Datum: 17.01.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Gemeindehaus Ellzee
Gremium: Gemeinderat Ellzee
Körperschaft: Gemeinde Ellzee
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauleitplanung; Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet "Rohrer Weg", Gemarkung Ellzee; 1. Beratung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen 2. Feststellungsbeschluss
2 Neubau eines Einfamilienhauses in Holzfertigbauweise mit Doppelgarage in Ellzee, Raiffeisenstraße 19 Bauherr: Susanne u. Matthias Wehn, Mindelheimer-Str. 20, 86381 Krumbach
3 Auftragsvergabe Stromnetzanschluss bei der Freizeitanlage in Stoffenried mit Zähleranschlusssäule Freizeitanlage, Brühlstraße in Stoffenried
4 Auftragsvergabe über die Straßenbeleuchtung im Baugebiet Haldenweg in Stoffenried
5 Aussprache / Bekanntgabe, Sachstand über weiteren Ablauf vom Feuerwehrgerätehaus in Ellzee
6 Information über das Gespräch mit dem Breitbandberater
7 Auftragsvergabe Küchenzeile im Kindergarten St. Katharina in Ellzee
8 Verschiedenes
8.1 Antrag auf Befreiung der Überschneidung der Baugrenze, Katharinenweg, Flur-Nr. 111/8, Gem. Ellzee, Antragssteller: Jennifer Mader und Nikolai Möller, Birkenweg 10, 89365 Röfingen
8.2 Hotspot Rathaus Ellzee - Anmerkung GR Fischer St.
8.3 Verkehrsschild Maderweg - Anmerkung Fischer St.
8.4 Bäume am Grundweg - Anmerkung 2. BGM Schmucker
8.5 Räumdienst - Anmerkung GR Konrad

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1. Bauleitplanung; Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet "Rohrer Weg", Gemarkung Ellzee; 1. Beratung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen 2. Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 59. Sitzung des Gemeinderates 17.01.2019 ö Entscheidung 1

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 18.09.2018 den jeweiligen Entwurf für die Flächennutzungsplanänderung und den Bebauungsplan, Fassung 18.09.2018 gebilligt und die Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange (TöB) gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Beteiligung der Bürger erfolgte durch öffentliche Auslegung des Entwurfes der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes, jeweils in der Fassung vom 18.09.2018, im Rathaus der Gemeinde, im Zeitraum vom 05.11.2018 bis einschl. 07.12.2018. Auf die Auslegung wurde mit Bekanntmachung vom 25.10.2018 ortsüblich hingewiesen.

Die Träger öffentlicher Belange wurden durch Zusendung der Unterlagen am 06.11.2018, mit der Bitte um Rückäußerung bis zum 07.12.2018, beteiligt.

Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplanaufstellung erfolgen auf Grund des sachlichen Zusammenhanges im Parallelverfahren. Die Unterlagen für beide Verfahren wurden dementsprechend gleichzeitig ausgelegt bzw. an die TöB übermittelt.

Insgesamt wurden, einschließlich Nachbargemeinden 24 TöB beteiligt.

Von den einzelnen TöB und auch seitens der Bürger wurden in ihren Stellungnahmen Bebauungsplan und Flächennutzungsplanänderung i. d. R. gemeinsam behandelt. Nachdem die beiden Verfahren in unmittelbarem sachlichen Zusammenhang stehen, erfolgt auch eine gemeinsame Abwägung für beide Pläne, wobei die Flächennutzungsplanänderung, soweit inhaltlich trennbar, immer zuerst behandelt wird.

B. Abwägung/Beschlussvorschläge

Keine Rückäußerung zu der geplanten Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplanaufstellung ging von folgenden am Verfahren beteiligten TöB ein:

lfd. Nr.
Beteiligter TöB
4
ADBV Günzburg
9
Regionalverband Donau-Iller
12
Bund Naturschutz KG Neu-Ulm/ Günzburg
13
Bayerischer Bauernverband
14
Landesbund für Vogelschutz e.V.
15
Kreisheimatpfleger, Herr Stephan Uano
21
Markt Waldstetten über VG Ichenhausen
24
Gemeinde Wiesenbach über VG Krumbach

7 TöB haben sich zu den Vorhaben geäußert, brachten jedoch keine Hinweise, Anregungen oder Einwendungen vor. Die Stellungnahmen sind aus Gründen der Vollständigkeit nachstehend mit aufgeführt.

Seitens der Bürger gingen keine Stellungnahmen

Folgende Äußerungen zum Planvorhaben wurden vorgebracht:

B1 Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange

Lfd. Nr. 1 Landratsamt Günzburg vom 06.12.2018
1.1 Stellungnahme zur Flächennutzungsplanänderung
Ortsplanung


Die aktuelle Planung weist hinsichtlich der Lage und Ausrichtung des geplanten Gewerbegebiets keine Änderung gegenüber der letzten Planfassung auf. Die diesbezügliche kritische ortsplanerische Äußerung im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung behält deshalb nach wie vor Gültigkeit und wird erneut vorgebracht:

Wiederholung der Stellungnahme vom 31.08.2018:
Aus ortsplanerischer Sicht wird bedauert, dass für die benötigte Betriebserweiterung einer vor Ort ansässsigen Firma keine Flächen am bestehenden Standort oder im Bereich von bereits im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Gewerbeflächen gefunden werden konnten. Neben der Lage jenseits der bislang geltenden Siedlungsbegrenzungslinie der Bundesstraße B16 wirkt insbesondere die Ost-/West-Ausrichtung der Ausweisung störend auf den Siedlungskörper von Ellzee, zumindest solange keine weiteren Bauflächen nördlich oder südlich davon beplant und bebaut worden sind. Es sollte deshalb nochmals geprüft werden, ob die gesamte vorgesehene Fläche für die Betriebserweiterung benötigt wird und die Ausweisung im Osten ggf. nicht reduziert werden könnte.
Abwägung Ortsplanung

Die Planung wurde hinsichtlich Standort, Größe und Ausrichtung der Gewerbegebietsfläche nochmals überprüft und mit den Beteiligten diskutiert. Es ergab sich keine andere zielführende Lösung. Auf die Abwägung zum Vorentwurf vom 24.04.2018 wird deshalb verwiesen und diese nachfolgend nochmals dargestellt.

Die gewählte Flächenausweisung beinhaltet bereits die baurechtliche Sicherung entsprechender Reserveflächen für die Zukunft um eine Situation wie heute, die eine notwendige Erweiterung am Betriebsstandort nicht mehr erlaubt, zu vermeiden. Der Flächenzuschnitt ergibt sich aus der verfügbaren/ erwerbbaren Grundstücksfläche. Seitens des Bauwerbers ist nach heutigem Kenntnisstand eine Entwicklung der Bebauung von Westen nach Osten geplant.
Die Gde. Ellzee behält sich vor bei Bedarf, sofern verfügbar, in der Zukunft weitere Flächen nördlich und südlich des Plangebietes als Gewerbeflächen zu entwickeln.
Eine Reduzierung der Flächen-ausdehnung nach Osten ist im Sinne der angestrebten Standortsicherung des Gewerbebetriebes nicht zielführend.





Ortsplanung


Die aktuelle Planung weist hinsichtlich der Lage und Ausrichtung des geplanten Gewerbegebiets keine Änderung gegenüber der letzten Planfassung auf. Die diesbezügliche kritische ortsplanerische Äußerung im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung behält deshalb nach wie vor Gültigkeit und wird erneut vorgebracht:

Wiederholung der Stellungnahme vom 31.08.2018:
Aus ortsplanerischer Sicht wird bedauert, dass für die benötigte Betriebserweiterung einer vor Ort ansässsigen Firma keine Flächen am bestehenden Standort oder im Bereich von bereits im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Gewerbeflächen gefunden werden konnten. Neben der Lage jenseits der bislang geltenden Siedlungsbegrenzungslinie der Bundesstraße B16 wirkt insbesondere die Ost-/West-Ausrichtung der Ausweisung störend auf den Siedlungskörper von Ellzee, zumindest solange keine weiteren Bauflächen nördlich oder südlich davon beplant und bebaut worden sind. Es sollte deshalb nochmals geprüft werden, ob die gesamte vorgesehene Fläche für die Betriebserweiterung benötigt wird und die Ausweisung im Osten ggf. nicht reduziert werden könnte.
Abwägung Ortsplanung

Die Planung wurde hinsichtlich Standort, Größe und Ausrichtung der Gewerbegebietsfläche nochmals überprüft und mit den Beteiligten diskutiert. Es ergab sich keine andere zielführende Lösung. Auf die Abwägung zum Vorentwurf vom 24.04.2018 wird deshalb verwiesen und diese nachfolgend nochmals dargestellt.

Die gewählte Flächenausweisung beinhaltet bereits die baurechtliche Sicherung entsprechender Reserveflächen für die Zukunft um eine Situation wie heute, die eine notwendige Erweiterung am Betriebsstandort nicht mehr erlaubt, zu vermeiden. Der Flächenzuschnitt ergibt sich aus der verfügbaren/ erwerbbaren Grundstücksfläche. Seitens des Bauwerbers ist nach heutigem Kenntnisstand eine Entwicklung der Bebauung von Westen nach Osten geplant.
Die Gde. Ellzee behält sich vor bei Bedarf, sofern verfügbar, in der Zukunft weitere Flächen nördlich und südlich des Plangebietes als Gewerbeflächen zu entwickeln.
Eine Reduzierung der Flächen-ausdehnung nach Osten ist im Sinne der angestrebten Standortsicherung des Gewerbebetriebes nicht zielführend.




Naturschutzschutz und Landschaftspflege

Grundsätzlich wird zur geplanten Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ellzee auf die naturschutzfachliche Stellungnahme zum Vorentwurf vom 24. April 2018 verwiesen. Demnach ist aus naturschutzfachlicher Sicht der vorgesehene Planbereich entlang der B16 als nicht ideal zu bezeichnen, da damit die bisher als Begrenzung der Siedlungsentwicklung wirkende B16 übersprungen wird. Damit wird der Landschaftszersiedelung Vorschub geleistet und es ergibt sich eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes im Landschaftsausschnitt der Riedelhochfläche.

Aufgrund der exponierten Lage kommt der Ein- und Durchgrünung sowie einer qualifizierten Grünordnung in diesem neuen Gewerbegebiet eine besondere Bedeutung zu. Diese ist neben der Anwendung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung im nachfolgenden Bauleitplanverfahren zu konkretisieren und verbindlich festzulegen. Die grünordnerischen Festsetzungen sind im Rahmen des Monitorings durch die Gemeinde Ellzee zu überwachen.
Abwägung Naturschutz und Landschaftspflege

Auf die Abwägung vom 18.09.2018 zum Vorentwurf vom 24.04.2018 und vorstehende Abwägung zur Stellungnahme Ortsplanung zur FNP-Änderung wird verwiesen. Eine alternative Lösung konnte nicht gefunden werden.


Kenntnisnahme, in den parallel aufgestellten Bebauungsplan wurden entsprechende Regelungen zur Ein- u. Durchgrünung aufgenommen
Immissionsschutz

Mit der Flächennutzungsplanänderung besteht aus immissionsschutzfachlicher Sicht Einverständnis.
Abwägung Immissionsschutz

Kenntnisnahme

Wasserrecht

Aus Sicht der unteren Wasserrechtsbehörde werden gegen die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplanes keine Bedenken erhoben.

Überschwemmungs-, Wasserschutzgebiete, konkrete Planungen nach dem Wassersicherstellungsgesetz oder amtsbekannte Altlasten sind nicht betroffen.

Mit Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung besteht aus wasserrechtlicher Sicht Einverständnis.
Abwägung Wasserrecht

Kenntnisnahme

Brandschutz

Zum Planungsvorhaben sind seitens des abwehrenden Brandschutzes keine Anmerkungen veranlasst.
Abwägung Brandschutz

Kenntnisnahme
Redaktionelles

Bei den Verfahrensvermerken auf der Planzeichnung ist für den „Bekanntmachungsvermerk“ ein Datum- und Unterschriftenfeld vorzusehen.


Abwägung Redaktionelles

Das entsprechende Unterschriftsfeld wird ergänzt


1.2 Stellungnahme zum Bebauungsplan

Ortsplanung

Die aktuelle Planung weist hinsichtlich der Lage und Ausrichtung des geplanten Gewerbegebiets sowie der Wendemöglichkeit am Ende der Stichstraße keine Änderung gegenüber der letzten Planfassung auf. Die diesbezügliche kritische ortsplanerische Äußerung im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung behält deshalb nach wie vor Gültigkeit und wird erneut vorgebracht.

Wiederholung der Stellungnahme vom 31.08.2018:

Auf die ortsplanerische Stellungnahme vom 31.08.2018 zur analogen Flächennutzungsplanänderung wird verwiesen. Sie hat sinngemäß auch Gültigkeit für die Bebauungsplanung und lautet wie folgt:
Aus ortsplanerischer Sicht wird bedauert, dass für die benötigte Betriebserweiterung der Firma Eberle keine Flächen am bestehenden Standort oder im Bereich von bereits im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Gewerbeflächen gefunden werden konnten. Neben der Lage jenseits der bislang geltenden Siedlungsbegrenzungslinie der Bundesstraße B16 wirkt insbesondere die Ost-/West-Ausrichtung der Ausweisung störend auf den Siedlungskörper von Ellzee, zumindest solange keine weiteren Bauflächen nördlich oder südlich davon beplant und bebaut worden sind. Es sollte deshalb nochmals geprüft werden, ob die gesamte vorgesehene Fläche für die Betriebserweiterung benötigt wird und die Ausweisung im Osten ggf. nicht reduziert werden könnte.

Vermisst wird in der Planung eine ausreichende Wendemöglichkeit am Ende der geplanten Stichstraße zur Sicherstellung einer ordentlichen Verkehrserschließung des geplanten Baugebiets.

Abwägung Ortsplanung

Auf vorstehende Abwägung zur FNP-Änderung wird verwiesen. Sie gilt im gleichen Wortlaut auch für die Aufstellung des Bebauungsplanes. Auf eine Wiederholung wird verzichtet.

Bzgl. der Wendemöglichkeit wird auf die Abwägung vom 18.09.2018 zum Vorentwurf vom 24.09.2018 verwiesen.

Das Gewerbegebiet wird über den bestehenden Rohrer Weg erschlossen. Im Bebauungsplan wurde hierzu eine mögliche Ausbaubreite von z. B. 6,50 m Fahrbahn + 1,50 m Gehweg + 3,00 m LKW-Parkstreifen vorgesehen. Derzeit stellt der Rohrer Weg eine asphaltierte Verbindungsstraße von 4,50 m Breite dar. Mit dem Bebauungsplan wird nur 1 Betriebsgrundstück erschlossen. Wenden ist auf dem Betriebsgelände möglich. Bei Weiterentwicklung des Gewerbegebietes kann eine entsprechende Wendemöglichkeit vorgesehen werden. Vereinzelte Falschfahrer können über den Rohrer Weg nach Osten zur Ludwig-Faist-Str. abfahren. Eine Wendeanlage ist auch im Sinne einer bedarfsgerechten Minimierung der versiegelten Flächen
 nicht erforderlich.
Immissionsschutz


Ein in Ellzee im „Industriegebiet Am Bahnhof“ ansässiger Gewerbebetrieb benötigt zur Sicherung seines Betriebsstandortes dringend Gewerbeflächen zur Betriebserweiterung. Am heutigen Standort bestehen keine geeigneten Erweiterungsmöglichkeiten mehr. Deswegen hat der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes“ Gewerbegebiet Rohrer Weg", östlich der Bundesstraße B16 und südlich des Rohrer Weges beschlossen. Betriebsleiterwohnungen sind im Bebauungsplangebiet nicht vorgesehen.

Das Plangebiet grenzt im Westen - getrennt durch die B16 - an das bestehende Gewerbegebiet „Schönhalde“ an. Weiter im Osten in abgesetzter Lage von Ellzee liegen die Gewerbeflächen beim Bahnhof.
Nördlich, südlich und östlich schließen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Im Nordosten befindet sich eine Biogasanlage und auf dem gleichen Gelände eine baurechtlich genehmigte Kompostieranlage.

Für den gegenständlichen Bebauungsplan wurde die schalltechnische Untersuchung der Ingenieurbüro Kottermair GmbH mit der Auftragsnummer 6228.0 / 2017 - SF vom 07.05.2018 angefertigt. Darin wurde die emissionsschutzfachliche Verträglichkeit des geplanten Gewerbegebietes mit den relevanten Immissionsorten der umgebenden Nutzungen anhand einer schalltechnischen Untersuchung überprüft und entsprechende Obergrenzen für die maximal zulässigen Emissionskontingente (incl. Zusatzkontingente) berechnet.

In der ergänzenden schalltechnischen Untersuchung der Ingenieurbüro Kottermair GmbH mit der Auftragsnummer 6228.1 / 2018 - SF vom 28.09.2018 wurden zudem noch die Verkehrslärmimmissionen der B16 auf das Plangebiet untersucht.

Diese Gutachten sind plausibel und Bestandteile des Bebauungsplanes.
Die Ergebnisse wurden, soweit erforderlich, in die Bebauungsplanung eingearbeitet.

Ergänzend wurden auch etwaige Auswirkungen der Schallemissionen der Biogasanlage auf das Plangrundstück durch eine grobe Abschätzung überprüft. Daraus ergibt sich, dass die geplanten Nutzungen voraussichtlich nicht durch Geräuschemissionen der bestehenden, benachbarten Nutzung (Kompostieranlage, Biogasanlage) unzulässig beaufschlagt werden. Die schalltechnischen Belange wurden somit behandelt.
       
Bezüglich der Geruchsemissionen aus der Biogasanlage und der Kompostieranlage wurde kein Geruchsgutachten nach der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) erstellt, um die Einwirkungen auf das Plangebiet - insbesondere auf den Planbereich GE2 - zu bewerten. Das Auftreten von erheblich belästigenden Gerüchen, wenn diese beiden Betriebsbereiche mit ihrer maximalen Auslastung arbeiten, ist damit nicht untersucht worden bzw. kann nicht ausgeschlossen werden.

Zudem rücken mögliche Immissionsorte, die bei einer Betriebserweiterung der Biogasanlage oder der Kompostieranlage berücksichtigt werden müssen, bis auf einen Abstand von 120 m an die bestehenden Anlagen heran und schränken diese möglicherweise in ihrer Planung ein.
Von diesen ist dann gegebenenfalls im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ein Geruchsgutachten zu erstellen, um zu belegen, dass bzw. mit welchen Maßnahmen eine Beeinträchtigung von Immissions-orten im derzeit geplanten GE2 durch Geruchseinwirkungen verhindert werden kann.

Denn die analoge Anwendung der Abstandsrichtlinie für die Rinderhaltung stellt keine belastbare Beurteilungsgrundlage dar und bietet somit keine Rechtssicherheit für den Bebauungsplan.

Um bei einem Verzicht auf ein Geruchsgutachten den Bebauungsplan rechtssicher auf den Weg zu bringen, wird wegen des größeren Abstandes aus Sicht des Immissionsschutzes vorgeschlagen, dass Büroräume u. ä. Immissionssorte nur im Teilgebiet GE1 für zulässig erklärt werden. 
Abwägung Immissionsschutz


Schalltechnische Belange
Der Gemeinderat stellt fest, dass die schalltechnischen Belange im Bebauungsplan hinreichend berück-sichtigt wurden.


































Geruchsimmissionen

Durch den Bauwerber wird ein ergänzendes Geruchsgutachten erstellt. Die Ergebnisse des Gutachtens werden in den Bebauungsplan eingearbeitet.


Naturschutz und Landschaftspflege

Grundsätzlich wird zum geplanten Bebauungsplan der Gemeinde Ellzee auf die naturschutzfachliche Stellungnahme zum Vorentwurf vom 24. April 2018 verwiesen. Demnach ist aus naturschutzfachlicher Sicht der vorgesehene Planbereich entlang der B16 als nicht ideal zu bezeichnen, da damit die bisher als Begrenzung der Siedlungsentwicklung wirkende B16 übersprungen wird. Damit wird der Landschaftszersiedelung Vorschub geleistet und es ergibt sich eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes im Landschaftsausschnitt der Riedelhochfläche.

Aufgrund der exponierten Lage kommt der Ein- und Durchgrünung sowie einer qualifizierten Grünordnung in diesem neuen Gewerbegebiet eine besondere Bedeutung zu.

Die entsprechenden grünordnerischen Festsetzungen gemäß Nr. 10 „Grünordnung“ der Satzung sowie die Maßnahmen zum Artenschutz (Beleuchtung, Vogelschlag) sind im Rahmen des Monitorings hinsichtlich ihrer ordnungsgemäßen Umsetzung durch die Gemeinde Ellzee (und nicht von der Bauaufsicht wie in Nr. 7 des Umweltberichtes allgemein erwähnt) zu überwachen.

Grünordnerische Maßnahmen zu Fassadenbegrünung und Dachbegrünung sowie extensive Pflege von Grünflächen innerhalb des neuen Gewerbegebietes sollten das Grundkonzept ergänzen und im Rahmen von Freiflächengestaltungsplänen dargestellt werden.







Die ordnungsgemäße Anlage, Pflege und Entwicklung der externen Ausgleichsflächen ist ebenfalls im Rahmen des Monitorings durch die Gemeinde Ellzee zu überwachen.

Sofern es sich um keine gemeindeeigenen Grundstücke handelt, sind die Ausgleichsflächen dinglich zu sichern und es ist die Pflege und Entwicklung über die Eintragung einer Reallast zu gewährleisten.
Die Ausgleichsflächen sind mit Rechtskraft des Bebauungsplanes an das Bayerische Ökoflächenkataster beim Landesamt für Umwelt zu melden.


Abwägung Natur- und Landschaftspflege

Auf die Abwägung vom 18.09.2018 zum Vorentwurf vom 24.04.2018 wird verwiesen. Sie gilt weiterhin.





Kenntnisnahme



Kenntnisnahme, der Umweltbericht wird angepasst.





Die Begründung wird um entsprechende Hinweise bzgl. Fassaden- und Dachbegrünung ergänzt. Die Möglichkeiten der Umsetzung hängen u. a. vom Nutzungskonzept im Einzelnen ab. In Ziff. 7.3 der Satzung ist bereits geregelt, dass mit dem Bauantrag ein Freiflächengestaltungsplan vorzulegen ist.

Der Hinweis wird beachtet. Im Umweltbericht werden die Angaben zum Monitoring überarbeitet.

Die Ausgleichsgrundstücke befinden sich in Privateigentum. Durch die Gemeinde wird eine dingliche Sicherung als Ausgleichsfläche sowie deren Pflege und Entwicklung durch Grundbucheintrag vorgenommen. Die Begründung wird entsprechend ergänzt.
Wasserrecht

Aus Sicht der unteren Wasserrechtsbehörde bestehen gegen den vorliegenden Bebauungsplan keine Bedenken.

Bezüglich der Versickerung von Niederschlagswasser wurde die Sickerfähigkeit gemäß den Aussagen in der Begründung geprüft und eine Versickerung in der Satzung verbindlich festgesetzt.

Überschwemmungs-, Wasserschutzgebiete, konkrete Planungen nach dem Wassersicherstellungsgesetz oder amtsbekannte Altlasten sind nicht betroffen.

Für die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen A1 (Böschungsabflachung / Seigen an der Kötz in der Gemarkung Stoffenried) ist eine wasserrechtliche Genehmigung nötig. Die Bebauungsplansatzung enthält bereits einen entsprechenden Hinweis.

Mit Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung besteht aus wasserrechtlicher Sicht Einverständnis.
Abwägung Wasserrecht

Kenntnisnahme


Kenntnisnahme



Kenntnisnahme



Kenntnisnahme, die wasserrechtliche Genehmigung wird rechtzeitig vor Gestaltung der Ausgleichsfläche beantragt.

Kenntnisnahme
Brandschutz

Zum Planungsvorhaben sind seitens des abwehrenden Brandschutzes keine weiteren Anmerkungen veranlasst.
Abwägung Brandschutz

Kenntnisnahme
Redaktionelles

In der Planzeichnung ist das Planzeichen „Sichtdreiecke mit Längenangaben“ zu ergänzen.
Abwägung Redaktionelles

Das Planzeichen wird ergänzt

Lfd. Nr. 2 Regierung von Schwaben vom 30.08.2018

Stellungnahmen zur Flächennutzungsplanänderung und zum Bebauungsplan
2.1 Ziele der Raumordnung, die eine Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB auslösen, sowie Grundsätze der Raumordnung als Vorgabe für die nachfolgende Abwägungsentscheidung:

Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP):

Begründung zu LEP 5.3: Einzelhandelsagglomerationen

2.2 Stellungnahme aus Sicht der Landesplanung:

Die Gemeinde Ellzee beabsichtigt eine gewerbliche Baufläche im Flächennutzungsplan darzustellen und die Planung durch die Aufstellung des o.a. Bebauungsplanes zu konkretisieren.

Wir weisen vorsorglich auf Folgendes hin:

Wir sind seitens der obersten Landesplanungsbehörde angehalten, bei Gewerbe-und Mischgebietsausweisungen darauf hinzuweisen, dass "durch geeignete Festsetzungen die Entstehung unzulässiger Einzelhandelsagglomerationen auszuschließen ist".

Die Bauleitplanung wurde in das Rauminformationssystem der Regierung von Schwaben eingetragen.
Abwägung FNP + BP

Kenntnisnahme






Kenntnisnahme




Der Bebauungsplan dient der Umsiedlung eines ortsansässigen metallverarbeitenden Betriebes. Unzulässige Einzelhandels-agglomerationen können ausgeschlossen werden.  

Kenntnisnahme


Lfd. Nr. 3 Staatliches Bauamt Krumbach vom 28.11.2018
Stellungnahme zur Flächennutzungsplanänderung


das Gewerbegebiet "Rohrer Weg" liegt am nordöstlichen Ortsrand von Ellzee. Es grenzt mit seiner Westseite an die Bundesstraße B16 und wird verkehrs-sicher angebunden.

Mit dem Entwurf des Flächennutzungsplanes "Rohrer Weg" der Gemeinde Ellzee in der Fassung vom 18.09.2018 besteht Einverständnis.

Da westlich des Gewerbegebiets auf der B16 eine Linksabbiegerspur aufgrund des Unfallhäufungspunktes geplant ist, wird der sich dort östlich der B16 befindende Wirtschaftsweg eventuell ein Stück weiter nach Osten verlegt. In diesem Fall würde dieser verlegte Wirtschaftsweg im geplanten Grünstreifen liegen. Aus diesem Grund bitten wir das in die Überlegung mit einzubeziehen.

Der Plan der geplanten Linksabbiegerspur liegt der Gemeinde Ellzee vor.
Die verspätete Stellungnahme, die aufgrund Unterbesetzung aufgetreten ist, bitten wir zu entschuldigen.
Abwägung FNP

Der Gemeinderat stellt fest, dass seitens des StBA-Kru Einverständnis mit der FNP-Änderung besteht.




Der Hinweis bzgl. der Linksabbiegespur wird zur Kenntnis genommen und mit dem StBA-Kru abgestimmt.


Stellungnahme zum Bebauungsplan


das Gewerbegebiet "Rohrer Weg" liegt am nordöstlichen Ortsrand von Ellzee. Es grenzt mit seiner Westseite an die Bundesstraße B16 und wird verkehrssicher angebunden.

Mit dem Entwurf des Bebauungsplanes "Rohrer Weg" der Gemeinde Ellzee in der Fassung vom 18.09.2018 besteht Einverständnis.

Da westlich des Gewerbegebiets auf der B16 eine Linksabbiegerspur aufgrund des Unfallhäufungspunktes geplant ist, wird der sich dort östlich der B16 befindende Wirtschaftsweg eventuell ein Stück weiter nach Osten verlegt. In diesem Fall würde dieser verlegte Wirtschaftsweg im geplanten Grünstreifen liegen. Aus diesem Grund bitten wir das in die Überlegung mit einzubeziehen.

Der Plan der geplanten Linksabbiegerspur liegt der Gemeinde Ellzee vor.

Die verspätete Stellungnahme, die aufgrund Unterbesetzung aufgetreten ist, bitten wir zu entschuldigen.
Abwägung BP


Der Gemeinderat stellt fest, dass seitens des StBA-Kru Einverständnis mit der Aufstellung des BP  besteht.  


Nach vorliegender Planung für die Linksabbiegespur wird die Grundstückseingrünung des Plan-grundstückes Fl. Nr. 248 in der südwestlichen Ecke leicht angeschnitten. Der erforderliche Ausgleich für den Anschnitt ist durch das StBA-Kru im Zuge des Grunderwerbes für die Linksabbiegespur zu erbringen. Es wird empfohlen, dass das StBA-Kru mit dem Grundstückseigentümer kurzfristig, vor Bebauung des Grundstücks und Herstellung der Grundstückseingrünung, ent-sprechend Kontakt aufnimmt. Die Grundstückseingrünung kann dann angepasst ausgeführt werden.

Lfd. Nr. 5 Wasserwirtschaftsamt Donauwörth vom 16.11.2018

Stellungnahmen zur Flächennutzungsplanänderung und zum Bebauungsplan


zu o.g. Vorhaben haben wir bereits mit Schreiben 1‐4622‐GZ‐23152/2018 vom 04.09.2018 Stellung genommen.

Eine erneute Stellungnahme ist nicht erforderlich.
Abwägung FNP + BP

Kenntnisnahme, auf die Abwägung vom 18.09.2018 wird verwiesen.


Lfd. Nr. 6 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege vom 03.12.2018

Stellungnahme zur Flächennutzungsplanänderung


 wir bedanken uns für die Beteiligung an der oben genannten Planung und bitten Sie, bei künftigen Schriftwechseln in dieser Sache, neben dem Betreff auch unser Sachgebiet (B Q) und unser Aktenzeichen anzugeben. Zur vorgelegten Planung nimmt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, als Träger öffentlicher Belange, wie folgt Stellung:


Bodendenkmalpflegerische Belange:
Wir weisen darauf hin, dass eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler der Meldepflicht an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege oder die Untere Denkmalschutzbehörde gemäß Art. 8 Abs. 1-2 BayDSchG unterliegen.


Art. 8 Abs. 1 BayDSchG:
Wer Bodendenkmäler auffindet ist verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet sind auch der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks sowie der Unternehmer und der Leiter der Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben. Die Anzeige eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Nimmt der Finder an den Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben, aufgrund eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch Anzeige an den Unternehmer oder den Leiter der Arbeiten befreit.


Art. 8 Abs. 2 BayDSchG:
Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablauf von einer Woche nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehörde die Gegenstände vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet.


Treten bei o. g. Maßnahme Bodendenkmäler auf, sind diese unverzüglich gem. o. g. Art. 8 BayDSchG zu melden und eine Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde und dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege vorzunehmen. Ein Mitarbeiter des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege führt anschließend die Denkmalfeststellung durch. Die so identifizierten Bodendenkmäler sind fachlich qualifiziert aufzunehmen, zu dokumentieren und auszugraben. Der so entstandene denkmalpflegerische Mehraufwand wird durch die Beauftragung einer fachlich qualifizierten Grabungsfirma durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege übernommen.


Die Untere Denkmalschutzbehörde erhält dieses Schreiben per E-Mail mit der Bitte um Kenntnisnahme. Für allgemeine Rückfragen zur Beteiligung des BLfD im Rahmen der Bauleitplanung stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Fragen, die konkrete Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflege oder Bodendenkmalpflege betreffen, richten Sie ggf. direkt an den für Sie zuständigen Gebietsreferenten der Praktischen Denkmalpflege (www.blfd.bayern.de).
Abwägung FNP









Kenntnisnahme, wird bei Bebauung des Grundstückes beachtet. Die Begründung zum BP erhält einen entsprechenden Hinweis auf die Meldepflicht.

In den"Ergänzenden Hinweisen" zu den textlichen Festsetzungen des BP sind die Art. 8 Abs.1 und 2 DSchG bereits aufgeführt.

Lfd. Nr. 7 Amt für Ländliche Entwicklung vom

Stellungnahmen zur Flächennutzungsplanänderung und zum Bebauungsplan



2.1 Keine Einwendungen

2.5 Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen aus der eigenen Zuständigkeit zu dem o. g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlage Der Geltungsbereich des oben angegebenen Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans liegt außerhalb eines laufenden oder geplanten Verfahrens nach dem Flurbereinigungsgesetz. Auch andere Maßnahmen des Amtes für Ländliche Entwicklung Schwaben sind in diesem Bereich weder in Umsetzung noch in Planung.
Abwägung FNP + BP

Kenntnisnahme

Kenntnisnahme



Lfd. Nr. 8 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 26.11.2018

Stellungnahmen zur Flächennutzungsplanänderung


 zu o. g. Planung nimmt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach wie folgt Stellung:
Wir verweisen auf unsere Stellungnahme vom 10.08.2018 (Geschäftszeichen AELF-KR-L2.2-4611-16-1-6). Weitere Einwendungen werden nicht erhoben.
Abwägung FNP

Kenntnisnahme, auf die Abwägung vom 18.09.2018 wird verwiesen. Die Abwägung gilt weiterhin.

Stellungnahmen zum Bebauungsplan



 zu o. g. Planung nimmt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach wie folgt Stellung:
Wir verweisen auf unsere Stellungnahme vom 10.08.2018 (Geschäftszeichen AELF-KR-L2.2-4611-16-1-6). Weitere Einwendungen werden nicht erhoben.
Abwägung BP

Kenntnisnahme, auf die Abwägung vom 18.09.2018 wird verwiesen. Die Abwägung gilt weiterhin.




Lfd. Nr. 10 Handwerkskammer von Schwaben vom 20.11.2018

Stellungnahmen zur Flächennutzungsplanänderung und zum Bebauungsplan


nach Durchsicht und Überprüfung der eingereichten Unterlagen sind wir in Zusammenarbeit mit der Kreishandwerkerschaft Günzburg I Neu-Ulm zu folgendem Ergebnis gekommen:

Die unserer Kammer zugehörige Firma Technische Bauteile Eberle GmbH (TBE) benötigt zur Sicherung ihres Betriebsstandortes dringend Gewerbe Flächen zur Betriebserweiterung.

Unter den gegebenen Umständen hat sich. als die geeignetste · Alternative für die künftige Fertigung die Fläche des Grundstücks Fl. Nr. 248 östlich der B 16 herauskristallisiert.

Nach unserer Einschätzung sind auch keine immissionsbedingten Nutzungskonflikte zu besorgen und zwar auch nicht im Hinblick auf die Biogasanlage. Vielmehr wird das Betriebsgrundstück an die Fernwärmeleitung von der Biogasanlage angeschlossen, so dass dies für alle Beteiligten Vorteile mit sich bringt.

Durch verbesserte Standortbedingungen lassen sich die Betriebsabläufe optimieren, dadurch wird dieser Handwerksbetrieb in seiner Existenzfähigkeit nachhaltig gestärkt. Dies sichert und schafft Arbeitsplätze im ländlichen Raum und liegt somit im Interesse der Handwerkswirtschaft

Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert.

Wir stimmen dieser Bauleitplanung daher uneingeschränkt zu.
Abwägung FNP + BP

Kenntnisnahme, der Gemeinderat stellt fest, dass seitens der Handwerkskammer Schwaben der Planung uneingeschränkt zugestimmt wird.


Lfd. Nr. 11 Industrie- und Handwerkskammer von Schwaben vom 28.11.2018

Stellungnahmen zur Flächennutzungsplanänderung und zum Bebauungsplan


vielen Dank für die Möglichkeit zur Stellungnahme zum o.g. Verfahren.

Die IHK Schwaben begrüßt die Aufstellung des o.g. Bebauungsplans in Kombination mit der Anpassung des Flächennutzungsplanes der Gemarkung Ellzee, da dies die zukunftsorientierte Erweiterung der Fa. Technische Bauteile Eberle GmbH (TBE) ermöglicht. Die angedachten Planungen entsprechen somit gem. § 1 Abs. 6 Nr. 8 BauGB den Belangen der Wirtschaft und tragen zum Erhalt, zur Sicherung sowie zur Schaffung von Arbeitsplätzen bei. Aus Sicht der IHK Schwaben ergeben sich daher keine Bedenken gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes.
Abwägung FNP + BP

Kenntnisnahme, der Gemeinderat stellt fest, dass die IHK die Planung begrüßt.


Lfd. Nr. 16 Deutsche Telekom vom 07.11.2018

Stellungnahme zum Bebauungsplan


die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt)-als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG -hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung:

Zur o. a. Planung haben wir bereits mit Schreiben PTI Aktenzeichen 2018659 vom 05.10.2018 Stellung genommen. Diese Stellungnahme gilt unverändert weiter.
Abwägung BP

Kenntnisnahme, gemäß Stellung-nahme vom 05.10.2018 werden durch die Planung die Belange der Telekom nicht berührt.


Lfd Nr. 17 LEW vom
Stellungnahme zur Flächennutzungsplanänderung


Gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ellzee in der Fassung vom 18.09.2018 haben wir keine Einwände.

Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Abwägung FNP


Kenntnisnahme
Stellungnahme zum Bebauungsplan


Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet "Rohrer Weg" der Gemeinde Ellzee in der Fassung vom 18.09.2018 haben wir keine Einwände.

Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.  
Abwägung BP


Kenntnisnahme

Lfd. Nr. 18 Schwaben Netz vom 22.11.2018

Stellungnahmen zur Flächennutzungsplanänderung und zum Bebauungsplan


in Beantwortung Ihres o.g. Schreibens weisen wir darauf hin, dass bei entsprechender Wirtschaftlichkeit die Versorgung mit Erdgas im angesprochenen Planungsbereich grundsätzlich möglich ist. Gegen den Plan erheben wir keine Einwände.

Um entsprechende Hinweise im weiteren Planungsverlauf dürfen wir ebenso bitten, wie um rechtzeitige Information vor Beginn eventueller Bauarbeiten im Planungsbereich.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Planungsbereich bereits Erdgasleitungen von uns betrieben werden, deren Bestand und Betrieb unbedingt zu sichern ist.

Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen bitten wir Sie uns einzubinden.
Aktuelle Bestandspläne können auf der Hornepage der schwaben netz gmbh unter folgender

Adresse angefordert werden: http://planauskunft.schwaben-netz.de/.
Abwägung FNP + BP

Kenntnisnahme, die Hinweise werden im Zuge der weiteren Planung beachtet, die Begründung erhält einen Hinweis, dass die Versorgung mit Erdgas im Plangebiet grundsätzlich möglich ist.

Lfd. Nr. 19 Zweckverband zur Wasserversorgung der Kammelgruppe vom 10.11.2018

Stellungnahmen zur Flächennutzungsplanänderung und zum Bebauungsplan


zur vorgelegten Änderung des FNP der Gemeinde Ellzee bestehen von Seiten des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Kammelgruppe keine Einwände. Zum Bebauungsplan GE "Rohrer Weg" der Gemeinde Ellzee möchten wir nachstehenden Hinweis vorbringen:

  • Die Bepflanzung an der Nordostecke des Grundstückes muss min. 5 m von der Wasserleitung in südliche Richtung abgesetzt werden, damit ein genügender Schutzabstand wegen des Wurzelwerkes gewährleistet ist.

Wir bitten um Berücksichtigung unserer Anmerkung bei der weiteren Planung.

Abwägung FNP + BP

Kenntnisnahme, der Hinweis wird beachtet und in die Begründung zum BP aufgenommen.

Lfd Nr. 20 Vodafone Kabel Deutschland vom29.11.20118
Stellungnahme zur Flächennutzungsplanänderung


wir bedanken uns für Ihr Schreiben vom 05.11.2018.

Wir teilen Ihnen mit, dass die Vodafone GmbH / Vodafone Kabel Deutschland GmbH gegen die von Ihnen geplante Baumaßnahme keine Einwände geltend macht. Im Planbereich befinden sich keine Telekommunikationsanlagen unseres Unternehmens. Eine Neuverlegung von Telekommunikationsanlagen ist unsererseits derzeit nicht geplant.
Abwägung FNP


Kenntnisnahme
Stellungnahme zum Bebauungsplan


Eine Ausbauentscheidung trifft Vodafone nach internen Wirtschaftlichkeitskriterien. Dazu erfolgt
eine Bewertung entsprechend Ihrer Anfrage zu einem Neubaugebiet. Bei Interesse setzen Sie
sich bitte mit dem Team Neubaugebiete in Verbindung:
Vodafone GmbH / Vodafone Kabel Deutschland GmbH
Neubaugebiete KMU
Südwestpark 15
90449 Nürnberg
Neubaugebiete.de@vodafone.com
Bitte legen Sie einen Erschließungsplan des Gebietes Ihrer Kostenanfrage bei.
Weiterführende Dokumente:
 Kabelschutzanweisung Vodafone
 Kabelschutzanweisung Vodafone Kabel Deutschland
 Zeichenerklärung Vodafone
 Zeichenerklärung Vodafone Kabel Deutschland
Abwägung BP

Kenntnisnahme

Lfd. Nr. 22 Gemeinde Kammeltal vom 12.12.2018

Stellungnahmen zur Flächennutzungsplanänderung und zum Bebauungsplan


der Gemeinderat der Gemeinde Kammeltal hat in seiner gestrigen Sitzung über die o.g. Bauleitplanung beraten und keine Einwendungen erhoben.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Abwägung FNP + BP

Kenntnisnahme



Lfd. Nr. 23 Markt Neuburg a. d. Kammel vom

Stellungnahmen zur Flächennutzungsplanänderung und zum Bebauungsplan

Sachverhalt: 
Zur Sicherung des Betriebsstandortes der Fa. Technische Bauteile Eberle GmbH hat der Gemeinderat Ellzee in seiner Sitzung am 24.04.2018 beschlossen, dass der Flächennutzungsplan geändert und ein Bebauungsplan aufgestellt wird.

Bereits in der Sitzung vom 07.08.2018 hat der Marktrat zum Vorentwurf Stellung bezogen und keine Einwände erhoben.

Beschluss:
Gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes für den Bereich GE "Rohrer Weg" in Ellzee bestehen seitens der Marktgemeinde Neuburg an der Kammel keine Einwände.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abwägung FNP


Kenntnisnahme







Kenntnisnahme






B2 Stellungnahmen Bürger
Seitens der Bürger gingen keine Einwendungen ein.
Kenntnisnahme

Beschluss

Die Flächennutzungsplanänderung Gewerbegebiet „Rohrer Weg“ mit Begründung vom 18.09.2018 wird festgestellt.

Das Ing,-Büro Thielemann & Friderich, Dinkelscherben, wird beauftragt, die Unterlagen für die Beantragung der Genehmigung beim Landratsamt Günzburg zusammenzustellen.

Des Weiteren werden die eingereichten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Gewerbegebiet „Rohrer Weg“ wie dargestellt abgewogen. Das Ing,-Büro Thielemann & Friderich, Dinkelscherben, wird beauftragt, die angeführten Ergänzungen einzuarbeiten. Der Satzungsbeschluss erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Neubau eines Einfamilienhauses in Holzfertigbauweise mit Doppelgarage in Ellzee, Raiffeisenstraße 19 Bauherr: Susanne u. Matthias Wehn, Mindelheimer-Str. 20, 86381 Krumbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 59. Sitzung des Gemeinderates 17.01.2019 ö Entscheidung 2

Sachverhalt

Bei der Verwaltung ging der Bauantrag ,,Neubau eines Einfamilienhauses in Holzfertigbauweise mit Doppelgarage auf der Fl. Nr.: 138/4 Gem. Ellzee ein.
Familie Wehn hat ein Einfamilienhaus mit Satteldach und eine Doppelgarage als Grenzbau mit Flachdach geplant.
Das Grundstück Fl. Nr.: 138/4 wurde vom Grundstück 138 weggemessen. Durch dieses neue Baugrundstück muss ein weiterer Hausanschluss (Kanal u. Wasser) erstellt werden.
Baukosten für die Erstellung (auf öffentlichem Grund):
  • des Kanals trägt die Gemeinde Ellzee
  • des Wasseranschlusses der Zweckverband Kammelgruppe
Hausanschluss wird an Schmutzwasserkanal angeschlossen.
Regenwasser wird über einen Sickerschacht auf dem Baugrundstück versickert.
Die Grenzabstände zu benachbarten Grundstücke werden eingehalten.
Kosten für die Gehwegabsenkung hat der Bauherr zu tragen.

Das Bauvorhaben befindet sich gemäß Flächennutzungsplan in einem Dorfgebiet. Ein BBP ist nicht vorhanden.
Das Bauvorhaben wird nach §34 BayBo behandelt:
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Die Verwaltung hat keine Bedenken, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Diskussionsverlauf

GR Fischer Rudolf frägt, ob lediglich der Bordstein abgesenkt wird und nicht auch noch der Gehweg.
Nein nur der Bordstein um die Zufahrt in die Garage zu ermöglichen, erwidert der Vorsitzende.

GR Schmucker frägt, ob hier ein Mischwasserkanal vorhanden ist, weil sie von der Problematik mit dem versickern der Familie Melcher wüsste.
Der Vorsitzende merkt an, dass es in Ellzee nur Trennsystem gibt. In der Lage sollte die Versickerung kein Problem darstellen.

Beschluss

Dem Bauantrag „Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
auf dem Grundstück Flur-Nr. 138/4, Gemarkung Ellzee“, Bauherr Familie Wehn, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt und zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Auftragsvergabe Stromnetzanschluss bei der Freizeitanlage in Stoffenried mit Zähleranschlusssäule Freizeitanlage, Brühlstraße in Stoffenried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 59. Sitzung des Gemeinderates 17.01.2019 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

Die Verwaltung hat bei der LEW Verteilnetz GmbH ein Angebot über einen Stromnetzanschluss für den Bereich an der Freizeitanlage eingeholt.
Bei der Baumaßnahme ,,Neubau einer Freizeitanlage“ wurden vorab die Stromleitungen  im Erdbereich mit eingebaut. Diese Erdleitungen beginnen bei dem Anwesen Brühlstr. 10a und verlaufen bis zur geplanten Hütte bei der Stockbahn bzw. der gepl. Vereinshalle auf derselben Flurnummer.
Der Anschlusskasten soll an der Ecke Brühlstr. – Einfahrt zur FZA platziert werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Ellzee erteilt hiermit den Auftrag wie oben erwähnt für ca. 6.800€ Brutto an die LEW Verteilnetz GmbH.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Auftragsvergabe über die Straßenbeleuchtung im Baugebiet Haldenweg in Stoffenried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 59. Sitzung des Gemeinderates 17.01.2019 ö Entscheidung 4

Sachverhalt

Die Verwaltung wurde beauftragt bei der LEW Verteilnetz GmbH ein Angebot über die Straßenbeleuchtung im Baugebiet Haldenweg in Stoffenried einzuholen.
Von den LEW wurden in diesem Baugebiet 6 Lichtmasten empfohlen, die diese Länge vom Baugebiet ausleuchten können. Es wurde zusätzlich die Stichstraße mit der Beleuchtung berücksichtigt.
Es sind im Angebot die üblichen LED Leuchtmittel und die üblichen Lichtmasten mit 7,00 m angeboten.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende merkt nach der Vorstellung des Projektes an, dass die Lampe, die nach den ersten zwei Bauplätzen auf dem Plan eingezeichnet wird, dass evtl. hier nur der Masten gesetzt wird.

GR Ganser wirft hierzu ein, ob die Lampe in der Weiherstraße in diesem Zug auch auf LED umgerüstet werden sollte. Der Vorsitzende würde dies hier nicht machen, da die Steuerung aus der Rothenhofstraße kommt.

Nachts ist die Beleuchtung in der Weiherstaße zu hell. Hierzu merkt Herr Unterholzner an, dass das Licht gedämmt wird umso heller es wird.

Die Kosten dieser Maßnahme werden auf die Bauplatzkäufer umgelegt, so der Vorsitzende.

Beschluss

Der Gemeinderat Ellzee erteilt der LEW Verteilnetz GmbH, den Auftrag für die Lieferung und Montage der Straßenbeleuchtung im Baugebiet in Haldenweg zu einem Preis von ca. 30.000€ Brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Aussprache / Bekanntgabe, Sachstand über weiteren Ablauf vom Feuerwehrgerätehaus in Ellzee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 59. Sitzung des Gemeinderates 17.01.2019 ö Information 5

Sachverhalt

Sachstandsbericht von Ing. Büro Müller an die Gemeinde:

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 28.09.2018 beschlossen,
die Planungsleistungen der Objektplanung,
Leistungsphasen 1 - 4 (bis einschl. Genehmigungsplanung).

Ziel ist es, die Genehmigungsplanung im Juni 2019 bei der Gemeinde
einzureichen - bis dahin sind die Planungsleistungen Entwurfsplanung
mit Kostenberechnung, Abstimmungsbesprechungen mit den Beteiligten, etc.
durchzuführen.

Nach der Genehmigungsplanung stehen die Leistungsbilder Ausführungsplanung,
Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, etc an.

Falls die Bearbeitung durch das IB Müller gewünscht wird,
sollten diese weiteren Leistungsphasen im Nachgang zur Genehmigungsplanung
beauftragt werden.


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6. Information über das Gespräch mit dem Breitbandberater

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 59. Sitzung des Gemeinderates 17.01.2019 ö Information 6

Sachverhalt

Am 09.01.2018 fand ein Gespräch mit der Verwaltung, Bgm. Hr. Schlosser und dem zuständigen Fachpersonal Hr. Biereder von dem Ing. -Büro Höpfinger statt.
Dieser Termin wurde außertourlich einberufen, da in der Vergangenheit vermehrt Fragen aus der Bevölkerung über den weiteren Verlauf der Breitbandversorgung in der Gemeinde Ellzee kamen.
In diesem Gespräch wurden die offenen Fragen von den Bürgern angesprochen.
Das bauliche Zeitlimit wurde von der Fa. Graf bis zum 31.12.2018 eingehalten.
Anspruch auf schnelles Internet ist ab 01.06.2019.
Es haben alle Anschlüsse im blauen Feld (siehe Anhang) ein Recht die 30Mbit über Kupferleitung zu verlangen.
Die weißen Gebiete mit * müssen mit Glasfaser bedient werden. Sie können hierbei 100 MBit über Glasfaser je nach Vertrag beantragen.
Blaus Feld mit * müssen mit Glasfaser bedient werden. Sie können hierbei 100 MBit über Glasfaser je nach Vertrag beantragen.
Rotes Feld (Ellzee) wird über die Kupferleitung mit max. 30 MBit versorgt. Eigenwirtschaftlicher Ausbau.
In den Gebieten die mit Glasfaser bedient werden, haben die Anschlussnehmer kein Anrecht auf 30 Mbit über die Kupferleitung.

Diskussionsverlauf

Hierzu merkt der Vorsitzende an, dass Frau Schmied von der Regierung informiert habe, dass die Gemeinde den Antrag auf Zuschuss auf 100 % stellen soll. Dies ist nunmehr erfolgt.

GR Richter merkt an, dass die Maßnahme nunmehr abgeschlossen sei. Wenn 30 Mbit gewünscht werden, muss der Vertrag geändert werden. Dies sieht er aktuell noch nicht ein, weil er nicht mal die 10 Mbit bekommt, die er aktuell vertraglich hat.

Der Vorsitzende informiert weiterhin, dass er 20 % der Kosten einbehält, diese erst bezahlen wird, wenn er positiveres Feedback bekommt.  Er bittet GR Richter, dass er bei myQuix anfragt, wieviel Mbit bei ihm ankommen sollte.

GR Ganser hackt nach, wo die Klauseln herkommen bezüglich Anspruch auf schnelles Internet ab 01.06.2019.

Der Vorsitzende merkt an, dass die Gemeinde wohl nicht richtig aufgeklärt wurde bei der Aufklärungsveranstaltung von Herrn Biereder.

GR Richter merkt an, er würde die Rechnung vorerst nicht komplett begleichen.

GR Ost merkt an, die Hardware quasi wurde erstellt bis 31.12.2018, jetzt hat er zur Erstellung der „Software“ noch bis 31.05.2019 Zeit.
Des Weiteren muss GR Ost zur Verteidigung von myQuix erwähnen, dass es bei ihm mit seinen zwei Standorten gut lief. Montieren einer TAD-Dose, eine neue Fritzbox.

Der Vorsitzende merkt nochmals an, dass die Telekom für Privatpersonen vom Anschluss her damals günstiger war, jedoch musste die Gemeinde den Auftrag an smartOne vergeben, weil smartOne günstiger diese Maßnahme angeboten hat.

Der Vorsitzende schließt den Tagesordnungspunkt mit den Worten, dass die Gemeinde auf dem Laufenden gehalten wird. Sämtliche Beschwerden sollen doch bitte per E-Mail an Herrn Unterholzner oder ihn selbst eingereicht werden.

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7. Auftragsvergabe Küchenzeile im Kindergarten St. Katharina in Ellzee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 59. Sitzung des Gemeinderates 17.01.2019 ö Entscheidung 7

Sachverhalt

Der Kindergarten St. Katharina in Ellzee benötigt eine weitere Küchenzeile.
Es wurden zwei Angebot von benachbarten Schreinereien zur Lieferung und Montage eingeholt.
Zur Küchenzeile werden noch zusätzliche Handwerkerleistungen benötigt (Elektro- u. Wasseranschluß) die bei ca. 1.500€ liegen werden.

Diskussionsverlauf

GR Richter frägt, wo die Küchenzeile eingebaut werden soll, ob dies für die neue Gruppe im 1. Stock erfolgt.

Dies bejaht der Vorsitzende.

Beschluss

Der Gemeinderat Ellzee erteilt den Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter die Fa. Schreinerei Schneider aus Waldstetten für ca. 3.200€ Brutto, zzgl. Weitere Handwerkerleistungen von ca. 1.500€ Brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 59. Sitzung des Gemeinderates 17.01.2019 ö 8
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8.1. Antrag auf Befreiung der Überschneidung der Baugrenze, Katharinenweg, Flur-Nr. 111/8, Gem. Ellzee, Antragssteller: Jennifer Mader und Nikolai Möller, Birkenweg 10, 89365 Röfingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 59. Sitzung des Gemeinderates 17.01.2019 ö Entscheidung 8.1

Sachverhalt

Die Bauwerber Mader und Möller haben den Bauplatz Flur-Nr. 111/8, Gemarkung Ellzee (Katharinenweg) erworben. Sie möchten auf diesem Grundstück ein Wohnhaus mit Doppelgarage erstellen, siehe Lageplan im Anhang.

Die Baugrenze verläuft parallel zur Straße mit einem Abstand von 3,00 m auf der Nordseite. An der nord-östlichen Ecke überschneidet sich das geplante Gebäude mit der Baugrenze.

Das Landratsamt Günzburg verlangt hierzu von der Gemeinde eine Zustimmung zur Überschneidung der Baugrenze.

Sollte die Gemeinde die Zustimmung erteilen, kann der Bauwerber in einer kommenden Sitzung den Bauantrag wie im Anhang vorgelegt bei der Verwaltung einreichen.

Beschluss

Die Gemeinde Ellzee erteilt die Zustimmung zur Überschneidung der Baugrenze auf der Flur-Nr. 111/8, Gemarkung Ellzee.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8.2. Hotspot Rathaus Ellzee - Anmerkung GR Fischer St.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 59. Sitzung des Gemeinderates 17.01.2019 ö Information 8.2

Diskussionsverlauf

GR Fischer merkt an, dass er öfter angesprochen wurde, warum am Rathaus in Ellzee kein Hotspot eingerichtet wird.

Der Vorsitzende erwidert hierzu, dass er nachfragen müsste, was solch eine Einrichtung kostet.

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8.3. Verkehrsschild Maderweg - Anmerkung Fischer St.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 59. Sitzung des Gemeinderates 17.01.2019 ö Information 8.3

Diskussionsverlauf

GR Fischer merkt an, dass das Verkehrsschild am Maderweg kaputt sei.

Dies ist bereits bekannt, so der Vorsitzende.

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8.4. Bäume am Grundweg - Anmerkung 2. BGM Schmucker

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 59. Sitzung des Gemeinderates 17.01.2019 ö Information 8.4

Diskussionsverlauf

2. BGM Schmucker hackt ein, ob die Gemeinde veranlasst hat, dass der Maschinenring die Bäume am Grundweg entfernt.

Dies bestätigt der Vorsitzende.

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8.5. Räumdienst - Anmerkung GR Konrad

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 59. Sitzung des Gemeinderates 17.01.2019 ö Information 8.5

Diskussionsverlauf

GR Konrad frägt, ob am Gehweg an der Bahnhofsstraße am Friedhof ein offizieller Räumdienst die Räumarbeiten übernimmt. In der Anfangszeit war dieser nicht geräumt.

Der Vorsitzende merkt an, dass es hier ein Räumdienst gibt, evtl. hat er erst später reagiert.

Datenstand vom 20.02.2019 08:08 Uhr