Datum: 08.10.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Ichenhausen
Gremium: Stadtrat Ichenhausen
Körperschaft: Stadt Ichenhausen
Öffentliche Sitzung, 19:03 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung des Verlustes der Mitgliedschaft im Bau- und Umweltausschuss sowie der stellvertretenden Mitgliedschaft im Haupt- und Personalausschuss und in der Verbandsversammlung des "Bayer. Schulmuseum Ichenhausen" von Stadtrat Georg Abt durch Austritt aus der SPD-Fraktion
2 Feststellung des Verlustes der stellvertretenden Mitgliedschaft im Rechnungsprüfungsausschuss, in der Gemeinschaftsversammlung der VGem. Ichenhausen sowie in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes "Bayer. Schulmuseum Ichenhausen" von Stadträtin Gabriele Walter durch Austritt aus der SPD-Fraktion
3 Feststellung des Verlustes der Mitgliedschaft im Haupt- und Personalausschuss, im Rechnungsprüfungsausschuss, in der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen und in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes "Bayer. Schulmuseum Ichenhausen" sowie der stellvertretenden Mitgliedschaft im Bau- und Umweltausschuss von Stadträtin Gerlinde Schweiger durch Auflösung der SPD-Fraktion
4 Nachbesetzung im städtischen Bau- und Umweltausschuss, Haupt- und Personalausschuss und Rechnungsprüfungsausschuss
5 Nachbesetzung in der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen
6 Nachbesetzung in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes "Bayer. Schulmuseum Ichenhausen"
7 Absichtsbekundung zum Beitritt eines neu zu gründenden Zweckverbands Digitale Schulen im Landkreis Günzburg
8 Distanzierung vom Stadtratsbeschluss von 1933, mit dem Adolf Hitler und Paul von Hindenburg die Ehrenbürgerwürde verliehen wurde
9 Antrag auf Umbenennung der Mengelestraße im Stadtteil Hochwang
10 Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)
11 Ausbau Stichstraße Nordendstraße
12 Anlegung von Premiumspazierwanderwegen im Stadtgebiet Ichenhausen; Mittelfreigabe
13 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 06.08.2019
14 Verschiedenes
14.1 Doppelhaushalt Stadt Ichenhausen 2019/2020; Broschüre wichtige Finanzdaten der Stadt
14.2 Informationen des Staatl. Bauamtes Krumbach zu laufenden und anstehenden Baumaßnahmen
14.3 Verleihung des Ehrenrings der Stadt Ichenhausen an Herrn Ernst Pfaff
14.4 Veranstaltungshinweise
14.5 Wortmeldung StR. Abt; Anmerkung zur Ehrenbürgerwürde Adolf Hitler und zur Kritik von 2. Bürgermeister Zenker zu seiner Person
14.6 Wortmeldung StRin Glassenhart; Geschwindigkeitsbegrenzung in der Annastraße
14.7 Wortmeldung StR Lindner; Verkehrsanordnung in der Brandfeldstraße und im Parkweg
14.8 Wortmeldung StR Seitz; Fertigstellung der Straßenbaumaßnahme in Oxenbronn
14.9 Wortmeldung StRin Kempfle; Verkehrsmarkierungen im Bereich des Schulareals
14.10 Wortmeldung StR Hofmann; Absenkung der Asphaltdecke im Krautgartenweg, StT Oxenbronn
14.11 Bürgerversammlung im Stadtteil Deubach am 14.10.2019

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1. Feststellung des Verlustes der Mitgliedschaft im Bau- und Umweltausschuss sowie der stellvertretenden Mitgliedschaft im Haupt- und Personalausschuss und in der Verbandsversammlung des "Bayer. Schulmuseum Ichenhausen" von Stadtrat Georg Abt durch Austritt aus der SPD-Fraktion

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 58. Sitzung des Stadtrates 08.10.2019 ö Entscheidung 1

Sachverhalt

Stadtrat Georg Abt und Stadträtin Gabriele Walter teilten der Stadtverwaltung mit E-Mail vom 02.09.2019 bzw. 03.09.2019 mit, dass sie aus der SPD-Fraktion austreten.

Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Ichenhausen (GeschO) muss eine Fraktion mindestens drei Mitglieder haben. Da dies für die SPD-Fraktion durch den Austritt von Stadträtin Walter und Stadtrat Abt nicht mehr gegeben ist, besteht im Stadtrat der Stadt Ichenhausen keine SPD-Fraktion mehr.

Die Auflösung der SPD-Fraktion hat zur Konsequenz, dass die SPD nun nicht mehr automatisch aufgrund des Stärkeverhältnisses der den Stadtrat bildenden Fraktionen Vertreter in die städtischen Ausschüsse sowie zu den Verbänden, denen die Stadt Ichenhausen angehört, entsenden darf.

Denn nach § 6 Abs. 1 GeschO sind in den Ausschüssen nach § 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts die den Stadtrat bildenden Fraktionen und Gruppen gemäß ihren Vorschlägen nach dem Verhältnis ihrer Stärke vertreten. Die gleichlautende Regelung gilt auch für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen.

Wird durch den Austritt oder Übertritt von Stadtratsmitgliedern das ursprüngliche Stärkeverhältnis der im Stadtrat vertretenen Fraktionen verändert, so sind diese Änderungen auszugleichen.

Stadtrat Abt war für die SPD-Fraktion Mitglied im Bau- und Umweltausschuss sowie stellvertretendes Mitglied im Haupt- und Personalausschuss und weiterer Stellvertreter in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Bayer. Schulmuseum Ichenhausen“. Durch dessen Austritt aus der SPD-Fraktion und die damit einhergehende Auflösung der Fraktion verliert er sowohl seinen Sitz für die SPD im städtischen Bau- und Umweltausschuss als auch seinen Sitz als stellvertretendes Mitglied im Haupt- und Personalausschuss und als weiterer Stellvertreter in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Bayer. Schulmuseum Ichenhausen“.

Der Sitz in der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes „Unteres Günztal“ ist hiervon jedoch nicht betroffen, da die Entsendung von Mitgliedern in dieses Gremium nicht an das Stärkeverhältnis im Stadtrat gebunden ist.

Aus Gründen der Rechtsklarheit und der Rechtssicherheit hat der Stadtrat durch Beschluss den Verlust der Ausschusssitze und des Sitzes in der Verbandsversammlung unverzüglich festzustellen. Bis zu diesem Feststellungsbeschluss gehört das Stadtratsmitglied seinem Ausschuss jedoch noch an, so dass der Austritt aus der SPD-Fraktion für die am 23. und 24.09.2019 abgehaltenen Ausschusssitzungen nicht zu berücksichtigen war.  

Bei der Nachbesetzung der freiwerdenden Sitze in den städtischen Ausschüssen sowie in den Verbänden, denen die Stadt angehört, werden die bisherigen Mitglieder der ehemaligen SPD-Fraktion als sog. Einzelgänger unter den in der jeweiligen GeschO angeführten Begriff „Gruppen“ gezählt.

Bürgermeister Strobel erläutert den Sachverhalt. Die Austrittserklärung von StR Abt wird verlesen.

Beschluss 1

Die Auflösung der SPD-Fraktion aufgrund der Austritte von Stadträtin Walter und Stadtrat Abt wird festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

Durch den Austritt aus der SPD-Fraktion und der damit einhergehenden Auflösung des Fraktionsstatus wird festgestellt, dass Stadtrat Georg Abt seinen Sitz im städtischen Bau- und Umweltausschuss sowie seine stellvertretende Mitgliedschaft im Haupt- und Personalausschuss und in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Bayer. Schulmuseum Ichenhausen“ verliert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2. Feststellung des Verlustes der stellvertretenden Mitgliedschaft im Rechnungsprüfungsausschuss, in der Gemeinschaftsversammlung der VGem. Ichenhausen sowie in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes "Bayer. Schulmuseum Ichenhausen" von Stadträtin Gabriele Walter durch Austritt aus der SPD-Fraktion

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 58. Sitzung des Stadtrates 08.10.2019 ö Entscheidung 2

Sachverhalt

Stadtrat Georg Abt und Stadträtin Gabriele Walter teilten der Stadtverwaltung mit E-Mail vom 02.09.2019 bzw. 03.09.2019 mit, dass sie aus der SPD-Fraktion austreten.

Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Ichenhausen (GeschO) muss eine Fraktion mindestens drei Mitglieder haben. Da dies für die SPD-Fraktion durch den Austritt von Stadträtin Walter und Stadtrat Abt nicht mehr gegeben ist, besteht im Stadtrat der Stadt Ichenhausen keine SPD-Fraktion mehr.

Die Auflösung der SPD-Fraktion hat zur Konsequenz, dass die SPD nun nicht mehr automatisch aufgrund des Stärkeverhältnisses der den Stadtrat bildenden Fraktionen Vertreter in die städtischen Ausschüsse sowie zu den Verbänden, denen die Stadt Ichenhausen angehört, entsenden darf.

Denn nach § 6 Abs. 1 GeschO sind in den Ausschüssen nach § 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts die den Stadtrat bildenden Fraktionen und Gruppen gemäß ihren Vorschlägen nach dem Verhältnis ihrer Stärke vertreten. Die gleichlautende Regelung gilt auch für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen.

Wird durch den Austritt oder Übertritt von Stadtratsmitgliedern das ursprüngliche Stärkeverhältnis der im Stadtrat vertretenen Fraktionen verändert, so sind diese Änderungen auszugleichen.

Stadträtin Gabriele Walter war für die SPD-Fraktion stellvertretendes Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss, in der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen sowie in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Bayer. Schulmuseum Ichenhausen“. Durch die Auflösung der SPD-Fraktion verliert Stadträtin Walter die aufgeführten Sitze.

Der Stadtrat hat dies aus Gründen der Rechtsklarheit und der Rechtssicherheit durch Beschluss unverzüglich festzustellen. Bis zu diesem Feststellungsbeschluss gehört das Stadtratsmitglied seinem Ausschuss jedoch noch an, so dass der Austritt aus der SPD-Fraktion für die am 23. und 24.09.2019 abgehaltenen Ausschusssitzungen nicht zu berücksichtigen war.

Die Auflösung der SPD-Fraktion hat für den Ausschusssitz von Stadträtin Walter im Haupt- und Personalausschuss zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen, da diese im Ausschuss einen Platz der CSU-Fraktion einnimmt.

Bei der Nachbesetzung der freiwerdenden Sitze in den städtischen Ausschüssen sowie in den Verbänden, denen die Stadt angehört, werden die bisherigen Mitglieder der ehemaligen SPD-Fraktion als sog. Einzelgänger unter den in der jeweiligen GeschO angeführten Begriff „Gruppen“ gezählt.


Bürgermeister Strobel erläutert den Sachverhalt. Die Austrittserklärung von StRin Walter  wird verlesen.

Beschluss

Durch den Austritt aus der SPD-Fraktion und der damit einhergehenden Auflösung des Fraktionsstatus wird festgestellt, dass Stadträtin Gabriele Walter ihre stellvertretende Mitgliedschaft im Rechnungsprüfungsausschuss, in der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen sowie in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Bayer. Schulmuseum Ichenhausen“ verliert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3. Feststellung des Verlustes der Mitgliedschaft im Haupt- und Personalausschuss, im Rechnungsprüfungsausschuss, in der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen und in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes "Bayer. Schulmuseum Ichenhausen" sowie der stellvertretenden Mitgliedschaft im Bau- und Umweltausschuss von Stadträtin Gerlinde Schweiger durch Auflösung der SPD-Fraktion

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 58. Sitzung des Stadtrates 08.10.2019 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

Stadtrat Georg Abt und Stadträtin Gabriele Walter teilten der Stadtverwaltung mit E-Mail vom 02.09.2019 bzw. 03.09.2019 mit, dass sie aus der SPD-Fraktion austreten.

Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Ichenhausen (GeschO) muss eine Fraktion mindestens drei Mitglieder haben. Da dies für die SPD-Fraktion durch den Austritt von Stadträtin Walter und Stadtrat Abt nicht mehr gegeben ist, besteht im Stadtrat der Stadt Ichenhausen keine SPD-Fraktion mehr.

Die Auflösung der SPD-Fraktion hat zur Konsequenz, dass die SPD nun nicht mehr automatisch aufgrund des Stärkeverhältnisses der den Stadtrat bildenden Fraktionen Vertreter in die städtischen Ausschüsse sowie zu den Verbänden, denen die Stadt Ichenhausen angehört, entsenden darf.

Denn nach § 6 Abs. 1 GeschO sind in den Ausschüssen nach § 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts die den Stadtrat bildenden Fraktionen und Gruppen gemäß ihren Vorschlägen nach dem Verhältnis ihrer Stärke vertreten. Die gleichlautende Regelung gilt auch für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen.

Wird durch den Austritt oder Übertritt von Stadtratsmitgliedern das ursprüngliche Stärkeverhältnis der im Stadtrat vertretenen Fraktionen verändert, so sind diese Änderungen auszugleichen.

Stadträtin Gerlinde Schweiger war für die SPD-Fraktion Mitglied im Haupt- und Personalausschuss, im Rechnungsprüfungsausschuss, in der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen und in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Bayer. Schulmuseum Ichenhausen“. Gleichzeitig war sie stellvertretendes Mitglied im Bau- und Umweltausschuss. Durch die Auflösung der SPD-Fraktion verliert Stadträtin Schweiger die aufgeführten Sitze.

Der Stadtrat hat dies aus Gründen der Rechtsklarheit und der Rechtssicherheit durch Beschluss unverzüglich festzustellen. Bis zu diesem Feststellungsbeschluss gehört das Stadtratsmitglied seinem Ausschuss jedoch noch an, so dass der Austritt aus der SPD-Fraktion für die am 23. und 24.09.2019 abgehaltenen Ausschusssitzungen nicht zu berücksichtigen war.

Bei der Nachbesetzung der freiwerdenden Sitze in den städtischen Ausschüssen sowie in den Verbänden, denen die Stadt angehört, werden die bisherigen Mitglieder der ehemaligen SPD-Fraktion als sog. Einzelgänger unter den in der jeweiligen GeschO angeführten Begriff „Gruppen“ gezählt.


Bürgermeister Strobel erläutert den Sachverhalt.

Beschluss

Aufgrund der Auflösung der SPD-Fraktion wird festgestellt, dass Stadträtin Gerlinde Schweiger ihren Sitz im städtischen Haupt- und Personalausschuss und Rechnungsprüfungsausschuss, in der Gemeinschafsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen und in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Bayer. Schulmuseum Ichenhausen“ verliert. Des Weiteren verliert Frau Schweiger ihre stellvertretende Mitgliedschaft im Bau- und Umweltausschuss.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Nachbesetzung im städtischen Bau- und Umweltausschuss, Haupt- und Personalausschuss und Rechnungsprüfungsausschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 58. Sitzung des Stadtrates 08.10.2019 ö Entscheidung 4

Sachverhalt

Gem. § 2 der Satzung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts bestellt der Stadtrat zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständige Ausschüsse:

a) Haupt- und Personalausschuss
b) Bau- und Umweltausschuss
c) Rechnungsprüfungsausschuss.

Der Haupt- und Personalausschuss sowie der Bau- und Umweltausschuss besteht neben dem Vorsitzenden jeweils aus neun ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern, der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und vier weiteren Stadtratsmitgliedern.

Die SPD-Fraktion war bisher in jedem dieser Ausschüsse mit einem ständigen Mitglied vertreten. Die Sitzverteilung im Bau- und Umweltausschuss und Haupt- und Personalausschuss stellte sich bis zur Auflösung der SPD-Fraktion wie folgt dar:

 
Stadtratssitze bisher
Ausschusssitze bisher
somit gerundet
CSU
11
4,95
5
FW
6
2,7
3
SPD
3
1,35
1




Haupt- und Personalausschuss und Bau- und Umweltausschuss

Durch die Erklärung der Stadträte Georg Abt und Gabriele Walter und die damit ausgelöste Auflösung der SPD-Fraktion sind die Mitglieder der ehemaligen SPD-Fraktion bei der Sitzverteilung als sog. „Einzelgänger“ zu berücksichtigen. Dies hat auf die Sitzverteilung des Haupt- und Personalausschusses und des Bau- und Umweltausschusses folgende Auswirkungen:


Stadtratssitze neu
Ausschusssitze
somit gerundet 
CSU
11
4,95
5
FW
6
2,7
3
Stadträtin Schweiger
1
0,45
Losentscheid
Stadträtin Walter
1
0,45
Losentscheid
Stadtrat Abt
1
0,45
Losentscheid

Die CSU-Fraktion und die FW-Fraktion behalten ihre bisherigen Sitze in den Ausschüssen. Zwischen den Mitgliedern der ehemaligen SPD-Fraktion hat jeweils das Los zu entscheiden, wer den freigewordenen Sitz erhält.


Rechnungsprüfungsausschuss

Im Rechnungsprüfungsausschuss war die CSU-Fraktion bisher mit drei, die FW- und die SPD-Fraktion jeweils mit einem Mitglied vertreten. Durch die Auflösung der SPD-Fraktion stellt sich die Sitzverteilung nun wie folgt dar:



Stadtratssitze neu
Ausschusssitze
somit gerundet 
CSU
11
2,75
3
FW
6
1,5
2
Stadträtin Schweiger
1
0,25
0
Stadträtin Walter
1
0,25
0
Stadtrat Abt
1
0,25
0
 

Bisher hatte die ehemalige SPD-Fraktion einen Quotienten von 0,75 und die FW-Fraktion einen Quotienten von 1,5. Aufgrund der höheren Nachkommastelle fiel ein Sitz bisher der aufgelösten SPD-Fraktion zu.
Aufgrund der nun höheren Nachkommastelle für die FW-Fraktion erhält diese nun einen weiteren Sitz, so dass diese in der Stadtratssitzung ein Mitglied sowie einen Stellvertreter/eine Stellvertreterin für den Rechnungsprüfungsausschuss vorzuschlagen hat. Die CSU-Fraktion behält ihre drei Sitze. Die ehemalige SPD-Fraktion verliert ihren bisherigen Sitz im Rechnungsprüfungsausschuss.

Ergänzend ist an dieser Stelle folgendes anzumerken:

1. Der Stadtrat ist hinsichtlich der Sitzbesetzung an die (rechtmäßigen) Vorschläge der jeweiligen Fraktion gebunden. Er hat somit insoweit keinen Entscheidungsspielraum. Das einer Fraktion zustehende Vorschlagsrecht kann nicht einer anderen Fraktion „abgetreten“ werden. Der Vorgeschlagene muss nicht der betreffenden Partei oder Wählergruppe angehören; im Rahmen der sich nach Art. 33 Abs. 1 Satz 2 GO ergebenden Sitzzahl kann die Fraktion z.B. auch sich nur zu ihr „Bekennende“, ja selbst Mitglieder anderer Parteien oder Wählergruppen vorschlagen, dies allerdings nur mit deren ausdrücklicher oder stillschweigender Zustimmung.

Weigert sich eine Fraktion, Mitglieder vorzuschlagen, so wählt der Stadtrat Mitglieder dieser Fraktion aus und bestellt sie, damit der Ausschusssitz besetzt wird. Die Auswahl hat nach sachlichen Kriterien zu erfolgen (z. B. Stimmenzahl, Fachkompetenz).

2. Stadträtin Walter nimmt aktuell im Haupt- und Personalausschuss einen Sitz der CSU-Fraktion ein. Sollte Stadträtin Walter im Rahmen des Losentscheides bei der Sitzverteilung für den Haupt- und Personalausschuss gezogen werden, müsste die CSU-Fraktion ebenfalls noch ein Mitglied für diesen Ausschuss benennen. Sollte Stadträtin Kempfle als bisherige Stellvertreterin von Stadträtin Walter als Mitglied des Haupt- und Personalausschusses benannt werden, müsste die CSU-Fraktion zudem noch einen Stellvertreter/eine Stellvertreterin benennen.

3. Die bei Losentscheid für die Sitzverteilung der Ausschüsse gezogenen Mitglieder haben jeweils noch namentlich einen Stellvertreter/eine Stellvertreterin zu benennen. Das Gremium ist an diesen Vorschlag gebunden, sollte der Stellvertreter/die Stellvertreterin der Benennung zustimmen. Die Anmerkungen der Ziffer 1 gelten auch für die Benennung eines Vertreters/einer Vertreterin.

Bürgermeister Strobel erläutert den Sachverhalt.
Anschließend werden die Lose für die neu zu besetzenden Ausschüsse von Leonie Madel, Auszubildende, gezogen.
Neubesetzung Haupt- und Personalausschuss, Bau- und Umweltausschuss
Losentscheid: Stadträtin Gabriele Walter
Als Stellvertreter in diesen Gremien benennt Stadträtin Gabriele Walter: Stadtrat Georg Abt.
Dieser stimmt der Benennung zu.

Nachbesetzung Rechnungsprüfungsausschuss
Vorschlag: FWV-Fraktion: Stadtrat Armin Kieble, Stellvertreter: Stadtrat Hans-Joachim Hofmann
Die Benannten stimmen der Benennung zu.

Nachbesetzung Haupt- und Personalausschuss
Vorschlag CSU-Fraktion: Stadtrat Markus Spengler, Stellvertreterin: Stadträtin Barbara Kempfle
Die Benannten stimmen der Benennung zu.

Beschluss 1

1. Per Losentscheid wird Stadträtin Gabriele Walter Mitglied im Bau- und Umweltausschuss.

2. Stellvertreter von Stadträtin Gabriele Walter im Bau- und Umweltausschuss wird Stadtrat Georg Abt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 5

Beschluss 2

Per Losentscheid wird Stadträtin Gabriele Walter Mitglied im Haupt- und Personalausschuss.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 4

Beschluss 3

Stellvertreter für Stadträtin Gabriele Walter im Haupt- und Personalausschuss wird Stadtrat Georg Abt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 6

Beschluss 4

Weiteres Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss wird Stadtrat Armin Kieble.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 5

Stellvertreter von Stadtrat Armin Kieble im Rechnungsprüfungsausschuss wird Stadtrat Hans-Joachim Hofmann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 6

Nachdem Stadträtin Gabriele Walter über den Losentscheid Mitglied im Haupt- und Personalausschuss geworden ist wird Mitglied im Haupt- und Personalausschuss Stadtrat Markus Spengler.

Stellvertreterin von Stadtrat Markus Spengler im Haupt- und Personalausschuss wird Stadträtin Barbara Kempfle.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Nachbesetzung in der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 58. Sitzung des Stadtrates 08.10.2019 ö Entscheidung 5

Sachverhalt

Die Stadt Ichenhausen entsendet in die Gemeinschaftsversammlung neben dem 1. Bürgermeister neun weitere Mitglieder aus dem Stadtrat.

Bisher waren dies
  • 5 Mitglieder aus der CSU-Fraktion
  • 3 Mitglieder aus der FW-Fraktion
  • 1 Mitglied aus der SPD-Fraktion

Für die Bestellung der Mitglieder für die Gemeinschaftsversammlung gelten ebenfalls die Vorgaben des Art. 33 Abs. 1 Sätze 2 bis 5 der Gemeindeordnung (GO). Es wird an dieser Stelle daher auf die Ausführungen zu der Neubesetzung des Haupt- und Personalausschusses und des Bau- und Umweltausschusses verwiesen, d.h. die CSU-Fraktion und die FW-Fraktion behalten ihre bisherigen Sitze in der Gemeinschaftsversammlung. Zwischen den Mitgliedern der ehemaligen SPD-Fraktion hat das Los zu entscheiden, wer den freigewordenen Sitz erhält.

Das bei Losentscheid für die Sitzverteilung für die Gemeinschaftsversammlung gezogene Mitglieder hat noch namentlich einen Stellvertreter/eine Stellvertreterin zu benennen. Das Gremium ist an diesen Vorschlag gebunden, sollte der Stellvertreter/die Stellvertreterin der Benennung zustimmen.

Bürgermeister Strobel erläutert den Sachverhalt.
Anschließend wird das Los für die Gemeinschaftsversammlung von Leonie Madel, Auszubildende, gezogen.

Neubesetzung Gemeinschaftsversammlung
Losentscheid: Stadträtin Gabriele Walter
Als Stellvertreter in diesem Gremien benennt Stadträtin Gabriele Walter: Stadtrat Georg Abt.
Dieser stimmt der Benennung zu.

Beschluss 1

Per Losentscheid wird Stadträtin Gabriele Walter Mitglied in der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 4

Beschluss 2

Stellvertreter von Stadträtin Gabriele Walter in der Gemeinschaftsversammlung wird Stadtrat Georg Abt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 6

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6. Nachbesetzung in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes "Bayer. Schulmuseum Ichenhausen"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 58. Sitzung des Stadtrates 08.10.2019 ö Entscheidung 6

Sachverhalt

Gem. § 6 der Verbandssatzung wird jedes Verbandsmitglied (Bezirk Schwaben, Landkreis Günzburg, Stadt Ichenhausen) durch seinen gesetzlichen Vertreter oder eine andere mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters an dessen Stelle bestellte Person sowie zwei weiteren Vertreter in der Verbandsversammlung vertreten. Für jeden Verbandsrat sind ein Stellvertreter und ein weiterer Stellvertreter für den Fall dessen Verhinderung zu bestellen.

Bei der erstmaligen Bestellung der Verbandsräte im Jahre 1997 hat der Stadtrat festgelegt, dass von den Fraktionen CSU, SPD und FW je 1 Mitglied, Stellvertreter und weiterer Stellvertreter benannt wird.

Durch die Auflösung der SPD-Fraktion kann der damalige Beschluss bei der Sitzverteilung nicht umgesetzt werden.

Die Verwaltung schlägt daher vor, den durch die Auflösung der SPD-Fraktion freiwerdenden Sitz in der Verbandsversammlung sowie die Festlegung des Stellvertreters und des weiteren Stellvertreters im Rahmen eines Losentscheides zu ermitteln.

Dies CSU- und die FW-Fraktion behalten ihre Sitze, so dass hier keine Änderungen veranlasst sind.

Bürgermeister Strobel erläutert den Sachverhalt.
Anschließend werden die Lose Neubesetzung der Verbandsversammlung von Maike Mayr, Auszubildende , gezogen.

Neubesetzung Verbandsversammlung ZV Bayer. Schulmuseum
Losentscheid: Stadträtin Gabriele Walter
Als Stellvertreter in diesen Gremien benennt Stadträtin Gabriele Walter: Stadtrat Georg Abt.
Dieser stimmt der Benennung zu.

Beschluss 1

Der durch die Auflösung der SPD-Fraktion freiwerdende Sitz in der Verbandsversammlung ist durch Losentscheid nachzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 8

Beschluss 2

Per Losentscheid wird Stadträtin Gabriele Walter Verbandsrätin in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Bayer. Schulmuseum Ichenhausen“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3

Beschluss 3

Per Losentscheid wird Stadträtin Gerlinde A. Schweiger Stellvertreterin von Stadträtin Gabriele Walter in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Bayer. Schulmuseum Ichenhausen“.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 4

Per Losentscheid wird Stadtrat Georg Abt weiterer Stellvertreter in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Bayer. Schulmuseum Ichenhausen“.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 5

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7. Absichtsbekundung zum Beitritt eines neu zu gründenden Zweckverbands Digitale Schulen im Landkreis Günzburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Personalausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 51. Sitzung des Haupt- und Personalausschusses 24.09.2019 ö 3
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 58. Sitzung des Stadtrates 08.10.2019 ö Entscheidung 7

Sachverhalt

Die Vorsitzenden der Sachaufwandsträger der kommunalen Schulen im Landkreis Günzburg haben in mehreren Sitzungen eine Zukunftslösung für die wachsenden Aufgaben an den Schulen im Bereich der Digitalisierung erarbeitet.

Ziel:
Die Verbandmitglieder schließen sich zu einem Zweckverband zusammen, um die Digitalisierung an ihren Schulen gemeinsam umsetzten zu können. Sie sehen an den Schulen einen dringenden Handlungsbedarf und sind der Meinung, dass gerade im sehr umfangreichen Bereich der Digitalisierung nur eine gemeinsame Lösung zielführend sein kann. Die Verbandsmitglieder haben mittlerweile das als Anlage 1 angefügte Konzeptpapier „IZMDL – Landkreis Günzburg“ erarbeitet. In diesem Konzept sind die Ziel des Zweckverbandes beschrieben, wie die Digitalisierung an den Schulen in Zukunft aussehen könnte.

Um die Planungen hierfür weiter fortführen zu können ist es erforderlich von den einzelnen Sachaufwandsträgern der Schulen im Landkreis Günzburg eine Absichtserklärung zum Beitritt in den Zweckverband zu erfragen.

Nach derzeitigen Berechnungen aller Schulen im Landkreis Günzburg wird die Umlage für die Softwarepflege vor Ort aktuell ca. 1,00 €/Schüler im Monat betragen. Diese Kosten sind jedoch noch nicht endgültig, da der Betrag von den tatsächlichen Verbandsmitgliedern abhängt.

Ein entsprechender Satzungsentwurf ist der Beschlussvorlage beigefügt. Es handelt sich hierbei um einen Entwurf der noch in verschiedenen Punkten angepasst werden muss. Dies kann jedoch erst erfolgen, wenn bekannt ist, welcher Sachaufwandsträger denn tatsächlich an den Vorteilen des Zweckverbandes teilhaben möchte.

Die jetzige Interessensbekundung ist noch nicht der Beitritt in den Zweckverband. Über den tatsächlichen Beitritt muss dann nochmals abgestimmt werden.


Zeitplanung:

bis 31.10.2019         Rückmeldung Interessensbekundung

bis 31.12.2019        Erarbeitung der Satzung und Verordnungen mit den                        
                       tatsächlichen Verbandsmitgliedern

bis 28.02.2020        Beschlüsse in den Gremien (Gemeinderat, Stadtrat und                                                Schulverband) zur Mitgliedschaft im Zweckverband                                                „Digitale Schulen Landkreis Günzburg“

März 2020                Gründung Zweckverband „Digitale Schulen Landkreis Günzburg



Der Haupt- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung vom 24.09.2019 einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst.

Bürgermeister Strobel erläutert den Sachverhalt.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Ichenhausen befürwortet die Gründung eines Zweckverbandes „Digitale Schulen Landkreis Günzburg“ und sieht die dringende Notwendigkeit hier eine gemeinsame kommunale Lösung zu erarbeiten.

Er befürwortet deshalb den Beitritt der Stadt Ichenhausen in den Zweckverband „Digitale Schulen Landkreis Günzburg“.

Die Vertreter der Stadt Ichenhausen werden deshalb angehalten eine Interessensbekundung für den Beitritt in einen Zweckverband „Digitale Schulen Landkreis Günzburg“ zu befürworten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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8. Distanzierung vom Stadtratsbeschluss von 1933, mit dem Adolf Hitler und Paul von Hindenburg die Ehrenbürgerwürde verliehen wurde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 58. Sitzung des Stadtrates 08.10.2019 ö Entscheidung 8

Sachverhalt

In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 6.8.2019 stellte Stadtrat Georg Abt unter dem TOP „Verschiedenes“ auch im Namen der Stadträtin Walter mündlich den Antrag, aus gegebenem Anlässen, u.a. des Gustav-Mahler-Konzertes in der ehem. Synagoge am 14.7.2019 sowie des 75jährigen Jubiläums zum Stauffenberg-Attentat, den Namen Adolf Hitler aus der „Ehrenbürgerliste der Stadt Ichenhausen offiziell zu streichen“. Auch forderte er „eine Abstimmung über die formelle Aberkennung der Ehrenbürgerwürde“ für Adolf Hitler. Bürgermeister Strobel sagte in dieser Sitzung zu, den Antrag auf die Tagesordnung der nächsten, also der nun anstehenden Stadtratssitzung zu setzen und diesen zu behandeln.

Historische Fakten zur Ehrenbürgerrechtsverleihung von 1933:
In der ersten Sitzung des gleichgeschalteten Stadtrates am 27. Apr. 1933 wurde auf Antrag der Nationalsozialistischen Stadtratsfraktion, wie in vielen anderen Kommunen, einstimmig beschlossen:
Das Ehrenbürgerrecht der Stadt Ichenhausen anzubieten:
  1. dem Reichspräsident Paul von Hindenburg,
  2. dem neuen Reichskanzler Adolf Hitler,
und folgende Anlagen und Straßen umzubenennen:
  1. die Anlage an der Krumbacherstraße in Hindenburg-Park,
  2. die neue Bahnhofstraße in Adolf Hitler-Straße
Mit städtischen Schreiben vom 1. Mai 1933 wurde dieser Beschluss vollzogen.
Mit Schreiben vom 29. Mai nahm Paul von Hindenburg die Ehrenbürgerschaft an,
mit Schreiben vom 20. August 1933 nahm Adolf Hitler die Ehrenbürgerschaft an.

Mit Kriegsende erfolgte eine Rückbenennung der Straße „Adolf-Hitler-Straße“ in „Neue Bahnhofstraße“.
Der Name „Hindenburgpark“ blieb. Inzwischen ist dieser in der Bevölkerung mit vielen positiven Erinnerungen der jüngeren Stadtgeschichte verbunden. (Sportplatz, Freilichtbühne) Die Bedeutung des Namensgebers ist dahinter zurückgetreten, jüngeren Generationen ist dieser Name oft unbekannt, sie müssen darauf aufmerksam gemacht werden.)

1985 sah sich der Stadtrat mit der Forderung nach posthumer Aberkennung der Ehrenbürgerwürde von Adolf Hitler und der Unmöglichkeit einer Streichung aus den Tatsachen der Geschichte konfrontiert als Stadtrat Olbrich in einer nichtöffentlichen Hauptausschusssitzung am 21.05.1985 die Anfrage stellte, ob Adolf Hitler denn schon die Ehrenbürgerwürde entzogen worden sei. Hierzu hatte die Verwaltung erklärt, dass eine posthume Aberkennung rechtlich nicht möglich sei. Die Stadtratsvertreter versuchten eine Lösung dahingehend, dass sie in dieser nichtöffentlichen Sitzung den einstimmigen Beschluss fassten, die Nennung Hitlers als Ehrenbürger Ichenhausens in künftigen Publikationen zu unterlassen. So der Stand von 1985.

Als 1993 das an den Hindenburgpark angrenzende Baugebiet erschlossen wurde, beschloss der Stadtrat am 02.11.1993 eine der Straßen „Am Hindenburgpark“ zu nennen.

Mit Schreiben vom 01.09.16 haben die Stadträtinnen Walter und Schweiger für die SPD Fraktion eine Aberkennung der Ehrenbürgerwürde für Adolf Hitler beantragt.
Nachdem eine posthume Aberkennung der Ehrenbürgerwürde, wie der damalige Hauptamtsleiter Albert Heimbach, recherchierte, nach wie vor rechtlich nicht möglich war, wurde die Möglichkeit einer Distanzierung vom Stadtratsbeschluss von 1933 diskutiert.
Es wurde beschlossen, beim Bayerischen Gemeindetag rückzufragen.

Vom Bayer. Gemeindetag wurde mitgeteilt, dass die Aberkennung einer Ehrenbürgerwürde post mortem nach einhelliger Auffassung des Innenministeriums und der Kommentarliteratur zu Art. 16 Bayer. Gemeindeordnung nicht möglich ist. Die Ehrenbürgerwürde ist ein personenbezogen und erlischt mit dem Ableben der betreffenden Person, so dass ein entsprechender Beschluss auf eine rechtliche und tatsächliche Unmöglichkeit gerichtet wäre.

Zum Antrag der Stadträte Abt und Walter vom 06.08.19 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

1. Adolf Hitler ist aus rechtlicher Sicht in keiner bayerischen Gemeinde mehr Ehrenbürger. Auch in der Stadt Ichenhausen ist die Ehrenbürgerwürde mit ihrem Tod erloschen. Das ist ein Faktum und gilt für alle Kommunen.

2. Die Aberkennung einer Ehrenbürgerwürde post mortem ist nicht möglich. Die Ehrenbürgerwürde ist personenbezogen und erlischt mit dem Ableben der betreffenden Person, so dass ein entsprechender Beschluss auf eine rechtliche und tatsächliche Unmöglichkeit gerichtet wäre.

3. Eine offizielle Ehrenbürgerliste, von welcher Adolf Hitler gestrichen werden könnte, gibt es bei der Stadt Ichenhausen nicht, lediglich eine rein intern verwendete, ohne Gewähr auf Vollständigkeit recherchierte Aufstellung darüber, welche Personen zu welchem Zeitpunkt die Ehrenbürgerwürde in der Kernstadt und den Stadtteilen verliehen bekamen.

4. Was unser Stadtrat heute tun kann: Im Sinne einer Symbolpolitik könnte sich der heutige Stadtrat vom Beschluss aus 1933, mit dem Hitler die Ehrenbürgerwürde angetragen wurde, ausdrücklich distanzieren.

5. Es stellt sich die Frage, ob zugleich auch eine Distanzierung vom Beschluss aus 1933, mit dem Hindenburg die Ehrenbürgerwürde angetragen wurde, beschlossen werden sollte.

In den letzten Jahren verfahren vermehrt Kommunen auch hinsichtlich Ehrenbürgerwürden für Hindenburg so, da seine Rolle im 1. Weltkrieg, seine Rolle im Rahmen des Untergangs der Weimarer Republik und seine Rolle bei der Machtübertragung an Hitler immer kritischer gesehen wird. Bezeichnender Weise hat seit einiger Zeit der Terminus „Machtübertragung“ den früheren Begriff „Machtergreifung“ abgelöst, d.h. nach heutiger Auffassung gab es keinen zwingenden Grund Hitler zum Reichskanzler zu ernennen (vgl. Wahlergebnisse und wirtschaftliche Daten Ende 1932). Es war nach Ansicht jüngerer Recherchen ein von einer kleinen Gruppe – mit großem Einfluss auf den Reichspräsidenten Hindenburg – eingefädelter Coup, der Hitler letztlich an die Macht brachte. Außerdem gab es demnach 1933/34 von der Seite des Reichspräsidenten Hindenburg Rückendeckung für alle von Hitler ergriffenen Maßnahmen zur Umwandlung der Demokratie in den nationalsozialistischen „Führerstaat“.

Laut Wikipedia wurde Hindenburg in 3824 Kommunen die Ehrenbürgerschaft verliehen. Seit dem Ende des NS-Regimes haben zahlreiche Kommunen wie Dortmund, Köln, Karlsruhe, Leipzig, München, Münster und Stuttgart die Ehrenbürgerschaft als NS-belastet gelöscht. An anderen Orten wie in Berlin gab es entsprechende Initiativen, die sich nicht durchsetzten. In der Summe hat der größere Teil der deutschen Städte die Ehrenbürgerschaft Hindenburgs nicht gelöscht.


6. Die Günzburger Zeitung stellt in ihrer Ausgabe vom 09.08.19 die Frage, ob im Zusammenhang mit dem Antrag der Stadträte Abt und Walter über eine Umbenennung des „Hindenburgparks“ nachgedacht werden sollte, was dann nach Auffassung der Verwaltung dann folgerichtig für die Straße „Am Hindenburgpark“ gelten müsste.
Nach den Recherchen der Verwaltung haben in den letzten Jahren immer wieder Kommunen nach Hindenburg benannte Straßen und Plätze umbenannt. Nach wie vor gibt es aber Hindenburgstraßen in rund 40 deutschen Städten wie Hamburg, Hannover, Mainz, Neu-Ulm, Biberach an der Riß und Konstanz. Anders als mehrere andere deutsche Städte haben ihren „Hindenburgpark“ bis heute zumindest Hamburg, Ingolstadt, Leverkusen und Münnerstadt nicht umbenannt.

Da der Begriff „Hindenburgpark“ inzwischen in der Ichenhauser Bevölkerung mit vielen positiven Erinnerungen der jüngeren Stadtgeschichte verbunden ist, würde bei einer Umbenennung vielen Bürgern diese positive Erinnerung und damit ein Stück Heimat genommen. Auch aus Respekt vor diesen Mitbürgern sollte aus Sicht der Verwaltung auf eine Umbenennung möglichst verzichtet werden.

Bürgermeister Strobel erläutert den Sachverhalt und verweist auf die Empfehlungsbeschlüsse des Haupt- und Personalausschusses vom 24.09.2019.

Diskussionsverlauf

StRin Walter weist darauf hin, dass eine Aberkennung der Ehrenbürgerwürde von Adolf Hitler beantragt wurde und nicht die Distanzierung. Sie versteht die vorgeschlagene Vorgehensweise nicht, da gemäß ihren Recherchen auch bayerische Städte eine Aberkennung der Ehrenbürgerwürde beschlossen haben, so z. B. Bayreuth (2013), Berchtesgaden (2008), Coburg (1946), Dinkelbühl (2012), Hof (2007), Kaufbeuren (1971), Memmingen (1945), Kelheim (2008), Günzburg (1947). Auch die Bayer. Gemeindeordnung besage, dass die Gemeinden die Ernennung zum Ehrenbürger wegen unwürdigen Verhaltens widerrufen können. Der Beschluss hierzu sei durch eine Mehrheit von 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder des Gemeinderates zu erfolgen. Es stehe von post mortem nichts dabei.

Bürgermeister Strobel erklärt hierzu, dass Adolf Hitler in keiner bayerischen Gemeinde mehr Ehrenbürger sei, da die Ehrenbürgerschaft mit dem Tod erloschen ist. Dies gelte für alle Kommunen, auch Ichenhausen. Eine Aberkennung ist post mortem nicht möglich, nur zu Lebzeiten.
In diversen Presseberichten sei dies jedoch falsch dargestellt worden.
Bürgermeister Strobel verweist auf das Schreiben des Bayer. Gemeindetages, das auch StRin Walter zur Information erhalten habe, und das die aktuelle Rechtslage wie folgt darstellt:
„Die Aberkennung einer Ehrenbürgerwürde post mortem ist nach einhelliger Auffassung des Innenministeriums und der Kommentarliteratur zu Art. 16 Gemeindeordnung nicht möglich. Die Ehrenbürgerwürde ist personenbezogen und erlischt mit dem Ableben der betreffenden Person, so dass ein entsprechender Beschluss auf eine rechtliche und tatsächliche Unmöglichkeit gerichtet wäre. Denkbar und empfehlenswert ist aber ein Beschluss, nach dem eine Aberkennung aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, sich der Stadtrat aber von der damaligen Verleihung der Ehrenbürgerwürde für die betreffenden Personen distanziert.“

Bürgermeister Strobel stellt fest, dass er den Stadtrat daher nicht auffordern könne, einen rechtswidrigen Beschluss zu fassen, der dann unwirksam wäre und ggf. später wieder ein rechtswirksamer Beschluss gefasst werden müsste. Er werde immer, auch in anderen Bereichen, nur Beschlüsse vorschlagen, die auf einen rechtmäßigen Beschluss abzielen. Und in diesem Fall sei der Beschluss zur Distanzierung das was möglich und rechtlich zulässig ist.

Beschluss 1

Der Stadtrat stellt fest, dass die 1933 an Hitler und Hindenburg verliehenen Ehrenbürgerwürden mit deren Tod gegenstandslos geworden und damit erloschen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2

Beschluss 2

Der Stadtrat Ichenhausen distanziert sich symbolisch vom Beschluss des Stadtrates vom 27.4.1933, mit welchem dem damaligen Reichskanzler Adolf Hitler die Ehrenbürgerwürde der Stadt Ichenhausen angetragen wurde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Stadtrat Ichenhausen distanziert sich symbolisch vom Beschluss des Stadtrates vom 27.4.1933, mit welchem dem damaligen Reichspräsidenten Paul von Hindenburg die Ehrenbürgerwürde der Stadt Ichenhausen angetragen wurde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Beschluss 4

Der „Hindenburgpark“ wird nicht umbenannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 5

Die Straße „Am Hindenburgpark“ wird nicht umbenannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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9. Antrag auf Umbenennung der Mengelestraße im Stadtteil Hochwang

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 58. Sitzung des Stadtrates 08.10.2019 ö Entscheidung 9

Sachverhalt

In der nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates am 07.03.2019 wurde der Antrag der Familie Gehrmann, Mengelestraße 1, auf Umbenennung der Mengelestraße behandelt und dabei einstimmig beschlossen, diese nicht umzubenennen, sondern ein Hinweisschild auf die Firma Mengele am Straßenschild mit Erläuterungen zum Firmennamen Mengele anzubringen.

Dieses Straßennamen-Zusatzschild mit dem Aufdruck: „Die Firma Mengele engagierte sich in Ichenhausen als Investor und Arbeitgeber durch eine 1961 gegründete Zweigniederlassung in der Annastraße“ wurde zwischenzeitlich auch montiert.

Im Zuge der nunmehr aufgekommenen Diskussion zur 1933 von der Stadt an Adolf Hitler verliehenen Ehrenbürgerwürde wurde von der Günzburger Zeitung in ihrem Artikel vom 09.08.2019 angesprochen, dass sich der Stadtrat nicht nur mit der Ehrenbürgerwürde Hitlers, sondern auch mit einer Umbenennung des Hinderburgparks und der Mengelestraße beschäftigen könnte.

Aufgrund dessen wurden mit Schreiben vom 09.08.2019 sämtliche Anwohner der Mengelestraße angeschrieben und um Mitteilung bis 10.09.2019 gebeten, ob sie eine Beibehaltung des heutigen Straßennamens „Mengelestraße“ oder eine Änderung in „Karl-Mengele-Straße“ wünschen.

Von 29 Angeschriebenen haben 21 Anlieger und zusätzlich zwei Eigentümer von vermieteten Anwesen mitgeteilt, dass sie keine Änderung des Straßennamens wünschen.

Zwei Anlieger haben sich für eine Änderung ausgesprochen, darunter die Familie Gehrmann, die bei einer Änderung eine vollständige Änderung des Straßennamens und nicht nur eine Änderung in „Karl-Mengele-Straße“ wünschen. Mit einer Ergänzung des Straßennamens lediglich um den Vornamen des Namensgebers sind sie nicht einverstanden und auch nicht bereit, zusätzliche Kosten hierfür zu tragen, da das Grundproblem bestehen bleibt und es sich lediglich um eine kosmetische Maßnahme handeln würde.

Stellungnahme der Verwaltung:

Es stellt sich die Frage, ob wir jeden Hinweis auf die Firma Mengele, die sich in wirtschaftlich schwierigen Zeiten mit der Ansiedlung eines Gewerbebetriebes in Ichenhausen Verdienste erworben hat, verschwinden lassen müssen. Damit würden wir die Familienangehörigen von Josef Mengele in gewisser Weise in Sippenhaft nehmen. Dies sollte tunlichst unterbleiben.

Der Bau- und Umweltausschuss fasste in der Sitzung am 23.09.2019 den einstimmigen Empfehlungsbeschluss, die „Mengelestraße“ nicht umzubenennen.

Bürgermeister Strobel erläutert den Sachverhalt und weist darauf hin, dass gestern nochmals ein Schreiben für die Straßenumbenennung eingegangen ist.
Die Vertreter der Presse wird gebeten, keine Namen zu veröffentlichen .

Beschluss

Der Straßennamen „Mengelestraße“ wird nicht geändert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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10. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 58. Sitzung des Stadtrates 08.10.2019 ö 10

Sachverhalt

Die Stadt Ichenhausen betreibt eine technisch und rechtlich einheitliche Wasserversorgungsanlage als öffentliche Einrichtung für das Gebiet der Stadt Ichenhausen mit Ausnahme des Stadtteils Rieden a.d. Kötz. Die Wasserversorgungseinrichtung umfasst ebenfalls den Ortsteil Unterrohr der Gemeinde Kammeltal.

Der Stadtrat der Stadt Ichenhausen hat den Bayerischen Kommunale Prüfungsverband (BKPV) zur Erstellung der Kalkulation der Wassergebühren für den Kalkulationszeitraum 2019 bis 2022 und zur Berechnung der Obergrenzen der Beitragssätze beauftragt.

Nachfolgend sind die wesentlichen Ergebnisse des Gutachtens des BKPV dargestellt.

Gebührensätze:                                bisher:                                neu:

Wasserverbrauchsgebühr/m³                
                                               1,28 € / m³                        1,34 € / m³

Grundgebühren (nach Zählergröße)                40,00 € bis 192,00 €                unverändert


Beitragssätze:                                bisher:                                neu:

Grundstücksfläche                                0,80 € / m²                        1,00 € / m²

Geschoßfläche                                3,50 € / m²                        3,80 € / m²                


Am 12.10.2018 wies die Stadt im Rahmen einer öffentlichen Bekanntmachung darauf hin, dass die Gebühren für die Wasserversorgung neu kalkuliert werden und daher ggf. eine rückwirkende Anpassung der Gebühren zum 01.01.2019 vorgenommen wird.

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die in Anlage beigefügte Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) entsprechend den Empfehlungen des BKPV hinsichtlich der Wassergebühren rückwirkend zum 01.01.2019 und hinsichtlich der Herstellungsbeiträge zum 01.01.2020 anzupassen.

Der Haupt- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 24.09.19 einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst, die Satzung wie vorgeschlagen zu ändern.

Bürgermeister Strobel erläutert den Sachverhalt. Er verweist hierbei auf die getätigten und anstehenden Investitionen im Bereich der Wasserversorgung, die eine Gebührenerhöhung notwendig machen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Ichenhausen beschließt die 2. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) vom 28.07.2010.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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11. Ausbau Stichstraße Nordendstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 58. Sitzung des Stadtrates 08.10.2019 ö Entscheidung 11

Sachverhalt

Die Nordendstraße im Bereich Flur-Nr. 1212/15, 1212/16 und 1212/20 Gemarkung Ichenhausen (s. Anlage) soll wie nachfolgend ausgebaut werden:
  • 36 cm Frostschutzschicht
  • 10 cm Asphalttragschicht
  • Zweizeiler Randeinfassung am straßenseitigen Tiefrand
  • Entwässerungseinrichtung mit Straßeneinläufen
  • Beleuchtung mit einer Straßenlaterne
Geschätzte Kosten ca. 55.000,00 €

Bürgermeister Strobel erläutert den Sachverhalt. Er erklärt, dass es sich hierbei nicht um einen erstmaligen Straßenausbau handelt, und keine Anliegerleistungen erhoben werden können.
Da weiterer Grund zur Errichtung eines neuen Baugebietes nicht erworben werden kann, erfolge ein Ausbau alg. der Keplerstraße.

Die Anlieger werden über die vorgesehene Baumaßnahme entsprechend informiert.

Diskussionsverlauf

StR Kehrle bittet darum, die Anlieger über diese Baumaßnahme entsprechend zu informieren.

Beschluss 1

Die Baumaßnahme ist auszuschreiben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Keine Teilnahme an der Beratung und Abstimmung gem. Art. 49 Abs. 1 GO: Stadtrat Hofmann

Beschluss 2

Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, die Baumaßnahme an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Keine Teilnahme an der Beratung und Abstimmung gem. Art. 49 Abs. 1 GO: Stadtrat Hofmann

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12. Anlegung von Premiumspazierwanderwegen im Stadtgebiet Ichenhausen; Mittelfreigabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 58. Sitzung des Stadtrates 08.10.2019 ö Entscheidung 12

Sachverhalt

Kreisrat Rudolf Feuchtmayr setzt sich bereits seit einiger Zeit dafür ein, dass von Autenried bis zu den sog. „Salzweihern“ ein Spazier- und Wanderweg eingerichtet wird.

Nachdem von Donautal-Aktiv im Jahre 2017 mitgeteilt wurde, dass für Premiumspazierwege eine Leader-Förderung aufgelegt werden könnte, wurde diese Idee aufgegriffen und in die Überlegungen von Donautal-Aktiv eingebracht, ob im Bereich des Roggenburger Forst (von Roggenburg bis Autenried) mit Unterstützung von Fördergeldern aus dem Leader-Programm Premiumspazierwege angelegt werden könnten.

Nach mehreren Vorgesprächen wurde als erster Schritt ein Projektplaner beauftragt, eine Potentialanalyse vorzunehmen und hierbei den Bestand und den Landschaftsraum mit über 30 Wegideen nach den Vorgaben für einen Premiumspazierwanderweg zu untersuchen.
Diese Untersuchung wurde von den beauftragten Büro Jochen Becker, Bad Endbach, im Auftrag von Donautal-Aktiv durchgeführt und im Abschlussbericht dabei festgestellt, dass in der Region ein Potential zur Schaffung von Premiumspazierwanderprodukten besteht, das sich lohnt, realisiert zu werden.

Mit dieser Projektidee beschäftigen sich derzeit neben der Stadt Ichenhausen die Gemeinden Ellzee, Roggenburg, der Markt Buch, der Markt Waldstetten sowie die Stadt Weißenhorn.  

Anhand dieser Machbarkeitsstudie soll nun aufgebaut und für neun Wanderwege die Fein- und Umsetzungsplanung noch in diesem Jahr und ab Sommer/Herbst 2020 die tatsächliche Umsetzung vorgenommen werden. Die Eröffnung der Wege ist für Herbst 2020/Frühjahr 2021 geplant.

Für den Bereich der Stadt Ichenhausen werden vom Fachbüro folgende Touren als geeignet vorgeschlagen:

PSW 9 Günzaue
Die Günzaue lohnt einen Spazierwanderweg einzurichten. Zwar ist dies vom Parkplatz her nur als „Lassoweg“ möglich, aber durch den landschaftlichen Wechsel und der direkten Günzbegleitung sowie einer Wegführung im Leitenried zwischen Altarm und Günz werden unterschiedlich Erlebnisse präsentiert.
Mit 5,7 km und nur 10 Höhenmetern eine sehr entspannende Runde.

PSW 6 Weihergehauweg Autenried
Mit Ausgangsparkplatz und Portal am Schlossweiher in Autenried lässt sich ein Premiumspazierwanderweg entwickeln.
Die 8,5 km lange Runde erschließt zusätzlich die idyllischen Weihergehauteiche („Salzweiher).

Als weitere Wege sind geplant:
PSW 17        Oserbachrunde                Roggenburg/Buch
PSW 15        Roggenburger Weiher        Roggenburg
PSW 16        Schießen Rundweg                Roggenburg
PSW 8                Bergpark Weißenhorn        Weißenhorn
PSW 14        Biberachzell                        Weißenhorn
PSW 20        Waldpark Weißenhorn        Weißenhorn
PSW 11        Günzstausee                        Ellzee / Waldstetten

Bei einer Leader-Förderung von 60 % fallen nach Schätzung von Donautal-Aktiv für die Fein- und Umsetzungsplanung für die Stadt pro Weg als Eigenanteil ca. 2.236 € brutto sowie für die Umsetzung ca. 6.593 € an, so dass mit Gesamtkosten in Höhe von ca. ca. 17.658 € brutto zu rechnen ist.
Zusätzlich werden Kosten für die Aufstellung der notwendigen Beschilderungen entstehen.

Diese Mittel sind im Haushalt 2019/2020 nicht gesondert eingestellt, können jedoch im Rahmen des Gesamthaushaltes gedeckt werden.  

Bürgermeister Strobel erläutert den Sachverhalt.

Diskussionsverlauf

StR Abt schlägt vor,  den Wanderweg PSW 9 Günzaue auf der anderen Seite zurückzuführen. Bürgermeister Strobel erklärt. Dass dies bereits vorgeschlagen wurde, hier aber naturschutzrechtliche Einwände vorliegen, da dies ein sensibler Bereich ist. Auch verlaufe der Feldweg über Privatgrund.

StR Machauf regt an, den einseitig verschlossenen Altwasserarm an der Günz beidseitig zu öffnen, um durch einen Wasserdurchfluss die weitere Verlandung des Altwassers zu erreichen.
Bürgermeister Strobel erklärt, dass im Zuge der Anlage des Premiumwanderweges keine Flussveränderungen vorgenommen werden. Die Anregung möchte er jedoch gerne aufgreifen und mit dem Wasserwirtschaftsamt Krumbach und dem Landratsamt Günzburg klären. StR Machauf legt hierzu entsprechende Fotos vor.

StR Lindner regt an, die Spange im Bereich „Unteres Ried“ in Richtung Oxenbronn auszuweiten, damit der Weg nicht nur am Fluss entlangführt, sondern auch der Blick auf das Günztal möglich wird.  

Beschluss 1

Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. 17.658 € für das Anlegen der zwei Premiumwanderwege (PSW 9 Günzaue, PSW 6 Weihergehauweg Autenried) im Gemarkungsbereich Ichenhausen zzgl. des Aufwandes für die Aufstellung der Beschilderung durch den städt. Bauhof werden freigegeben.

Die Anregung von StR Lindner auf Ausweitung der Spange im Bereich „Unteres Ried“ in Richtung Oxenbronn soll geprüft werden. Die Detailplanung wird zu gegebener Zeit dem Gremium nochmals vorgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Wasserwirtschaftsamt Krumbach und dem Landratsamt Günzburg zu klären, ob der einseitig verschlossene Altwasserarm an der Günz beidseitig geöffnet werden kann, um durch einen Wasserdurchfluss die weitere Verlandung des Altwassers zu erreichen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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13. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 06.08.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 58. Sitzung des Stadtrates 08.10.2019 ö Information 13

Sachverhalt

Der Stadtrat hat den Kauf eines Neufahrzeuges „Opel Cargo“ beim Autohaus Baltzer, Ichenhausen, für den Fuhrpark des städtischen Bauhofes (Kaufpreis netto 16.800 €) als Ersatz für einen „Fiat Doblo“ beschlossen.

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14. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 58. Sitzung des Stadtrates 08.10.2019 ö 14
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14.1. Doppelhaushalt Stadt Ichenhausen 2019/2020; Broschüre wichtige Finanzdaten der Stadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 58. Sitzung des Stadtrates 08.10.2019 ö Information 14.1

Sachverhalt

Bürgermeister Strobel weist darauf hin, dass diese Broschüre als Tischvorlage für alle Gremiumsmitglieder aufliegt.

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14.2. Informationen des Staatl. Bauamtes Krumbach zu laufenden und anstehenden Baumaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 58. Sitzung des Stadtrates 08.10.2019 ö Information 14.2

Sachverhalt

Bürgermeister Strobel informiert über den aktuellen Stand:

  • Querungshilfen in Hochwang (Fertigstellung Baumaßnahme voraussichtlich Ende KW 41)
  • Querungshilfe Deubach-Wettenhausen – Baumaßnahme wurde begonnen
  • Querungshilfe Ichenhausen-Süd/Am Birketle:
Baubeginn Anfang November 2019, währenddessen halbseitige Straßensperrung, LKW-Umleitung über Günztalstraße/Neue Bahnhofsraße, Vollsperrung während der Asphaltierungsarbeiten und teilweise Vollumleitung, Vorfahrtsänderung am Kast-Eck (Dauer ca. 3 Wochen)
  • Sanierung Neue Bahnhofstraße (Kast-Eck bis Günztalstraße / St. Leonhardskapelle)
Planungen laufen,  Baubeginn voraussichtlich Frühjahr 2020,
Evtl. Bau von 2 Querungshilfen (REWE / Bgm.-Thaler-Straße), wenn Grunderwerb möglich
  • B16 / OD Ichenhausen
Reparatur bzw. Erneuerung der Straßendecke im Laufe 2020

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14.3. Verleihung des Ehrenrings der Stadt Ichenhausen an Herrn Ernst Pfaff

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 58. Sitzung des Stadtrates 08.10.2019 ö Information 14.3

Sachverhalt

Bürgermeister Strobel weist auf den Festakt zur Verleihung des Ehrenrings der Stadt Ichenhausen am Donnerstag, den 10.10.2019, im Festsaal des Unteren Schlosses hin. Anmeldungen werden noch entgegengenommen.

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14.4. Veranstaltungshinweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 58. Sitzung des Stadtrates 08.10.2019 ö Information 14.4

Sachverhalt

Bürgermeister Strobel lädt die Gremiumsmitglieder zu folgenden Veranstaltungen ein:

Samstag, 26.10.2019, 20:00 Uhr, Festsaal Unteres Schloss (KULTICH Literatur)
„Ein Abend mit Heinz“ mit Jazz Up und Olaf Ude

Sonntag, 27.10.2019, 10:00 Uhr, Stadtpfarrkirche/Heinrich
25 Jahre Mutter-Kind-Haus „Martha“

Dienstag, 05.11.2019, 17:00 Uhr, Bayer. Schulmuseum
Eröffnung der neuen Ausstellung „Mathematik zum Anfassen“

Sonntag, 10.11.2019, ab 09:45 Uhr
Leonhardiritt

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14.5. Wortmeldung StR. Abt; Anmerkung zur Ehrenbürgerwürde Adolf Hitler und zur Kritik von 2. Bürgermeister Zenker zu seiner Person

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 58. Sitzung des Stadtrates 08.10.2019 ö Information 14.5

Sachverhalt

StR Abt kommt zurück auf die Beschlussfassung in TOP 8 und merkt abschließend an, dass er es bedauert, dass dieses Thema im Jahre 2016 nicht in nichtöffentlicher Sitzung etwas „geräuschloser“ abgehandelt werden konnte.

Ferner kommt er zurück auf die Stellungnahme von 2. Bgm. Zenker vor Eintritt in die Tagesordnung, wo dieser Kritik an seiner Person übt und ihn des Populismus bezichtigt. Dies ist für ihn nicht nachzuvollziehen, da er Stadträtin Walter bei einer Gesprächsrunde der Bürgermeister-Stellvertreter und Fraktionsvorsitzenden „selbstherrlich“ des Rathauses verwiesen habe, da ihr gegenüber kein Vertrauen mehr vorhanden sei. Er fordert 2. Bgm. Zenker auf hierzu eine Erklärung abzugeben.

2. Bgm. Zenker verweist hierzu darauf, dass die angesprochene Gesprächsrunde nichtöffentlich ist und hierüber absolute Verschwiegenheit herrschen sollte. Für ihn ist nicht in Ordnung, dass aus dieser Gesprächsrunde von StR Abt Äußerungen in der Öffentlichkeit erfolgen. Mehr sei dazu nicht zu sagen.

StR Abt erklärt, dass die von ihm gemachte Äußerung  der Berichterstattung in der Günzburger Zeitung zu entnehmen sind, als er die Stadtratssitzung am 06.08.2019 vorzeitig verlassen hat. Stadträtin Walter der Gesprächsrunde zu verweisen ist für ihn nicht rechtens.

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14.6. Wortmeldung StRin Glassenhart; Geschwindigkeitsbegrenzung in der Annastraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 58. Sitzung des Stadtrates 08.10.2019 ö Information 14.6

Sachverhalt

StRin Glassenhart regt auf Wunsch von Bürger/innen, Eltern und Erzieherinnen des Kindergartens „Storchennest“ eine Geschwindigkeitsbegrenzung in der Annastraße auf 30 km/h an, da in dieser Straße zu schnell gefahren wird.

Stadtbaumeister Stapf verweist darauf, dass für diesen Bereich unter Einbeziehung des ehem. Sky-Parkplatzes eine weitergehende Umgestaltung zur Verkehrsberuhigung geplant sei.

Bürgermeister Strobel möchte die Situation bei der nächsten Verkehrsschau begutachten  lassen.

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14.7. Wortmeldung StR Lindner; Verkehrsanordnung in der Brandfeldstraße und im Parkweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 58. Sitzung des Stadtrates 08.10.2019 ö Information 14.7

Sachverhalt

StR Lindner lobt die neue Verkehrsanordnung in der Brandfeldstraße und im Parkweg (Zick Zack Linie), wodurch der Verkehr  deutlich entschärft werde. Auch findet er gut, dass die Mülltonnen nicht mehr am Weg stehen.

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14.8. Wortmeldung StR Seitz; Fertigstellung der Straßenbaumaßnahme in Oxenbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 58. Sitzung des Stadtrates 08.10.2019 ö Information 14.8

Sachverhalt

StR Seitz freut sich über die Fertigstellung der Straßenbauarbeiten in der Ignaz-Rucker-Straße und und lobt die gute Abwicklung durch die bauausführende Firma; letzte Arbeiten seien von den LEW noch durchzuführen.

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14.9. Wortmeldung StRin Kempfle; Verkehrsmarkierungen im Bereich des Schulareals

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 58. Sitzung des Stadtrates 08.10.2019 ö Information 14.9

Sachverhalt

Auf Anfrage von StRin Kempfle nach dem Stand der Verkehrsmarkierungen erklärt Stadtbaumeister Stapf, dass der Zebrastreifen fertiggestellt sei und die weiteren Maßnahmen im Schulbereich demnächst umgesetzt werden.

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14.10. Wortmeldung StR Hofmann; Absenkung der Asphaltdecke im Krautgartenweg, StT Oxenbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 58. Sitzung des Stadtrates 08.10.2019 ö Information 14.10

Sachverhalt

StR Hofmann weist darauf hin, dass sich die Asphaltdecke im Krautgartenweg zur Günz hin absenkt und hier gefährliche Stellen entstanden sind.

Stadtbaumeister Stapf verweist auf das beschlossene Straßenreparaturprogramm, in dem auch dieser Mangel behoben werden soll. Der Auftrag sei bereits vergeben, die Firma jedoch in Verzug. Die Firma sei bereits schriftlich gemahnt worden.

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14.11. Bürgerversammlung im Stadtteil Deubach am 14.10.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 58. Sitzung des Stadtrates 08.10.2019 ö Information 14.11

Sachverhalt

Bürgermeister Strobel weist auf die 1. Bürgerversammlung des Jahres 2019 am 14.10. im Stadtteil Deubach hin und lädt dazu ein.

Datenstand vom 06.11.2019 15:09 Uhr