Datum: 26.11.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Gemeindehaus Ellzee
Gremium: Gemeinderat Ellzee
Körperschaft: Gemeinde Ellzee
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:57 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Erweiterung einer Produktionshalle im OG sowie Neubau einer Produktionshalle auf dem Grundstück Flur-Nr. 215, 216, Gem. Ellzee, Antragssteller: Renervest Immobilien GmbH
2 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Rohrer Weg" 1. Beratung über die während der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen 2. Satzungsbeschluss
3 Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer mobilen Brechanlage sowie einer Zwischenlagerfläche für gebrochenen und ungebrochenen Beton und Asphalt auf dem Grundstück Flur-Nr. 1472, Gem. Waldstetten, Antragssteller: Einsiedler GmbH & Co.KG
4 Einziehung der als Gemeindestraße gewidmeten Flur-Nrn. 102/8 und 106/1, Gem. Ellzee
5 Bestellung Wahlleiter und Stellvertreter für die Kommunalwahlen 2020
6 Feuerwehrangelegenheit; Teilnahme am zentralen Vergabeverfahren für digitale Funkmelder für die Feuerwehren
7 Feststellung der Jahresrechnung 2018
8 Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Rechnungszeitraum 2018
9 Verschiedenes
9.1 Anmerkung des Zuhörers Heinz Strobel - Ausbau "Am Hopfenberg" in Stoffenried

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1. Erweiterung einer Produktionshalle im OG sowie Neubau einer Produktionshalle auf dem Grundstück Flur-Nr. 215, 216, Gem. Ellzee, Antragssteller: Renervest Immobilien GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 68. Sitzung des Gemeinderates 26.11.2019 ö Entscheidung 1

Sachverhalt

Die Firma RENERVEST Immobilien GmbH plant die Erweiterung einer Produktionshalle im OG sowie den Neubau einer Produktionshalle Betriebsstandort in Ellzee. Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Schönhalde 1. + 3. Änderung“
In den Baua ntragsunterlagen fehlt die Darstellung der Entwässerung der Gebäude und Freiflächen, der Stellplatznachweis (Berechnung der notwendigen Stellplätze) fehlt.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten.

Diskussionsverlauf

GR Richter hackt nach, ob die Photovoltaikanlage dann wegkommt. Der Vorsitzende bejaht dies, ein Teil davon kommt aufs Dach.

Wie viele Mitarbeiter können mehr eingestellt werden, möchte GR Fischer St. wissen.
Dies weiß der Vorsitzende nicht,

Viele parken hier bereits auf dem Wendehammer, sollte beachtet werden, so GR Ganser.
Es sollen wohl Parkplätze geschaffen werden, so der Vorsitzende.

GR Schmucker hakt nach, ob das die Erweiterungen seien, die von Anfang an geplant waren. Genau, so der Vorsitzende.

Wird der Standort von Burgau dann hier nach Ellzee verlegt, frägt GR Fischer St. Das weiß der Vorsitzende nicht.

Kurz vor der Abstimmung kommt GR Klinger um 19:35 Uhr zur Sitzung.

Beschluss

Die Darstellung der Entwässerung und der Stellplatznachweis ist in den Bauantragsunterlagen zu
 ergänzen.
Dem Bauvorhaben „Erweiterung einer Produktionshalle im OG sowie den Neubau einer Produktionshalle auf dem Grundstück Fl.-Nr. 215, 216“ in Ellzee wird das das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Rohrer Weg" 1. Beratung über die während der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen 2. Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 68. Sitzung des Gemeinderates 26.11.2019 ö Entscheidung 2

Sachverhalt

1. Grundlagen

A. Bisheriger Verfahrensverlauf

In der Sitzung am 17.01.2019 wurde über die eingegangenen Bedenken und Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes vom 18.09.2018 beraten. Mit Ausnahme der Stellungnahme des SG Immissionsschutz des LRA Günzburg zum Bebauungsplan bzgl. möglicher Geruchsemissionen aus der benachbarten Biogas- und Kompostieranlage gingen keine wesentlichen Stellungahmen zum Bebauungsplan bzw. der Flächennutzungsplanänderung ein. Die Anmerkungen dienten der Kenntnisnahme bzw. wurden als redaktionelle Korrekturen eingearbeitet.

Für die Flächennutzungsplanänderung wurde der Feststellungsbeschluss gefasst und die FNP-Änderung am 02.05.2019 dem LRA Günzburg zur Genehmigung vorgelegt. Mit Schreiben vom 05.09.2019 erteilte das LRA Günzburg die Genehmigung zur FNP-Änderung. Die Genehmigung wurde am 14.11.2019 ortsüblich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung wurde die FNP-Änderung wirksam.

Für den Bebauungsplan wurde der Anregung des SG Immissionsschutz am LRA Günzburg gefolgt, zur Bewertung etwaiger Geruchsemissionen ein Geruchsgutachten erstellen zu lassen. Mit Datum 18.03.2019 wurde das Geruchsgutachten vorgelegt. Es kam zu dem Ergebnis, dass im Bebauungsplangebiet sich keine Einschränkungen infolge Geruchsemissionen aus der benachbarten Biogas- und Kompostieranlage ergeben.

Die bisher im Bebauungsplan vorsichtshalber enthaltene Einschränkung bzgl. Büronutzung, mit einem Abstandsradius von 120 m zur südwestlichen Grundstücksecke der Biogas- und Kompostieranlage, wurde deshalb im BP gestrichen. Der geänderte Bebauungsplan i. d. Fassung vom 17.09.2019 wurde in der Sitzung am 17.09.2019 durch den Gemeinderat gebilligt und die erneute eingeschränkte Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.

Beteiligt wurden die von der Bebauungsplanänderung betroffenen Stellen, das LRA GZ und der Betreiber der benachbarten Biogas- und Kompostieranlage. Einwendungen wurden nur noch zu den geänderten Teilen des Bebauungsplanes zugelassen. Die Beteiligung erfolgt mit verkürzter Frist in der Zeit vom 22.10.2019 bis 08.11.2019.

Das Landratsamt äußerte sich mit nachstehend dargestellter Stellungnahme vom 07.11.2019. Seitens des Betreibers der Biogas- und Kompostieranlage ging keine Rückäußerung ein. Es kann also davon ausgegangen werden, dass Einverständnis besteht.  

B1 Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange

Lfd. Nr. 1 Landratsamt Günzburg vom 07.11.2019
1.1 Stellungnahme zum Bebauungsplan
Immissionsschutz

Zu den geänderten/ergänzten Teilen des Bebauungsplanes wird aus Sicht des Immissionsschutzes wie folgt Stellung genommen:

Ein in Ellzee im „Industriegebiet Am Bahnhof“ ansässiger Gewerbebetrieb benötigt zur Sicherung seines Betriebsstandortes dringend Gewerbeflächen zur Betriebserweiterung. Am heutigen Standort bestehen keine geeigneten Erweiterungsmöglichkeiten mehr. Deswegen hat der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Rohrer Weg“ beschlossen. Betriebsleiterwohnungen sind in diesem Bebauungsplangebiet nicht vorgesehen.

Das Plangebiet grenzt im Westen - getrennt durch die Bundesstraße B16 - an das bestehende Gewerbegebiet „Schönhalde“ an. Weiter im Osten in abgesetzter Lage von Ellzee liegen die Gewerbeflächen beim Bahnhof.
Nördlich, südlich und östlich schließen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Im Nordosten befindet sich eine Biogasanlage und auf dem gleichen Gelände eine baurechtlich genehmigte Kompostieranlage.

Bezüglich der Geruchsemissionen aus der Biogasanlage und der Kompostieranlage wurde ein Geruchsgutachten nach der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) erstellt, um die Einwirkungen auf das Plangebiet - insbesondere auf den Planbereich GE2 - zu bewerten. Für den gegenständlichen Bebauungsplan wurde das Geruchsimmissionsgutachten von der Firma Accon GmbH mit der Berichtsnummer ACB-0319-8605/02 vom 15.03.2019 angefertigt. Das Auftreten von erheblich belästigenden Gerüchen, wenn diese beiden Betriebsbereiche mit ihrer maximalen Auslastung arbeiten, ist damit untersucht worden. Im Bereich des Bebauungsplanes wird der Grenzwert der GIRL für Gewerbegebiete von 15 % Geruchsstundenhäufigkeit pro Jahr sicher eingehalten.
 
Das Gutachten ist plausibel und Bestandteil des Bebauungsplanes.
Die Ergebnisse des Gutachtens wurden, soweit erforderlich, in die Planung eingearbeitet.

Hinweis: In der Begründung sollte einheitlich und durchgängig bei der Beurteilung der Geruchsimmissionen die gleiche Wortwahl für die Biogasanlage und Kompostieranlage verwendet werden. Vorgeschlagen wird die Verwendung von Biogas-/Kompostieranlage (z.B. unter Nr. 4, 8.1 bzw. 12.3 wird lediglich der Begriff Biogasanlage verwendet).

In Nr. 12.1 der geänderten Begründung wurde erläutert, dass bei Wegfallen der Einschränkung der Büronutzung auch mit den nun gegebenen Abständen zur bestehenden Biogasanlage eine uneingeschränkte Büronutzung aus lärmschutztechnischen Gründen im Gewerbegebiet möglich ist. Abgestellt wurde aber nur auf die Biogasanlage, eine Betrachtung der Kompostieranlage fehlt in diesem Zusammenhang. Es wird davon ausgegangen, dass auch bei Betrachtung der Kompostieranlage diese Aussage immer noch zutreffend ist. Zum einen da die Kompostieranlage durch ein Gebäude abgeschirmt wird und zum anderen die Lärmemissionen nicht das Ausmaß wie bei der Biogasanlage haben dürften. Es fehlt hierzu aber eine argumentative Abarbeitung in der Begründung. Dies ist nachzuholen.

Unter Berücksichtigung der vorgenannten Belange besteht mit der Planung aus immissionsschutzfachlicher Sicht Einverständnis.
Abwägung Immissionsschutz



























Kenntnisnahme















Kenntnisnahme



Die Begründung wird entsprechend redaktionell angepasst.






Wie in der Stellungnahme des SG Immissionsschutz bereits ausgeführt, ergeben sich auch bei Mitbetrachtung der Kompostier-anlage keine Einschränkungen bei der Büronutzung aus lärm-technischen Gründen.
Die Begründung wird um die entsprechende argumentative Betrachtung redaktionell ergänzt.





B2) Betreiber der Biogas- und Kompostieranlage

Seitens des Betreibers der Biogas- und Kompostieranlage ging keine Stellungnahme ein.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat beschließt, wie in den vorstehenden Abwägungsvorschlägen angeführt, die Begründung des Bebauungsplanes entsprechend redaktionell zu ergänzen.

  1. Der Bebauungsplan "Gewerbegebiet Rohrer Weg" einschl. Begründung wird in der Fassung der Abwägungsbeschlüsse aus der heutigen Sitzung als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und damit den Bebauungsplan rechtswirksam in Kraft zu setzen.

Das Ing.-Büro für Bauwesen Thielemann & Friderich wird beauftragt, die endgültige Fassung herzustellen und den Verfahrensakt zum Nachweis des ordnungsgemäßen Zustandekommens des Bebauungsplanes auszuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemäß § 49 Abs. 1 GewO nimmt GR Ost nicht an der Beratung und Beschlussfassung teil.

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3. Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer mobilen Brechanlage sowie einer Zwischenlagerfläche für gebrochenen und ungebrochenen Beton und Asphalt auf dem Grundstück Flur-Nr. 1472, Gem. Waldstetten, Antragssteller: Einsiedler GmbH & Co.KG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 68. Sitzung des Gemeinderates 26.11.2019 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

Die Firma Einsiedler GmbH & Co. KG hat die Verlängerung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zum Betrieb eines Recyclingplatzes beantragt. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird die Gemeinde Ellzee um Stellungnahme nach § 11 der 9. BImschV zur Erschließung über die Feldwege der Gemeinde Ellzee gebeten. Bereits in der Sitzung des Gemeinderates vom 17.09.2019 wurde für die Verlängerung der Abgrabungsgenehmigung der Sondernutzungsvertrag bis zum 31.12.2030 verlängert.  Da die immissionsschutzrechtliche Genehmigung bis zum Ende der geplanten Betriebszeit der Anlage in Phase III im Jahr 2034 beantragt ist muss auch die Nutzung der Feldwege als Zufahrt und damit Laufzeit des Sondernutzungsvertrages bis 2034 angepasst werden.

Diskussionsverlauf

GR Honebeek hackt nach, ob es derjenige ist wo solche Probleme macht.
Dies bejaht der Vorsitzende. Er war bereits mit ihm vor Ort.

Wie ist es hier mit der Lärmbelästigung, frägt GR Schmucker.
Der Vorsitzende kann es sich nicht vorstellen, dass es in Ellzee gehört wird.

Beschluss

Die Frist des in der Sitzung des Gemeinderates Ellzee am 17.09.2019 beschlossenen Sondernutzungsvertrages für die Nutzung der Feldwege als Zufahrt zur Flur-Nr. 1472, Gem. Waldstetten für die Errichtung und den Betrieb einer Bauschuttrecyclinganlage mit zeitweiliger Lagerung von Bauschutt und Asphalt wird bis 2034 verlängert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Einziehung der als Gemeindestraße gewidmeten Flur-Nrn. 102/8 und 106/1, Gem. Ellzee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 68. Sitzung des Gemeinderates 26.11.2019 ö Entscheidung 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat Ellzee hat in seiner Sitzung vom 02.07.2019 beschlossen, das Verfahren zur Einziehung der als Gemeindestraße gewidmeten Flur-Nrn. 102/8 und 106/1, Gem. Ellzee gemäß Art. 8 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) einzuleiten.

Begründung:

Durch die neuangelegte Straße östlich der Friedhofserweiterungsfläche (Flur-Nr. 78/2 Gem. Ellzee) besteht eine ausgebaute öffentliche Verkehrsfläche, welche bis zu dem heute bereits bestehenden und nicht ausgebauten Weg (Flur-Nr.  106, Gem. Ellzee) reicht und die wegemäßige Erschließung der dortigen landwirtschaftlichen Flächen weiterhin sichert und gewährleistet. Die einzuziehenden und als Gemeindestraße gewidmeten Privatgrundstücke müssen somit der Öffentlichkeit nicht länger zur Verfügung stehen.
Die Einziehung ist deshalb durchzuführen. Mit der Einziehung entfällt der Gemeindegebrauch.

Die einzuziehenden Grundstücke sowie die neuangelegte Verkehrsfläche ist dem Planausschnitt zu entnehmen:


Die ortsübliche Bekanntmachung über die beabsichtigte Einziehung erfolgte durch den Aushang an der Gemeindetafel vom 07.07.2019 bis einschließlich 16.10.2019. Während einer Zeit von drei Monaten bestand die Möglichkeit, Einwendungen gegen diese Einziehung vorzubringen. Die Frist endete am 07.10.2019.

Gegen die beabsichtigte Einziehung wurden keine Einwendungen vorgebracht, so dass die Einziehung zum 01.12.2019 erfolgen kann.

Beschluss

Der Gemeinderat Ellzee beschließt die Einziehung der als Gemeindestraße gewidmeten Grundstücke Flur-Nrn. 102/8 und 106/1, Gem. Ellzee gemäß Art. 8 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes zum 01.12.2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Bestellung Wahlleiter und Stellvertreter für die Kommunalwahlen 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 68. Sitzung des Gemeinderates 26.11.2019 ö Entscheidung 5

Sachverhalt

Nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) beruft der Gemeinderat den ersten Bürgermeister, einen der weiteren Bürgermeister, einen der weiteren Stellvertreter, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft oder aus dem Kreis der in der Gemeinde Wahlberechtigten zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen.

Außerdem wird aus diesem Personenkreis zugleich eine stellvertretende Person berufen.

Zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen oder zu dessen Stellvertretung kann nicht berufen werden, wer bei der Wahl zum ersten Bürgermeister oder zum Gemeinderat mit seinem Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist, für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder bei diesen Wahlen Beauftragter für den Wahlvorschlag oder dessen Stellvertretung ist.

Herr Leonhard Ost wird nicht für das Amt des ersten Bürgermeisters kandidieren, so dass dieser zum Wahlleiter der Gemeinde Ellzee berufen werden kann. Als Stellvertreter wird Frau Michaela Kraus vorgeschlagen:

Wahlleiter:        Herr Leonhard Ost

Vertreter:        Michaela Kraus 

Beschluss

Herr Leonhard O st wird zum Wahlleiter für die Gemeinde Ellzee berufen. Frau Michaela Kraus wird zum stellv. Wahlleiter für die Gemeinde Ellzee berufen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Feuerwehrangelegenheit; Teilnahme am zentralen Vergabeverfahren für digitale Funkmelder für die Feuerwehren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 68. Sitzung des Gemeinderates 26.11.2019 ö Information 6
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 69. Sitzung des Gemeinderates 10.12.2019 ö Entscheidung 4

Sachverhalt

Im Jahr 2020 soll ein weiterer Schritt bei der Umstellung auf den Digitalfunk BOS vollzogen werden. Die Alarmierung soll dann u.a. über digitale Funkmeldeempfänger erfolgen. Hierfür müssen zwingend entsprechende Pager beschafft werden.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration plant hierfür ein zentrales Vergabeverfahren durchzuführen, um die Kommunen und Hilfsorganisationen bei der Beschaffung maßgeblich zu unterstützen. Der Bereich der ILS Donau-Iller ist dabei für den ersten Beschaffungsblock (2020) vorgesehen.

Aus diesem Anlass bittet das Innenministerium, eine Teilnahme der Kommunen und deren verbindlichen Bedarf bis spätestens 31.12.2019 über die Landratsämter zu melden.
Sollte sich die Gemeinde Ellzee gegen eine Teilnahme an der zentralen Ausschreibung entscheiden, müssen die notwendigen digitalen Pager eigenständig im Jahr 2020 beschafft werden.

Zum Stand 01.01.2019 waren in der Feuerwehr Ellzee insgesamt 12 eingesetzte analoge Meldeempfänger vorhanden. In den Feuerwehren Hausen und Stoffenried gibt es bisher keine Meldeempfänger.

Eine Abfrage der Verwaltung hat einen Gesamtbedarf von 69 digitalen Funkmeldern für die Feuerwehren der Gemeinde Ellzee ergeben (jeweils 25 Pager für Ellzee und Stoffenried sowie 19 für Hausen). Die geschätzten Gesamtkosten für einen Austausch mit digitalen Geräten belaufen sich auf rund 44.850,- € (69 Stück x ca. 650,- €). Nach aktuellem Zeitplan rechnet das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration damit, dass die Pager voraussichtlich beginnend im dritten Quartal 2020 abgerufen werden können, sofern die entsprechenden Voraussetzungen in den Leitstellen geschaffen wurden. Entsprechende Mittel können in den Doppelhaushalt 2020/2021 aufgenommen werden.

Ein Sonderförderprogramm für die Pager wurde bereits vom Innenministerium erarbeitet, muss aber noch abschließend mit dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat sowie dem Bayerischen Obersten Rechnungshof abgestimmt werden. Ggf. gibt es eine Förderung in Höhe von 550,- €/Stück bzw. nicht mehr als 80% der für dieses Gerät (inkl. Zubehör) nachgewiesenen tatsächlichen Aufwendungen.

Zu berücksichtigen ist hierbei jedoch, dass sich die Anzahl der förderfähigen Pager nach dem zum 01.01.2019 nachweislich vorhandenen Bestand an analogen Pagern richtet. Die Gemeinde Ellzee erhält somit nach aktuellem Entwurf des Sonderförderprogramms lediglich eine Förderung für 12 Pager. Bei einem Förderbetrag von 550,- €/Stück wären dies 6.600,- €.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende merkt an, dass er 69 Meldeempfänger komplett übertrieben findet, es sind 44.000 Euro. Es sollten nur für diejenigen welche beschafft werden, wo auch während des Tages in der Nähe sind.

Fällt die Sirene dann weg, frägt GR Ganser.
Der Vorsitzende möchte diese Frage erörtern und diesen Tagesordnungspunkt nochmals auf die Sitzung vom 10.12.2019 aufnehmen.

Fällt die SMS-Alarmierung dann weg, frägt GR Richter.
Auch wenn dies nicht zulässig ist, findet der Vorsitzende die Alarmierung hierd urch besser.

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7. Feststellung der Jahresrechnung 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 68. Sitzung des Gemeinderates 26.11.2019 ö Entscheidung 7

Sachverhalt

Nach erfolgter Prüfung der Rechnungsunterlagen durch den örtl. Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Ellzee wurde über das Prüfungsergebnis eine Niederschrift erstellt. Entsprechend Art. 102 Abs.3 der GO hat der Gemeinderat der Gemeinde Ellzee nach Vorlage der Prüfungsniederschrift über die Feststellung der Jahresrechnung 2018 in öffentlicher Sitzung zu entscheiden.

Beschluss

Die Niederschrift über die vom örtl. Rechnungsprüfungsausschuss vorgenommene Prüfung der Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Ellzee hat gem. Art. 54 Abs.3 GO zur Einsichtnahme aufgelegen.
Der Gemeinderat beschließt wie folgt:

Der in der Niederschrift vom 12.11.2019 dargestellte Ablauf der örtl. Rechnungsprüfung für das Jahr 2018 sowie das dort festgehaltene Ergebnis für das Jahr 2018 werden anerkannt.

                                                                              Einnahmen                   Ausgaben
                                                                                      €                                   €
Verwaltungshaushalt                                           1.942.014,20                  1.942.014,20
Vermögenshaushalt                                             2.231.904,06                  2.231.904,06

Verwahrgelder u. Vorschüsse                                                        0,--

Das zusammenfassende Ergebnis lautet:

K e i n e  B e a n s t a n d u n g e n

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Rechnungszeitraum 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 68. Sitzung des Gemeinderates 26.11.2019 ö Entscheidung 8

Sachverhalt

Gem. Art. 102 Abs.3 GO stellt der Gemeinderat nach Durchführung der örtl. Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse ( Art. 103 GO) und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgende übernächste Jahr den Jahresabschluss bzw. die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt die Entlastung.

Nach erfolgter Prüfung der Rechnungsunterlagen für das Jahr 2018 durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss und anschließender Feststellung der Jahresrechnung 2018 durch den Gemeinderat der Gemeinde Ellzee kann der Rechnungsabschluss  für das Haushaltsjahr 2018 als erledigt angesehen werden und die Entlastung gem. Art. 102 Abs.3 GO erteilt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Ellzee (ohne Bürgermeister) beschließt gem. Art. 102 Abs.3 GO
die Entlastung für den Rechnungszeitraum 2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 68. Sitzung des Gemeinderates 26.11.2019 ö 9
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9.1. Anmerkung des Zuhörers Heinz Strobel - Ausbau "Am Hopfenberg" in Stoffenried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 68. Sitzung des Gemeinderates 26.11.2019 ö Information 9.1

Sachverhalt

Herr Heinz Strobel ist als Zuhörer in der Sitzung. Der Vorsitzende erteilt ihm hier das Wort.

Herr Heinz Strobel trägt sein Anliegen vor.

„Stellungnahme zu den Ausbauplänen der Sackgasse „Am Hopfenberg“ in Stoffenried.

1. Bei der Anliegerversammlung am 25.10.2019 haben sich die anwesenden Anwohner mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, dem Beispiel der Städte Ichenhausen, Krumbach, Thannhausen, etc. zu folgen und die Ausbaupläne nicht weiter zu verfolgen, da ebenso wie dort die Kosten in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen.

2. Um den einzigen Befürwortern (Hausnummer 4, Töchter des Bürgermeisters) entgegenzukommen, haben sich die übrigen Anwohner bereit erklärt, den Weg auf eigene Kosten im Fahrbereich mit einem staubfreien Belag zu versehen und vorgeschlagen, eine verkehrsverlangsamende Beschilderung am Sackgassenschild anzubringen, z. B. einen Warnhinweis „auf spielende Kinder“

3. Vor der Ladung zur Anliegerversammlung haben wir Informationen über den geplanten Ausbau nur durch die Berichte in der Zeitung und von unseren sehr gut informierten Nachbarn erhalten.  Mit diesen hatte der Bürgermeister z. T. mehrmals im Vorfeld Gespräche geführt. Ich bezweifle, ob dies den Gemeinderäten bei der Auftragsvergabe für die Vorplanung bewusst war.

4. Meine Frau Barbara Mettenleiter-Strobel und ich sind seit 1984 Bürger in Stoffenried und bitten die Gemeinderäte und insbesondere den Bürgermeister höflichst darum, genauso gehört und behandelt zu werden wie die anderen Bürger.“

Herr Heinz Strobel bedankt sich nach seinem vorgetragenen Anliegen, dass er hier sprechen habe dürfen und verabschiedet sich.

Datenstand vom 22.01.2020 11:50 Uhr