Datum: 06.08.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Ichenhausen
Gremium: Stadtrat Ichenhausen
Körperschaft: Stadt Ichenhausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:44 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Endausbau der Straßen "Am Jägermahd", "Günztalstraße", "Zeiterweg" und "Zur Schwarzen Muttergottes"
2 Vollzug des Bundesberggesetzes und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung; UVP-Vorprüfung für die Fortführung des Tontagebaus "Ichenhausen" der Josef Schmidt GmbH & Co. KG
3 Verschiedenes
3.1 Veranstaltungshinweise / Einladungen
3.2 Terminänderung Stadtratssitzung 01.10.2019
3.3 Wortmeldung StR Riederle; Jahresbericht der Ökumenischen Sozialstation Günzburg
3.4 Wortmeldung StRin Kempfle; Querungshilfe beim Schulbereich
3.5 Wortmeldung StRin Walter; Anmerkung zur Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 02.07.2019, TOP 4
3.6 Wortmeldung 3. Bgm. Schuler; Funkempfang im StT Autenried
3.7 Wortmeldung StR Abt; Ehrenbürgerschaft Adolf Hitler

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1. Endausbau der Straßen "Am Jägermahd", "Günztalstraße", "Zeiterweg" und "Zur Schwarzen Muttergottes"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 57. Sitzung des Stadtrates 06.08.2019 ö Entscheidung 1

Sachverhalt

Dem Stadtrat wurden in der Sitzung am 02.04.2019 die Vorentwurfsplanungen für die nachfolgenden Straßen vorgestellt und erläutert:

Am Jägermahd, Autenried
  • Ausbaustandard:                Wohnstraße, Belastungsklasse 0,3        
                                               Ausbaubreite 6,50 m bis 8,50 m
                                               Straßenbreite 4,75 m bis 6,50 m mit beidseitigem variablen                                                Seitenstreifen
  • Grunderwerb:                nicht erforderlich
  • Geschätzte Kosten:        ca. 220.000 € Straßenausbau
               vorläufig                        ca. 39.000 € Kanal
                                               ca. 12.000 € Beleuchtung
  • Besonderheiten:                ergänzende Hausanschlüsse

Günztalstraße, Ichenhausen
  • Ausbaustandard:                Restausbau mit Herstellung Geh- und Radweg sowie                                        Ergänzung der noch fehlenden Straßenentwässerung auf der                                Ostseite der Günztalstraße                                                                        Ausbaubreite 2,00 m
                                               Geh- und Radweg  2,00 m mit variablem Bankett
  • Grunderwerb:                nicht erforderlich
  • Geschätzte Kosten:        ca. 153.000 € Straßenausbau
       vorläufig                        ca. 35.000 € Beleuchtung
  • Besonderheiten:                Kanal- u. Wasserleitung vorhanden

Zeiterweg, Hochwang
  • Ausbaustandard:                Wohnstraße, Belastungsklasse 0,3        
                                               Ausbaubreite 4,50 m
                                               Straßenbreite 4,50 m mit südseitigem variablen                                                                Betonpflasterstreifen sowie variablen Seiten-/                                                                Grünstreifen
  • Grunderwerb:                nicht erforderlich
  • Geschätzte Kosten:        ca. 42.000 € Wasserleitung
               vorläufig                        ca. 308.000 € Straßenausbau
                                               ca. 53.000 € Kanal                
                                               ca. 12.000 € Beleuchtung
  • Besonderheiten:                keine

Zur Schwarzen Muttergottes, Ichenhausen
  • Ausbaustandard:                Wohnstraße, Belastungsklasse 0,3        
                                               Ausbaubreite 5,00 m
                                               Straßenbreite 5,00 m mit westseitigem variablen Gehweg
                                               beidseitig variablen Grünstreifen
  • Grunderwerb:                nicht erforderlich

  • Geschätzte Kosten:        ca. 70.000 € Wasserleitung (Ringschluss)
               vorläufig                        ca. 310.000 € Straßenausbau
                                               ca. 90.000 € Kanal                
                                               ca. 12.000 € Beleuchtung
  • Besonderheiten:                im Zuge des Straßenausbaus werden Kanalabschnitte gem.                                GEP mit ausgebaut und erneuert        


Diesen Vorentwurfsplanungen wurde zugestimmt und beschlossen, die weiteren Schritte (Abhaltung Anliegerversammlung, weitere Planung) vorzunehmen. Des Weiteren wurde beschlossen, dass, wenn ein für eine Beitragsabrechnung erforderlicher Grunderwerb nicht gelingen sollte, auf den Endausbau der jeweiligen Straße verzichtet wird.

Für die vier Straßen fanden am 01. und 08.07.2019 zwischenzeitlich die Anliegerversammlungen statt.

Gemäß der hierfür von den Ing.-Büros erfolgten Kostenberechnungen belaufen sich die Ausbaukosten ohne Planungskosten und Beleuchtung nunmehr wie folgt:

Straße „Zur Schwarzen Muttergottes“

Kostenschätzung
Kostenberechnung
Straßenausbau
310.000 €
207.000 €
Straßenentwässerung
vorstehend enthalten
9.000 €
Kanalisation
nur der Regenwasserkanal wird zu 50 % umgelegt ca. 6.600 €
90.000 €
44.500 €
Wasserleitung (Ringschluss)
wird nicht umgelegt

70.000 €

28.200 €
Anschluss Schillerstraße
wird nicht umgelegt

46.800 €


Günztalstraße

Kostenschätzung
Kostenberechnung
Straßenausbau
153.000 €
262.000 €
Straßenentwässerung
vorstehend enthalten
12.000 €
Regenwasserkanal
umgelegt werden 9.800 €
0 €
19.600 €


Straße „Am Jägermahd“

Kostenschätzung
Kostenberechnung
Straßenausbau
220.000 €
187.200 €
Kanalisation
umgelegt werden 9.000 €
39.000 €
34.900 €
Wasserversorgung
wird nicht umgelegt
0 €
12.800 €





Zeiterweg

Kostenschätzung
Kostenberechnung
Straßenausbau
308.000 €
170.100 €
Straßenentwässerung
vorstehend enthalten
9.000 €
Kanalisation
umgelegt werden 50 % des Regenwasserkanals 23.500 €
53.000 €
76.000 €
Wasserleitung
wird nicht umgelegt
42.000 €
67.700 €


Als Ergebnis der Anliegerversammlungen kann festgehalten werden, dass bei den Straßen „Am Jägermahd“, „Zur Schwarzen Muttergottes“ und „Zeiterweg“ alle bzw. fast alle Anlieger (Straße „Zur Schwarzen Muttergottes“) gegen einen beitragspflichtigen Endausbau sind. Entsprechende Schreiben liegen als Anlage bei.

Zudem wurden auch Fragen von einzelnen Anliegern an die Stadtverwaltung gerichtet. Die Schreiben sind als Anlage ebenfalls beigefügt. Die Fragen wurden den Anliegern telefonisch und/oder schriftlich beantwortet.

Stellungnahme der Verwaltung zu den Schreiben:

Straße „Am Jägermahd“ im Stadtteil Autenried
Bei einer Asphaltierung der Straße würde kein Schotter mehr in die Kanalisation gelangen, Schotterflächen selber nehmen auch nur bedingt Wasser auf.
Die vorgeschlagene Lösung, die Straße „Am Jägermahd - West“ als Fuß- bzw. Radweg auszuweisen und mit einem Begrenzungspfosten für den Autoverkehr zu sperren, entspricht nicht den Vorgaben des Bebauungsplanes bzw. des seinerzeitigen Erschließungskonzeptes.
Ein Gehweg als Schotterweg entspricht nicht dem Stand der Technik und ist mit Rollatoren, Rollstühlen, Kinderwagen etc. schlecht befahrbar. Zudem ergibt sich hier ein größerer Unterhaltungsaufwand.
Stand der Technik im Ortsbereich ist eine asphaltierte Straße mit ordnungsgemäßer Entwässerung und Beleuchtung.
Die Zusage, dass sich alle Anlieger verpflichten, wie bisher und in Zukunft, die Schotterung und die Pflege der Straße selbst zu übernehmen, könnten die heutigen Anlieger nicht für evtl. mögliche Rechtsnachfolger machen.
Alle anderen Straßen in der Umgebung wie „Mitteltalweg“ und nördlicher Teil der Straße „Am Jägermahd“ mussten ebenfalls schon Erschließungsbeiträge für die Fertigstellung ihrer Straßen bezahlen.

Straße „Zeiterweg“ im Stadtteil Hochwang
Die geplante Maßnahme entspricht dem heutigen Stand der Technik. Eine kostengünstigere dem Stand der Technik entsprechende Erschließung ist nicht möglich. Die Höhe des Eigenanteils ist in der aktuell geltenden Erschließungsbeitragssatzung der Stadt geregelt. Bei einer Änderung der Höhe müsste die Satzung geändert werden.

Straße „Zur Schwarzen Muttergottes“
Auf die Anlage mit Fragen der Anlieger wird verwiesen, hier sind die Stellungnahmen der Verwaltung eingearbeitet.


Für den Fall, dass die Stadt die erstmalige endgültige Erschließung dennoch vornehmen wird, gaben die Anlieger folgende Hinweise bzw. schlugen sie folgende Änderungen der Planung vor:

Straße „Am Jägermahd“ im Stadtteil Autenried
Verringerung der Ausbaubreite der westlichen Querstraße von 6 m auf 4,75 m

Straße „Günztalstraße“ in Ichenhausen
-        der Rad- und Gehweg wird im Bereich der Firma KLB an die Straße gerückt
-        bei kleineren verbleibenden Restbreiten als 0,50 m zwischen Rad- und Gehweg und Privatgrund wird dieser asphaltiert

Straße „Zeiterweg“ im Stadtteil Hochwang
-        Anpassung der Höhenlage, damit ein Freibord zu den südlichen Grundstücksbefestigungen von ca. 10 bis 15 cm erreicht wird
-        Straßenverbreiterung von 4,50 auf 4,75 m
-        Ausbildung des südlichen Randstreifens als Schotterstreifen
Außerdem wurde von den Anliegern der Wunsch geäußert, der Stichstraße des Zeiterweges, dessen Endausbau ansteht, einen neuen/anderen Straßennamen zu geben, da zwischenzeitlich die Hausnummern schon die Zusätze „a, b, c, d“ haben, da sie nicht von Paketzustellern etc. nicht gefunden werden. Die Anlieger wurden angehalten, der Stadt Vorschläge für einen anderen Straßennamen zu unterbreiten. Nach den Vorstellungen der Anlieger sollte hierüber in einer der nächsten Sitzungen Beschluss gefasst werden. Bis dahin können die Anlieger auch nochmals um Vorschläge gebeten werde.

Straße „Zur Schwarzen Muttergottes“ in Ichenhausen
Es wurde der Wunsch nach Einbauten zur Verkehrsberuhigung vorgebracht.
Da sich diese Straße bereits in einer 30iger-Geschwindigkeitszone befindet (Vorfahrtsregelung rechts vor links), soll diesem Wunsch vorerst nicht im Rahmen der Erschließungsmaßnahme nachgekommen werden. Nach Fertigstellung des Endausbaues soll die Verkehrssituation jedoch überprüft und, sofern ein Bedarf an verkehrsberuhigenden Maßnahmen gegeben ist, diese auf Kosten der Stadt erstellt werden.

Bürgermeister Strobel erläutert die Historie der KAG-Änderungen, zuletzt am 01.06.2019, zur
25-Jahre-Regelung.
Er verweist dabei auf die Beschlüsse des Stadtrates, die Prüfung des Straßennetzes nach möglichen Endausbau-Straßen, den bisherigen Planungsprozess und die durchgeführten vier Anliegerversammlungen, in denen sich die betroffenen Bürger/innen der Straßen „Am Jägermahd“, „Zeiterweg“ und „Zur Schwarzen Muttergottes“ unisono gegen einen Endausbau ausgesprochen haben. Technische Verbesserungen, die von Bürgern/innen für den Fall, dass die Straßen doch endausgebaut werden, vorgebracht wurden, sind in den nun vorliegenden Planungen bereits berücksichtigt worden.

Bürgermeister Strobel verzichtet auf die Darstellung der Einzelplanungen für die genannten Straßen an der Leinwand aufgrund der aktuellen Sachlage und verweist auf die Unterlagen, die jedes Gremiumsmitglied im RIS erhalten hat.  

Abweichend von den Beschlussvorschlägen schlägt er dem Gremium - nach Abwägung der Sachlage - vor, auf den Endausbau der Straßen „Am Jägermahd“, „Günztalstraße“, „Zur Schwarzen Muttergottes“ und „Zeiterweg“ zu verzichten.
Begründung:
  1. Der verbleibende Zeitraum bis zum 31.03.2021, der durch die Änderung des Bayer. Kommunalabgabengesetzes (KAG) für die Planung, Ausschreibung, den Bau, die Rechnungsstellung der Baufirmen und Planer bis zu sämtlichen Schlussrechnungen, die Prüfung aller Rechnungen, die Kalkulation der Beiträge und die Beitragserhebung, ist knapp. Sollte es zu (auch nicht von der Stadt zu verantwortenden) Verzögerungen kommen und der 31.03.2021 nicht gehalten werden, könnten die Anlieger-Beiträge nicht erhoben werden. Dies würde bedeuten, dass die Stadt die Baumaßnahmen alleine finanzieren müsste und somit ein Loch von mehr als 1 Mio. Euro in die Stadtkasse gerissen würde. Das wäre Geld, das der Stadt an anderer Stelle für dringend notwendige Investitionen, zum Beispiel für die Sanierung der Friedrich-Jahn-Halle, fehlen würde.
  2. Der vom Bayerischen Landtag durch die Änderung des KAG eingeleitete Paradigmenwechsel sollte akzeptiert, aufgegriffen, und zu eigen gemacht werden. Das heißt, bei diesen alten Straßen, die es schon länger als 25 Jahre gibt, aber die in Jahrzehnten noch nicht endgültig hergestellt worden sind, und wo die Anlieger - wie hier - keinen Ausbau wünschen bzw. unisono dagegen sind, sollte eine Beitragserhebung bis zum 31.03.2021 nicht mehr angestrebt und auf die sog. „erstmalige Herstellung“ der Straßen, landläufig „Straßenausbau“ genannt, verzichtet werden.


Bürgermeister Strobel informiert ferner darüber, dass von den Anliegern der Stichstraße des Zeiterweges, dessen Endausbau ansteht, der Wunsch geäußert wurde, dieser einen neuen/anderen Straßennamen zu geben, da zwischenzeitlich die Hausnummern schon die Zusätze „a, b, c, d“ haben, und diese oft nicht von Paketzustellern, Rettungsfahrzeugen etc. gefunden werden.
Diesem Wunsch der Anlieger des nördlichen Teils des Zeiterweges soll nachgekommen und die Anlieger aufgefordert werden, entsprechende Vorschläge bis 12.09.2019 bei der Verwaltung einzureichen. Eine Beschlussfassung zur Umbenennung der Straße könnte dann ggf. schon in Oktobersitzung erfolgen.  
 

Diskussionsverlauf

StR Abt unterstützt den Vorschlag von Bürgermeister Strobel. Ihm ist es jedoch ein Anliegen nochmals festzustellen, dass die Kommunalpolitik vom Landesgesetzgeber mit den KAG-Änderungen vor enorme Probleme gestellt worden ist, indem innerhalb kurzer Zeit hier Entscheidungen gefällt werden mussten, nachdem auch von Rechtsbindung und Regressansprüchen gegenüber den Bürgermeistern die Rede war und immer auch das Wort „Gerechtigkeit“ vorangestellt wurde.  Der Paradigmenwechsel ist für ihn ein „kleiner Umfaller“.
Bürgermeister Strobel erklärt hierzu, dass diese Strafbarkeit deswegen im Raum gestanden sei, weil möglicherweise eine Stadt nicht alle denkbaren Einnahmen generiert, die möglich sind, so auch Einnahmen durch den Erlass von Beitragsbescheiden, auch von Straßen, mit deren erstmaliger Herstellung schon in der Vergangenheit begonnen wurde. Diese Strafbarkeit hätte auch die Mitglieder des Stadtrates mit umfasst und sei nun seit dem 01.06.2019 durch die letzte KAG-Änderung nicht mehr relevant.

3. Bgm. Schuler stimmt dem Vorschlag von Bürgermeister Strobel zu. Er schlägt vor über den Beschlussvorschlag von Bürgermeister Strobel abzustimmen; eine Vorstellung der Planung hält er aufgrund der aktuellen Sachlage nur für erforderlich, wenn das Gremium mehrheitlich anderer Meinung wäre.

Nachdem 3. Bgm. Schuler und StR Kehrle wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 Abs. 1 GO bei zwei Straßen nicht an der Abstimmung teilnehmen können, erläutert Bürgermeister Strobel für die Zuhörer hierzu die Rechtsgrundlage.  
.

Beschluss 1

Dem Endausbau der Straße „Am Jägermahd“ in Autenried wird verzichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Keine Teilnahme an der Abstimmung gem. Art. 49 Abs. 1 GO: 3. Bürgermeister Hubert Schuler

Beschluss 2

Auf den Endausbau der Günztalstraße (Gehweg) in Ichenhausen wird verzichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Keine Teilnahme an der Abstimmung gem. Art. 49 Abs. 1 GO: Stadtrat Artur Kehrle

Beschluss 3

Auf den Endausbau der Straße „Zur Schwarzen Muttergottes“ in Ichenhausen wird verzichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 4

Auf den Endausbau der Straße „Zeiterweg“ in Hochwang wird verzichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 5

Der nördliche Teil des Zeiterweges soll auf Wunsch der Anlieger einen anderen Straßennamen erhalten. Den Anliegern wird die Möglichkeit eingeräumt, bis 12.09.19 Vorschläge einzureichen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Vollzug des Bundesberggesetzes und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung; UVP-Vorprüfung für die Fortführung des Tontagebaus "Ichenhausen" der Josef Schmidt GmbH & Co. KG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 57. Sitzung des Stadtrates 06.08.2019 ö Entscheidung 2

Sachverhalt

Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 05.07.2019 übersandte das Bergamt Südbayern der Stadtverwaltung das ebenfalls als Anlage beigefügte Gutachten der Firma arguplan GmbH, Karlsruhe, wonach für die Erweiterung der Tongrube Schmidt in östliche Richtung eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchzuführen sei. Anlass dieser Prüfung war der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 27.03.2019 i.S. Schutzgemeinschaft Hochwang gegen die Firma Tonwerke Schmidt, in dem das Gericht festgestellt hat, dass ein entsprechendes Vorprüfungsverfahren notwendig ist.
Die Vorprüfung des Bergamtes sei zu dem Ergebnis gekommen, dass für das geplante Vorhaben unter Berücksichtigung der bereits umgesetzten bzw. noch vorgesehenen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, da durch das Vorhaben keine erheblichen Umweltauswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter zu besorgen sind.
Das Bergamt Südbayern bat die Stadtverwaltung bis zum 19.07.2019 „mitzuteilen, ob sich aus Ihrer Sicht dem Ergebnis der Vorprüfung des Bergamtes angeschlossen werden kann. Wenn keine Rückmeldung erfolgt, gehen wir davon aus, dass ihre bisherigen Äußerungen im Verfahren Bestand haben und auch Sie keine erheblichen Umweltauswirkungen, die eine UVP-Pflicht begründen würden, erkannt haben.“  

Da es sich bei dieser Angelegenheit um kein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, bat die Stadtverwaltung mit Schreiben vom 11.07.2019 um Fristverlängerung bis zum 09.08.2019, um die Angelegenheit im Gremium beraten zu können. Gleichzeitig wurden für eine städtische Bewertung die Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden beim Bergamt angefordert.

Mit dem Antwortschreiben vom 15.07.2019 teilte das Bergamt Südbayern (s. Anlage) mit, dass einer Fristverlängerung nicht zugestimmt werden könne, da das Bergamt die Vorprüfung spätestens sechs Wochen nach Erhalt der notwendigen Angaben abschließen müsse und im vorliegenden Fall die Voraussetzungen für eine Ausnahme oder besonderen Schwere für eine Fristverlängerung nicht gegeben seien. Zudem teilte das Bergamt Südbayern mit, dass dessen Schreiben vom 05.07.2019 „der Information der bisher Beteiligten über das Ergebnis der überschlägigen Prüfung des Bergamtes gedient habe. Auch sollte die entfernte Möglichkeit eingeräumt werden, auf erhebliche Umwelteinwirkungen des Projekts, die offensichtlich im Rahmen der Vorprüfung nicht behandelt wurden, hinzuweisen.“

Die Stadtverwaltung wiederholte mit Schreiben an das Bergamt Südbayern vom 19.07.19 die Forderung nach einer Fristverlängerung zur Behandlung in den städtischen Gremien sowie auf Übersendung der Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden. Für den Fall, dass die Fristverlängerung nicht gewährt wird, wurden von Seiten der Verwaltung rein vorsorglich Bedenken gegen die vom Bergamt festgestellten Erkenntnisse erhoben. Auch wurde an die Stellungnahme der Stadt vom 03.05.2017 im Rahmen des Erweiterungsantrags der Tongrube erinnert, wonach seitens der Stadt dem Antrag auf Fortführung des Tontagebaus nur zugestimmt werde, sofern die zuständigen Fachbehörden zur Wiederverfüllung mit Material bis zur Einbauklasse Z2 keine Bedenken äußern würden und eine Gefährdung von Mensch und Umwelt durch das Verfüllmaterial ausgeschlossen werden könne.

Mit Schreiben vom 26.07.2019 nahm die Regierung von Oberbayern, Bergamt Südbayern, Stellung zum Schreiben der Stadt vom 19.07.2019. Das Bergamt erklärte, dass in deren Schreiben vom 05.07.2019 keine Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme formuliert sei. Das Schreiben sollte, wie in dem Schreiben vom 15.07.19 mitgeteilt, nur als Information dienen. Es sollte lediglich die Möglichkeit eröffnet werden, Anregungen vorzubringen.
In diesem Schreiben ist des Weiteren aufgeführt, dass das Bergamt von allen Fachbehörden die Rückmeldung bekommen hätte, dass sich der Feststellung des Bergamtes, im Fall des Tontagbaus Ichenhausen keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen zu müssen, angeschlossen würde.

Der Bau- und Umweltausschuss hat die Thematik in seiner Sitzung am 29.07.19 vorberaten und empfiehlt dem Stadtrat, eine Stellungnahme an das Bergamt mit folgenden Anregungen abzugeben:
-        Die vorgesehene Z2-Ablagerung ist im Antrag der Firma Josef Schmidt GmbH & Co.KG Tonwerk Schmidt und im Gutachten der Firma arguplan GmbH bisher nicht abgehandelt. Dies ist nachzuholen, und es ist aufzuzeigen wie eine Gefährdung von Mensch und Umwelt ausgeschlossen wird.  
-        Die Regenwasserableitung von den rekultivierten Flächen ist mit darzustellen. Schließlich kam es in jüngster Zeit immer wieder zum Abfluss von Regenwasser vom Gelände der Fa. Tonwerke Schmidt auf die Nachbargrundstücke. Dabei ist darauf einzugehen, wie bei Starkregen verhindert wird, dass Wasser auf Nachbargrundstücke läuft.
-        Die Behandlung des Regenwassers aus dem Bereich, in dem Z2-Material verfüllt wird, soll        ebenfalls im Antrag der Firma Schmidt und im Gutachten der Firma arguplan abgehandelt werden.

Bürgermeister Strobel erläutert den Sachverhalt wie in der Sitzungsvorlage ausgeführt.

Diskussionsverlauf

Auf die Bitte von StRin Schweiger, hier endlich Fakten zu schaffen, damit auch „Nörgler und Kritiker“ zufrieden gestellt werden können, erklärt Bürgermeister Strobel, dass die Stadt bisher jede Möglichkeit genutzt habe, Belange, Anregungen und Hinweise zu formulieren. Das bergrechtliche Verfahren biete der Stadt jedoch weniger Möglichkeiten als ein Baugenehmigungsverfahren, da hier nicht nach dem gemeindlichen Einvernehmen im Sinne des Baurechts gefragt werde.

StR Abt weist hinsichtlich der Anmerkung von StRin Schweiger zu Nörglern und Kritikern darauf hin, dass die Schutzgemeinschaft Hochwang unter hohem finanziellen Aufwand einen Prozess geführt und diesen vorübergehend gewonnen habe. Das Ergebnis sei ein schwebendes Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung, über das jetzt gerichtlich entschieden werden muss.
Bürgermeister Strobel stimmt dem zu. Federführend sei jetzt das Bergamt Südbayern. Die Fa. Tonwerke Schmidt habe alle erforderlichen Unterlagen zur UVP-Prüfung nachgereicht, um Verfahrensfehler heilen zu können. Es müsse nun die Entscheidung des Bergamtes Südbayern als auch das Gerichtsurteil abgewartet werden.

StR Kehrle befürwortet die Anregungen der Verwaltung gegenüber dem Bergamt Südbayern.
Er sieht darin eine Ergänzung des vorliegenden Gutachtens, das bereits viele Punkte beinhalte.

Beschluss

Gegenüber der Regierung von Oberbayern, Bergamt Südbayern, sollen die Schreiben der Stadt um folgende Anregungen ergänzt werden:
-        Die vorgesehene Z2-Ablagerung ist im Antrag auf UVP-Vorprüfung der Firma Josef Schmidt GmbH & Co.KG Tonwerk Schmidt und im Gutachten der Firma arguplan GmbH bisher nicht abgehandelt. Dies ist nachzuholen, und es ist aufzuzeigen wie eine Gefährdung von Mensch und Umwelt ausgeschlossen wird.  
-        Die Regenwasserableitung von den rekultivierten Flächen ist mit darzustellen. Schließlich kam es in jüngster Zeit immer wieder zum Abfluss von Regenwasser vom Gelände der Fa. Tonwerke Schmidt auf die Nachbargrundstücke. Dabei ist darauf einzugehen, wie bei Starkregen verhindert wird, dass Wasser auf Nachbargrundstücke läuft.
-        Die Behandlung des Regenwassers aus dem Bereich, in dem Z2-Material verfüllt wird, soll        ebenfalls im Antrag auf UVP-Vorprüfung der Firma Schmidt und im Gutachten der Firma arguplan abgehandelt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 57. Sitzung des Stadtrates 06.08.2019 ö 3
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3.1. Veranstaltungshinweise / Einladungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 57. Sitzung des Stadtrates 06.08.2019 ö Information 3.1

Sachverhalt

Bürgermeister Strobel weist auf folgende Veranstaltung hin und lädt dazu ein:

09.08.2019, 20 Uhr:          KultIch Open Air mit dem Musikverein Rieden, Schlosshof

30.08.2019, 20 Uhr:        KultIch Open Air mit der Hee Haw Pickin’Band, Schlossplatz

17./18.08.2019:        Krautgartenfest / Kleingartenverein Ichenhausen  / Kleingartenanlage

01.09.2019:                Europäischer Tag der jüdischen Kultur
u. a. Führung von Dr. Claudia Madel-Böhringer „Nachbarinnen“ – Führung zum Leben jüdischer Frauen in Ichenhausen

08.09.2019:        Tag des offenen Denkmals  - „Modern(e): Umbrüche in Kunst und Architektur„    u. a. Führung/en von Dr. Claudia Madel Böhringer „Als Gestriges modern und Marodes neu war“ sowie  im Werkstattmuseum
„Zum alten Mayr“

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3.2. Terminänderung Stadtratssitzung 01.10.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 57. Sitzung des Stadtrates 06.08.2019 ö Information 3.2

Sachverhalt

Bürgermeister Strobel informiert darüber, dass die laut Jahresplan für den 01.10.2019 vorgesehene Stadtratssitzung nun am 08.10.2019 stattfindet.

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3.3. Wortmeldung StR Riederle; Jahresbericht der Ökumenischen Sozialstation Günzburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 57. Sitzung des Stadtrates 06.08.2019 ö Information 3.3

Sachverhalt

StR Riederle verweist auf die an das Gremium verteilten Jahresberichte 2018 der Ökumenischen Sozialstation Günzburg, der aufzeigt, was die Sozialstation leistet.
Sein Dank gilt dem Stadtrat und der Stadt für die finanzielle Unterstützung. Er verweist darauf, dass diese für Leistungen Verwendung finden, die nicht durch die Pflege- und Krankenkassen finanziert werden und den Pflegebedürftigen direkt zugutekommen.

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3.4. Wortmeldung StRin Kempfle; Querungshilfe beim Schulbereich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 57. Sitzung des Stadtrates 06.08.2019 ö Information 3.4

Sachverhalt

StRin Kempfle erkundigt sich nach dem weiteren Vorgehen hinsichtlich der Erstellung einer Querungshilfe beim Schulbereich.
Stadtbaumeister Stapf erklärt, dass die Querungshilfe in den Schulferien (ab KW 33) gebaut wird und dann eine entsprechende Kennzeichnung (Schulzone) erfolgt.

StRin Kempfle entschuldigt ferner Ortssprecher Gepperth für die heutige Sitzung und bedankt sich für den Urlaubsgruß der Verwaltung am Ratstisch.

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3.5. Wortmeldung StRin Walter; Anmerkung zur Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 02.07.2019, TOP 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 57. Sitzung des Stadtrates 06.08.2019 ö Information 3.5

Sachverhalt

StRin Walter beanstandet, dass in der Niederschrift über die StR.-Sitzung vom 02.07.2019, TOP 4, beim Plädoyer von StRin Schweiger stehe, dass dieses für die SPD-Fraktion abgegeben wurde. Frau Schweiger habe aber nur von der SPD gesprochen.

Bürgermeister Strobel stellt fest, dass es sich hierbei um die Stellungnahme von StRin Schweiger zur Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2019/20 gehandelt habe. Es sei gute Tradition, dass sich bei der Haushaltsverabschiedung die Fraktionen zu Wort melden und eine Stellungnahme abgeben, so auch bei dieser Sitzung. Nach den Worten der Fraktionsvorsitzenden O. Sauter (CSU) und Artur Kehrle (FWV) habe auch StRin Schweiger ihre Haushaltsrede gehalten – wie die Jahre zuvor. Nachdem seitens der SPD-Mitglieder keine Gegenrede zu den Worten von StRin  Schweiger erfolgte, konnte davon ausgegangen  werden, dass sie im Namen der SPD-Fraktion spricht – wie auch die Jahre zuvor. Deshalb habe die Schriftführerin, Frau Wöhrle,  dies auch so in der Niederschrift festgehalten, was richtig sei. Am Sitzungstag 02.07.2019 war ferner nicht zu erkennen, dass sich StRin Walter nicht mehr der SPD-Fraktion zugehörig fühlt.
Bürgermeister Strobel weist StRin Walter darauf hin, dass sie eine schriftliche Erklärung vorlegen müsse, der Fraktionsvorsitzenden und der Verwaltung, falls sie nicht mehr Mitglied der SPD-Fraktion sein wolle.

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3.6. Wortmeldung 3. Bgm. Schuler; Funkempfang im StT Autenried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 57. Sitzung des Stadtrates 06.08.2019 ö Information 3.6

Sachverhalt

3. Bürgermeister Schuler verweist auf das bisherige „Riesenfunkloch“ im Stadtteil Autenried. Erfreut berichtet er, dass durch die Errichtung eines 2. Sendemastes in Kürze nun auch der Stadtteil Autenried vollen Funkempfang haben wird. Sein Dank gilt Bürgermeister Strobel, der Verwaltung für ihr nicht nachlassendes Engagement, aber auch MdL Alfred Sauter für seinen Einsatz.

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3.7. Wortmeldung StR Abt; Ehrenbürgerschaft Adolf Hitler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 57. Sitzung des Stadtrates 06.08.2019 ö Information 3.7

Sachverhalt

Aus gegebenem Anlass (Gustav Mahler-Konzert in der ehem. Synagoge am 14.07.2019, 75jähriges Jubiläum zum Stauffenberg-Attentat) stellt StR Abt auch im Namen von Kulturreferentin Walter den Antrag, den Namen Adolf Hitler aus der Ehrenbürgerliste der Stadt Ichenhausen offiziell zu streichen bzw. über die formelle Aberkennung über die Ehrenbürgerwürde für Adolf Hitler im Stadtrat abzustimmen. Er verweist dabei auf die ehem. Synagoge und den jüdischen Friedhof in Ichenhausen, sowie die Arnold-Erlanger-Straße, die nach einem KZ-Überlebenden benannt wurde.
Da das Thema schon des Öfteren angesprochen und seit einem Jahr zur Entscheidung auf dem Tisch liege, fordert er nun eine Abstimmung.

Bürgermeister Strobel erklärt, dass der Antrag von StR Abt in der nächsten Sitzung des Stadtrates nach der Sommerpause behandelt und darüber abgestimmt werden soll.

Datenstand vom 14.10.2019 15:56 Uhr