Datum: 10.12.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Gemeindehaus Ellzee
Gremium: Gemeinderat Ellzee
Körperschaft: Gemeinde Ellzee
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Teilabbruch einer Scheune und Fahrsilobestandsanlagen mit Neuerrichtung einer Kartoffellagerhalle mit Verladezone auf dem Grundstück Flur-Nr. 506, Gem. Stoffenried, Bauherr: Karl-Gerhard Schlosser
2 Antrag nach § 4 BlmSCHG Neubau einer Produktionshalle mit Lagerhalle der Firma Borgers Süd GmbH, 89352 Ellzee (Ludwig-Faist-Str. 2)
3 Aussprache über den Ausbau der Holzgasse in Hausen
4 Feuerwehrangelegenheit; Teilnahme am zentralen Vergabeverfahren für digitale Funkmelder für die Feuerwehren
5 Änderung Bebauungsplan "Am Maderweg" in Ellzee
6 Verschiedenes
6.1 Maderweg Bäume Fällen an der Halle von Erna Schmid - Anmerkung GR Fischer Stefan
6.2 Zurückschneiden einer Hecke in der Forsthausstraße - Anmerkung GR Ganser Markus
6.3 Friedhofsmaßnahmen Pflasterarbeiten - Anmerkung GR Richter Klaus

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1. Teilabbruch einer Scheune und Fahrsilobestandsanlagen mit Neuerrichtung einer Kartoffellagerhalle mit Verladezone auf dem Grundstück Flur-Nr. 506, Gem. Stoffenried, Bauherr: Karl-Gerhard Schlosser

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 69. Sitzung des Gemeinderates 10.12.2019 ö Entscheidung 1

Sachverhalt

Herr Karl-Gerhard Schlosser beabsichtigt auf seiner Hofstelle in Hilbertshausen 100 eine Kartoffellagerhalle mit Verladezone zu erstellen. Im Baubereich soll die vorhandene Fahrsiloanlage abgebrochen werden, zur Einhaltung der notwendigen Gebäudeabstände wird dein Teil einer benachbarten Scheune ebenfalls abgebrochen.
Für den Baubereich befindet sich im Innenbereich nach BauGB §34 im Innenbereich, weitere planungsrechtlichen Festsetzungen bestehen nicht.
Für das Bauvorhaben sind isolierte Befreiungen für folgende Abweichungen notwendig:
  1. Abweichung der Überdeckung der Abstandsflächen angrenzender landwirtschaftlicher Gebäude auf größer 5 m
  2. Abweichung der erforderlichen Brandabschnitte von nicht mehr als 10 000 m³ auf 11 500m³ Bruttorauminhalt (Überschreitung rd. 11,5%).
Die Abweichungen werden wie folgt begründet:
zu 1: Abstandsflächen von errichteten Gebäuden dürfen sich nicht überdecken. Der Mindestbrandabstand von 5 m der Gebäude untereinander ist eingehalten. Deshalb wird die angrenzende Scheune zur Herstellung des Brandmindestabstandes von 5 m bis zum zukünftig geplanten vollständigen Abbruch zurückgebaut. Ferner handelt es sich bei den betroffenen baulichen Anlagen ausschließlich um landwirtschaftlich genutzte Gebäude, bei welchen die in Artikel 45 (2) BayBO beschriebene ausreichende Belüftung und Belichtung durch täglich eine untergeordnete Bedeutung zuzuordnen ist. Aufenthaltsräume sind nicht geplant oder vorhanden.

zu 2: Eine Brandwand innerhalb des Gebäudes ist aus betriebstechnischen Gründen nicht möglich (erforderliche Durchgänge, Durchfahrten, usw.). Bedenken wegen des Brandschutzes bestehen nicht, weil durch die Anordnung des Gebäudes ausreichend Abstand zu vorhandenen baulichen Anlagen und Grundstücksgrenzen eingehalten wird. Im Falle eines Brandes ist im schlimmsten Fall mit dem materiellen Verlust des Gebäudes zu rechnen. Personenschäden und Brandüberschlag sind nicht zu erwarten. Das Gebäude ist in seiner Art und Nutzung keiner besonderen Brandgefahr ausgesetzt. Das Gebäude dient ausschließlich der Lagerung von Kartoffel sowie zum Verladen vorgenannter Erzeugnisse. Das mit einberechneten Bestandsgebäude bis zur Brandwand wird nach wie vor zum Abstellen landwirtschaftlicher Geräte genutzt – es befinden sich KEINE Dauerarbeitsplätze im Gebäude.
Die Löschwasserversorgung ist sichergestellt.
Zur Bekämpfung von evtl. Entstehungsbränden werden Feuerlöscher gem. DIN EN 3 geeigneten Standorten in Absprache mit der örtlichen Feuerwehr angebracht.
Die angrenzenden Gebäude halten allesamt den Mindestbrandabstand von 5 m ein oder verfügen über eine innere Brandwand.

Die Zulässigkeit dieser isoolierten Befreiungen werden vom Landratsamt geprüft.

Am Bauvorhaben fällt nur Regenwasser aus den Dach- und befestigten Hofflächenflächen an, das wie die anderen Flächen der Hofstelle in den angrenzenden Graben eingeleitet wird. Die Löschwasserversorgung ist durch die öffentliche Wasserversorgung und den vorhandenen Löschteich gewährleistet.  

Diskussionsverlauf

Diesen Sitzungspunkt übernimmt 2. BGM. Schmucker.

2. BGM. Schmucker informiert über diesen Sitzungspunkt.

GR Ost hackt nach, ob es sich hierbei um eine Stahl- oder Holzkonstruktion handelt.
Der Bauherr GR Schlosser informiert, dass es sich um einen Stahlbau handelt.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Teilabbruch einer Scheune und Fahrsiloanlagen mit Neuerrichtung einer Kartoffellagerhalle mit Verladezone auf dem Grundstück Fl.Nr. 506 Gem. Stoffenried und den unter Punkt 1 Abweichung von der Abstandsfläche und Punkt 2 Abweichung des Bruttorauminhaltes beantragten isolierten Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Bemerkung Nach Art. 49 GO nimmt der Vorsitzende und GR Karl Gerhard Schlosser nicht an der Beratung und Beschlussfassung teil.

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2. Antrag nach § 4 BlmSCHG Neubau einer Produktionshalle mit Lagerhalle der Firma Borgers Süd GmbH, 89352 Ellzee (Ludwig-Faist-Str. 2)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 69. Sitzung des Gemeinderates 10.12.2019 ö Entscheidung 2

Sachverhalt

Die Firma Borger beantragt den Neubau der Produktionshallen 10 + 11mit Außenanlagen und Mitarbeiterparkplätzen auf Fl.-Nr. 301 Gmk. Ellzee. Aufgrund der in den Hallen vorgesehenen Produktionsanlagen für Formteile unter Verwendung von (Phenol)-Harzen muss das Bauvorhaben nach § 4 BImSchG (Bundesimmissionsgesetz) genehmigt werden. Das Werk Halle 10+11 wird technisch vollkommen unabhängig und eigenständig betrieben. Es besteht kein betrieblicher Zusammenhang zu den bisher bestehenden Produktionshallen. Für die Neubauten wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach §4 BImSchG auch eine Baugenehmigung beantragt.

Die Hallen 10 + 11 entsprechen in Ihrer Ausführung und Nutzung dem Bebauungsplan „Gewerbegebiet am Bahnhof“, die Festsetzungen werden eingehalten.

Der das Baufeld querende Graben wird wie im Bebauungsplan vorgesehen verrohrt und um die Gebäude geführt. Die Entwässerung wird im Trennsystem ausgeführt. Es ist geplant, das anfallende abzuleitende Oberflächenwasser über einen Pufferteich gedrosselt in den verrohrten Graben einzuleiten. Schmutzwasser aus dem Sozialbereich und das Abwasser aus dem Produktionsbereich, soweit die Verschmutzung die zulässigen Grenzwerte nicht überschreitet, werden in die in der Straße vorhandene Schmutzwasserleitung eingeleitet.

Der Nachweis / die Bestätigung der im vorgelegten Brandschutznachweis geforderten der Löschwasserversorgung ist in den Unterlagen bisher nicht vorhanden und muss vom örtlichen Wasserversorger noch beigebracht werden.

Diskussionsverlauf

Hierzu übergibt der Vorsitzende das Wort an Herrn Stapf.

Herr Stapf macht auf die Hinweise von Herrn Deubler aufmerksam. Es müssten Befreiungen bezüglich der Überschreitung der Baugrenze aufgrund der Kamine an der Westseite erteilt werden und eine Befreiung der Firsthöhe von 10 Metern auf 10,8 Meter. Herr Stapf merkt an, dass seitens der Verwaltung hierzu zugestimmt werden könnte.

Zu diesem Punkt treten noch weitere zwei Zuhörer ein um 19:41 Uhr.

Den Nachweis über die Entwässerung erhält die Gemeinde noch.

Muss der Hydrant versetzt werden, frägt GR Fischer St.
Einer wird versetzt, aber die Kosten für die Ausführung trägt der Bauherr.

Schafft die Firma Borgers durch die neue Produktionshalle neue Arbeitsplätze, frägt GR Ganser? Was ist mit den Parkplätzen und den LKW-Stellplätzen.
Den LKW-Parkplatz kann er laut dem Vorsitzende nicht verwirklichen. Die LKWs müssen nach Krumbach zum Parken fahren.
Der Vorsitzende findet allerdings auch, dass für die LKWs ein Parkplatz geschaffen werden soll.

GR Ost macht auf eine neue Beschilderung aufmerksam. „Zufahrt Firma Borgers“.

GR Schmucker möchte den Plan sehen, wo die Parkplätze eingezeichnet sind. 81 Parkplätze sind für die Mitarbeiter vorgesehen, dies ist nach Stellplatzverordnung ausreichend.

Der Vorsitzende schlägt vor eine Auflage zu machen, dass eine LKW-Wendemöglichkeit zu schaffen ist.

Er könnte den Zaun zurücksetzen, so GR Schlosser Karl Gerhard.

Nach einer kleineren Diskussion einigt sich der Gemeinderat auf weitere Auflagen.
Es müssen 5 LKW-Stellplätze geschaffen werden, den Rest der Straße wird als Halteverbot ausgeschrieben. Am nördlichen Ende muss eine Wendemöglichkeit für LKWs geschaffen werden. An der Straße zum Rohrer Weg wird eine neue Beschilderung hingemacht.

Beschluss

Die Gemeinde Ellzee erteilt dem Bauvorhaben unter folgenden Bedingungen das gemeindliche Einvernehmen:
  • Die Anschlüsse für das Oberflächenwasser und das Schmutzwasser und die Verrohrung des Grabens auf dem Baugelände sind vom Antragssteller auf eigene Kosten herzustellen, die technischen Regeln sind einzuhalten.
  • Die Einleitung von Schmutzwasser ist mit dem „Abwasserzweckverband Unteres Günztal“ abzustimmen und zu genehmigen.
  • Der Drosselabfluss von Oberflächenwasser aus dem Bereich des geplanten Vorhabens (Plan 0008) in den verrohrten Graben darf den bisherigen Zufluss aus dem Einzugsgebiet des offenen Grabens nicht überschreiten. Der Nachweis ist zu führen.
  • Es müssen 5 LKW-Parkplätze geschaffen werden
  • Es muss am nördlichen Ende der Stra0e eine Wendemöglichkeit für LKWs geschaffen werden
Die im Brandschutznachweis geforderte Löschwasserversorgung muss vom örtlichen Wasserversorger „Zweckverband zur Wasserversorgung der Kammelgruppe“ bestätigt werden.

Des Weiteren erteilt die Gemeinde Ellzee folgende Befreiungen:
  • Befreiung der Überschreitung der Baugrenze aufgrund der Kamine (Westseite)
  • Befreiung der Firsthöhe von 10 Metern auf 10,8 Meter

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2

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3. Aussprache über den Ausbau der Holzgasse in Hausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 69. Sitzung des Gemeinderates 10.12.2019 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

In der Sitzung vom 23.08.2018 fasste der Gemeinderat den Beschluss, die noch nicht endgültig hergestellten Erschließungsanlagen „Am Hopfenberg“, Stoffenried, und „Holzgasse“, Hausen, erstmalig entsprechend den Vorgaben der Erschließungsbeitragssatzung auszubauen.

Nachdem der Gemeinderat in der vergangenen Sitzung am 26.11.2019 festlegte, dass die Erschließungsanlage „Am Hopfenberg“ nicht erstmalig ausgebaut werden soll, hat das Gremium über das weitere Vorgehen bei der „Holzgasse“ zu entscheiden.

Aus Gleichbehandlungsgründen sprach sich der Gemeinderat in der vergangenen Sitzung bereits dafür aus, dass auch die „Holzgasse“ nicht ausgebaut werden soll. Da dies jedoch kein Punkt auf der Tagesordnung war, ist in dieser Sitzung nun der entsprechende Beschluss zu fassen.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende merkt hierzu an, dass es auch zeitlich ein Problem wäre. Die Anwohner haben allerdings freiwillig (mit Schreiben) darauf verzichtet, d.h. sie können nicht erwarten, dass sie demnächst einen  Ausbau bekommen.


Wie ist es dann mit dem Winterdienst in der Holzgasse, frägt GR Richter.
Hier fährt der Winterdienst nicht rein, so der Vorsitzende.

Beschluss

Aus Gleichbehandlungsgründen zu den Anliegern der Erschließungsstraße „Am Hopfenberg“ wird die Gemeindestraße „Holzgasse“, Hausen nicht erstmalig innerhalb der 25-jährigen Höchstfrist ausgebaut. Der entsprechende Beschluss vom 23.08.2018 wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Feuerwehrangelegenheit; Teilnahme am zentralen Vergabeverfahren für digitale Funkmelder für die Feuerwehren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 68. Sitzung des Gemeinderates 26.11.2019 ö Information 6
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 69. Sitzung des Gemeinderates 10.12.2019 ö Entscheidung 4

Sachverhalt

Bereits in der vergangenen Sitzung befasste sich das Gremium mit diesem Punkt.

Von Seiten der Feuerwehren wurden insgesamt 69 Piepser beantragt (jeweils 25 Pager für Ellzee und Stoffenried sowie 19 für Hausen). Die geschätzten Gesamtkosten für einen Austausch mit digitalen Geräten würden sich bei 69 Piepser auf rund 44.850,- € (69 Stück x ca. 650,- €) belaufen. Die Gemeinde würde nach aktuellem Entwurf eines Sonderförderprogramms eine Förderung für 12 Piepser i.H.v. 6.600,- € erhalten.

In der vergangenen Sitzung sprach sich das Gremium dafür aus, den angemeldeten Bedarf nochmal zu überprüfen.

Die Feuerwehren haben auf nochmalige Nachfrage folgende Zahlen gemeldet:
Stoffenried 18, Hausen 9 und Ellzee 18. Hier handelt es sich nun mehr um 45 Piepser. Die geschätzten Gesamtkosten liegen bei rund 29.250,-€ (45 Stück x ca.650,- €). Nach Abzug der Förderung sind es Kosten in Höhe von 22.250,-€ die anfallen.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende teilte mit, dass Ellzee 18 fest bestellen möchte und 7 planen, Stoffenried möchte 18 für die Tagesbereitschaft und Hausen für eine Gruppe 9 und den ersten Kommandanten also insgesamt 10.
Der Vorsitzende erwähnt, dass er es sinnlos fände, dass wenn jemand in Ulm arbeitet einen Pipser hat.

Der Vorsitzende merkt an, dass er die Stückzahl so wie jetzt beschaffen würde und weiterhin auch über die SMS-Alarmierung alarmiert werden soll.

Was ist wenn die SMS-Alarmierung weiterhin funktioniert? Dann wäre es sinnlos solche Geräte zu beschaffen, so GR Honebeek.

Die SMS-Alarmierung ist im Regelfall überhaupt nicht zulässig, so GR Fischer St.

Wieso hat die Feuerwehr es dann, frägt GR Honebeek.

Es handelt sich hierbei um keine korrekte Alarmierung, weil es kein Netzanbieter versichern kann, dass die ankommen, so GR Fischer.
In den Dörfern laufen die Sirenen weiterhin, merkt der Vorsitzende ebenfalls noch an.

In Ellzee können 12 Geräte ausgetauscht werden, für die erhält die Gemeinde auch einen Zuschuss, so der Vorsitzende.

GR Honebeek merkt an, dass er findet, wenn überhaupt welche beschafft werden, dann lediglich die 12 die bezuschusst werden.

GR Ost würde noch je Kommune zwei dazu nehmen für die Kommandanten.

Auch GR Konrad ist für die Beschaffung von 12 Piepsern.

Beschluss

Für die Gemeinde Ellzee sind 12 Piepser anzumelden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Änderung Bebauungsplan "Am Maderweg" in Ellzee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 69. Sitzung des Gemeinderates 10.12.2019 ö Entscheidung 5

Sachverhalt

Herr Bürgermeister Schlosser wird in der Sitzung den Sachverhalt darstellen. Auf dem beigefügten Lageplan wird an dieser Stelle bereits verwiesen.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende informiert, dass die Gemeinde zugestimmt hatte, dass bei Frau Konrad am Anwesen Salzweg 18, Flur-Nr. 492, Gem. Ellzee in den unteren Bereich reingebaut werden kann. Frau Konrad hat nach dieser Beschlussfassung das bereits bestehende Haus verkauft, jetzt möchte sie gern weitermachen und in den unteren Bereich bauen.
Dieser Teil des Grundstücks ist komplett außerhalb der Baugrenze, hier muss die Gemeinde eine Bebauungsplanänderung veranlassen.

Wer zahlt das, frägt GR Ganser.
Der Beschluss wurde damals ohne Bedingungen geknüpft, somit die Gemeinde, so der Vorsitzende.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Änderung des Bebauungsplanes „Am Maderweg“ in Ellzee zu. Die Verwaltung wird beauftragt das Änderungsverfahren zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 69. Sitzung des Gemeinderates 10.12.2019 ö 6
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6.1. Maderweg Bäume Fällen an der Halle von Erna Schmid - Anmerkung GR Fischer Stefan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 69. Sitzung des Gemeinderates 10.12.2019 ö Information 6.1

Diskussionsverlauf

GR Fischer St. informierte, dass Frau Erna Schmid auf ihn zukam. Sie möchte, dass die Bäume gegenüber ihrer Halle am Maderweg weggemacht werden, wegen dem Risiko.
Er informiert auch noch, dass die Bäume jedes Jahr zweimal überprüft werden müssten.

Herr Unterholzner hat wohl gegenüber GR Schmucker erwähnt, dass hier schon Totholz drin sei, so GR Schmucker.

Der Vorsitzende lässt dies überprüfen.

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6.2. Zurückschneiden einer Hecke in der Forsthausstraße - Anmerkung GR Ganser Markus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 69. Sitzung des Gemeinderates 10.12.2019 ö Information 6.2

Diskussionsverlauf

GR Ganser merkt an, dass die Hecke in der Forsthausstraße bereits 6 Meter hoch sei. Diese sollte dringend bis zur Grenze zurückgeschnitten werden.
Der Vorsitzende merkt hier an, dass er wüsste, wen GR Ganser meint. Er veranlasst dies.

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6.3. Friedhofsmaßnahmen Pflasterarbeiten - Anmerkung GR Richter Klaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 69. Sitzung des Gemeinderates 10.12.2019 ö Information 6.3

Diskussionsverlauf

GR Richter Klaus merkt an, dass die Pflasterarbeiten am Friedhof in Hausen abgeschlossen seien. Die Bürger teilten wohl mit, dass es sehr schön sei, aber die Kieswege zu den Gräbern hin in einem sehr schlechten Zustand sind. Hier hätte ausgekoffert werden können und neues Kies draufgelegt werden, so GR Richter Klaus.

Der Vorsitzende sieht das nicht so, aber schaut sich dies Mal an.

Datenstand vom 22.01.2020 11:52 Uhr