Datum: 17.09.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Gemeindehaus Ellzee
Gremium: Gemeinderat Ellzee
Körperschaft: Gemeinde Ellzee
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauleitplanung; Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet "Rohrer Weg", Gemarkung Ellzee; 1. Beratung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen 2. Billigungs- und Auslegungsbeschluss
2 Vorstellung des Planungsentwurfes für den Straßenausbau "Am Hopfenberg"
3 Änderung des Bebauungsplanes "Haldenweg" in Stoffenried
4 Bekanntgabe im Genehmigungsfreistellungsverfahren: Neubau von LKW und PKW Stellplätzen sowie Verlegung Graben auf dem Grundstück Flur-Nr. 301 (Ludwig-Faist-Str. 2), Bauherr: Borgers Süd GmbH, 89352 Ellzee
5 Neubau einer Lagerhalle für Vereinsinventar auf dem Grundstück Flur-Nr. 431, Gem. Stoffenried, Bauherr: Förderverein FFW Stoffenried, Hilbertshausen 100, 89352 Ellzee
6 Antrag auf Änderungen an der bereits genehmigten Biogasanlage, Antragssteller: Bioenergie Schlosser GmbH u. Co. KG, Hilbertshausen 100, 89352 Ellzee
7 Auftragsvergabe einer neuen Straßenbeleuchtung im Bereich "Am Bahnhof 3" in Ellzee
8 Verschiedenes
8.1 Erstellung eines Premiumwanderweges an dem Günzstausee zusammen mit Waldstetten

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1. Bauleitplanung; Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet "Rohrer Weg", Gemarkung Ellzee; 1. Beratung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen 2. Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 66. Sitzung des Gemeinderates 17.09.2019 ö Entscheidung 1

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 18.09.2018 den jeweiligen Entwurf für die Flächennutzungsplanänderung und den Bebauungsplan, Fassung 18.09.2018 gebilligt und die Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange (TöB) gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Beteiligung der Bürger erfolgte durch öffentliche Auslegung des Entwurfes der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes, jeweils in der Fassung vom 18.09.2018, im Rathaus der Gemeinde, im Zeitraum vom 05.11.2018 bis einschl. 07.12.2018. Auf die Auslegung wurde mit Bekanntmachung vom 25.10.2018 ortsüblich hingewiesen.

Die Träger öffentlicher Belange wurden durch Zusendung der Unterlagen am 06.11.2018, mit der Bitte um Rückäußerung bis zum 07.12.2018, beteiligt.

Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplanaufstellung erfolgen auf Grund des sachlichen Zusammenhanges im Parallelverfahren. Die Unterlagen für beide Verfahren wurden dementsprechend gleichzeitig ausgelegt bzw. an die TöB übermittelt.

Insgesamt wurden, einschließlich Nachbargemeinden 24 TöB beteiligt.

Bereits in der Sitzung des Gemeinderates vom 17.01.2019 wurde über die eingereichten Stellungnahmen und Anregungen der Beteiligten TöB beraten und diese abgewogen.

Von Seiten des Landratsamtes, Fachstelle Immissionsschutz, wurde im Rahmen der o.g. Auslegung folgende Anmerkung vorgebracht:

„Bezüglich der Geruchsemissionen aus der Biogasanlage und der Kompostieranlage wurde kein Geruchsgutachten nach der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) erstellt, um die Einwirkungen auf das Plangebiet - insbesondere auf den Planbereich GE2 - zu bewerten. Das Auftreten von erheblich belästigenden Gerüchen, wenn diese beiden Betriebsbereiche mit ihrer maximalen Auslastung arbeiten, ist damit nicht untersucht worden bzw. kann nicht ausgeschlossen werden.

Zudem rücken mögliche Immissionsorte, die bei einer Betriebserweiterung der Biogasanlage oder der Kompostieranlage berücksichtigt werden müssen, bis auf einen Abstand von 120 m an die bestehenden Anlagen heran und schränken diese möglicherweise in ihrer Planung ein.

Von diesen ist dann gegebenenfalls im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ein Geruchsgutachten zu erstellen, um zu belegen, dass bzw. mit welchen Maßnahmen eine Beeinträchtigung von Immissionsorten im derzeit geplanten GE2 durch Geruchseinwirkungen verhindert werden kann.

Denn die analoge Anwendung der Abstandsrichtlinie für die Rinderhaltung stellt keine belastbare Beurteilungsgrundlage dar und bietet somit keine Rechtssicherheit für den Bebauungsplan.

Um bei einem Verzicht auf ein Geruchsgutachten den Bebauungsplan rechtssicher auf den Weg zu bringen, wird wegen des größeren Abstandes aus Sicht des Immissionsschutzes vorgeschlagen, dass Büroräume u. ä. Immissionssorte nur im Teilgebiet GE1 für zulässig erklärt werden.“

Der Bauwerber hat zwischenzeitlich ein entsprechendes Geruchsgutachten erstellen lassen. Dieses kommt zu dem Ergebnis, dass im Bebauungsplangebiet die zulässigen Grenzwerte für Gewerbegebiete sicher eingehalten werden.

Unter diesem Aspekt schlägt die Verwaltung vor, die bisherige im Bebauungsplanentwurf enthaltene Einschränkung mit dem hilfsweisen 120 m Radius wieder aus dem Bebauungsplan herauszunehmen. Das Ing.-Büro Thielemann & Friderich, Dinkelscherben wird den entsprechend geänderten Planentwurf zur Sitzung mitbringen und diesen nochmals kurz erläutern.

Da es sich hierbei um eine wesentliche Planänderung handelt, ist eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.

Durch diese Planänderung werden die Grundzüge der Planung jedoch nicht berührt, so dass nach § 4a Abs. 3 BauGB lediglich Stellungnahmen zu den geänderten Teilen vom Landratsamt Günzburg sowie vom Betreiber der Biogasanlage abzugeben sind.

Gleichzeitig können nach § 4a Abs. 3 BauGB die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme angemessen verkürzt werden. Die Verwaltung schlägt eine Frist von 14 Tagen vor.

Diskussionsverlauf

Diesen Sitzungspunkt stellt Herr Thielemann vom Ing.-Büro vor.

GR Ost frägt, ob er in diesem Fall mitstimmen darf.
Da sich hier der Vorsitzende nicht sicher ist, bittet er GR Ost sich zu enthalten.

Der Vorsitzende frägt Herrn Thielemann, ob in der Sitzung am 20.10.2019 der Satzungsbeschluss gefasst werden kann. Dies kann Herr Thielemann nicht versprechen.

Beschluss

1. Der 120 m Radius ist aus dem Bebauungsplanentwurf zu entfernen.

2. Der vom Ing.-Büro Thielemann & Friderich, Dinkelscherben, bereits entsprechend überarbeitete bzw. ergänzte Plan wird gebilligt und die Verwaltung sowie das Ing.-Büro Thielemann & Friderich, Dinkelscherben, werden beauftragt, die erneute öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen und das Landratsamt Günzburg sowie den Betreiber der Biogasanlage zu beteiligen.

3. Die Dauer der Auslegung wird auf 14 Tage verkürzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Nach Art. 49 G0 nimmt GR Ost nicht an der Beratung und Beschlussfassung teil.

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2. Vorstellung des Planungsentwurfes für den Straßenausbau "Am Hopfenberg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 66. Sitzung des Gemeinderates 17.09.2019 ö Information 2

Sachverhalt

Dieser Sitzungspunkt wird von Herrn Thielemann vorgestellt.

Herr Thielemann zeigt den Plan der Straße „Am Hopfenberg“ auf. Es stehen 5 Meter Ausbaubreite zur Verfügung.

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3. Änderung des Bebauungsplanes "Haldenweg" in Stoffenried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 66. Sitzung des Gemeinderates 17.09.2019 ö Entscheidung 3

Diskussionsverlauf

Auch bei diesem Tagesordnungspunkt übernimmt Herr Thielemann die Vorstellung.

Im Bebauungsplan Haldenweg gibt es momentan zwei Festsetzungen, die im Grunde genommen widersprüchlich sind. Es handelt sich hierbei einmal um die Erdgeschossfußbodenhöhe von 30 cm über der Fahrbahnoberkante. Auf der anderen Seite steht unter Ziffer „Geländeangleichung“ Geländeabtreppung maximal zum natürlichen Gelände 30 cm betragen dürfen.

Im Bebauungsplan unter Punkt 9 „Geländeveränderungen“ der Satz „Der Geländeverlauf ist gleichmäßig herzustellen, dass keine Böschungen oder sichtbare Stützwände mit mehr als 30 cm Höhe entstehen.“ ist zu streichen.

Hier ergibt sich das Problem, dass beim Bau einer Grenzgarage diese nochmals deutlich höher liegt, weil keiner eine Garage so baut, dass ihm Wasser in die Garage läuft.

Der Vorsitzende informiert, dass es um zwei Bauherren geht, bei denen die Planer gesagt haben, dass so nicht gebaut werden kann. Man könnte hierzu auch Befreiungen aussprechen, aber die Baupläne wurden bereits im Genehmigungsfreistellungsverfahren genehmigt.


Nach Beschlussfassung verabschiedet sich der Vorsitzende von Herrn Thielemann.
 

Beschluss

Der Gemeinderat Ellzee ist einverstanden, dass unter Punkt 9 der Satz „Der Geländeverlauf ist gleichmäßig herzustellen, dass keine Böschungen oder sichtbare Stützwände mit mehr als 30 cm Höhe entstehen.“ herausgenommen wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Bekanntgabe im Genehmigungsfreistellungsverfahren: Neubau von LKW und PKW Stellplätzen sowie Verlegung Graben auf dem Grundstück Flur-Nr. 301 (Ludwig-Faist-Str. 2), Bauherr: Borgers Süd GmbH, 89352 Ellzee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 66. Sitzung des Gemeinderates 17.09.2019 ö Information 4

Sachverhalt

Im Genehmigungsfreistellungsverfahren wurde zwischenzeitlich folgender Bauantrag behandelt:

  • Neubau von LKW und PKW Stellplätzen sowie Verlegung Graben auf dem Grundstück Flur-Nr. 301, Gem. Ellzee (Ludwig-Faist Str. 2).
    Bauherr: Borger Süd GmbH, 89352 Ellzee

Diskussionsverlauf

GR Ost frägt, was hier mit dem Hydranten passiert.

Dieser Sache muss Herr Unterholzner nachgehen, ist ihm beim Prüfen des Bauantrags nicht aufgefallen.

Wird der Graben verrohrt, frägt GR Ost
Dies bejaht der Vorsitzende.

Bis wann soll dies umgesetzt werden, frägt GR Konrad.
Dieses Jahr noch, informiert der Vorsitzende. Es soll noch eine Produktion kommen, aber hierfür kommt ein extra Plan.

Der Vorsitzende hofft, dass durch diese Maßnahme eine Verbesserung in Sicht ist.   

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5. Neubau einer Lagerhalle für Vereinsinventar auf dem Grundstück Flur-Nr. 431, Gem. Stoffenried, Bauherr: Förderverein FFW Stoffenried, Hilbertshausen 100, 89352 Ellzee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 66. Sitzung des Gemeinderates 17.09.2019 ö Entscheidung 5

Sachverhalt

Bei der Verwaltung ging der o.g. Bauantrag ein.
Der Förderverein Stoffenried möchte auf gemeindlicher Fläche Fl. Nr.: 431, Gem. Stoffenried, Lage bei der Brühlstraße eine gemeinschaftliche Lagerhalle für Vereinsinventar bauen.
Laut Flächennutzungsplan ist diese Fläche (Fl. Nr.: 431) als Grünfläche ausgewiesen.
Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Günzburg ist die o.g. Bebauung baurechtlich zulässig.
Diese bebaubare Fläche grenzt unmittelbar an den vorhandenen Bach an. Das Gebäude soll östlich vom Hausener Bach realisiert werden.
Das anfallende Niederschlagswasser wird im nördlichen Bereich über eine Versickerungsmulde angeschlossen.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende informiert, dass die Abstandsflächenübernahme für den Bau der Lagerhalle von Herrn Rittler übernommen wird, sofern er ein eingetragenes Fahrtrecht für den Weg auf Grundstück Flur-Nr. 431, Gem. Stoffenried zu seinem Grundstück Flur-Nr. 430, Gem. Stoffenried bekommt.
Der Vorsitzende sieht dies unproblematisch, da er weiterhin davon ausgeht, dass dies ein Weg bleibt.

GR Schmucker frägt, ob dieser Weg landwirtschaftlich genutzt wird.
Nein das sieht der Vorsitzende nicht so, der Weg bleibt sowieso weiterhin bestehen.

Könnte hier ein Baugebiet kommen, frägt GR Schmucker.

Dann wird hieraus eine Straße oder eine Durchfahrt über den Hopfenberg, so der Vorsitzende.

Der Vorsitzende merkt an, dass die Pachtverträge mit den Vereinen auch bearbeitet werden. In Hausen wird gerade noch geklärt, wer hier als Bauherr eintritt.

Vom Landratsamt wurde dies aber bereits genehmigt, frägt GR Schmucker.

Das gebaut werden darf, ist schriftlich. Nur die Ausführung könnte noch geändert werden, merkt der Vorsitzende an.

Beschluss

Der Gemeinderat Ellzee erteilt dem Bauvorhaben „Neubau einer Lagerhalle für Vereinsinventar“ Fl. Nr.: 431, Gem. Stoffenried in Stoffenried das gemeindliche Einvernehmen.

Des Weiteren wird Herrn Rittler ein Wegerecht für das Grundstück Flur-Nr. 431, Gem. Stoffenried eingeräumt, dies ist die Voraussetzung dafür, dass Herr Rittler die Abstandsflächen für den Bau übernimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Änderungen an der bereits genehmigten Biogasanlage, Antragssteller: Bioenergie Schlosser GmbH u. Co. KG, Hilbertshausen 100, 89352 Ellzee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 66. Sitzung des Gemeinderates 17.09.2019 ö Entscheidung 6

Sachverhalt

Bei der Verwaltung ging der o.g. Antrag über eine weitere Änderung ein.
Der Bauantrag wurde in einer vergangenen Sitzung dem Gemeinderat vorgestellt, behandelt und genehmigt.
Bei der Realisierung dieses Bauvorhabens wurde in bestimmten Bereichen abweichend von der Planung gearbeitet.
Änderung gegenüber des Bescheides BimSchG Nr. 41 AZ 17 11.0 vom 07.03.2019:
  • Neue Hauptentnahmestelle am Gärrestlager,
  • Änderung der Zufahrt zum Gärrestlager,
  • Änderung der Lage der Überdrucksicherung am Gärrestlager,
  • Installation einer Gasleitung zum BHKW 3,
  • Änderung der Lage des Trafos,
  • Das Gärrestlager wurde 70 cm höher gebaut als ursprünglich geplant,
  • Die geplante Schallschutzwand wurde nicht errichtet,
  • Entfall des Schachtes.

Diskussionsverlauf

Diesen Sitzungspunkt übernimmt die 2. BGM Schmucker.

2. BGM Schmucker übergibt das Wort an Herrn Unterholzner.

Im BimschG-Verfahren wird die Gemeinde nur angehört. In diesem Fall wurde dies genauer überprüft daher mussten folgende Änderungen ausgeführt werden, informiert Herr Unterholzner.

Warum entfällt die Schallschutzmauer, frägt 2. BGM Schmucker.
Hier wurde ein Blech vorgesetzt. Über das Ganze ein Blech rumzumachen ist nicht notwendig in dieser Lage, informiert der Vorsitzende.

Seitens der Verwaltung  spricht nichts dagegen, so Herr Unterholzner.

Beschluss

Der Gemeinderat Ellzee erteilt den Änderungen aus der Planung an der bereits genehmigten Biogasanlage der Bioenergie Schlosser GmbH u. Co. KG das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Nach Art. 49 GO nimmt der Vorsitzende nicht an der Beratung und Beschlussfassung teil.

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7. Auftragsvergabe einer neuen Straßenbeleuchtung im Bereich "Am Bahnhof 3" in Ellzee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 66. Sitzung des Gemeinderates 17.09.2019 ö Entscheidung 7

Sachverhalt

Bei der Bahnhofstr. 3, ehem. Gastwirtschaft ist eine Straßenbeleuchtung am Gebäude montiert.
Diese Straßenbeleuchtung muss wg. Bauarbeiten am Gebäude entfernt werden.
Die Verwaltung hat mit der LEW einen Ortstermin, bei diesem Termin wurde ein neuer Standort gewählt.
Ausführung der neuen Straßenbeleuchtung südlich der Bahnhofstraße (gegenüber dem Anwesen Bahnhofstr. 3).

Die Verwaltung kann diesem Standort zustimmen.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende frägt den Zuhörer Herrn Bader, ob er damit einverstanden ist, dass die Stromversorgung der LEW quer durch das Grundstück verlegt wird.
Herr Bader bejaht dies, eine Bedingung sei, dass die Eiche in seinem Garten stehen bleiben kann. Aber dies sieht er als kein Problem, wenn die Leitung unterirdisch auf seinem Grundstück verlegt werden kann.

Beschluss

Der Gemeinderat Ellzee erteilt den Auftrag für den Straßenbeleuchtungsausbau an die LVN Verteilnetz GmbH, gegenüber der Bahnhofstr. 3 für ca. 6.000€ brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 66. Sitzung des Gemeinderates 17.09.2019 ö 8
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8.1. Erstellung eines Premiumwanderweges an dem Günzstausee zusammen mit Waldstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 66. Sitzung des Gemeinderates 17.09.2019 ö Entscheidung 8.1

Sachverhalt

Die Kostenschätzung nochmals kurz pro zertifiziertem Premiumspazierwanderweg dargestellt:
Teilprojekt 1 (Fein- und Umsetzungsplanung)
Feinplanung inkl. Schulung örtlicher Akteure                                     3.360 €
zusätzl. Besprechungs-/Präsentationstermine (optional)                 620 €
Namensentwicklung / Wort-/Bildmarke                                                  550 €
Exkursion mit Begleitung durch Fachbüro (optional)                          167 €
Zwischensumme Teilprojekt Feinplanung (netto)                           4.697 €
davon LEADER-Förderung 60%                                                                 2.818 €
            Eigenmittel pro Weg (40 %) netto                                              1.879 €
            Zzgl. 19% MwSt.                                                                                   357 €
Eigenmittel pro Weg (brutto)                                                                   2.236 €

Teilprojekt Umsetzung (voraussichtlich ab Sommer/Herbst 2020)
Beschilderungs-/Befestigungs-/Montagematerial
(ohne Montage)                                                                                             3.400 €
Neumöblierung                                                                                               1.800 €
Markierungsmaterial                                                                                    1.000 €
Zertifizierungskosten                                                                                   1.100 €
Marketingkosten / Öffentlichkeitsarbeit                                              4.000 €
Projektmanagement                                                                                    2.550 €
Zwischensumme Teilprojekt Umsetzung (netto)                         13.850 €
davon LEADER-Förderung 60%                                                                 8.310 €
            Eigenmittel pro Weg (40 %) netto                                              5.540 €
            Zzgl. 19% MwSt.                                                                                1.053 €
Eigenmittel pro Weg (brutto)                                                                   6.593 €

Diese Kostenschätzung ist beruht auf den Erfahrungen von Herrn Becker, ProjektPartner Wandern, der maßgeblich für die Planung von Premiumspazierwanderwegen beim Deutschen Wanderinstitut verantwortlich ist.
Sie können sich auch gerne die Seite des Deutschen Wanderinstituts anschauen https://www.wanderinstitut.de/premium-spazierwanderwege/ . Hier sind auch die bereits umgesetzten Premiumspazierwanderwege zu finden.
 

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende wäre bereit den Premiumspazierwanderweg zu verwirklichen sofern der Markt Waldstetten ebenfalls mitmacht.

GR Ost frägt, wer hier wandern soll. Er habe noch nie jemand wandern sehen.

Aktuell gibt es noch keinen Wanderweg einen Premiumwanderweg sind über Wälder und Wiesen, so der Vorsitzende.

Es handelt sich hier um Kosten von ca. 9000 Euro, wobei es Ellzee mit 4.500 Euro trifft.

Gibt es hier Parkmöglichkeiten, frägt GR Schmucker.
z. B. hier am Rathaus oder an der Kirche, diese sind im Plan eingezeichnet, so der Vorsitzende.

Wie ist das mit dem Unterhalt, Zuschuss etc. frägt GR Ganser.
Von Regionalmarketing wird bezuschusst, so der Vorsitzende.

Der Vorsitzende würde dem zustimmen.

GR Fischer R. frägt, ob es möglich wäre den Punkt auf die nächste Sitzung zu verschieben, wenn es Waldstetten auch bestätigt hat.

Der Vorsitzende würde den Beschluss gerne in der heutigen Sitzung fassen unter der Voraussetzung, dass Waldstetten bei diesem Weg ebenfalls mit macht.  

Beschluss

Der Gemeinderat Ellzee beschließt die Erstellung des Premiumwanderweges an dem Günzstausee zusammen mit Waldstetten. Voraussetzung hierfür ist, dass der Markt Waldstetten ebenfalls sich an dem Premiumwanderweg beteiligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Datenstand vom 23.10.2019 07:48 Uhr