Datum: 22.10.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Gemeindehaus Ellzee
Gremium: Gemeinderat Ellzee
Körperschaft: Gemeinde Ellzee
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:43 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit Außenanlagen, Fl.: 212 /3, Gem. Ellzee, Zur Schönhalde 2, 89352 Ellzee; Bauherr: Gemeinde Ellzee, Grundweg 2, 89352 Ellzee
2 Zweckverband Digitale Schule im Landkreis Günzburg - Absicht zum Beitritt in den geplanten Zweckverband
3 Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS)
4 Erlass einer neuen Friedhofs- und Bestattungssatzung der Gemeinde Ellzee
5 Erlaß einer neuen Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Ellzee
6 Friedhof Hausen: Auftragsvergabe über Malerarbeiten an der Friedhofsmauer
7 Friedhof Hausen: Auftragsvergabe über Mauerwerkabdeckung an der Friedhofsmauer
8 Verschiedenes
8.1 Weihnachtsfeier der Gemeinde Ellzee am 12.12.2019 um 19:30 Uhr im Gasthaus Schnitzler
8.2 Nächste Gemeinderatssitzung am Dienstag, 26.11.2019
8.3 Bushaltestelle Bahnhofsstraße - Anmerkung GR Ost

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1. Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit Außenanlagen, Fl.: 212 /3, Gem. Ellzee, Zur Schönhalde 2, 89352 Ellzee; Bauherr: Gemeinde Ellzee, Grundweg 2, 89352 Ellzee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 67. Sitzung des Gemeinderates 22.10.2019 ö Entscheidung 1

Sachverhalt

Die Gemeinde Ellzee plant ein neues Feuerwehrgerätehaus im Gewerbegebiet ,,Zur Schönhalde“ in Ellzee.
Dieses Bauvorhaben muss im Bauantragsverfahren beantragt werden.
Es werden bestimmte Befreiungen aus den Festsetzungen des BBP ,,Gewerbegebiet Schönhalde“ benötigt.
Die Fl. Nr.: 212/3, Gem. Ellzee wird durch GE3 und GEb1 unterschieden.
Der östliche Teil des Gebäudes liegt im GE3 – Gewebegebiet 3.
Für diesen Teilbereich sind alle Vorgaben des Bebauungsplanes eingehalten.

Der westliche Teilbereich des Gebäudes liegt im „GEb1 – Gewerbegebiet 1 mit beschränkten Emissionen“.
Für diesen Teilbereich ist die Zahl der Vollgeschosse mit IIa und die Hauptfirstrichtung in Nord-Süd-Richtung vorgegeben von diesen Festsetzungen soll befreit werden.

Das geplante Gebäude erstreckt sich über beide Teilbereiche und soll als einheitlicher Baukörper im Stile eines Industriebaus geführt werden. Hierzu sind im Textteil unter GEb1 folgende Vorgaben definiert.
„…Lagergebäude innerhalb des GEb1 sind mit Flachdächern zu versehen. Dächer mit einer Dachneigung bis 10° gelten hierbei als Flachdächer. Bei Flachdächern in Metallausführung sind signalrote Farbtöne nicht zulässig.
Für GEb1 allgemein zulässige, selbstständige Wohngebäude für Aufsichtspersonen, Betriebsinhaber und Betriebsleiter, sowie Büro-u. Verwaltungsgebäude werden Satteldächer mit einer Dachneigung von 36-45° vorgeschrieben. Ein Kniestock ist nicht zulässig…“

Da der Gebäudeteil auf dem Teilbereich GEb1 nicht als selbstständiges Gebäude, sondern als einheitlicher Baukörper mit dem GE3 liegenden Gebäudeteil wahrgenommen wird, kann in der sich ergebenden Gebäudehülle die Zweigeschossigkeit ohne optische Gliederung integriert werden. Hieraus ergibt sich auch die Notwendigkeit zur Beibehaltung der in Ost-West-Richtung verlaufenden Firstrichtung (über gesamte Gebäudelänge einheitlicher Baukörper im Stile eines Industriebaus).

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende informiert, dass drei Stellplätze geplant sind und einen Teil für den Bauhof. Im Feuerwehrbedarfsplan sind zwei Stellplätze vorgesehen, der dritte Stellplatz soll für den Hänger sein. Der dritte Stellplatz wird mitfinanziert.

Wird das Dach in grau, frägt GR Fischer St. Dies bejaht Herr Unterholzner.

Ist die Lichtkuppel wirklich notwendig, frägt aus dem Zuhörerbereich 1. Kommandant Christian Schmucker. Drei Lichtbänder wären wahrscheinlich kostengünstiger, merkt er an.

Der Vorsitzende würde den Eingabeplan zunächst nicht ändern, dieser soll erstmal so eingereicht werden.

GR Ganser empfiehlt solch ein Lichtband.

Lichtband würde vielleicht stören wegen der Photovoltaik, merkt GR Schmucker an. Dies macht nicht viel aus, so GR Ost. So sieht es auch der Vorsitzende.

Der Vorsitzende informiert, dass er nicht versprechen kann, dass dieses Projekt nächstes Jahr vollzogen wird, da er da kein Bürgermeister mehr sein wird. Evtl. muss für dieses Vorhaben noch ein Jahr gespart werden.  Der Vorsitzende weist daraufhin, dass aber auf dem dritten Stellplatz innerhalb der nächsten fünf Jahre ein Auto stehen muss.

Bei der Ausführung wird die Feuerwehr sicherlich beteiligt, versichert der Vorsitzende weiterhin.

Beschluss

Der Gemeinderat Ellzee erteilt dem Bauantrag: Neubau eines Feuerwehrgerätehauses, Zur Schönhalde 2 in 89352 Ellzee, das gemeindliche Einvernehmen und stimmt den Befreiungen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Zweckverband Digitale Schule im Landkreis Günzburg - Absicht zum Beitritt in den geplanten Zweckverband

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 67. Sitzung des Gemeinderates 22.10.2019 ö Entscheidung 2

Sachverhalt

Die Vorsitzenden der Sachaufwandsträger der kommunalen Schulen im Landkreis Günzburg haben in mehreren Sitzungen eine Zukunftslösung für die wachsenden Aufgaben an den Schulen im Bereich der Digitalisierung erarbeitet.

Ziel:
Die Verbandmitglieder schließen sich zu einem Zweckverband zusammen, um die Digitalisierung an ihren Schulen gemeinsam umsetzen zu können. Sie sehen an den Schulen einen dringenden Handlungsbedarf und sind der Meinung, dass gerade im sehr umfangreichen Bereich der Digitalisierung nur eine gemeinsame Lösung zielführend sein kann. Die Verbandsmitglieder haben mittlerweile das als Anlage 1 angefügte Konzeptpapier „IZMDL – Landkreis Günzburg“ erarbeitet. In diesem Konzept sind die Ziele des Zweckverbandes beschrieben, wie die Digitalisierung an den Schulen in Zukunft aussehen könnte.

Um die Planungen hierfür weiter fortführen zu können ist es erforderlich von den einzelnen Sachaufwandsträgern der Schulen im Landkreis Günzburg eine Absichtserklärung zum Beitritt in den Zweckverband zu erfragen.

Nach derzeitigen Berechnungen aller Schulen im Landkreis Günzburg wird die Umlage für die Softwarepflege vor Ort aktuell ca. 1,00 €/Schüler im Monat betragen. Diese Kosten sind jedoch noch nicht endgültig, da der Betrag von den tatsächlichen Verbandsmitgliedern abhängt.

Ein entsprechender Satzungsentwurf ist der Beschlussvorlage beigefügt. Es handelt sich hierbei um einen Entwurf der noch in verschiedenen Punkten angepasst werden muss. Dies kann jedoch erst erfolgen, wenn bekannt ist, welcher Sachaufwandsträger denn tatsächlich an den Vorteilen des Zweckverbandes teilhaben möchte.

Die jetzige Interessensbekundung ist noch nicht der Beitritt in den Zweckverband. Über den tatsächlichen Beitritt muss dann nochmals abgestimmt werden.


Zeitplanung:

bis 31.10.2019        Rückmeldung Interessensbekundung

bis 31.12.2019        Erarbeitung der Satzung und Verordnungen mit den                        
                       tatsächlichen Verbandsmitgliedern

bis 28.02.2020        Beschlüsse in den Gremien (Gemeinderat, Stadtrat und                                                Schulverband) zur Mitgliedschaft im Zweckverband                                                „Digitale Schulen Landkreis Günzburg“

März 2020                Gründung Zweckverband „Digitale Schulen Landkreis Günzburg“


Haushaltrechtliche Auswirkungen:
Ja

Diskussionsverlauf

Kämmerer Fritz stellt diesen Sitzungspunkt vor. Der Zweckverband ist erstmals am Entstehen. Gundremmingen und Kammeltal sind hier federführend, sie werten aus, ob es hierzu genug Mitglieder werden.

GR Honebeek hackt nach, ob hier nicht die Zuständigkeit beim Freistaat Bayern läge.
Hierzu merkt Herr Fritz an, dass mit dem Denken die Gemeinde und die Schüler nicht weiterkommen. Der Bund kommt mit dem Digitalpakt Bund mit ca. 15 Milliarden Euro an die Kommunen ran, der Freistaat finanziert dies, aber nehmen sich hier aus der Verantwortung.

GR Richter hackt nach, ob dieser Bereich personell entsprechend ausgestattet wird.
Über die genaue Personalausstattung kann Herr Fritz noch nichts sagen. Es soll wohl aufjedenfall ein Medienberater in diesem Zentrum angestellt werden.

Die Finanzierung des Zweckverbandes soll über die Sachaufwandsträger laufen, so Herr Fritz.

Wenn der Beschluss gefasst wird, dass die Gemeinde Ellzee hierzu Interesse beurkundet, ist es aber noch keine definitive Zusage oder, frägt GR Honebeek. Es werden erst die Kosten etc. aufzeigt.

Dies bejaht Herr Fritz.

GR Schmucker frägt wie man sich dies vorstellen kann. Fahren die Schulklassen dorthin?
Herr Fritz stellt sich hier ein Medienzentrum vor, wo alle vor Ort sich beraten lassen können.

Beschluss

Die Gemeinde Ellzee bekundet das Interesse an dem Zweckverband Digitale Schule im Landkreis Günzburg.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 67. Sitzung des Gemeinderates 22.10.2019 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

Die Gemeinde Ellzee ist Mitglied im Abwasserverband Unteres Günztal, der die Kläranlage sowie die zentralen Entwässerungsanlagen betreibt. Von der Gemeinde Ellzee wird eine leistungsgebundene öffentliche Entwässerungseinrichtungsanlage betrieben.

Die Entwässerungseinrichtung besteht aus Kanälen im Mischwassersystem sowie im Trennsystem (Schmutz- und Regenwasserkanal). In neueren Gebieten besteht für die Grundstücksentwässerung nur ein Schmutzwasserkanal.

Der Gemeinderat der Gemeinde Ellzee hat den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) zur Erstellung der Kalkulation der Entwässerungsgebühren für den Kalkulationszeitraum 2019 bis 2022 und zur Berechnung der Obergrenzen der Beitragssätze beauftragt.

Nachfolgend sind die wesentlichen Ergebnisse des Gutachtens des BKPV dargestellt.

Gebührensätze                                               bisher:                                   neu:
Entwässerungsgebühren/m³                          1,20 €/m³                               1,10 €/m³
Grundgebühren                                            25,--  €                                     unverändert
Nur Schmutzwassereinleitung                       1,05 €/m³                                unverändert

Beitragssätze
Grundstücksfläche                                         0,70 €/m²                                 0,80  €/m²
Geschossfläche                                            10,--  €/m²                               10,50  €/m²    

Am 19.09.2018 wies die Gemeinde Ellzee im Rahmen einer öffentlichen Bekanntmachung daraufhin, dass die Gebühren für die Entwässerung neu kalkuliert werden und daher ggf. eine rückwirkende Anpassung der Gebühren zum 01.01.2019 vorgenommen wird.

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die in der Anlage beigefügte Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) entsprechend den Empfehlungen des BKPV hinsichtlich der Entwässerungsgebühren rückwirkend zum 01.01.2019 und hinsichtlich der Herstellungsbeiträge zum 01.01.2020 anzupassen.                  
   

Diskussionsverlauf

Diesen Sitzungspunkt stellt Kämmerer Fritz anhand seiner PowerPoint Präsentation vor. Die Beitragssätze wurden das letzte Mal 2010 angepasst bei den Herstellungsbeiträgen 2015. Herr Fritz stellt die Berechnungen vor.

GR Honebeek frägt, ob man hier von fiktiven Werten ausgeht.
Es gibt hierzu immer eine Vor- und Nachkalkulation. Sämtliche Unterdeckungen holt man im nächsten Kalkulationszeitraum nach, wenn man einen Überschuss hat, dann wird dieser den Eigentümern ausbezahlt, so Herr Fritz.

Beschluss

Der Gemeinderat Ellzee beschließt die 2. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) vom 18.08.2010.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Erlass einer neuen Friedhofs- und Bestattungssatzung der Gemeinde Ellzee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 67. Sitzung des Gemeinderates 22.10.2019 ö Entscheidung 4

Sachverhalt

Die derzeit gültige Friedhofs- und Gebührensatzung wurde am 08.12.2009 erlassen und bedarf nun im Rahmen der Neukalkulation der Gebührensätze für die Bestattungseinrichtung der Gemeinde Ellzee der Überarbeitung. Aufgrund der Vielzahl an rechtlichen Änderungen und neuen Formulierungen wurde auf eine Änderungssatzung verzichtet und eine neue Friedhofs- und Bestattungssatzung der Gemeinde Ellzee im Entwurf ausgearbeitet und als Anlage beigefügt.

Die neue Friedhofs- und Gebührensatzung wird von Bürgermeister Schlosser und Herrn Kämmerer Fritz in der Sitzung erläutert.

Diskussionsverlauf

Kämmerer Fritz informiert, dass zuerst die Stammsatzung geändert werden muss und dann die Friedhofsgebührensatzung. Bei der Stammsatzung hat sich die Verwaltung anhand eines Musters orientiert. Die in der Anlage gelb markierten Paragrafen sind die wichtigsten, merkt Herr Fritz an.

Unter Absatz vier ist eine Alternative eingebaut da muss ich der Rat entscheiden, was er drin haben möchte. Bei der „Oder-Variante“ ist eine Weiterbestattung möglich, wenn es ein Familienverwandter ist.
Der Vorsitzende merkt an, dass es so sein soll.
Also wird hier bei Absatz 4 die Oder-Variante mit eingesetzt, so Herr Fritz.

GR Fischer St. merkt an, dass er eine Anfrage eines Bürgers habe, ob er das Grab nochmals kaufen kann. Er möchte hierauf aber nicht mehr bestatten, nur die Pflege weiterhin.
Dies verneint der Vorsitzende, hinsichtlich solch einer Gegebenheit müsse extra etwas geregelt werden.
Dies wäre eine individuelle Regelung so Herr Fritz.

Wenn das Grab wieder bezahlt wird, können die restlichen Gebühren mit in den neuen Friedhof genommen werden, frägt GR Schmucker.
Diese Handhabung muss extra besprochen werden, so Herr Fritz.
Dies soll in der nächsten Sitzung besprochen werden, merkt der Vorsitzende an.

Hierzu merkt Herr Fritz lediglich an, dass dies in der Gestaltungssatzung nicht geregelt wird.

Der Vorsitzende merkt an, dass in die Satzung mit aufgenommen werden muss, dass bei Urnenerdgräbern nur Grabplatten zu verwenden sind.

Dies nimmt er unter Gestaltung mit auf, so Herr Fritz.

§ 6 und 7 Verhalten auf dem Friedhof: Hierzu frägt GR Fischer St. an, ob dies an die Friedhofsmauer geschrieben werden kann.
Eine Friedhofsordnung kann gemacht werden, so Herr Fritz und der Vorsitzende.

Beschluss

Die Friedhofs- und Bestattungssatzung der Gemeinde Ellzee wird wie vorgelegt beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Erlaß einer neuen Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Ellzee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 67. Sitzung des Gemeinderates 22.10.2019 ö Entscheidung 5

Sachverhalt

In der Sitzung des Gemeinderates Ellzee vom 17.09.2019 erfolgte bereits eine Aussprache über die neuen Gebührensätze.

Die neue Friedhofsgebührensatzung und die zugrundeliegende Kalkulation wird von Herrn Bürgermeister Schlosser und Herrn Kämmerer Fritz in der Sitzung erläutert.

Zum Vergleich ist die derzeit gültige Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Ellzee vom 08.12.2009 in der Anlage ebenfalls beigefügt.

Diskussionsverlauf

Herr Fritz informiert, dass hierzu in Zukunft die Kosten an die Kommune bezahlt werden würden und der Bestatter dann eine Rechnung an die Kommune stellt. Es war früher schon nicht zulässig wie die Kommune bislang verfahren ist. Es ist aber kein größerer Verwaltungsaufwand so Herr Fritz.

Vielleicht ist die Regelung nicht ganz verkehrt, weil viel Misstrauen gegenüber dem Bestatter seitens der Bürger aufgebracht wurde, so der Vorsitzende.

Die Gemeinde könnte jederzeit eine Ausschreibung bezüglich des Bestattungsinstitutes machen, so Herr Fritz.

Gerne kann dies gemacht werden, so der Vorsitzende. Ob die Gebühren zwingend günstiger werden, stellt sich dann raus.

GR Fischer St. möchte wissen was die 43,90 Euro für die Leichenhausdienste sind und die 94,00 Euro für die Leichenhausbenutzung.

Es sind die umgelegten Kosten für die Leichenhausbenutzung, so Herr Fritz.

Soll bei § 4 Grabnutzungsgebühren evtl. noch hingeschrieben werden, dass es sich bei dieser Zahlung um eine Einmalzahlung handelt, frägt GR Schmucker.

Dies kann noch redaktionell geändert werden, so Herr Fritz.

Wie konnte es passieren, dass es sich lediglich um 22 % Deckung handelt, frägt GR Honebeek.
Wegen dem neuen Friedhof kann dies nicht vergleichen werden, so Herr Fritz.

Beschluss

Die Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Ellzee wird wie vorgelegt beschlossen. Der Preisanpassung des Bestattungsunternehmens  Horst Fritz GbR wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Friedhof Hausen: Auftragsvergabe über Malerarbeiten an der Friedhofsmauer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 67. Sitzung des Gemeinderates 22.10.2019 ö Entscheidung 6

Sachverhalt

Von der Verwaltung wurden zwei Angebote über Malerarbeiten im Friedhof in Hausen eingeholt.
Es soll die best. Friedhofsmauer beidseitig neu gestrichen werden. Im Bereich der Mauerabdeckung müssen Beiputzarbeiten durchgeführt werden.
Farbe wird mit dem Maler vor Ort abgestimmt.

Diskussionsverlauf

Ob diese Maßnahme dieses Jahr noch durchgeführt wird, weiß Herr Unterholzner noch nicht.
Wann ist der späteste Zeitpunkt zur Ausführung, frägt GR Richter.
Spätestens zum Frühjahr hin, so Herr Unterholzner.

Wird nur noch die Friedhofsmauer saniert, frägt GR Schmucker.
Genau die Fassade wurde letztes Jahr bereits saniert, so Herr Unterholzner.

Beschluss

Die Gemeinde Ellzee erteilt den Auftrag über die Malerarbeiten an der Friedhofsmauer in Hausen an das wirtschaftlichste Unternehmen Fa. Schuler für ca. 8.200€ Brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Friedhof Hausen: Auftragsvergabe über Mauerwerkabdeckung an der Friedhofsmauer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 67. Sitzung des Gemeinderates 22.10.2019 ö Entscheidung 7

Sachverhalt

Von der Verwaltung wurden zwei Angebote über die Mauerkopfabdeckung an der Friedhofsmauer eingeholt.
In einer der vergangenen Sitzung wurde darüber beraten welches Material für die Mauerkopfabdeckung geeignet ist.
Das Bauamt wurde beauftragt Angebote für eine Kupferblechabdeckung einzuholen.
Die best. Biberdachplatten werden zurückgebaut, auf das Mauerwerk wird eine Holzkonstruktion erstellt und darüber die Blechabdeckung aus Kupfer.

Diskussionsverlauf

GR Veit möchte wissen, was das ca. im Beschluss bedeutet.
Die Angebotssumme lag bei 14.500 Euro, der Rückbau wurde über Stunden angeboten, aus diesem Grund habe Herr Unterholzner ca. 16.000 Euro in Beschluss mit aufgenommen.

Wie viel Laufmeter sind die Rückbauarbeiten der Ziegel, frägt GR Ost.
Ca. 100 Laufmeter, so Herr Unterholzner.

Beschluss

Die Gemeinde Ellzee erteilt den Auftrag für die Mauerkopfabdeckung an der Friedhofsmauer in Hausen an das wirtschaftlichste Unternehmen Fa. Zimmerei Mayer für ca. 16.000€ Brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 67. Sitzung des Gemeinderates 22.10.2019 ö 8
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8.1. Weihnachtsfeier der Gemeinde Ellzee am 12.12.2019 um 19:30 Uhr im Gasthaus Schnitzler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 67. Sitzung des Gemeinderates 22.10.2019 ö Information 8.1
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8.2. Nächste Gemeinderatssitzung am Dienstag, 26.11.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 67. Sitzung des Gemeinderates 22.10.2019 ö Information 8.2
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8.3. Bushaltestelle Bahnhofsstraße - Anmerkung GR Ost

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 67. Sitzung des Gemeinderates 22.10.2019 ö Information 8.3

Diskussionsverlauf

Es sollte an der Bushaltestelle in der Bahnhofsstraße ein Banner oder sonstiges aufgestellt werden bezüglich der Kinder, merkt GR Ost an.

Dies bestätigt auch GR Veit und GR Schlosser Karl Gerhard.

Eventuell wären gelbe Banner mit „Achtung Kinder“ eine Hilfe, so GR Ost.
Diese Stelle gehört unbedingt gesichert sind auch GR Schmucker und der Vorsitzende der Meinung.
Die Verwaltung nimmt hier auch die Polizei dazu, so der Vorsitzende.

Datenstand vom 12.02.2020 15:39 Uhr