Datum: 02.07.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Gemeindehaus Ellzee
Gremium: Gemeinderat Ellzee
Körperschaft: Gemeinde Ellzee
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:02 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anfrage auf Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 530 Gem. Hausen
2 Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Flur-Nr. 77/3 + 77/4 (Weiherstr. 27), Gem. Stoffenried; Bauherr: Theresa & Dominik Hartmann, Ellzeer Str. 11, 86476 Neuburg / Wattenweiler
3 Bekanntgabe der im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelte Bauanträge
4 Nutzungsänderung einer landw. Scheune zur Reithalle mit Heu- u. Strohlager sowie die Errichtung einer Terrassen- & Eingangsüberdachung auf dem Grundstück Flur-Nr. 22, Gem. Hausen; Bauherr: Maria Andrea Olesch, Im Oberdorf 3, 89352 Ellzee, Hausen
5 Vollzug des Bayer. Straßen und Wegegesetzes (BayStrWG); Einziehung der Flur-Nrn. 106/1 und 102/8, Gemarkung Ellzee
6 Jahresrechnungsergebnis 2018
7 Bildung von Haushaltsresten 2018
8 Genehmigung von über-und außerplanmäßigen Ausgaben
9 Feuerwehrbedarf der FFW Stoffenried, Ellzee und Hausen
10 Verschiedenes
10.1 Auftragsvergabe für Entwurfsmessung im BG ,,Am Hopfenberg" in Stoffenried
10.2 Inspektionsbericht der Feuerwehr Stoffenried - Anmerkung des Vorsitzenden
10.3 Nächste Gemeinderatssitzung - Anmerkung des Vorsitzenden

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1. Anfrage auf Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 530 Gem. Hausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 64. Sitzung des Gemeinderates 02.07.2019 ö Entscheidung 1

Sachverhalt

Mit den als Anlage beigefügten Schreiben erkundigen sich die Antragssteller nach der Möglichkeit, ob auf dem Grundstück Fl.-Nr. 530 Gem. Hausen eine Freiflächen-Photovoltaikanlage errichtet werden könnte.

Bei der Fl.-Nr. 530 Gem. Hausen handle es sich um eine Konversionsfläche. Die Antragssteller würden die Errichtung der Freiflächen-Photovoltaikanlage in zwei Bauabschnitten planen. Modulfeld 1 mit einer Leistung von 749,25 kWp und anschließend Modulfeld 2 mit ebenfalls 749,25 kWp Leistung.

Der Flächennutzungsplan sieht für das Grundstück eine Nutzung als Grünland vor. Damit eine Freiflächen-Photovoltaikanlage errichtet werden kann, müsste der Flächennutzungsplan geändert sowie ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

In der Vergangenheit wurden gleichlautende Anfragen anderer Antragssteller jeweils abgelehnt.  

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende informiert des Weiteren, dass die Gemeinde in diesem Fall unter gewissen Bedingungen zugestimmt hätte. Unter anderem hat die Gemeinde gefordert, dass die Antragsteller von der Kreisstraße abrücken, dies wären diese eingegangen. Des Weiteren wurde eine 50 %ige Bürgerbeteiligung gefordert, die sich für die Antragsteller scheinbar nicht lohnen würde, da hier dann eine Bilanz etc. erstellt werden müsse.

Auch GR Fischer R findet hierüber wurde bereits schon oft genug diskutiert.

Beschluss

Der Gemeinderat Ellzee stimmt dem Antrag auf Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf dem Grundstück Flur-Nr. 530, Gem. Hausen nicht zu. Ein Bebauungsplan wird nicht aufgestellt. Eine Flächennutzungsplanänderung wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Flur-Nr. 77/3 + 77/4 (Weiherstr. 27), Gem. Stoffenried; Bauherr: Theresa & Dominik Hartmann, Ellzeer Str. 11, 86476 Neuburg / Wattenweiler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 64. Sitzung des Gemeinderates 02.07.2019 ö Entscheidung 2

Sachverhalt

Am 13.06.2019 wurde bei der Gemeinde Ellzee der im Betreff genannte Bauantrag als Antrag auf Baugenehmigung eingereicht. Es handelt sich um einen Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Massivbauweise. Das Wohnhaus ist 2-stöckig mit einem Satteldach (DN 22°) geplant, die Garage soll ein Pultdach bekommen und auf der Ost- u. Nordseite als Grenzbebauung erstellt werden.

Die Dachflächenentwässerung wird an einen Sickerschacht angeschlossen.
Schmutzwasser wird an den best. Mischwasserkanal angeschlossen.

Das geplante Bauvorhaben wird in einem Mischgebiet gebaut, es ist kein BBP vorhanden.
Dieser Bauantrag wird nach §34 BauGB behandelt.

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden

Städtebaulich fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein. Die Unterschriften der benachbarten Anlieger liegen vor.
Die Verwaltung schlägt daher vor das gemeindliche Einvernehmen für das Baugesuch zu erteilen.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende informiert, dass das Grundstück und der östliche Bauplatz Flur-Nr. 77/2, Gem. Stoffenried im Zuge des Baugebietes Haldenweg erschlossen wurde.

Beschluss

Der Gemeinderat Ellzee erteilt das gemeindliche Einvernehmen über o.g. Bauvorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Bekanntgabe der im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelte Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 64. Sitzung des Gemeinderates 02.07.2019 ö Information 3

Sachverhalt

Im Genehmigungsfreistellungsverfahren wurden zwischenzeitliche folgende Bauanträge behandelt:

  • Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 398/3, Gem. Stoffenried
Bauherren: Sara und Roland Engel

  • Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Flur-Nr. 398/6, Gem. Stoffenried
    Bauherr: Andreas Dirr


Diskussionsverlauf

GR Richter frägt, ob wir bei diesem Baugebiet im Zeitplan sind.
Dies verneint Herr Unterholzner, die Firma hatte Pfingstferien und die Woche vorher keinen Bagger, soll aber in den nächsten vier Wochen fertig sein.

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4. Nutzungsänderung einer landw. Scheune zur Reithalle mit Heu- u. Strohlager sowie die Errichtung einer Terrassen- & Eingangsüberdachung auf dem Grundstück Flur-Nr. 22, Gem. Hausen; Bauherr: Maria Andrea Olesch, Im Oberdorf 3, 89352 Ellzee, Hausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 64. Sitzung des Gemeinderates 02.07.2019 ö Entscheidung 4

Sachverhalt

Bei der Verwaltung ging am 24.06.2019 der o.g. Bauantrag ein.
Der Antragsteller möchte eine
  • Nutzungsänderung zum best. Gebäude als Heu & Strohlager sowie im westlichen Teil als Reithalle.
  • Ca. 40m² Terrassen- u. Eingangsüberdachung beim best. Wohnhaus aus Holzkonstruktion mit Pultdachausführung.
  • § 34
    Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Diskussionsverlauf

Hierzu frägt der Vorsitzende, ob dies auch Denkmalschutztechnisch überprüft wurde.
Ja, die Statik muss hier auch überprüft werden, obliegt aber der Genehmigungsbehörde, hier dem Landratsamt, so Herr Unterholzner.

Was war vorher in der Halle, frägt GR Schmucker.
Vorher war es schon eine Reithalle, so der Vorsitzende. Frau Olesch möchte nur eine offizielle vorschriftsmäßige Reithalle.

Beschluss

Der Gemeinderat Ellzee erteilt die Nutzungsänderung der landw. Scheune zur Reithalle mit Heu- u. Strohlager sowie die Errichtung einer Terrassen- u. Eingangsüberdachung am best. Wohnhaus das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Vollzug des Bayer. Straßen und Wegegesetzes (BayStrWG); Einziehung der Flur-Nrn. 106/1 und 102/8, Gemarkung Ellzee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 64. Sitzung des Gemeinderates 02.07.2019 ö Entscheidung 5

Sachverhalt

Eine Teilfläche des als Gemeindestraße gewidmeten Grundstücks Fl.-Nr. 106 Gem. Ellzee wurde im Jahre 2014 an den angrenzenden Grundstückseigentümer verkauft und hat seither die Fl.-Nr. 106/1 Gem. Ellzee. Die Teilfläche stand der Öffentlichkeit trotz des Verkaufs weiterhin als öffentlicher Weg zur Verfügung. Gleiches gilt für die Fl.-Nr. 102/8 Gem. Ellzee, welche aus der Fl.-Nr. 102/2 Gem. Ellzee herausgemessen wurde.

Die Fl.-Nrn. 106/1 und 102/8 Gem. Ellzee sollen nun gemäß Art. 8 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) eingezogen werden (s. Lageplan).

Begründung:
Durch die neuangelegte Straße östlich der Friedhofserweiterungsfläche (Fl.-Nr. 78/2 Gem. Ellzee) besteht eine ausgebaute öffentliche Verkehrsfläche, welche bis zu dem heute bereits bestehenden und nicht ausgebauten Weg (Fl.-Nr. 106 Gem. Ellzee) reicht und die wegemäßige Erschließung der dortigen landwirtschaftlichen Flächen weiterhin sichert und gewährleistet. Die einzuziehenden und nicht ausgebauten Bereiche der Gemeindestraße müssen somit der Öffentlichkeit nicht länger zur Verfügung stehen. Die Einziehung kann daher durchgeführt werden.

Die beabsichtigte Einziehung ist drei Monate vorher ortsüblich bekanntzumachen. Mit der Einziehung der Teilbereiche der Gemeindestraße entfällt der Gemeingebrauch.

Die einzuziehende Strecke der Fl.-Nr. 106/1 Gem. Ellzee beginnt am südlichsten Grenzpunkt des Grundstücks Fl.-Nr. 103 Gem. Ellzee (km 0,08175) und reicht bis zum nördlichsten Grenzpunkt des Grundstücks Fl.-Nr. 78/1 Gem. Ellzee (km 0,121). Die Fl.-Nr. 102/8 Gem. Ellzee grenzt nördlich an die Fl.-Nr. 106/1 Gem. Ellzee an und endet am Grundstück Fl.-Nr. 102/2 Gem. Ellzee.

Diskussionsverlauf

Sofern die Gemeinde heute den Beschluss fasst, wird dies für 3 Monate öffentlich bekanntgegeben, in dieser Zeit kann dann Einspruch eingelegt werden.

Wem gehört der Weg, frägt GR Fischer St.

Dies ist, wenn die Widmung entzogen wird, Privatbesitz, so der Vorsitzende.

Beschluss

Das Verfahren zur Einziehung der Grundstücke Fl.-Nrn. 106/1 und 102/8 Gem. Ellzee ist einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Jahresrechnungsergebnis 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 64. Sitzung des Gemeinderates 02.07.2019 ö Information 6

Sachverhalt

Gem. Art. 102 Abs.2 der Gemeindeordnung wird berichtet, dass die Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Ellzee mit folgendem Ergebnis erstellt wurde:

Verwaltungshaushalt:

Rechnungsergebnis                                                                              Haushaltsansatz

Einnahmen: 1.942.014,20 €                                                                   1.883.250,-- €
Ausgaben:   1.942.014,20 €                                                                   1.883.250,-- €


Vermögenshaushalt:

Rechnungsergebnis                                                                              Haushaltsansatz

Einnahmen: 2.231.904,06 €                                                                    2.149.900,-- €
Ausgaben:   2.231.904,06 €                                                                    2.149.900,-- €



Entnahme aus der Allgem. Rücklage: 549.150,-- €  (lt.HHPlan Ansatz: 549.150,-- €)
Zuf. Allgem. Rücklage: 293.059,51 € (lt.HHPlan Ansatz: 0,-- €).

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7. Bildung von Haushaltsresten 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 64. Sitzung des Gemeinderates 02.07.2019 ö Entscheidung 7

Sachverhalt

Nach § 79 Abs.2 KommHV und der hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften ist zur besseren und sparsameren Bewirtschaftung der Haushaltsmittel die Bildung von Haushaltsresten möglich.

Die Haushaltseinnahmereste sind gem. § 79 Abs.2 Satz 2 KommHV nur im Vermögenshaushalt und nur für Kredite, Zuweisungen, Zuschüsse, Beiträge und andere Einnahmen der Gruppierungsnummern 35 und 36 des kommunalen Haushalts zulässig.

Haushaltsausgabereste können nach § 19 i.V.m. § 15 und 79 Abs.3 KommHV sowohl im Verwaltungshaushalt wie auch im Vermögenshaushalt gebildet werden. Die entsprechenden Haushaltsansätze bleiben dadurch bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar; bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch 2 Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Gegenstand oder der Bau in seinem wesentlichen Teil in Benutzung genommen werden kann.

Vermögenshaushalt Einnahmen (neu):
6150.3610 Breitbandausbau                                 231.100,-- €
6200.3400 BG Am Haldenweg Bauplätze               58.500,--  €
                                                                               289.600,-- €
Vermögenshaushalt Ausgaben (alt):
5800.9510  Brücke Weiher Stoff.                                 2.000,-- €
6200.9510  BG Stoffenried Am Haldenweg           16.294,44 €
                                                                               18.294,44 €
Vermögenshaushalt Ausgaben (neu):
1310.9450  FFW Planung Neubau                          20.000,-- €
5800.9511 Brücke Weiher Stoff.                             10.000,--  €
6100.9350 Digitaler FlNPl                                       15.000,--  €
6150.9510 Breitbandausbau                                   63.648,-- €
6180.9510 Freizeitanlage Stoff.                              20.000,-- €
6200.9510 BG Stoff.Am Haldenweg Baukosten     96.000,-- €
6700.9660 BG Stoff.  “  Straßenbel.                        20.000,-- €
7010.9560 BG Stoff. “   Kanal                                 58.810,-- €
7500.9461 Friedhof neu                                           20.000,-- €
                                                                              323.458,-- €      

Die Verwaltung schlägt die Bildung der vorstehend genannten Haushaltseinnahme- bzw. Haushaltsausgabereste für 2018 vor.
Dadurch wird eine bessere, wirtschaftlichere und übersichtlichere Bewirtschaftung der Zahlungseingänge und der bereits zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel erreicht.                          

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Ellzee beschließt nach § 19 i.V.m. § 79 KommHV die Bildung der dargestellten

Haushaltseinnahmereste Vermögenshaushalt  (neu) in Höhe von 289.600,-- €

Haushaltsausgabereste Vermögenshaushalt (alt) in Höhe von 18.294,44 €

Haushaltsausgabereste Vermögenshaushalt (neu) in Höhe von 323.458,-- €

für die bezeichneten Haushaltsstellen aufgrund des Rechnungsergebnisses 2018.
Die übrigen noch zur Verfügung stehenden Haushaltsreste des Vorjahres bzw. die noch möglichen Haushaltsreste des Jahres 2018 sind in Abgang zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Genehmigung von über-und außerplanmäßigen Ausgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 64. Sitzung des Gemeinderates 02.07.2019 ö Entscheidung 8

Sachverhalt

Im Haushaltsjahr 2018 ergaben sich infolge des Haushaltsvollzuges über- und außerplanmäßige Ausgaben:

Verwaltungshaushalt:
1310.5200 FFW Verwaltungs-und Zweckausstattung                   5.897,32 €
4640.7030 Kiga Ellzee Anteil BayKiBiG                                       26.136,58 €
4641.7033 Förderung Gastkind (komm.)                                     12.158,78 €
4641.7034 Förderung Gastkind (staatl.)                                      10.851,69 €
5800.5160 Grünanlagen Unterhalt                                               11.209,67 €
7500.5220 Friedhof Arbeitsgeräte                                                 2.274,49 €
                                                                                                      68.528,53 €

Vermögenshaushalt:
4640.9880 Investitionszuweisg. Kiga Ellzee                                    8.517,88 €
6180.9460 Dorferneuerung Stoffenried Brühlstr.                           77.564,56 €
6312.9510 BG Im Oberdorf-Tiefbau                                              55.381,23 €
                                                                                                     141.463,67 €

                           

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Ellzee genehmigt die über- und außerplanmäßigen Ausgaben 2018 im Sinne von Art. 66 Abs.1 Satz 2 GO.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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9. Feuerwehrbedarf der FFW Stoffenried, Ellzee und Hausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 64. Sitzung des Gemeinderates 02.07.2019 ö Entscheidung 9

Sachverhalt

Feuerwehr Ellzee:

Firma Fischer:                                3.833,53 Euro
Firma Ziegler:                                      270,01 Euro
Zuschuss für Überjacken:                2.074,40 Euro
_____________________________________________

                                       2.029,14 Euro



Feuerwehr Hausen:

Firma Fischer:                                1.528,85 Euro

Hierzu informiert der Vorsitzende, dass die FFW Hausen letztes Jahr so gut wie nichts bestellt hat.


Feuerwehr Stoffenried:

Firma Fischer:                                   2.996,96 Euro
Zuschuss vom Verein
für Stiefel                                   380,00 Euro
______________________________________________
                                       2.600,00 Euro



Gesamt:                                6.157,99 Euro
                                       1.300,00 Euro (Wärmebildkamera)
___________________________________________________________
                                       7.457,99 Euro


Die Feuerwehr Ellzee möchte zusätzlich eine Wärmebildkamera für den Atemschutz, merkt der Vorsitzende an. Dies sollte auch beschafft werden findet er.

Beschluss

Die Artikel für die Feuerwehren werden beschafft. Hierfür wird dem Vorsitzenden ein Betrag in Höhe von 7.500,00 Euro freigegeben.


 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 64. Sitzung des Gemeinderates 02.07.2019 ö 10
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10.1. Auftragsvergabe für Entwurfsmessung im BG ,,Am Hopfenberg" in Stoffenried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 64. Sitzung des Gemeinderates 02.07.2019 ö Entscheidung 10.1

Sachverhalt

Um die Planungen und Änderungen im BG ,,Am Hopfenberg“ forcieren zu können, musste ein Ing. Büro eingeschaltet werden, der die best. Vermessungen aufnimmt.
Der Auftrag über die Entwurfsvermessung soll an das Ing. Büro Schubert aus Dinkelscherben für 2490€ Brutto vergeben werden.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende informiert, nach der Entwurfsvermessung kann eine Grobplanung erstellt werden, diese wird im Gemeinderat bekanntgegeben und dann wird eine Anliegerversammlung anberaumt .  Herr Thielemann vom Ing. Büro Thielemann hat gesagt, dass im Frühjahr spätestens ausgeschrieben werden soll, so der Vorsitzende.

GR Honebeek frägt, ob hierzu schon bekannt sein muss, welche Einfahrten evtl. noch kommen werden. Dies verneint der Vorsitzende.

Beschluss

Der Auftrag über die Entwurfsvermessung im BG „Am Hopfenberg“ in Stoffenried wird an das Ing. Büro Schubert aus Dinkelscherben zu einem Preis von 2.490,00 Euro, brutto vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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10.2. Inspektionsbericht der Feuerwehr Stoffenried - Anmerkung des Vorsitzenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 64. Sitzung des Gemeinderates 02.07.2019 ö Information 10.2

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende informiert, dass laut dem Inspektionsbericht der Feuerwehr Stoffenried soweit alles in Ordnung sei. Beim Feuerwehrfahrzeug soll mittelfristig über eine Ersatzbeschaffung nachgedacht werden.

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10.3. Nächste Gemeinderatssitzung - Anmerkung des Vorsitzenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 64. Sitzung des Gemeinderates 02.07.2019 ö Information 10.3

Diskussionsverlauf

Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, 6. August 2019 statt.

Datenstand vom 07.08.2019 13:50 Uhr