Datum: 24.09.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Ichenhausen
Gremium: Haupt- und Personalausschuss Ichenhausen
Körperschaft: Stadt Ichenhausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:08 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben der letzten Sitzung
2 Wasserablesung 2019-Umstellung auf Selbstablesung
3 Zweckvereinbarung Digitale Schulen im Landkreis Günzburg-Absicht zum Beitritt in den geplanten Zweckverband
4 Verschiedenes

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1. Bekanntgaben der letzten Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Personalausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 51. Sitzung des Haupt- und Personalausschusses 24.09.2019 ö Information 1

Sachverhalt

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband wird mit der notwendigen Kalkulation der Friedhofsgebühren der Stadt Ichenhausen für den Zeitraum 2020 bis 2023 beauftragt.

Zur Neufassung der Feuerwehrkosteners tattungssatzung wird die dafür nötige Kalkulation der Feuerwehrkostenersätze an ein entsprechendes Fachbüro vergeben, wofür die Verwaltung entsprechende Angebote einzuholen und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben hat.

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2. Wasserablesung 2019-Umstellung auf Selbstablesung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Personalausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 51. Sitzung des Haupt- und Personalausschusses 24.09.2019 ö Information 2

Sachverhalt

Wasserablesung 2019 – Umstellung auf Selbstablesung

Die Wasseruhrenablesung für die Verbrauchsgebührenabrechnung erfolgt im Dezember 2019 erstmalig mittels Selbstablesung durch die Hauseigentümer. Bisher wurden dies durch Ableser/innen, die über einen Minijob abgerechnet wurden, erledigt.

Wie erfolgt die Wasserablesung künftig:
Die Eigentümer bzw. Hausverwaltungen werden mit einem Ableseschreiben, mit Eindruck der Zählerdaten wie Zählernummer, Verbrauch Vorjahr, Zählerstand alt, angeschrieben.
Vom Bürger ist die Ablese-Postkarte (sh. Anlage) auszufüllen und an die Verwaltung (Adresse bereits eingedruckt) zurückzuschicken. Um einen regen Rücklauf zu gewährleisten, werden die Portogebühren von der Stadt Ichenhausen übernommen. Nach Ende des Rücksendezeitraums werden die Ablesepostkarten durch die Fa. komuna eingescannt.
Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, den Zählerstand mittels Smartphone mit QR-Code-Scanner oder Online auf unserem Rathaus-Service-Portal zu übermitteln.
Somit steht neben der Rücksendung der Ablese-Postkarten auch die Möglichkeit zur Verfügung, dass der Kunde den Zählerstand im Internet angibt.

Selbstverständlich wird die Telefonnummer des Sachbearbeiters mit auf das Ableseschreiben gedruckt, sodass insbesondere für ältere Bürger wie bisher der Telefonanruf zur Übermittlung des Zählerstandes möglich ist. Allerdings geht die Verwaltung davon aus, dass sich die Anzahl der übermittelnden Zählerstände per Telefon und per E-Mail wesentlich verringern wird.

Die Selbstablesung ist ein etabliertes und bereits von einer Vielzahl von Kommunen innerhalb und außerhalb des Landkreises angewandtes verwaltungsökonomisches Verfahren. Das zeitraubende Eintippen jedes einzelnen Zählerstandes entfällt, Fehlerquellen werden vermieden.

Die Bürger werden vorab im Mittteilungsblatt über die Neuerungen/Änderungen informiert.

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3. Zweckvereinbarung Digitale Schulen im Landkreis Günzburg-Absicht zum Beitritt in den geplanten Zweckverband

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Personalausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 51. Sitzung des Haupt- und Personalausschusses 24.09.2019 ö 3
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 58. Sitzung des Stadtrates 08.10.2019 ö Entscheidung 7

Sachverhalt

Die Vorsitzenden der Sachaufwandsträger der kommunalen Schulen im Landkreis Günzburg haben in mehreren Sitzungen eine Zukunftslösung für die wachsenden Aufgaben an den Schulen im Bereich der Digitalisierung erarbeitet.

Ziel:
Die Verbandmitglieder schließen sich zu einem Zweckverband zusammen, um die Digitalisierung an ihren Schulen gemeinsam umsetzten zu können. Sie sehen an den Schulen einen dringenden Handlungsbedarf und sind der Meinung, dass gerade im sehr umfangreichen Bereich der Digitalisierung nur eine gemeinsame Lösung zielführend sein kann. Die Verbandsmitglieder haben mittlerweile das als Anlage 1 angefügte Konzeptpapier „IZMDL – Landkreis Günzburg“ erarbeitet. In diesem Konzept sind die Ziel des Zweckverbandes beschrieben, wie die Digitalisierung an den Schulen in Zukunft aussehen könnte.

Um die Planungen hierfür weiter fortführen zu können ist es erforderlich von den einzelnen Sachaufwandsträgern der Schulen im Landkreis Günzburg eine Absichtserklärung zum Beitritt in den Zweckverband zu erfragen.

Nach derzeitigen Berechnungen aller Schulen im Landkreis Günzburg wird die Umlage für die Softwarepflege vor Ort aktuell ca. 1,00 €/Schüler im Monat betragen. Diese Kosten sind jedoch noch nicht endgültig, da der Betrag von den tatsächlichen Verbandsmitgliedern abhängt.

Ein entsprechender Satzungsentwurf ist der Beschlussvorlage beigefügt. Es handelt sich hierbei um einen Entwurf der noch in verschiedenen Punkten angepasst werden muss. Dies kann jedoch erst erfolgen, wenn bekannt ist, welcher Sachaufwandsträger denn tatsächlich an den Vorteilen des Zweckverbandes teilhaben möchte.

Die jetzige Interessensbekundung ist noch nicht der Beitritt in den Zweckverband. Über den tatsächlichen Beitritt muss dann nochmals abgestimmt werden.


Zeitplanung:

bis 31.10.2019        Rückmeldung Interessensbekundung

bis 31.12.2019        Erarbeitung der Satzung und Verordnungen mit den                        
                       tatsächlichen Verbandsmitgliedern

bis 28.02.2020        Beschlüsse in den Gremien (Gemeinderat, Stadtrat und                                                Schulverband) zur Mitgliedschaft im Zweckverband                                                „Digitale Schulen Landkreis Günzburg“

März 2020                Gründung Zweckverband „Digitale Schulen Landkreis Günzburg

Diskussionsverlauf

Bgm. Strobel erläutert die Beschlussvorlage.

StR Kehrle merkt an, dass hier ein Zweckverband eine sehr gute Lösung darstellt. Die Schulen werden professionell betreut und die Kinder haben einen gleichmäßigen Technikstandard bei eventuellen Schulwechseln. Allerdings könne die Anschaffung der Technik mit hohen Kosten verbunden sein. Trotzdem soll e die Stadt hier ihren Beitritt ankündigen.

Beschluss

Der Stadtrat befürwortet die Gründung eines Zweckverbandes „Digitale Schulen Landkreis Günzburg“ und sieht die dringende Notwendigkeit hier eine gemeinsame kommunale Lösung zu erarbeiten.

Der Stadtrat befürwortet deshalb den Beitritt der Stadt Ichenhausen in den Zweckverband „Digitale Schulen Landkreis Günzburg“. Die Stadtverwaltung wird deshalb beauftragt, eine Interessensbekundung für den Beitritt in einen Zweckverband „Digitale Schulen Landkreis Günzburg“ zu befürworten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Personalausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 51. Sitzung des Haupt- und Personalausschusses 24.09.2019 ö 4

Sachverhalt

Seitens des Gremiums sowie seitens Bgm. Strobel bestehen keine Wortmeldungen.

Datenstand vom 17.04.2020 07:57 Uhr