Datum: 07.03.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Ichenhausen
Gremium: Stadtrat Ichenhausen
Körperschaft: Stadt Ichenhausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Familienstützpunkt Ichenhausen - Vorstellung des Jahresberichts 2018
2 Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (Kindergärten, Kinderkrippen und OGTS-Kombi-Modell)
3 Einrichtung einer temporären Lichtsignalanlage am Kast-Eck in Ichenhausen (B16 Günzburger / Marktstraße); Bekanntgabe des Ergebnisses
4 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Stadtratssitzung vom 05.02.2019
5 Verschiedenes
5.1 Einladung der Neuen Bühne Ichenhausen
5.2 Einladung zur Buchpräsentation
5.3 Wortmeldung StR Seitz - Sturmschäden am Piratenspielplatz in Oxenbronn
5.4 Eintragung für den Standdienst bei der Leistungsschau

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1. Familienstützpunkt Ichenhausen - Vorstellung des Jahresberichts 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 51. Sitzung des Stadtrates 07.03.2019 ö Information 1

Sachverhalt

Die Vorstellung des Jahresberichtes erfolgt in der Sitzung durch die Fachkraft am Familienstützpunkt Ichenhausen, Frau Sarah Müller.

Diskussionsverlauf

Frau Sarah Müller des Familienstützpunktes Ichenhausen stellt den Jahresbericht vor.
Bürgermeister Strobel spricht ein Lob an Frau Müller und den Familienstützpunkt aus und sei gespannt auf die kommenden Projekte.

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2. Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (Kindergärten, Kinderkrippen und OGTS-Kombi-Modell)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 51. Sitzung des Stadtrates 07.03.2019 ö Entscheidung 2

Sachverhalt

Der Stadtrat Ichenhausen hat in seiner Sitzung vom 03.05.2016 die Kitagebühren letztmals angepasst. Außerdem war beschlossen worden, dass eine Überprüfung der Gebühren für die städtischen Kindertagesstätten (KiTas) im zweijährigen Turnus angestrebt wird. Ein von der Stadt zu tragender Kostenanteil von höchstens 50 %, so der Stadtrat, ist anzustreben.

Seit der letzten Gebührenerhöhung haben sich die Gesamtausgaben (Personalausgaben, sachliche Verwaltungsausgaben) im Bereich der städtischen KiTas um durchschnittlich 10 % erhöht. Zusammengefasst beläuft sich im zurückliegenden Betrachtungszeitraum der Anteil der Kommune an der Finanzierung der KiTas zwischen 48 % und 54 %, Tendenz steigend. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass die Elternbeiträge einen zumutbaren Umfang an der Finanzierung der Betreuungsplätze abdecken sollten.

Schon jetzt werden die Eltern von Vorschulkindern durch den Freistaates Bayern unterstützt mit einem Betrag von monatlich 100 Euro. Diese 100 Euro zahlt der Freistaat an die Kommunen, welche diesen Betrag vom Kita-Beitrag der Eltern abziehen und lediglich den verbleibenden Rest den Eltern in Rechnung stellen.
Mit der nach der Landtagswahl in Bayern im Herbst 2018 beschlossenen weiteren Unterstützung werden ab voraussichtlich 01.04.2019 alle Kindergartenkinder im Rahmen einer Stichtagsregelung ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem sie drei Jahre alt werden, mit einem monatlichen Betrag von 100 Euro pro Kind, bis zur Einschulung, durch den Freistaat Bayern gefördert. Die Abwicklung erfolgt durch Auszahlung an die Kommunen und Abzug von der jeweiligen KiTa-Gebühr, ohne Antragstellung durch die Eltern. Ab dem Jahr 2020, so der Koalitionsvertrag der Bayer. Landesregierung, soll eine weitere Beitragsentlastung auch für die Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zum Übergang in den Beitragszuschuss für die Kindergartenzeit erfolgen. Diese soll bis zu 100 Euro pro Monat und Kind, begrenzt auf die tatsächlich anfallenden Betreuungskosten, betragen und für Familien mit einem Bruttojahreseinkommen von bis zu 65.000 Euro gelten. Ausgezahlt werden soll diese Beitragsentlastung jedoch direkt an die Eltern durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).

Weiterhin enthält die KiTa-Gebührensatzung der Stadt Ichenhausen eine Geschwisterermäßigung, welche festlegt, dass bei mehreren Kindern in städtischen Einrichtungen für das zweite Kind lediglich die Hälfte des Gebührensatzes zu bezahlen ist, jedes weitere Kind sogar gebührenfrei ist. Im Vollzug dieser Regelung wird von der Verwaltung immer das jüngere Kind als zweites Kind angesehen, wodurch sich insbesondere in Fällen mit Krippenbetreuung stets der teurere Gebührensatz halbiert. Diese Vorgehensweise wird als sehr familienfreundlich angesehen und dürfte ein Alleinstellungsmerkmal im Vergleich zu den anderen Kommunen im Landkreis Günzburg. Derzeit profitieren im Bereich der Stadt Ichenhausen 40 Familien mit zwei Kindern in einer städtischen Einrichtung und 4 Familien mit sogar drei Kindern in einer städtischen Einrichtung von dieser Regelung. Übrigens verzichtet damit die Stadt aus Gründen der Kinderfreundlichkeit auf rund 20.000 bis 25.000 Euro Elternbeiträge je Jahr.

Diese Ausweitung der Kostenfreiheit wird in Kombination mit der Geschwisterermäßigung möglicherweise dazu führen, dass viele Eltern faktisch nur sehr geringe bzw. keine KiTa-Gebühren bezahlen müssen. Dies dürfte wiederum teilweise zu einer Ausdehnung der in Anspruch genommenen Buchungszeiten führen.

Um jedenfalls den Eltern in künftigen Jahren keine allzu große Gebührenerhöhung zuzumuten, schlägt die Verwaltung vor, die Benutzungsgebühren für die städtischen KiTas zum 01.09.2019 in einem verträglichen Umfang zu erhöhen. Dazu hat die Verwaltung einen Entwurf für die Neufassung der KiTa-Gebührensatzung erarbeitet, welcher u. a. die künftigen Gebührensätze enthält (siehe Anhang). Getränke und Spielgeld sind in diesen Sätzen bereits berücksichtigt.

Gegenüberstellung der KiTa-Benutzungsgebühren IST/SOLL Stand 12.02.2019:


Ichenhausen
seit 01.09.2016
Ichenhausen
ab 01.09.2019
Vorschlag
Gebühr Kinder über 3 Jahren
4 bis 10 Std.

83,00 bis 123,00 €

88,00 bis 128,00 €
Gebühr Kinder unter 3 Jahren
4 bis 10 Std.

155,00 bis 230,00 €

165,00 bis 240,00 €
OGTS-/Hort-Kombi
1 bis 2 Std.
60,00 €
bei
1 bis 2 Std.
(OGTS-Kombi-Modell)
70,-
bei
1 bis 2 Std.
(OGTS-Kombi-Modell)

Beispiele, die die Auswirkungen der Kita-Gebühren-Erhöhung und der Unterstützung des Freistaates zeigen, sind als Anlage beigefügt.

Die KiTa-Gebührensatzung der Stadt Ichenhausen sieht zudem für die Inanspruchnahme von Mittagessen eine Essensgebühr in Höhe des Selbstkostenpreises der Stadt vor. Derzeit werden im Kindergarten 2,30 € und in der Kinderkrippe 1,20 € je tatsächlich in Anspruch genommener Portion erhoben. Diese Gebühr ist bereits seit etlichen Jahren gleichbleibend. Um der allgemeinen Teuerungsrate Rechnung zu tragen, wird vorgeschlagen, künftig für ein Mittagessen im Kindergarten 2,50 € und in der Kinderkrippe 1,50 € zu verlangen.

Im Haupt- und Personalausschuss vom 26.02.2019 wurde dem Stadtrat einstimmig die vorgeschlagene Neufassung der KiTa-Gebührensatzung empfohlen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Strobel erläutert die Beschlussvorlage.

StRin Glassenhart als Kindergartenreferentin merkt an, dass ihrer Meinung nach eine geringe Steigerung der Gebühren auf einen gewissen Zeitraum verteilt von Vorteil seien. So wären die Familien dann nicht zu großen Gebührensteigerungen ausgesetzt.

StR Spengler stimmt zu und fragt nach, wie hoch die Kostendeckung aktuell sei.

Stadtkämmerer Fritz antwortet, dass die Kostendeckung im Jahr 2017 bei 54% lag. Die Kostendeckung für das Jahr 2018 sei momentan noch nicht festgelegt, da die Jahresrechnung nicht abgeschlossen sei. Man gehe allerdings von rund  50% aus.

Beschluss

Der Erlass der in der Anlage beigefügten Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungs-Gebührensatzung) zum 01.09.2019 wird beschlossen. Eine künftige Anpassung der KiTa-Gebühren im zweijährigen Turnus soll weiterhin angestrebt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Einrichtung einer temporären Lichtsignalanlage am Kast-Eck in Ichenhausen (B16 Günzburger / Marktstraße); Bekanntgabe des Ergebnisses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 51. Sitzung des Stadtrates 07.03.2019 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

Im März/April 2018 wurde am Kast-Eck (Knoten B16/Günzburger Straße / Neue Bahnhofstraße) eine temporäre Lichtsignalanlage versuchsweise aufgestellt. Eine Verkehrszählung sollte dabei aufzeigen, ob eine solche Lichtsignalanlage sinnvoll ist oder dadurch verkehrliche Verlagerungen zu erwarten sind.
Diese Verkehrszählung wurde im Auftrag des Staatlichen Bauamtes Krumbach von der Firma INOVAPLAN durchgeführt.
Von der Firma wurde jeweils vor (am Mittwoch, 29.11.2017 über einen Zeitraum von 24 Std.) und während dieser vierwöchigen Testphase der LSA (am Mittwoch, 18.04.2018 über einen Zeitraum von 24 Std.) eine Verkehrszählung an möglichen Ausweichrouten durchgeführt.
Der Vergleich der Zählwerte aus den Zählungen vor und während der Testphase zeigt, dass eine deutliche Verkehrsverlagerung durch die LSA von der Ortsdurchfahrtsstraße auf das Nebenstraßennetz stattgefunden hat. Darauf weist die Verkehrsabnahme auf den Normalrouten sowie die Verkehrszunahme auf den Ausweichrouten hin. Es hat sich gezeigt, dass alle drei untersuchten Ausweichrouten während der Testphase mit LSA mit Mehrverkehren belastet wurden. Zudem hat sich eine längere Wartezeit am Kast-Eck mit Lichtsignalanlage als ohne Lichtsignalanlage gezeigt.
Als Fazit stellt die Firma INOVAPLAN fest, dass aufgrund der Verkehrsverlagerungen in das Straßennebennetz sowie aufgrund der längeren Wartezeiten eine Lichtzeichensignalanlage nur bedingt zu empfehlen ist.

Des Weiteren wurde an das Staatliche Bauamt der Antrag gestellt, versuchsweise den Schwerlastverkehr komplett aus der Innenstadt fern zu halten und sowohl in Richtung Krumbach als auch in Richtung Günzburg jeweils über die Neue Bahnhofstraße und die Günztalstraße zu leiten. Hierzu teilte das Staatliche Bauamt zwischenzeitlich mit, dass dieser Wunsch einer Sperrung der B16 für den Schwerlastverkehr gleichkommt. Da es sich bei der B16 um eine Bundesstraße des Fernverkehrs handelt, hat diese die Aufgabe, ein zusammenhängendes Verkehrsnetz zu bilden und den weiträumigen Verkehr aufzunehmen. Dies kann auch gem. § 5 FStrG in einer Ortsdurchfahrt der Fall sein. Träger der Straßenbaulast ist im vorliegenden Fall die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Staatliche Bauamt Krumbach.
Dem Wunsch der Stadt könne somit nicht entsprochen werden. Neben dieser genannten überörtlichen Verbindungsfunktion kommen noch nachfolgende weitere Punkte hinzu: Das bereits aus dem Jahre 2016 vorliegende Gutachten von Modus Consult bewertete diese Verlagerung der Schwerlastverkehrs als schlechteste Variante im Umgang mit dem Knotenpunkt des Kast-Ecks. Es könne keine verkehrliche Verbesserung erwartet werden. Es ist vielmehr mit einer Verschlechterung zu rechnen. Ein Rückstau bis über den Bahnübergang ist möglich. Im Weiteren würde die Verkehrssicherheit für querende Fußgänger und Sportler im Bereich des Sport- und Fußballplatzes in der Günztalstraße deutlich verschlechtert, da sich durch die Verlagerung des Schwerlastverkehrs die Verkehrszahlen erhöhen.

Diskussionsverlauf

Bgm. Strobel erläutert die Beschlussvorlage.

StR Spengler fragt nach, weshalb seitens der Firma INOVAPLAN keine klare Formulierung getroffen wurde.

Bgm. Strobel antwortet, dass keine klare Empfehlung möglich gewesen sei, da eine Lichtsignalanlage Vorteile und Nachteile mit sich bringt.

StR Abt merkt an, dass das Vorhaben, den Verkehr über die neue Bahnhofstraße zu leiten, nicht vorteilhaft wäre. Die Straße sei in einem desolaten Zustand und die Belästigung durch Lärm und Vibration sei für die Anwohner nicht tragbar. Er schlage vor, dass man sich an die Handhabung der Stadt Lauingen anpassen könne. Die Stadt Lauingen leite die B16 für PKW durch die Stadt und den LKW-Verkehr über eine Umgehung um Lauingen. Auch Regensburg habe eine ähnliche Regelung für die B15. Es wäre seines Erachtens  auch möglich, die Strecke von Krumbach zur Autobahnauffahrt über das Mindeltal zu leiten. Hier müsste der Verkehr nur durch einen Ort geleitet werden, mit dem dort in Kürze beginnenden Bau der Umgehungsstraße durch keinen Ort mehr.
Dieser Vorschlag sollte dem Staatl. Bauamt Krumbach unterbreitet werden.

Bgm. Strobel antwortet, dass bereits geplant sei, die Neue Bahnhofstraße zu sanieren. Trotzdem wäre es von Vorteil den Verkehr testweise hier umzuleiten bevor die Straße saniert werden soll, da bei einem positiven Ergebnis seitens des Staatl. Bauamtes eine Berücksichtigung bei der Planung erfolgen müsse.
Zu dem Vorschlag von StR Abt eine „B16 neu“ und „B16 alt“ für getrennten Verkehr einzurichten, meint Bürgermeister Strobel, dass er bereit sei, diesen Vorschlag zu unterbreiten.

StR Hofmann meint, dass es wichtig sei, den ersten Vorschlag nochmals zu unterbreiten und während der Testphase, ein Halteverbot auf der Günzburger Str. einzurichten. Man sollte allerdings auch die Vorfahrtsregelung an der Einmündung der Günztalstraße in die Bgm.-Thaler-Straße ändern.

Beschluss

Vom Ergebnis der Verkehrszählung im Zuge der vorübergehenden Errichtung der Lichtzeichenanlage am Kast-Eck wird Kenntnis genommen.

Des Weiteren ist beim Staatlichen Bauamt im Krumbach erneut ein Antrag zu stellen, dass zumindest versuchsweise über einen Zeitraum von 14 Tagen der Schwerlastverkehr komplett aus der Marktstraße, der Heinrich-Sinz-Straße und der Krumbacher freigehalten werden soll (außer Anlieferverkehr) und sowohl in Richtung Krumbach als auch in Richtung Günzburg jeweils über die Neue Bahnhofstraße, Bgm.-Thaler-Straße und Günztalstraße geleitet wird. Während dieser Versuchsphase sollen die Vorfahrten im Bereich des Kast-Eckes sowie der Einmündung der Bgm.-Thaler-Straße in die Günztalstraße geändert und entlang der Neue Bahnhofstraße ein beidseitiges, absolutes Halteverbot angeordnet werden.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Stadtratssitzung vom 05.02.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 51. Sitzung des Stadtrates 07.03.2019 ö Information 4

Sachverhalt

In dieser Sitzung hat der Stadtrat

  • für das Baugebiet „Westlich der Ignaz-Rucker-Straße II“ in Oxenbronn als Verkaufspreis 120,00 € je qm und einen Bauzwang von fünf Jahren für Einheimische und drei Jahre für Auswärtige festgelegt
  • das Angebot der Firma Telekom Deutschland GmbH zu einem weiteren Breitbandausbau in Ichenhausen mit Stadtteilen mit einer Wirtschaftlichkeitslücke von 396.000 € brutto sowie einem Eigenanteil der Stadt von voraussichtlich 95.412 € brutto bei einer Förderung von 300.271 € angenommen
  • den Umgriff der Förderzone zum Programm „Wohnen in der Innenstadt“ um die Grundstücke Fl.Nrn. 14, 1888, 1888/2 und 1888/3 Gemarkung Ichenhausen erweitert.
  • beschlossen, zur Ausstattung des Schlosshofes Ichenhausen 6 Hockerbänke, 5 Parkbänke mit Lehne und 2 Tische aus FSC Hartholz mit feuerverzinkten Stahlfüßen anzuschaffen.

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5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 51. Sitzung des Stadtrates 07.03.2019 ö 5
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5.1. Einladung der Neuen Bühne Ichenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 51. Sitzung des Stadtrates 07.03.2019 ö Information 5.1

Sachverhalt

Bürgermeister Strobel weist darauf hin, dass die Neue Bühne Ichenhausen auch im Jahre 2019 eine Komödie aufführt und gibt die Einladung bekannt.

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5.2. Einladung zur Buchpräsentation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 51. Sitzung des Stadtrates 07.03.2019 ö Information 5.2

Sachverhalt

Bürgermeister Strobel merkt an, dass der Stadtrat zur Buchpräsentation „Kibbuzkind“ von Lisa Welzhofer eingeladen wurde. Die Präsentation findet am 31.03.2019 um 17:00 Uhr in der ehem. Synagoge Ichenhausen statt.

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5.3. Wortmeldung StR Seitz - Sturmschäden am Piratenspielplatz in Oxenbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 51. Sitzung des Stadtrates 07.03.2019 ö Information 5.3

Sachverhalt

StR Seitz weist darauf hin, dass durch den Sturm der vergangenen Tage das Segel am Piratenschiff auf dem Erlebnisspielplatz in Oxenbronn beschädigt worden sei. Er bitte darum, dass dies durch das Bauamt erneuert wird.

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5.4. Eintragung für den Standdienst bei der Leistungsschau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 51. Sitzung des Stadtrates 07.03.2019 ö Information 5.4

Sachverhalt

Bürgermeister Strobel weist darauf hin, dass die Verwaltungsgemeinschaft bei der diesjährigen Leistungsschau einen Infostand hat. Hierzu wird eine Liste umhergehen, mit der Bitte sich für den Standdienst einzutragen.

Datenstand vom 03.04.2019 16:51 Uhr