das sieht auch GR Schneider Chr. so.

Wie wird die Zustimmung der Gemeinde gemessen, wenn das LRA nicht zustimmt, frägt GR Konrad.

Wahrscheinlich wird der Bauherr andere Schritte einleiten, bestimmt muss die Kommune dann an den Bauherren Geld zurück bezahlen für die Erschließung, so der Vorsitzende. Genau weiß er dies jedoch nicht.

Wäre es eine Möglichkeit den Bebauungsplan um diese Grundstücke zu erweitern, frägt GR Schneider Chr.

Die Möglichkeit bestünde natürlich, aber der Aufwand ist genauso groß wie bei einer Neuaufstellung eines Bebauungsplanes, merkt GR Mader an.

Beschluss

Der Bauvoranfrage von Herrn Stefan Lützel für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 264/3 Gemk. Waldstetten wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer mobilen Brechanlage sowie einer Zwischenlagerfläche für gebrochenen und ungebrochenen Beton und Asphalt auf dem Grundstück Flur-Nr. 1472, Gem. Waldstetten, Antragssteller: Einsiedler GmbH & Co.KG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 68. Sitzung des Marktgemeinderates 25.11.2019 ö Entscheidung 2

Sachverhalt

Die Fa. Einsiedler stellt den Antrag auf Erteilung einer bis 31.12.2034 befristeten immissionsschutzrechlichen Genehmigung nach §4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb einer dieselmotorbetriebenen Bauschuttbrech- und Bauschuttsiebanlage für Beton-, Ziegel-, und Asphaltbruch einschließlich zeitweiliger Lagerung von Beton-, Ziegel-, und Asphaltbruch in der Sandgrube in Waldstetten Fl:Nr. 1472 Gmk. Waldstetten. Die Firma Einsiedler ist bereits seit 29.06.2006 im Besitz einer entsprechenden immissonsschutzrechtlichen Genehmigung die für den weiteren Betrieb der Anlage befristet verlängert werden soll.
Bereits in der Sitzung am 16.09.2019 wurde vom Marktrat im baurechtliche Verfahren dem Antrag auf „Trockenabbau von Sand mit Wiederverfüllung von reinem unbelasteten Erdaushub“ und „Errichtung einer mobilen Brechanlage“ das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Diskussionsverlauf

Wird das von Ellzee ebenfalls genehmigt, frägt GR Konrad.

Dieser Punkt ist morgen ebenfalls auf der Gemeinderatssitzung in Ellzee, so Herr Unterholzner.

Beschluss

Dem Antrag der Firma Fa. Einsiedler GmbH & Co.KG auf Erteilung einer bis 31.12.2034 befristeten immissio nsschutzrechlichen Genehmigung nach §4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb einer dieselmotorbetriebenen Bauschuttbrech- und Bauschuttsiebanlage für Beton-, Ziegel-, und Asphaltbruch einschließlich zeitweiliger Lagerung von Beton-, Ziegel-, und Asphaltbruch in der Sandgrube in Waldstetten Fl:Nr. 1472 Gmk. Waldstetten wird nach §36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Abriss des bestehenden Stadels auf dem Grundstück Flur-Nr. 131, Gem. Waldstetten, Bauherr: Werner und Roswitha Joos

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 68. Sitzung des Marktgemeinderates 25.11.2019 ö Information 3

Sachverhalt

Am 13. November 2019 haben uns Frau Roswitha und Herrn Werner Joos die Beseitigungsanzeige zum Abriss des bestehenden Stadels auf dem Grundstück Flur-Nr. 131, Gem. Waldstetten eingereicht.

Diese dient lediglich zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

4. Jahresrechnung 2018, Ergebnis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 68. Sitzung des Marktgemeinderates 25.11.2019 ö Entscheidung 4

Sachverhalt

Gemäß Art. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) wird berichtet, dass die Jahresrechnung der Marktgemeinde Waldstetten mit folgendem Ergebnis erstellt wurde.


Verwaltungshaushalt                                                        HH-Ansatz

Einnahmen                                        2.450.273,48                        2.240.250,00
Ausgaben                                        2.450.273,48                        2.240.250,00

Zuführung zum Vermögenshaushalt: 396.757,27 EUR (HH-Ansatz 247.375,00 EUR)


Vermögenshaushalt

Einnahmen                                        1.027.140,47                        1.094.050,00
Ausgaben                                        1.027.140,47                        1.094.050,00

Zuführung zur Rücklage: 391.401,95 EUR (HH-Ansatz 0,00 EUR)

Beschluss

Der Jahresrechnung wird unter Voraussetzung, dass die Rechnungsprüfung ein positives Ergebnis erzielt, zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Bildung von Haushaltsresten 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 68. Sitzung des Marktgemeinderates 25.11.2019 ö Entscheidung 5

Sachverhalt

Nach § 79 Abs. 2 KommHV und den hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften ist zur besseren und sparsameren Bewirtschaftung der Haushaltsmittel die Bildung von Haushaltsresten möglich.

Haushaltseinnahmereste sind gemäß § 79 Abs. 2 Satz 2 KommHV nur im Vermögenshaushalt und nur für Kredite, Zuweisungen, Zuschüsse, Beiträge und andere Einnahmen der Gruppierungsnummern 35 und 36 des kommunalen Haushaltsplanes zulässig.

Haushaltsausgabereste können nach § 19 i. V. m. § 87 Nr. 15 und § 79 Abs. 3 KommHV sowohl im Verwaltungshaushalt wie auch im Vermögenshaushalt gebildet werden. Die entsprechenden Haushaltsansätze im Vermögenshaushalt bleiben dadurch bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für Ihren Zweck verfügbar, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen jedoch längstens 2 Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres in dem der Gegenstand oder der Bau in seinem wesentlichen Teil in Benutzung genommen werden kann. Nach den Zahlen der Jahresrechnung bieten sich zur Bildung von Haushaltsresten folgende Haushaltsstellen an:



Verwaltungshaushalt 2018 -  Neue Haushaltsausgabereste

HhSt.                Bezeichnung                                                                EUR

6100.6555        Städtebauliche Planung, Planungskosten        34.500,00

       Verwaltungshaushalt 2018 – Neue HAR Summe        34.500,00


Vermögenshaushalt 2018 -  Neue Haushaltsausgabereste

HhSt.                Bezeichnung                                                                EUR

0200.9350        Erwerb bew. Sachen d. Anlageverm. – Hauptverw.        10.000,00
1310.9450        Schließanlage Feuerwehrhaus        3.000,00
4640.9451        Baukosten Kindergarten        13.165,03
6100.9350        Städtebauliche Planung, GIS-Daten        10.000,00
6150.9870        Breitbandausbau        98.605,00        
6300.9510        Straßenreparaturen u. Fugenverguss        44.930,60
7500.9460        Friedhof, Erweiterungs-, Um- und Ausbauten        25.958,94
7850.9510        Feldwegerschließung b. LCV-Heim        4.026,89
8800.9460        Schließanlage Kindergarten        2.500,00
8801.9320        Erwerb Pfarrhof        100.000,00
8801.9460        Pfarrhof, Erweiterungs-, Um- u. Ausbauten        20.000,00
8850.9320        Vermögenserwerb unbebauter Grundbesitz        150.000,00        

       Vermögenshaushalt 2018 – Neue HAR Summe        482.186,46



Vermögenshaushalt 2018 -  Neue Haushaltseinnahmereste

HhSt.                Bezeichnung                                                                EUR

6150.3610        Investitionszuweisg. f. DSL-Anschluss        23.670,00

       Vermögenshaushalt 2018 – Neue HER Summe        23.670,00


Vermögenshaushalt 2018 -  Übertrag alter Haushaltsausgabereste

HhSt.                Bezeichnung                                                                EUR

0200.9350        Erwerb bew. Sachen d. Anlageverm. – Hauptverw.        16.000,00
4980-9510        Hochwasserschutz        58.318,54

       Vermögenshaushalt 2018 – Übertrag alter HAR Summe        74.318,54

Beschluss

Die dargestellten

Haushaltsausgabereste Verwaltungshaushalt (neu) in Höhe von 34.500,00 €

Haushaltsausgabereste Vermögenshaushalt (neu) in Höhe von 482.186,46 €

Haushaltseinnahmereste Vermögenshaushalt (neu) in Höhe von 23.670,00 €

Haushaltsausgabereste Vermögenshaushalt (alt) in Höhe von 74.318,54 €

für die bezeichneten Haushaltsstellen werden nach § 19 i.V.m. § 79 KommHV aufgrund des Rechnungsergebnisses 2018 gebildet.
Die übrigen noch zur Verfügung stehenden Haushaltsreste des Vorjahres bzw. die noch möglichen Haushaltsreste des Jahres 2018 sind in Abgang zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 68. Sitzung des Marktgemeinderates 25.11.2019 ö Entscheidung 6

Sachverhalt

Im Haushaltsjahr 2018 ergaben sich infolge des Haushaltsvollzuges über- und außerplanmäßige Ausgaben. Die größeren über- und außerplanmäßigen Ausgaben setzen sich wie folgt zusammen:

Verwaltungshaushalt

1310.5200        Feuerwehr, Verwaltungs- u. Zweckausstattung        5.400,97
4640.7030        Betriebskostendefizit Kindergarten        7.676,16
4641.7033        Kindbezogene Förderung f. Gastkinder        8.669,90
5800.5160        Unterhalt Grünanlagen        4.189,82        
6900.5142        Grabenunterhalt        9.334,64
9000.8100        Gewerbesteuerumlage        47.296,00


Vermögenshaushalt

6330.9510        Geh- und Radweg Waldstetten – Oxenbronn        5.463,97
8850.9323        Beiträge Wasserversorgung        6.502,22

Diese Ausgaben wurden durch Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben nach § 18 Abs. 2 bis 4 KommHV gedeckt.

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 16.04.2018 wurden die Einnahmeansätze des Haushaltsplanes nach § 17 KommHV, die Ausgabenansätze nach § 18 KommHV als deckungsfähig erklärt.

Beschluss

Vom obigem Sachverhalt wird Kenntnis genommen und die aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Sinne von Art. 66 Abs. 1 Satz 2 GO werden genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Bestellung Wahlleiter und Stellvertreter für die Kommunalwahlen 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 68. Sitzung des Marktgemeinderates 25.11.2019 ö Entscheidung 7

Sachverhalt

Nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) beruft der Gemeinderat den ersten Bürgermeister, einen der weiteren Bürgermeister, einen der weiteren Stellvertreter, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft oder aus dem Kreis der in der Gemeinde Wahlberechtigten zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen.

Außerdem wird aus diesem Personenkreis zugleich eine stellvertretende Person berufen.

Zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen oder zu dessen Stellvertretung kann nicht berufen werden, wer bei der Wahl zum ersten Bürgermeister oder zum Gemeinderat mit seinem Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist, für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder bei diesen Wahlen Beauftragter für den Wahlvorschlag oder dessen Stellvertretung ist.

Nachdem Herr Michael Kusch wieder für das Amt des ersten Bürgermeisters kandidiert, schlägt die Verwaltung für den Markt Waldstetten als Wahlleiter und Stellvertreterin vor:

Wahlleiter:        Herr Simon Pietsch

Vertreterin:        Frau Regina Hässler

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende bedankt sich hier noch für die Bereitschaft bei Herrn Pietsch.

Beschluss

Herr Simon  Pietsch wird zum Wahlleiter für den Markt Waldstetten berufen. Frau Regina Hässler wird zur stellv. Wahlleiterin für den Markt Waldstetten berufen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Bauleitplanung; Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Grundstücke Fl.-Nrn. 100, 101, 1082 und 1082/3 Gem. Waldstetten; Änderungs- und Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 68. Sitzung des Marktgemeinderates 25.11.2019 ö Entscheidung 8

Sachverhalt

Der Markt Waldstetten konnte vom Katholischen Pfründestiftungsverbund St. Ulrich den Pfarrhof sowie das Grundstück nördlich des bestehenden Wohngebietes „Am Gehag II“ für die Ausweisung eines neuen Wohngebietes erwerben. Hierfür ist der Flächennutzungsplan zu ändern und ein Bebauungsplan aufzustellen.

Mit dem Bebauungsplan soll für das Grundstück Fl.-Nr. 101 Gem. Waldstetten und für Teilflächen der Fl.-Nrn. 101 und 1083/2 Gem. Waldstetten ein allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 Baunutzungsverordnung und für die Teilfläche der Fl.-Nr. 1082 Gem. Waldstetten ein Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO ausgewiesen werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Grundstück Flur-Nr. 101 und Teilflächen der Fl.-Nrn. 100, 1082 und 1083/2 Gemarkung Waldstetten und hat eine Größe von ca. 2 ha.

Nachdem eine Teilfläche des Grundstücks Fl.-Nr. 101 Gem. Waldstetten in den sog. „angemessenen Sicherheitsabstand“ von 890 Meter der Fa. Chemische Fabrik Karl Bucher GmbH fällt, kann der Bebauungsplan nicht im Verfahren nach § 13b BauGB „Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren“ aufgestellt werden, da im gegenwärtigen Fall im Rahmen des Bauleitplanverfahrens eine planerische Abwägung über mögliche Auswirkungen durch die Fa. Bucher auf das Plangebiet zu erfolgen hat.  

Innerhalb des Sicherheitsabstandes dürfen keine neuen Wohngebäude entstehen, so dass die Baugrenzen außerhalb des Radius liegen müssen. Der Bereich innerhalb des Sicherheitsabstandes darf dennoch in den Bebauungsplan einbezogen werden. Dort dürfen sich z.B. Straßen, Garagen, Garten- oder Ausgleichsflächen befinden.  

Der Bebauungsplan soll die Bezeichnung „Am Gehag III“ erhalten.

Beschluss

Für das Baugebiet „Am Gehag“ ist der Flächennutzungsplan zu ändern und ein Bebauungsplan im Parallelverfahren aufzustellen.

Mit dem Bebauungsplan soll für das Grundstück Fl.-Nr. 101 Gem. Waldstetten und für Teilflächen der Fl.-Nrn. 100 und 1083/2 Gem. Waldstetten ein allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 Baunutzungsverordnung und für die Teilfläche der Fl.-Nr. 1082 Gem. Waldstetten ein Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO ausgewiesen werden.

Der Bebauungsplan soll die Bezeichnung „Am Gehag III“ erhalten.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Grundstück Flur-Nr. 101 und Teilflächen der Fl.-Nrn. 100, 1082 und 1083/2 Gemarkung Waldstetten und hat eine Größe von ca. 2 ha.

Die Verwaltung wird ermächtigt, ein geeignetes Ingenieurbüro mit der Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Erstellung des Bebauungsplanes zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Änderung der Friedhofsgebührensatzung (FGS)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 68. Sitzung des Marktgemeinderates 25.11.2019 ö Entscheidung 9

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 30.09.2019 teilte die Fa. Horst Fritz Bestattungen GbR mit, dass die Preise für die Friedhof- und Bestattungsleistungen, die von ihnen ausgeführt werden, zum 01.01.2020 erhöht werden. Die letzte Preisanpassung erfolgte zum 01.01.2018.

Die Erhöhung erfolgt aufgrund der gestiegenen Lohn-, Energie- und Allgemeinkosten.
Folgende Positionen werden angepasst:

1. Leichenhausdienst                                                _________alt                        _neu        
a) Leichenhausdienste                                                     40,84 €                          43,90 €
Nacht-, Samstags-, Sonntags- und Feiertagszuschlag            14,29 €                          15,37 €

2. Erdbestattung
a) Grab öffnen und schließen bis 180 cm Tiefe                         187,90 €                        195,96 €
Nacht-, Samstags-, Sonntags- und Feiertagszuschlag            65,76 €                    68,59 €

b) Grab öffnen und schließen bis 240 cm Tiefe                         245,05 €                        263,45 €
Nacht-, Samstags-, Sonntags- und Feiertagszuschlag            85,76 €                        92,21 €

c) Zuschlag für a) und b) bei schlechten Bedingungen            81,38 €                         87,49 €
(z.B. Frost, Handarbeit)
Nacht-, Samstags-, Sonntags- und Feiertagszuschlag            28,48 €                        30,62 €

d) Träger bei Beerdigungen
(bei Kindern bis zum 10. Lebensjahr, 2 Personen pauschal) 48,98 €                      52,67 €
Nacht-, Samstags-, Sonntags-, Feiertagszuschlag                17,47 €                      18,44 €

e)Träger bei Beerdigungen
(bei Erwachsenen, 4 Personen Pauschal)                                 97,96 €                    105,34 €
Nacht-, Samstags-, Sonntags-, Feiertagszuschlag                     34,29 €                       36,87 €

f) Begleitung der Trauerfeier, Transport des Sarges, Blumen und Kränze zum Grab
   Erdbestattung                                                                    65,86 €                  70,82 €
Nacht-, Samstags-, Sonntags- und Feiertagszuschlag         23,05 €                     24,79 €

3. Urnenbestattung
a) Urnengrab öffnen und schließen (Tiefe 80cm)                81,38 €                     87,49 €
Nacht-, Samstags-, Sonntags- und Feiertagszuschlag          28,48 €                     30,62 €

b) Begleitung der Trauerfeier/Urnenbeisetzung                           57,19 €                   59,60 €
Nacht-, Samstags-, Sonntags- und Feiertagszuschlag          20,01 €                    20,86 €

4. Exhumierung
a) Exhumierung Verstorbener innerhalb der Ruhefrist          245,05 €                263,45 €
Nacht-, Samstags-, Sonntags- und Feiertagszuschlag           85,76 €                    92,21 €

b) Exhumierung Verstorbener nach Ablauf der Ruhefrist      245,05 €                  263,45 €
Nacht-, Samstags-, Sonntags- und Feiertagszuschlag            85,76 €                    92,21 €

c) Ausgraben einer Urne                                                             81,38 €                    87,49 €
Nacht-, Samstags-, Sonntags- und Feiertagszuschlag            28,48 €                        30,62 €

d) Bestattung von Tot- und Frühgeburten,                                   81,38 €                   87,49 €
Nacht-, Samstags-, Sonntags- und Feiertagszuschlag            28,48 €                   30,62 €

Die genannten Brutto-Preise werden dem Markt Waldstetten von der Fa. Fritz in Rechnung gestellt. Damit der Markt die Preise von den Hinterbliebenen erheben kann, ist die in der Anlage beigefügte 1. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung vom 13.06.2018 mit den neuen Preisen zu erlassen.

Nicht erhöht werden jedoch die Grabnutzungsgebühren.

Beschluss

1. Der Preisanpassung der Fa. Horst Fritz Bestattungen GbR zum 01.01.2020 wird zugestimmt.

2. Die 1. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung vom 13.06.2018 wird erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Feuerwehrangelegenheit; Teilnahme am zentralen Vergabeverfahren für digitale Funkmelder für die Feuerwehren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 68. Sitzung des Marktgemeinderates 25.11.2019 ö Entscheidung 10

Sachverhalt

Im Jahr 2020 soll ein weiterer Schritt bei der Umstellung auf den Digitalfunk BOS vollzogen werden. Die Alarmierung soll dann u.a. über digitale Funkmeldeempfänger erfolgen. Hierfür müssen zwingend entsprechende Pager beschafft werden.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration plant hierfür ein zentrales Vergabeverfahren durchzuführen, um die Kommunen und Hilfsorganisationen bei der Beschaffung maßgeblich zu unterstützen. Der Bereich der ILS Donau-Iller ist dabei für den ersten Beschaffungsblock (2020) vorgesehen.

Aus diesem Anlass bittet das Innenministerium, eine Teilnahme der Kommunen und deren verbindlichen Bedarf bis spätestens 31.12.2019 über die Landratsämter zu melden.
Sollte sich der Markt Waldstetten gegen eine Teilnahme an der zentralen Ausschreibung entscheiden, müssen die notwendigen digitalen Pager eigenständig im Jahr 2020 beschafft werden.

Zum Stand 01.01.2019 waren in der Feuerwehr Waldstetten fünf eingesetzte analoge Meldeempfänger vorhanden.

Eine Abfrage der Verwaltung hat einen Gesamtbedarf von 40 digitalen Funkmeldern für die Feuerwehr Waldstetten ergeben. Die geschätzten Gesamtkosten für einen Austausch mit digitalen Geräten belaufen sich auf rund 26.000,- € (40 Stück x ca. 650,- €). Nach aktuellem Zeitplan rechnet das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration damit, dass die Pager voraussichtlich beginnend im dritten Quartal 2020 abgerufen werden können, sofern die entsprechenden Voraussetzungen in den Leitstellen geschaffen wurden. Entsprechende Mittel können in den Doppelhaushalt 2020/2021 aufgenommen werden.

Ein Sonderförderprogramm für die Pager wurde bereits vom Innenministerium erarbeitet, muss aber noch abschließend mit dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat sowie dem Bayerischen Obersten Rechnungshof abgestimmt werden. Ggf. gibt es eine Förderung in Höhe von 550,- €/Stück bzw. nicht mehr als 80% der für dieses Gerät (inkl. Zubehör) nachgewiesenen tatsächlichen Aufwendungen.

Zu berücksichtigen ist hierbei jedoch, dass sich die Anzahl der förderfähigen Pager nach dem zum 01.01.2019 nachweislich vorhandenen Bestand an analogen Pagern richtet. Der Markt Waldstetten erhält somit nach aktuellem Entwurf des Sonderförderprogramms lediglich eine Förderung für fünf Pager. Bei einem Förderbetrag von 550,- €/Stück wären dies 2.750,- €.

Diskussionsverlauf

GR Göppel hackt nach warum der Markt jetzt 40 Meldeempfänger benötigt.

GR Schneider Chr. hackt nach, dass derzeit sieben Stück am Laufen sind, die wurden damals gebraucht gekauft. Mehr analoge konnten bisher nicht besorgt werden, es wurde darauf verzichtet mehr Gebrauchte anzuschaffen. Im Zuge der Neuanschaffung sollte der Bedarf und der evtl. zusätzliche Bedarf gemeldet werden, welche nach zu beschaffen ist später nicht möglich. Es werden 30 Funkmelder für die Aktiven benötigt.

Sollen die dann auf Vorrat gekauft werden, frägt GR Mader.
Es werden nicht 40 Stück gekauft und 25 davon werden in Schrank gelegt, so GR Schneider Chr.
Es werden 30 Melder benötigt und 10 wurden optional beantragt.

Wurde die Abstimmung in der Feuerwehr gefasst, frägt GR Mader.

Es sind aktuell 36 Aktive und drei kommen dazu, so GR Schneider.

Über Whatsapp zu alarmieren ist nicht rechtssicher, so GR Schneider Chr.

GR Konrad frägt, wie viele Personen wirklich erreichbar sind.

Hier darf nicht nur der Arbeitstag betrachtet werden, merkt der Vorsitzende an. Generell müssen die 24 Stunden eines Tages betrachtet werden.

Für GR Konrad wäre interessant, wie viele solch einen Meldeempfänger wirklich benötigen.

GR Mader schlägt vor den Beschluss zu fassen mit 30 Meldeempfängern und in der Feuerwehr soll währenddessen geklärt werden, wer einen kriegt und wer keinen bekommt.

Jeder Aktive soll einen bekommen, merkt der Vorsitzende an. Das sieht auch GR Hieber so.

Sieht man hier um welchen Einsatz es geht, frägt GR Göppel.

Sollte funktionieren, aber GR Schneider Chr. ist sich nicht sicher, ob das jeder auf seinem Melder direkt sehen kann. Es können verschiedene Schleifen programmiert werden und diese werden dann auch alarmiert.

GR Schneider G sieht es ähnlich. Die Sirene wird öfters nicht gehört von den Feuerwehrmännern. Diejenigen, die die Sirene nicht hören, benötigen aufjedenfall einen Meldeempfänger.

Der Vorsitzende fasst nochmal zusammen, dass sich auf 30 Meldeempfänger geeinigt wird.

GR Konrad merkt an, dass es ihm nicht ums absprechen der Meldeempfänger ging, sondern nur um das Interesse wie viele erreichbar sind.



 

Beschluss

  1. Der Markt Waldstetten nimmt an der zentralen Beschaffung der digitalen Funkmeldeempfänger durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration teil.
  2. Es ist ein Bedarf in Höhe von 30 Meldeempfängern anzumelden.
  3. Die Mittel für die Beschaffung von 30 Meldeempfängern sind in den Doppelhaushalt 2020/2021 einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 68. Sitzung des Marktgemeinderates 25.11.2019 ö 11
Datenstand vom 22.01.2020 11:17 Uhr